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Tipps und Technik R170 » » Thema: Unfall! Absehbarer Wirtschaftlicher Totalschaden
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 Geschrieben am 25.04.2014 um 14:27 Uhr   
Glückwunsch

dann wird ja doch alles wieder gut.


Gruß Moritz

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   Doc4matic

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 Geschrieben am 25.04.2014 um 18:48 Uhr   
Nabend

Warum nimmst Du die 130% Regelung nicht in Anspruch?
Würde Dir ja deutlich helfen.

Tschüss

--
Zwei "A" (190), ein "C" (240T) ein "ML"(320) und ein "SLK" 230 R170!

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   hausrocker

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 Geschrieben am 25.04.2014 um 21:10 Uhr   
Ich hatte bestimmt schon 10 Mal mit Versicherungen und Gutachtern zu tun: Die andere Versicherung hat NIE Ärger gemacht und einen Anwalt habe ich auch noch nie gebraucht.

Pauschal zu einem Anwalt zu raten KANN eine Verletzung der s.g. "Schadenminderungspflicht" sein. Und am Ende zahlt man den Anwalt schön selbst. Im übrigen sind es genau solche "Ratschläge" die dafür sorgen, dass bei relativ geringen Schäden die Regulierung die Versicherung dann nicht nur die X-tausend Euro für den Schaden kostet, sondern zusätzlich noch sehr viel Geld für den Anwalt.

Aufgrund der Schadenminderungspflicht, kann man bei einem kleinen Kratzerchen auch nicht direkt einfach so für 300-400€ ein Gutachten von einem Gutachter erstellen lassen, sondern ein Kostenvoranschlag ist da ausreichend.

Ich habe immer vom Gutachter meines Vertrauens ein Gutachten erstellen lassen und habe die Summe minus MwSt. ausbezahlt bekommen, mit dem Geld dann alles reparieren lassen.

Und ich fand ja der Schaden sah nicht so aus, als wenn man das nicht wirklich für 8500€ wieder hin kriegt, vermutlich sogar günstiger. Denn die Kosten, die in so einem Gutachten stehen ruft selbst Mercedes nicht ab, wenn sie nicht wissen, dass die Versicherung eh alles zahlt.

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   Chris170SLK

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 Geschrieben am 25.04.2014 um 22:43 Uhr   


hausrocker schrieb:

Pauschal zu einem Anwalt zu raten KANN eine Verletzung der s.g. "Schadenminderungspflicht" sein. Und am Ende zahlt man den Anwalt schön selbst. Im übrigen sind es genau solche "Ratschläge" die dafür sorgen, dass bei relativ geringen Schäden die Regulierung die Versicherung dann nicht nur die X-tausend Euro für den Schaden kostet, sondern zusätzlich noch sehr viel Geld für den Anwalt.

Aufgrund der Schadenminderungspflicht, kann man bei einem kleinen Kratzerchen auch nicht direkt einfach so für 300-400€ ein Gutachten von einem Gutachter erstellen lassen, sondern ein Kostenvoranschlag ist da ausreichend.





Sorry Hausrocker,

was Du da schreibst ist einfach sachlich falsch und das Verbreiten eines solchen Halbwissens ist oft gefährlicher, als Deine Kritik, sich ratsuchend in einem Schadenfall an einen Anwalt zu wenden. Die Anwaltskosten sind Rechtsverfolgungskosten und bei klarer Haftung vom Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu begleichen. Wir leben - zum Glück - in einem Rechtsstaat und da ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes NIE ein Verstoss gegen die Schadenminderungspflicht. Das Schadenersatzrecht ist für einen Normalverbraucher relativ komplex - man kenn die diversen Regeln einfach nicht und verzichtet dadurch oftmals auf berechtigte Schadenersatzansprüche (Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Kostenpauschale, Mietwagen etc.).

Deshalb bitte erst sachkundig machen, bevor man so etwas schreibt - das nützt keinem User.

Lieben Gruss
Chris




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   elgado

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 Geschrieben am 25.04.2014 um 23:11 Uhr   
hallo Chris - genau so ist es - hast den nagel auf den kopf getroffen

--
grüsse bruno


wer gerne rast - sollte besser fliegen
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 Geschrieben am 26.04.2014 um 00:03 Uhr   


hausrocker schrieb:

Pauschal zu einem Anwalt zu raten KANN eine Verletzung der s.g. "Schadenminderungspflicht" sein. Und am Ende zahlt man den Anwalt schön selbst. Im übrigen sind es genau solche "Ratschläge" die dafür sorgen, dass bei relativ geringen Schäden die Regulierung die Versicherung dann nicht nur die X-tausend Euro für den Schaden kostet, sondern zusätzlich noch sehr viel Geld für den Anwalt.




