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Klatsch und Tratsch » » Thema: Uli Hoeneß
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   SLK172

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 Geschrieben am 14.03.2014 um 11:10 Uhr   
Mahlzeit,

um ein Restansehen zu retten, war das sicher der richtige Schritt. Dass die Anwälte gerne weiter gemacht hätten, war klar, daran verdienen sie.

Ich nehme es ihm ab, dass ER es entscheiden hat und nicht die Anwälte und dass er einen Schlussstrich ziehen will.

Ich denke allerdings auch, dass er bei einer Revision nicht besser, vielleicht sogar schlechter aussehen würde, zumal jetzt die Recherchen der Presse über die Herkunft des Geldes erst richtig losgehen werden. Diese Umstände dürften auch in seine persönliche Entscheidung eingeflossen sein.

Gruß

Guido

--
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   hal9000

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 Geschrieben am 14.03.2014 um 11:11 Uhr   
Hal.lo,

mit seiner Entscheidung, die ungerechte Strafe hinzunehmen (wenn Steuerverschwendung nicht strafbar ist, warum sollte dann für Steuerhinterziehung etwas anderes gelten?), stellt Hoeneß sich in eine Reiche mit anderen Märtyrern wie Sokrates, Galilei, Gandhi, Mandela und vielen anderen, die - obwohl sie keine Strafe verdient hatten - ein Zeichen setzten und sich dadurch unsterblich machten: Hochachtung für diesen Schritt des äußersten Mutes!

--
Herzliche Grüße!

Hal

----------------

"I do not always know what I want, but I do know what I don't want!" (Stanley Kubrick)

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   Silversurfer350

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 Geschrieben am 14.03.2014 um 11:12 Uhr   
Respekt vor diesen Konsequenzen! Respekt davor das er nicht noch andere mit belastet um sich zu entlasten. Was weiter kommt mit dem Vollzug ist relativ egal. UH ist jetzt vorbestraft und hat sein eigentliches Lebenswerk gründlich eingerissen. Trotzdem bleibt der FCB so wie er heute da steht ein großer Teil dieses Lebenswerkes von UH ob das den Neidern gefällt oder nicht.

--
Grüße

Heinz

"Es gibt für jedes denkbare Szenario eine Option, die immer anwendbar ist - do nothing!" Exploring Corporate Strategy
R172 350 AMG, 05/2011, 7G Paddel, iridiumsilber, Cupholder, K&N-Sportluftfilter, PedalBox

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   Sven_Kamm



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 Geschrieben am 14.03.2014 um 11:28 Uhr   


hal9000 schrieb:

wenn Steuerverschwendung nicht strafbar ist, warum sollte dann für Steuerhinterziehung etwas anderes gelten?




Hallo Hal.,

ein weises Wort gelassen ausgesprochen.

Also, ich finde - das hat jetzt nix mit Uli zu tun - wenn man das mit Strafen für z.B. Vergewaltigung ansieht eine Freiheitsstrafe unangemessen.
Hier muss doch die Gesellschaft nicht körperlich vor jemandem geschützt werden, bei einem Triebtäter schon.

Ok, so ist es und ich finde es gut, dass er die Konsequenzen trägt.

Schade finde ich allerdings, dass nicht geklärt wird, warum diese Selbstanzeige nun nicht "gezählt" hat, denn wie es immer wieder hieß, gab es den Prozess nur wegen der Anzeige. Und die würde ja mal nach geltendem Recht eine Verurteilung ausschließen.

Aber gut, es ist, wie es ist.

Und wenn man denn wieder liest, das wäre ein gutes Signal, dass die Topverdiener steuerehrlicher werden, kann ich nur lachen.

Das ist ein klares Signal für die Schumachers, Vettels und Rosbergs, ihren steuerlichen Wohnsitz NIE nach Deutschland zu verlegen.
Just my 50 Cent...

Viele Grüße

--
Sven Kamm
MBSLK.de - The SLK Community

Bitte haltet euch in euren Beiträgen an unsere Netikette.
http://tinyurl.com/besjyoz

Ein freundlicher Umgangston, aussagekräftige Themennamen und eine präzise Darstellung des Problems sind ein guter Anfang.

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   SLK172

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User fördert mbslk.de
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 Geschrieben am 14.03.2014 um 12:27 Uhr   


Sven_Kamm schrieb:

Schade finde ich allerdings, dass nicht geklärt wird, warum diese Selbstanzeige nun nicht "gezählt" hat, denn wie es immer wieder hieß, gab es den Prozess nur wegen der Anzeige.

