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Klatsch und Tratsch » » Thema: Online Kauf bei Piecha - Rückgabe ACHTUNG Eigenanteil auf jeden Fall zahlen |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 189
User seit 25.11.2012
| Geschrieben am 09.04.2014 um 21:10 Uhr  
| So wollte Euch mal auf den aktuellen Stand bringen. Auf die Mail meiner Frau, dass Sie mit der Wiedereinlagerungsgebühr nicht einverstanden ist und das Rückporto ebenfalls erstattet haben möchte, hat die Fa. Piecha gar nicht drauf reagiert. Keine Antwortmail o.ä. Der Rücksendung lag ein gleichlautendes Schreiben bei. Auch darauf erfolgte keine Antwort. Ist das eine arrogante Firma. Halten es noch nicht mal für nötig auf Anfragen/Beschwerden zu reagieren. So etwas habe ich selten erlebt.
Sie haben jetzt 135 € vom Kaufpreis von 149,90 € erstattet. Auf der Rücksenderechnung, die per Mail gesandt wurde, stand lediglich das aus Kulanz nur 14 € Wiedereinlagerungsgebühr berechnet wird. Kein Wort oder Erstattung der Rücksendekosten.
Habe Piecha jetzt erneut angeschrieben und Ihnen mitgeteilt, dass die AGB's gegen geltendes Recht (BGB) beim Onlinehandel verstoßen würden. Ausserdem bei einer Summe von 40 € das Rückporto erstattet werden muss. Ich erwarte eine schriftliche Antwort.
Bin mal gespannt, ob sie sich melden. Obwohl es ja irgendwie "nur" um knapp 20 € geht, bin ich irgendwie unzufrieden über die Art und Weise und frage mich, ob die Fa. Piecha rechtens handelt. Mal sehen, wie ich weiter vorgehe.
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16777
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 09.04.2014 um 21:11 Uhr  
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MichaelB schrieb:
Wie kann man denn auf die Idee kommen, dass eine Wiedereinlagerungsgebühr rechtens ist oder dass man bei einem Widerruf Hin- oder Rücksendekosten (bei einem Warenwert über 40 Euro) tragen muss. Das ist doch alles Nonsens. Ich würde sogar wegen 5 Euro gegen Piecha vorgehen.
Im Fall von pberry gilt - ich unterstelle jetzt mal, dass die Finnen nicht extra für ihn lackiert wurden - das ganz normale Widerrufsrecht.
Hallo Michael,
ich gehe auch davon aus, dass du richtig liegst hast mit deiner Aussage, dass eine Wiedereinlagerungsgebühr in jedem Fall rechtswidrig ist. Ebenfalls denke ich, dass hier das normale Widerrufsrecht gilt, allerdings deshalb, weil die AGB ohnehin ungültig sind (es sind abmahnfähige Formulierungen enthalten). Was die Fa. Piecha aber eigentlich gemeint hat, und das geht auch grundsätzlich, ist das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht zu ersetzen. Mir ist auch keine Stelle im Gesetz bekannt, die eine Wiedereinlagerungsgebühr bei einem Rückgaberecht erlaubt, aber wie auch immer, das dürfte hier gar nicht mehr relevant sein.
Eine Wiedereinlagerungsgebühr wird meistens beim Handel zwischen Firmen in AGB vereinbart, aber nicht beim Verkauf an Privatpersonen.
Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe ist, warum sich eine so bekannte Firma so verhält. Man muss sich doch denken können, dass sich dieses Geschäftsgebahren in diversen Foren schnell rumspricht und potentielle Neukunden davon abhalten könnte, dort zu bestellen .
Gruß
Guido
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 189
User seit 25.11.2012
| Geschrieben am 09.04.2014 um 21:22 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Sven_Kamm am 10.04.2014 um 13:14 Uhr ]
Hallo dieses Mal gab es innerhalb von 10 Minuetn eine Antwort und was für
Ich find die Antwort Hammer.
Sorry, aber persönliche E-Mails öffentlich zu machen ist ein rechtliches Problem, wenn man die Zustimmung des Schreibers nicht hat. Daher habe ich den Text entfernt. Um dem Thema zu begegnen, haben wir das auch in der Netikette so stehen, dass es verboten ist, den Inhalt von persönlichen E-Mails zu posten. Viele Grüße - Sven Kamm | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1077
User seit 24.07.2008
| Geschrieben am 09.04.2014 um 21:46 Uhr  
| Hallo,
die Firma Piecha hat die Widerrufsbelehrung von den AGBs getrennt. Scheint sich für besonders schlau zu halten .
Wichtig ist, dass die zweiwöchige Frist für den Widerruf eingehalten wurde. Ist dem so?? Wurde bisher nicht erwähnt.
Wenn ja, einen Mahnbescheid beantragen mit Kreuz für strittiges Verfahren.
Habe ich aber schon einmal geschrieben .
Sollte es dazu kommen brauchst Du sowieso einen Anwalt. Der regelt das dann für Dich. Bei der Rechtslage für den kein großer Aufwand.
Herzliche Grüße
Moni | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 189
User seit 25.11.2012
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16777
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 09.04.2014 um 21:52 Uhr  
|
Ich find die Antwort Hammer.
Ich habe es schon weiter oben geschrieben: in so einem Fall von Rücksendung aufgrund von Nichtgefallen übernehme ich i.d.R. kulanterweise die Rücksendekosten und verzichte auf eine Erstattung. Achim hatte ja drauf hingewiesen, dass man das eigentlich nicht muss.
Wenn mir aber eine Firma so dumm kommen würde (Wiedereinlagerungsgebühr), dann würde ich auch keinen Spaß mehr verstehen und mich aufregen.
Gruß
Guido
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 09.04.2014 um 21:53 Uhr  
| Das ist der Hammer.
Also, ich weiß jetzt nicht, was die Fa Piecha da geritten hat. Aber sie hat gerade selbst die Begründung für ihren Rechtsverstoß geliefert. Ansonsten hätten sie auf irgendwelche Ausnahmen verwiesen (individuelle Anfertigung etc).
Lass dich ja nicht abwimmeln pberry. Diese Art von Firmen rechnen mit so was. Es wird da etliche geben, die nach so einer Ansprache nachgeben. Wurde ja schon hier im Thread zugegeben.
Antworte ihm, setze eine Frist von 14 Tagen und übergebe dann einem Anwalt.
Es ist halt schade, das wir hier im Forum schon zwei Firmen haben, die sich augenscheinlich über bestehende Gesetze hinwegsetzen.
Gruß
Michael
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16777
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 09.04.2014 um 21:54 Uhr  
|
fritzi 280 schrieb:
die Firma Piecha hat die Widerrufsbelehrung von den AGBs getrennt. Scheint sich für besonders schlau zu halten .
Wenn ja, einen Mahnbescheid beantragen mit Kreuz für strittiges Verfahren.
Sollte es dazu kommen brauchst Du sowieso einen Anwalt. Der regelt das dann für Dich.
Besonders schlau gedacht, ist in diesem Fall dann ganz besonders dumm.
Gruß
Guido
P.S.: um einen Mahnbescheid auszufüllen und zu verschicken, braucht man definitiv keinen Anwalt.
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 09.04.2014 um 21:57 Uhr  
| Hier nochmal zur Erläuterung: Es spielt überhaupt keine Rolle, weswegen ich die Sache zurückgebe. Ich muss noch nicht mal einen Grund liefern. Deswegen ist es egal, was ich angebe.
Michael
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