Sorry, aber das ist grober Unfug! Der Gesetzgeber hat das so entschieden, dass du als Geschädigter einen Anwalt nehmen kannst und darfst.
Der Grund ist recht einfach, hat mir mein Anwalt mal erzählt (wenn auch von mir laienhaft dargestellt): Du kämpfst als Privatmann gegen eine ganze Armee von Juristen. Allesamt bei der Versicherung angestellt. Als „Ausgleich“ darfst du dir dann eben auch einen Anwalt nehmen.

Dazu gibt es sogar verschiedene Gerichtsurteile. Ein kleines Zitat daraus:

„... Das Gericht sah das anders und sprach ihm jedoch jetzt das grundsätzliche Recht zu, einen Anwalt zu beauftragen. Die sei "schon aus dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit" gerechtfertigt, hieß es. Während auf den Seiten des Versicherers eine geschulte Organisation und fachkundiges Personal säßen, habe der Geschädigte ohne Anwalt kein entsprechendes Gegengewicht.

„Verkehrsunfälle sind prinzipiell geeignet, Streitigkeiten mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung sowohl im Tatsächlichen wie auch im Rechtlichen nach sich zu ziehen", erkannte das Gericht.“


Gruß, Klaus

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 Geschrieben am 26.04.2014 um 04:39 Uhr   
Hallo,

zum Thema Anwalt bei klarer Schadenslage möchte ich mich kurz äußern.
Im letzten Jahr hatten wir einen Auffahrunfall. Unverschuldet mit Schuldanerkennung durch den Auffahrenden.
Soweit so gut.
Nach Gutachten ein Totalschaden. Der Restwert wurde beziffert und wir haben das Fahrzeug zum angegebenen Restwert veräußert. Nach 3 Wochen kam der Betrag von der Versicherung abzgl. Restwert. Dieser wurde von der Versicherung um einen Betrag x.xx gekürzt, weil ein höheres Gebot von einem Resteverwerter eingegangen war. Eine Woche nachdem das Auto bereits verkauft war.
Als nächstes wurde uns vorgeworfen, wir hätten einen Mietwagen genommen, obwohl wir nur ein Angebot eingeholt hatten, über die gegnerische Versicherung. Hier wollte man uns kein Auto mit VK ohne Selbstbehalt anbieten, obwohl unser eigener Wagen so versichert war. 2500€ Eigenbehalt wäre normal und so üblich. Also kein Mietwagen, geht auch ohne.
Die Nutzungsausfallentschädigung wurde also gestrichen.

Meine Frau wurde bei dem Unfall verletzt, war 8 Wochen krank geschrieben und leidet bis heute an den Folgen.
Die Versicherung bot 1500€ Schmerzensgeld + Reha etc. an.

Ein eigentlich völlig klarer Fall hätte uns ohne Anwalt an den Rand der Verzweiflung getrieben. Wir sind keine Rechtsgelehrten, auch habe ich weder Zeit noch Lust mich ständig mit der Versicherung zu streiten. Im Wochentakt bekomme ich Briefe vom Anwalt an die Versicherung und umgekehrt. Selbst wäre ich damit total überfordert.
Wer kennt schon alle Rechte die man hat. Beginnt mit Nutzungsausfall und endet bei Hilfe zur Haushaltsführung.
Wir haben durch den Unfall sehr viel Geld verloren, da das Auto ein Neuwagen war, der gerade über die 5000km und 6 Monate hinaus war und somit nach Zeitwert bewertet wurde. Die Folgen kann man sich ausmalen, ich habe noch kein Auto gesehen was ich für den von der Versicherung ersetzten Wert zu haben gewesen wäre...wir müßten gut und gerne 2000€ drauf legen um ein gleichertiges Fahrzeug zu bekommen. Für einen unverschuldeten Unfall ne menge Geld, dafür geh ich einige Tage arbeiten.

Noch schlimmer ist die Verletzung meiner Frau...bleibt abzuwarten wie lange sie noch mit den Folgen kämpfen wird...hoffen wir, dass auch dieses Kapitel irgendwann abgeschlossen werden kann.
Allein die Schmerzensgeldforderungen hätten mich wieder völlig überfordert.

