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Tipps und Technik R171 » » Thema: Werksangehöriger ?! |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 31
User seit 02.05.2004
| Geschrieben am 11.05.2004 um 08:00 Uhr  
| Hallo Community,
mit mittlerweile 6 Monate Lese(r)erfahrung in Eurem Forum (wissen, was läuft), aber bisher ohne eigenen Beitrag möchte ich eine Frage an die alten Hasen (ggf. Häsinnen) loswerden:
Auch ich plane, mir den neuen SLK zuzulegen, allerdings als (Halb)jahreswagen und möchte gern wissen
- mit wieviel Nachlass kann man bei einem Fahrzeug rechnen, das als eigenes "Wunschfahrzeug" vom Werksangehörigen gekauft wird (d.h. wieviel von den 21.5% werden weitergegeben) ?
- Ist es dabei üblich, neben dem Vertrag (der ja an sich schon bindend ist) eine mehr oder minder hohe Anzahlung zu leisten ?
- Falls ja, in welcher Höhe denn ? Und wie sichert man sich am besten ab, dass die Kohle dann im Falle eines Falles --- und sei es der Todesfall (sorry, wg. der Offenheit) --- nicht futsch ist ?
Zu guter Letzt:
Eine Anzeige in der Süddeutschen und in der Bremer Lokalzeitung (Weser Kurier) "Suche WA f. Wunschbestellung SLK 350 ... " führten zu keinerlei Reaktion --> Wer aus Eurer Runde kennt jemanden (oder ist selbst ein Werksangehöriger), der Interesse an einem solchen Deal hätte?
Für Eure Beiträge und Hinweis schon mal VIELEN DANK !
jacna
--
Hellas ! | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 535
User seit 27.01.2004
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5389
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 11.05.2004 um 09:00 Uhr  
| Stimmt genau. Nach meiner Kenntnis bekommen derzeit Werksangehörige keinen SLK.
Ausserdem dürfen die Autos erst nach 12 Monaten offiziell verkauft werden. Eine Ummeldung eines Jahreswagens eines Werksangehörigen vor ablauf dieser Frist ist nicht möglich. Hängt mit der ganzen Steuergeschichte Jahreswagenrabatt zusammen.
Kein Werksangehöriger wird Dir seinen Rabatt weitergeben, wenn er den Wagen besser verkaufen kann.
Denke, das wird beim Neuen in der Form wohl nicht mehr kommen, aber wenn einer schnell ein Fahrzeug will, zahlt er vielleicht auch fast oder den Neupreis für einen Jahreswagen.
Rede mal mit einem Verkäufer, ob Du nicht von DC einen Vorführwagen bekommst.
Gruß
Frank Peter | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 940
User seit 04.01.2004
| Geschrieben am 11.05.2004 um 09:44 Uhr  
| Ich hatte auch erst daran gedacht über einen Werksangehörigen
zu bestellen.
Nach viel Telefoniererei kam dann folgendes heraus:
- Die WA bekommen derzeit keine Fahrzeuge zugeteilt
Es sollen erst einmal die "normalen" Kunden bedient werden.
- Bevorzugt werden offensichtlich dann erst einmal die
WA die einen R170 geleast/gemietet haben. Dies auch nur
per Auslosung.
Dann erst die übrigen WA.
- Die WA dürfen nicht jede Ausstattung einfach bestellen
- 9 Monate lang darf das Fahrzeug nicht verkauft werden
- Vorheriges verleihen an dritte kommt einem Vertragsbruch gleich
und kann seitens DC geahndet werden - wie auch immer
- die 20 % hören sich gut an, müssen aber als geldwerter Vorteil
vom WA versteuert werden und sind effektiv nie und nimmer 20 %
p.s. : Frag doch mal Deinen Händler !
Die stoßen in der Regel die Fahrzeuge bereits nach 3 Monate
wieder ab
--
Bunt ist das Dasein, und granatenstark ! | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 74
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 11.05.2004 um 10:17 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von JK am 11.05.2004 um 11:16 Uhr ]
Oh je, da wurde aber einiges falsch interpretiert oder bekamen einige falsche Aussagen.