Und wenn man denn wieder liest, das wäre ein gutes Signal, dass die Topverdiener steuerehrlicher werden, kann ich nur lachen.


Hallo Sven,

da möchte ich 2x widersprechen:

- im Prozess wurde gesagt, dass man den Namen Höneß am Nachmittag der Selbstanzeige in einer Datei gefunden habe. Den Prozess hätte es also auch sonst gegeben.

- über einen Kollegen weiß ich, dass die Selbstanzeigen in D absolut boomen. Seit der Fall Höneß wieder präsent ist, kommen die Kanzleien mit der Bearbeitung und Formulierung einfach nicht mehr nach. Ich denke, dass man auch deshalb in der Regierung noch zögerlich ist, was eine Verschärfung angeht. Man will vermutlich den "Rahm" erst mal abschöpfen. Das Geld fließt gerade in Strömen zurück nach Deutschland. Und zwar viel mehr Kohle also die 28,5 Mio. von Höneß.

Gruß

Guido

--
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   Skorpan

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 Geschrieben am 14.03.2014 um 12:45 Uhr   

Ich persönlich halte das Urteil durchaus für gerecht, wenn man bedenkt dass die Höchststrafe 10 Jahre Freiheitsentzug betragen kann.
Von diesen 3,5 Jahren wird er vielleicht ein Jahr im normalen Vollzug sitzen, danach wird er wahrscheinlich Freigänger und nach der Hälfte der Zeit kommt er wegen guter Führung wieder raus.

Des weiteren verstehe ich nicht wie man Steuerhinterziehung wegen Steuerverschwendung rechtfertigen kann. Das sind 2 völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Es soll mir mal bitte einer glaubhaft erklären er hätte Steuern hinterzogen weil er sie nicht verschwendet sehen möchte.
Versteht mich nicht falsch, Steuerverschwendung kann mich auch gewaltig aufregen. Und ich bin auch durchaus dafür das Verantwortliche dafür zur Rechenschaft gezogen werden sollten, aber das ist ein völlig anderes Thema.


--


Gruss
Folke


SLK 230K, EZ 2003, mysticblaumetallic, ausser Glaswindschott (noch?) unverbastelt

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 14.03.2014 um 13:13 Uhr   
Halbstrafe???
Bei einem auf Strafhaft ohne Bewährung lautenden Urteil über 24 Monate müssen besondere Gründe vorliegen.
Ich hatte unzählige Ablehnungsbescheide von Richtern in denen " Gute Führung, Pünktlichkeit, Täter-Opferausgleich, Festigung der sozialen Kontakte, regelmäßige Arbeit, Schuldenregulierung etc. pp. als normorientiertes, erwartetes Verhalten gewürdigt wurden. Besondere Gründe seien das nicht.
Auch berufliche Problematiken, schwerstkranke Ehefrau usw. wurden nicht gewürdigt, da die Probleme einzig durch die Straffälligkeit entstanden sind, der Proband dies somit selbst zu verantworten habe und die Beschwerlichkeiten Dinge sind, die der Strafvollzug mit sich bringt.
Wohlgemerkt: Ablehnungen auf Halbstrafengesuch ( 57.2 StGB) in NRW.
In Bayern ists bekannter weise heftiger.
Es sei denn, die Halbstrafe steht, aus Gründen der Kooperation, im Urteil.
Aaaaber:
Wenn der Herr Hoeneß sich einen festen Wohnsitz in NRW nimmt, ändert sich die Vollstreckungszuständigkeit und er könnte sich in Attendorn, Moers, Remscheid oder Euskirchen zum Strafantritt stellen.
Und sollte der dortige Spruchkörper die sofortige Eignung feststellen, braucht er nicht mal durchs Einweisungsverfahren in Hagen.

--
Gruss aus
CCAA
gM bin ich auch

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   MyFirstSLK

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Forenfürst
Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 14.03.2014 um 13:40 Uhr   
Na ja, ich wäre weit davon entfernt, den Hoeness auf die Stufe von Sokrates, Galilei, Gandhi, Mandela heben zu wollen und eine Märtyrerschaft von Hoeness kann ich schon gar nicht in dem Verlauf der Strafsache und derer Ahndung erkennen.

