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Klatsch und Tratsch » » Thema: Uli Hoeneß |
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3064
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 13.03.2014 um 10:14 Uhr  
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Bestia negra schrieb:
...
Und nochmal zum Abschluss. Wenn die Selbstanzeige in großen Zügen falsch war (wovon ich nicht ausgehe) und Herr Hoeneß der Aufklärung nicht hilfreich war, wird er zurecht in den Bau gehen. Ansonsten sehe ich es wie drrrpol.
...
Genau das ist die zentrale und strittige Frage.
Ich erwarte 4 Jahre aufwärts.
Schau'n wir mal.
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 13.03.2014 um 10:15 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Bestia negra am 13.03.2014 um 10:17 Uhr ]
SLK172 schrieb:
Hallo Ralph,
ich gehe davon aus, dass die Selbstanzeige zwar rechtzeitig aber nicht vollständig und damit unwirksam war. Ansonsten sehe ich das natürlich auch so.
Gruß
Guido
Moin Guido
Mich würde mal interessieren woher ihr alle wisst das die Selbstanzeige falsch war/ist. Die Selbstanzeige deckt wohl Steuerschulden von 70 Mio. EUR ab, so wie ich die Verteidigung verstanden habe.
--
@Jürgen: Genauso ist es und das hat das Gericht zu entscheiden und nicht wir.
--
Grüße Ralph
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16778
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 13.03.2014 um 10:31 Uhr  
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Bestia negra schrieb:
Mich würde mal interessieren woher ihr alle wisst das die Selbstanzeige falsch war/ist. Die Selbstanzeige deckt wohl Steuerschulden von 70 Mio. EUR ab, so wie ich die Verteidigung verstanden habe.
Moin Ralph,
ich schließe das daraus, weil es dies die Staatsanwaltschaft gesagt hat und weil die Summe sich erhöht hat, nachdem der Angeklagte (nicht die Staatsanwaltschaft!) dazu weitere Angaben gemacht hat. Letztlich ist es aber nur eine Spekulation, die auch falsch sein kann.
Es kann natürlich auch noch Überraschungen geben heute, und evtl. geht er als freier Mann aus dem Gerichtssaal.
Kurioserweise könnte es ihn am Ende mehr kosten, wenn die Selbstanzeige wirksam wäre, als wenn er verurteilt werden würde, aufgrund der unterschiedlichen Zuschläge/Zinsen.
Gruß
Guido
--
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Schreiberlevel: Forenritter
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| Geschrieben am 13.03.2014 um 10:34 Uhr  
| Wäre ich Hoeneß, würde ich das Urteil abwarten und im Falle einer tatsächlich abzusitzenden Haftstrafe Revision einlegen um Zeit zu gewinnen.
Diese Zeit würde ich nutzen, um mich mit meinem Geld in ein Land ohne Auslieferungsabkommen abzusetzen.
Mit 61 Jahren ist die Lebenserwartung nicht mehr so hoch, um etliche Jahre davon im Gefängnis zu verschwenden.
Gruß Helmut | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16778
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 13.03.2014 um 10:40 Uhr  
| Hallo Helmut,
die Staatsanwaltschaft hat 5 Jahre und 6 Monate gefordert. Das Urteil wird vermutlich deutlich darunter liegen, wenn es überhaupt zu einer Gefängnisstrafe kommt.
Bist du wirklich sicher, dass du den Rest deines Lebens in so einem Land verbringen möchtest, ohne jemals wieder nach Deutschland und in verbündete Staaten einzureisen mit damit verbundenen Ruf?
Gruß
Guido
--
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| Geschrieben am 13.03.2014 um 10:56 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Bestia negra am 13.03.2014 um 10:59 Uhr ]
Moin Guido
Dagegen steht aber die Aussage der Verteidigung das eine viel höhere Steuerschuld in der Selbstanzeige angegeben wurde. Daher ja auch der zweite Punkt, die verspätete Abgabe, um die Selbstanzeige unwirksam werden zu lassen.
--
Edit: Ich kann mir kaum vorstellen das ein Hoeneß die Flucht in Betracht zieht. Revision ist aber von beiden Seiten als wahrscheinlich anzunehmen.
--
Grüße Ralph
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Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 13.03.2014 um 11:15 Uhr  
| Hi Ihr
Bei uns heisst es ja:
"Ein Verstoß der Ermittlungsbehörden hiergegen führt jedoch nicht zwangsläufig zu einem Beweisverwertungsverbot, sondern es ist eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter notwendig. So fordert der Bundesgerichtshof für die Annahme eines Verwertungsverbotes, dass eine Abwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und damit der Verletzung des persönlichen Rechtsgutes und des öffentlichen Interesses an der Aufklärung der Angelegenheit stattfinden muss."
(Quelle: http://tinyurl.com/otymqtp)
Und bei den Summen, die solche Staatsbeschei$$er hinterziehen, sehe ich das persönliche Rechtsgut weit vom öffentliche Interesse überragt.
Wir reden hier schliesslich von Summen, die in ihrer Gesamtheit (also alle unversteuerten im Auslang erzielten Zinsen) m.E. ausreichen würden, unser Land ganz schnell und endlich kernsanieren zu können.
Warum wird eigentlich mit Prozentzahlen argumentiert, wenn es darum geht wer wieviel Steuern zahlt. Wenn 50% der Bürger 95% der ESK bezahlen, wem hilft diese Rechnung? Relevant ist m.E. nur, was diesen 50% übrigbleibt und wieviel den restlichen 50% - Beide Hälften müssen vom Rest leben können.
Die eine kann es locker, die Andere mehr schlecht als recht - bzw. teilweise schon gar nicht mehr.
Und warum? Weil der zweiten Gruppe eben das mehr abverlangt wird, was Teile der ersten Gruppe ohne Not zu haben hinterziehen.
Darum geht es nach meiner Betrachtungsweise.
Der Ablasshandel bzw. das Steuerabkommen würde m.E. dem Gerechtigkeitssinn eines grossen Teils der Bürger widersprechen.
Denn das hiesse Freikaufmöglichkeit vor Bestrafung einer begangenen Straftat.
Und so etwas sollten wir m.E. niemals zulassen.
Auch nicht, wenn damit vielleicht mehr Einnahmen zu generieren wären, als durch herkömmliche Strafvefolgungs-Ermittlungen.
Hier sehe ich den zu wahrenden Gerechtigkeitssinn im Volk als höheres zu schützendes Gut.
--
Beste Grüsse
Hubert
via est vita
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK 200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
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User seit 24.07.2000
| Geschrieben am 13.03.2014 um 11:20 Uhr  
|
SLK172 schrieb:
Hallo Helmut,
die Staatsanwaltschaft hat 5 Jahre und 6 Monate gefordert. Das Urteil wird vermutlich deutlich darunter liegen, wenn es überhaupt zu einer Gefängnisstrafe kommt.
Bist du wirklich sicher, dass du den Rest deines Lebens in so einem Land verbringen möchtest, ohne jemals wieder nach Deutschland und in verbündete Staaten einzureisen mit damit verbundenen Ruf?
Die Nachteile sind natürlich bekannt. Das ist dann eine Frage der Abwägung, die nicht einfach ist. Aber die Schweiz liefert meines Wissens in Steuerstrafsachen nicht aus.
Er kann ja in dem Land einen neuen Fußballclub aufbauen.
Gruß Helmut | Antworten
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