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User seit 15.07.2006
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| Geschrieben am 07.05.2014 um 16:19 Uhr  
| Hallo Phönix,
unter Veranstaltungen kannst du dich anmelden, schick einfach mal eine Mail an Christel Berg und klär das über sie ab - sie und ihr Angetrauter haben da die "Oberhand"....einfach mal probieren, ich lass da gleich noch eine Getriebspülung und Ölwechsel beim Kompressor machen, wenn man schon mal da ist und die Preiss sind wirklich okay.....
Gruß
Heiner | Antworten
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User seit 08.10.2002
| Geschrieben am 07.05.2014 um 16:20 Uhr  
| Das Thema Dachmodul und ABE ist so alt, wie das Dachmodul selber.
Auch das Märchen mit dem Verlust des Versicherungsschutzes ist besseres Stammtischgequatsche.
Fakt ist, die Versicherung darf mich nur belangen, wenn die Ursache des Unfalles kausal mit dem Dachmodul zusammenhängt.
Wenn ich bei einem Bremsversagen oder überhöhter Geschwindigkeit einen Verkehrsteilnehmer "rasiere" hat das nix mit dem Modul zu tun, interessiert also keinen Menschen.
Was anderes wäre es....ich nutze das Modul....Dach fliegt weg dem Hintermann aufs Auto....usw.... das könnte dann auf die Nase geben.
Aber ich kenne keine fligenden SLK Dächer
Wie bereits geschrieben, es geht um das kurzzeitig abgeklappte Kennzeichen. Schließlich gibt es immer mehr Autobauer, die eine Betätigung des Daches während der Fahrt eingebaut haben, teilweise sogar Stoffdächer.
--
es grüßt......die Dumm Sau
"Ehrliche Menschen haben es manchmal sehr schwer, gegen das anzukommen, was unehrliche Menschen zuvor angerichtet haben"
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| Geschrieben am 07.05.2014 um 16:40 Uhr  
| Typisch deutsch, dass immer zuerst davon ausgegangen wird, dass eine ABE erforderlich ist, anstatt sich erst einmal schlau zu machen, ob überhaupt eine ABE für die beabsichtigte Veränderung benötigt wird. Winschotts zum Beispiel brauchen keine ABE obwohl mache Händler deren Windschotts eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (das ist keine ABE!) haben, das immer wieder glauben machen wollen.
Und was passiert denn, wenn man keine ABE für eine Teil hat, dass eigentlich eine bräuchte? Die Rennleitung kann das Fahrzeug stilllegen, weil die Betriebserlaubnis erloschen ist. Hat man einen Unfall verursacht und die Betrieberlaubnis des Fahrzeugs war erloschen, kann die Versicherung die Leistung um bis zu € 5000.- reduzieren, wenn die Maßnahme, die zum Erlöschen der Betrieberlaubnis geführt hat, ursächlich für den Unfall war oder der Schaden dadurch vergrößert wurde. Ganz ablehnen kann sie die Leistung nicht.
Ich sage hier bewusst nicht, dass es egal ist ohne ABE rumzufahren, muss halt jeder selber wissen, was er macht!
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| Geschrieben am 07.05.2014 um 20:49 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Toto am 07.05.2014 um 21:52 Uhr ]
Ich habe mich jetzt entschlossen das Teil auf dem Werkstattreffen zu kaufen und einbauen zu lassen. Dank Christel wird das dann wohl auch klappen, denke ich! War übrigens ein toller einsatz!!! Ich freu mich! Auch mal ein paar andere SLK´ler kennen zu lernen. Das wird bestimmt toller Tag...
Euch allen nochmal vielen Dank für den klasse Support!!!
LG Andreas | Antworten
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| Geschrieben am 08.05.2014 um 01:45 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von jcool am 08.05.2014 um 01:46 Uhr ]
klein-er schrieb:
Ich habe zwei SLKs mit Dachmodulen. Im 230er von Carlsson, im 32er von Brabus, und beide Module sind eingetragen.
Also es gibt sie schon....
Das ist toll - bringt aber im Endeffekt gar nix. Denn die Module überdecken nach wie vor das Kennzeichen temporär beim aktivieren Und das ist und bleibt unzulässig.
Wenn Du einen Unfall mit offen stehendem Heckdeckel haben solltest, werden Dir die Versicherungen die "Eintragung" also trotzdem um die Ohren hauen.
Nicht, dass ich je damit rechnen würde. Mein X-Carstyle AIO öffnet und schließt übrigens fehlerfrei bis 80 km/h
Ein SLK ohne Dachmodul ist einfach verschwendetes Potential.
--
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| Geschrieben am 08.05.2014 um 06:45 Uhr  
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Brummsummsel schrieb:
Skorpan schrieb:
...die ABE nicht wegen der Funktion an sich, sondern weil beim Dach auf- oder zuklappen der Kofferraumdeckel nach hinten aufgeht und so kurzzeitig das Nummernschild nicht mehr richtig sichtbar ist....
Gruss
Folke
genau das ist der Grund. Der schnöde Verkehrsraudi könnte ja auf die Idee kommen an einer Blitzerampel über ROT zu fahren und gerade dann das Dach betätigen...da kann ja dann die Rennleitung nicht mehr feststellen, wer der Halter des Kfz ist, da der Kofferraumdeckel hochgeht und man kein Schild mehr sieht...
ist genauso, wie mit den kleinen Seitenscheiben. Die sind ja beim offen fahren auch immer versenkt. Begründung: Gefahrenpotential, wenn Dach offen, vordere Fenster versenkt und hintere (wären) oben, da könnte man ja jemanden verletzen (aufspießen, gar teilen), weil die hinteren Scheiben so spitz zulaufen...
Ist halt bürokraten-dumm-Deutschland......Betriebserlaubnis verlieren....muss Dir erstmal jemand beweisen, dass Du überhaupt ein Modul verbaut hast....
gruß
Christian
--
Spät, aber nicht zu spät...SLK
2008 - 2010 SLK 200
2013 - 20xx SLK 320
Soweit ich weiß wird in Deutschland immer noch von vorne geblitzt.... | Antworten
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| Geschrieben am 08.05.2014 um 09:29 Uhr  
| Also hier in HH an der E. spriessen gerade ein paar neue Blitzfallen aus dem Boden, die blitzen von vorne und dann noch von hinten um die zweirädrigen Kollegen zu erwischen. Sehen aus wie kleine Säulen mir roten Ringen.
Und jetzt stelle man sich vor so ein Moped hätte ein nicht eingetragenes Dachmodul
--
Gruss
Folke
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