Ich kann wirklcih nur jedem raten einen Anwalt zu nehmen. Meine Frau hatte erst bedenken, da sie auch dem Verursacher keinen unnötigen Schaden o.ä. zufügen wollte, mittlerweile sind wir unendlich Froh es doch gemacht zu haben, obwohl es auf den ersten Blick eigentlich nicht wäre nötig gewesen.
Mittlerweile würde ich wohl sogar bei einem Kleinschaden zum Anwalt gehen...nicht ohne Grund müssen die Kosten von der Versicherung getragen werden.

Just my 2 sentence

Jochen

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 Geschrieben am 26.04.2014 um 08:26 Uhr   


Der Klaus schrieb:


hausrocker schrieb:

Pauschal zu einem Anwalt zu raten KANN eine Verletzung der s.g. "Schadenminderungspflicht" sein. Und am Ende zahlt man den Anwalt schön selbst. Im übrigen sind es genau solche "Ratschläge" die dafür sorgen, dass bei relativ geringen Schäden die Regulierung die Versicherung dann nicht nur die X-tausend Euro für den Schaden kostet, sondern zusätzlich noch sehr viel Geld für den Anwalt.




Sorry, aber das ist grober Unfug! Der Gesetzgeber hat das so entschieden, dass du als Geschädigter einen Anwalt nehmen kannst und darfst.
Der Grund ist recht einfach, hat mir mein Anwalt mal erzählt (wenn auch von mir laienhaft dargestellt): Du kämpfst als Privatmann gegen eine ganze Armee von Juristen. Allesamt bei der Versicherung angestellt. Als „Ausgleich“ darfst du dir dann eben auch einen Anwalt nehmen.

Dazu gibt es sogar verschiedene Gerichtsurteile. Ein kleines Zitat daraus:

„... Das Gericht sah das anders und sprach ihm jedoch jetzt das grundsätzliche Recht zu, einen Anwalt zu beauftragen. Die sei "schon aus dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit" gerechtfertigt, hieß es. Während auf den Seiten des Versicherers eine geschulte Organisation und fachkundiges Personal säßen, habe der Geschädigte ohne Anwalt kein entsprechendes Gegengewicht.

„Verkehrsunfälle sind prinzipiell geeignet, Streitigkeiten mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung sowohl im Tatsächlichen wie auch im Rechtlichen nach sich zu ziehen", erkannte das Gericht.“


Gruß, Klaus



Moin, mag im Grunde stimmen.
Die Armarda von Ministerialbeamten in den Obersten Behörden besteht ja aus Juristen.
Ich hatte neulich ein anderen Fall.. Tenor : ich hätte es selbst regeln sollen, da ich dazu in der Lage sei.. ( bin kein Jurist )
. Fazit ich durfte die Kosten selbst tragen.
Insofern würde ich einen Versuch wagen scheitert der, kann man immer
noch zum Anwalt. OT Ende
Der 170 kommt bei größeren Schäden schnell in die Nähe des wirtschaftlichen Totalschadens, leider fallen die Preise schneller als
die Butterflocken schmelzen.
Eine einfache Lackierung rechtes Seitenteil ohne Blecharbeiten liegt bereits bei 1800€ von MB lt KV. Kotflügel tauschen vorn á 1000€
Wer Interesse hat kann ich diese mailen.
Knitterfreie Fahrt.
Gude mischa

--
Michael nicht der Engel

Du magst es mir verzeihen, aber ich lese in einem Autoforum lieber über Autos als über Leute, die gerne welche hätten.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
200 K FL
Niedersachsen

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 Geschrieben am 26.04.2014 um 13:21 Uhr   


Doc4matic schrieb:
Nabend

Warum nimmst Du die 130% Regelung nicht in Anspruch?
Würde Dir ja deutlich helfen.

Tschüss

--
Zwei "A" (190), ein "C" (240T) ein "ML"(320) und ein "SLK" 230 R170!



Hier bei mir in Österreich ist die Rechtslage anders als in Deutschland!

Aber lies selbst den Unterschied:

http://www.autoundwirtschaft.at/news.php?id=1364


Gruß
Günter

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 Geschrieben am 02.06.2014 um 12:19 Uhr   
Hallo zusammen!
Mein "Baby" ist wieder repariert, hab´s heute abgeholt, sieht aus wie neu!

Gruß
Günter

   

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