Hier die Fakten: (bin selber WA)
- JEDER WA konnte sich für ab März2004 einen R171 zur MIETE bestellen wenn er vorher einen anderen Stern (A,C,E,S,SL etc.) gemietet hatte. Ich zB. fuhr von 04-2003 bis 04-2004 ein CL230K und jetzt......JA, ein R171)
- JEDER WA konnte sich für ab März2004 einen R171 KAUFEN wenn er vorher einen R170 GEKAUFT hatte.(so sollen "fremdeinsteiger" ausgeschlossen werden die den R171 kaufen wollten um damit Geld zu verdienen)
- ich bekam keinen 350er weil er eben erst im Juni/Juli auf den Markt kommt und mein JaWa-Rhytmus immer im April ist. Ab 3.Quartal hätte ich ohne Probleme auch ein 350er bestellen können. (in meinem Fall eben nur zur Miete)
- Mein Torpaß nannte den Abholtermin 18.5. ..... geholt habe ich ihn am 29.4. (also werden WA auch nicht nach hinten geschoben und "normale" Kunden bevorzugt. Nicht vergessen, DC verdient an uns "Mietern" 2x am selben Auto)
- die Käufer erhalten wie genannt 21,5% , müssen aber den Rabatt versteuern. Da bleibt nicht wirklich viel übrig
- Mindesthaltefrist bei KAUF: 9 Monate
- im Mietmodell gibt es in der Tat eine sogenannte Mindestausstattung die festlegt, was alles bestellt werden darf bzw. muss. Wer das Auto kauft kann ihn bestellen wie er will !!!
Allerdings wird wohl ab sofort die Bezugsregelung für kommende neue Modelle (als Beispiel die A-Klasse ab September) geändert. Nur wer jetzt schon einen A fährt bekommt im 1.Produktionsjahr den neuen. Egal ob KAUF oder MIETE. In meinen Fall bekäme ich frühesten 04-2006 einen W169.
Noch irgend etwas unklar ?
Tschau
JK | Antworten
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 535
User seit 27.01.2004
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forensextaner
Beiträge: 74
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 11.05.2004 um 12:48 Uhr  
| Mir ist nicht bekannt das DC etwas dagegen hat. Warum auch ?
Klar wäre es ihnen lieber Du verkaufst ihn zurück ans Werk und sie verkaufen ihn mit "etwas" Gewinn weiter (wobei der Gebrauchtwagenmarkt momentan ja nicht so toll ist)
Aber ..... wer sagt denn DC das er bei Bestellung schon einen Käufer für seinen JaWa hat ?
Tschau
JK | Antworten
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 31
User seit 02.05.2004
| Geschrieben am 11.05.2004 um 12:53 Uhr  
| So, nun meld´ ich mich nochmal selber zu Wort --- nicht ohne Dank für die prompten und schon zahlreichen Postings !!!
Aber, um auf die weiteren Fragen zurückzukommen, was meint Ihr denn, was für eine Anzahlung bei so einem Vorvertrag mit einem WA üblich/agemessen wäre ?
Bei VW beispielsweise gab es früher nur den Vorvertrag und keine Vorleistung, und dieses sollte doch nicht damit zusammenhängen, dass dies eine andere preisliche Liga ist, oder ?
Ich bin auf Eure Erfahrungen/Meinungen gespannt.
Jan C. (jacna)
--
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 38
User seit 29.09.2003
| Geschrieben am 11.05.2004 um 13:11 Uhr  
|
jacna schrieb:
So, nun meld´ ich mich nochmal selber zu Wort --- nicht ohne Dank für die prompten und schon zahlreichen Postings !!!
Aber, um auf die weiteren Fragen zurückzukommen, was meint Ihr denn, was für eine Anzahlung bei so einem Vorvertrag mit einem WA üblich/agemessen wäre ?
Bei VW beispielsweise gab es früher nur den Vorvertrag und keine Vorleistung, und dieses sollte doch nicht damit zusammenhängen, dass dies eine andere preisliche Liga ist, oder ?
Ich bin auf Eure Erfahrungen/Meinungen gespannt.
Jan C. (jacna)
--
Hellas !
Hi Jan,
also von üblich kann man da nicht sprechen, ich denke, das ist ´ne Vereinbarungssache, ob bei Abschluß eines Vorvertrages schon Geld
fließt.
Bin selbst WA und würde für einen Vorvertrag im Vorhinein dann
Geld ins Spiel bringen, wenn die Wunschausstattung meines Käufers mein
finanzielles Budget überschreitet, oder aber der Wagen so abenteuerlich
ausgestattet ist, dass eine normale Vermarktung schwierig werden könnte.
Da auch Vorverträge platzen können und eine rechtliche Verfolgung sich als schwierig und langwierig darstellen kann hat man so wenigstens aufgrund des vorausgezahlten Geldes eine mehr oder weniger kleine Entschädigung.
Aber grundsätzlich ist alles Verhandlungssache.....
Gruß
J. | Antworten
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