Aber ich denke, eines dürfte klar sein - so gut wie es dem Hoeness in der Haft gehen wird, geht es keinem anderen Häftling. Und soviele Augen wie dann zugedrückt werden, dass es dem Hoeness auch an nichts fehlt, wird kein anderer Häftling jemals erleben.
Und da hört zumindest bei mir die Gerechtigkeit schon wieder mal zugunsten des Kapitals auf, seine allgemeingültige Wirkung entfalten zu können.

Das ist auch das, was dem kleinen Mann so übel aufstössen dürfte.
Selbst bei dem bisserl gelebter Gerechtigkeit, dass Hoeness nun verurteilt wurde und in den Bau geht.

--
Beste Grüsse

Hubert

via est vita

Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK 200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004.

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Forenabiturient
Forenabiturient
Beiträge: 759
User seit 29.12.2011
 Geschrieben am 14.03.2014 um 14:06 Uhr   
Ich weiß nicht was ich von dem Urteil halten soll, denn ich bin geteilter Meinung.

Eine Selbstanzeige sollte nicht vor Strafe schützen, und Steuersünder müssen auch bestraft werden. Die linke Tour ist halt, dass sich der Staat dadurch Einnahmen verspricht, aber das wurde ja hier schon oft geschrieben.

Aber wer zeigt sich denn selbst an? Sind die alle reuemütige Steuersünder? Nie im Leben. Jeder von denen roch und riecht den Braten, wenns einen an den Kragen geht. Sei es die CD aus der Schweiz oder andere Vögelchen, die gezwitschert haben. Selbst UH habe ich kurz nach der Selbstanzeige in einem Interview gehört, wie er sagte: "Er zahle nicht an einen Staat, der so unnütz seine Steuern verschwendet wie Deutschland". Komischerweise hat niemand, gerade während des Prozesses, diesen Satz ausgegraben. So unwissend war er nicht, aber kommts auf das an?

Das was mich ärgert: Da macht der Staat ein Gesetz (Straffreiheit für Selbstanzeiger), dann scheitert es an Details, dass die Selbstanzeige unwirksam wird.

Mein persönliches Rechtsempfinden meint, wenn sich jemand selbst anzeigt, leitet er doch ein Verfahren ein, in dem ermittelt wird was und wie. Darauf hin berechnet sich die Steuerschuld, er zahlt. Und weil ja lt. Gesetz Steuersünden straffrei sind, wenn man sich selbst anzeigt, sind wir wieder alle glücklich.

Ich möchte nochmals betonen, dass es nicht richtig war von UH. Steuersünder sollten auch trotz Selbstanzeige betraft werden. Aber dieses komische Gesetz in Verbindung mit dem Fall UH empfinde ich eher als Verarsche.

Nicht auslassen möchte ich hier noch unsere Helden, die sich mit der Deutschen National Hymne feiern lassen und garnix für unser Land tun, weil sie ja wo anders "wohnen". Oder Politiker, die Millionen für irgendwelche Bauten rauswerfen, die weder der Allgemeinheit nutzen, noch irgendwie genutzt werden. Wenn man nach Steuergelder Verschwendung googlet, wirds einem schlecht. Sind das keine Steuersünder?

Zum Schluss noch die Verhältnismäßigkeit unserer Justiz:

Kinderschänder Wiedergutmachung unmöglich + 6 1/2 Jahre Haft (und es gibt viel mildere Urteile für Wiederholungstäter) http://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-in-kiel-sechseinhalb-jahre-haft-fuer-kinderschaender-1.1137052

Steuersünder Wiedergutmachung möglich + 3 1/2 Jahre Haft Fall UH

Kinder zu schänden ist also "nur" doppelt so schlimm wie denn Staat zu bescheißen. So stehts so weit ich weiß nicht um Grundgesetz!

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   Helmut aus Köln

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User seit 24.07.2000
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 Geschrieben am 14.03.2014 um 15:43 Uhr   
Nunja

- er hat ab sofort den Brassel vom Hals und braucht nicht mehr 1-1,5 Jahre rum zu eiern
- für die Presse gibt die Sache nichts mehr her - auch da dürfte Ruhe einkehren
- evtl. neue Fakten können in einem neuen Urteil nicht mehr berücksichtigt werden
- in absehbarer Zeit hat er auch die restlichen Konsequenzen hinter sich gebracht

Das ist wohl eine ganz gute Entscheidung gewesen.

Interessant daran ist: Was hat die die Presse nicht alles erwogen, vorhergesagt, spekuliert, hineininterpretiert usw....

Aber darauf ist keiner dieser Schlaumeier gekommen!

Gruß Helmut

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