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Klatsch und Tratsch » » Thema: Ab Juli 2014 dürfen KFZ Kennzeichen beim Umzug mitgenommen werden |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 05.11.2003
| Geschrieben am 04.03.2014 um 22:47 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Madmax am 04.03.2014 um 22:49 Uhr ]
Nabend zusammen,
mir wäre es egal was vorne auf dem Kennzeichen steht solange ich meine SM 1 bekomme
Edit: Die Mitnahme des Kennzeichens ist nur ein Aufschub bis zur Ummeldung, denn bei Neuanschaffung kommt der wirkliche Zulassungsbezirk vorne drauf - ob man möchte oder nicht. Also kann man es auch gleich erledigen finde ich.
--
Herzliche Grüße,
Matthias
Anders sein möchte jeder wohl einmal, aber wehe ihm, er wird dabei anders anders, als es den anderen gefällt
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
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User seit 01.12.2013
| Geschrieben am 04.03.2014 um 23:04 Uhr  
| Ich persönlich finde es klasse, wenn man Kennzeichen behalten darf... wie oft und wie lange muss man manchmal suchen, um sein "Lieblings-Kennzeichen" zu erhalten... dann zieht man in eine andere Stadt, Kennzeichen ist weg und das Spielchen geht von vorn los
Wenn ich jetzt z.B. von Mainz wegziehe, würde ich mich freuen, mein Mainzer Kennzeichen mitnehmen zu können... bzw. zumindest die Wahl zu haben und nicht mehr gezwungen werde, auch gleich ein anderes Kennzeichen nehmen zu müssen.
Mir erschließt es sich einfach nicht, wieso mein Kennzeichen dem Wohnort angepasst sein muss und wem dies hilfreich sein soll...
Und wenn wir schon dabei sind... evtl. kommen wir ja irgendwann mal soweit, dass es wie in USA Kennzeichen gibt, die völlig frei wählbar sind, aber ob ich das noch erleben darf???
Liebe Grüße,
Manuela
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 19088
User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 04.03.2014 um 23:30 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olli aus Mainhattan am 04.03.2014 um 23:30 Uhr ]
Madmax schrieb:
Edit: Die Mitnahme des Kennzeichens ist nur ein Aufschub bis zur Ummeldung, denn bei Neuanschaffung kommt der wirkliche Zulassungsbezirk vorne drauf - ob man möchte oder nicht. Also kann man es auch gleich erledigen finde ich.
--
Herzliche Grüße,
Matthias
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Servus Matthias,
das stimmt so nicht. Mein im Januar 13 verkauftes Fahrzeug fährt heute noch in OF mit meinem F Kennzeichen und ist ordnungsgemäß umgemeldet. Also auch beim Halterwechsel kann das Kennzeichen beibehalten werden.
Gude, Olli.
P.S. dein "LDK" will eh keiner
--
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Prentice Mulford (1834 - 1891) | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4951
User seit 05.11.2003
| Geschrieben am 05.03.2014 um 07:42 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Madmax am 05.03.2014 um 07:42 Uhr ]
Moin Olli,
Asche über mein Haupt
Mein Wissensstand war eben der, dass es nur bis zur nächsten Ummeldung behalten werden kann.
Also wenn ich am neuen Wohnort ein anderes Fahrzeug erwerbe und dann mein LDK behalten will geht es nicht und das "neue" Fzg bekommt dann das Kürzel des aktuellen Wohnortes.
OK-wieder was gelernt
--
Herzliche Grüße,
Matthias
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| Geschrieben am 05.03.2014 um 08:39 Uhr  
| Moin,
wenn ich das richtig verstehe, widersprechen sich eure Aussagen gar nicht. Olli spricht vom Kennzeichen, welches am Fahrzeug nach dem Verkauf verbleibt und Matthias von einem Neuwagen, der nicht das mitgebracht Kennzeichen des "Altwagens" aus einem anderen Kreis bekommen kann, oder?
Gruß
Guido
--
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User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 05.03.2014 um 12:47 Uhr  
| Hal.lo,
in meinen Augen ein ausgemachter Quatsch!
Möchte schon gerne wissen, wo der Wagen zugelassen ist, den ich da sehe und nicht, wo der Fahrer gerade wohnt...
Kranke Beamtengehirne, die sowas erfinden: zuviel Zeit zum Sesselpupsen, Stifte spitzen und Gurkenkrümmungen messen...
--
Herzliche Grüße!
Hal
----------------
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User seit 09.05.2004
| Geschrieben am 05.03.2014 um 14:28 Uhr  
|
Black Beauty 888 schrieb:
Und wenn wir schon dabei sind... evtl. kommen wir ja irgendwann mal soweit, dass es wie in USA Kennzeichen gibt, die völlig frei wählbar sind, aber ob ich das noch erleben darf???
Liebe Grüße,
Manuela
Das währe ein Traum! Unverständlich warum sich der Staat diese mögliche zusätzliche Einnahmequelle entgehen lässt. Und sowas gibt es ja nicht nur in den USA!
--
MfG Thomas
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***
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User seit 26.09.2002
| Geschrieben am 05.03.2014 um 14:53 Uhr  
| Hi,
die Neuregelung sehe ich von den Kosten und dem Zeitaufwand absolut positiv. Das Prozedere in der Zulassungsstelle wird um einiges einfacher. Wenn dann noch die geplante Möglichkeit zum Online-Ummelden eingeführt wird, ist das eine enorme Erleichterung. Jeder, der nach Verwaltungsvereinfachung ruft, müsste begeistert sein.
Die Schilderpräger sehen das natürlich komplett anders ...
sG, Andy
--
"Es ist 6 Uhr in der Früh, so früh auf stehst du nie, die gesellschaftliche Basis geht zur Arbeit während der größte Teil vom Überbau noch ratzt, weil der war gestern blau, zuviel Chianti, zuviel gelabert" (Ringsgwandl)
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16777
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 05.03.2014 um 19:43 Uhr  
|
lennon schrieb:
die Neuregelung sehe ich von den Kosten und dem Zeitaufwand absolut positiv. Das Prozedere in der Zulassungsstelle wird um einiges einfacher.
In den Artikeln ist lediglich von 30-35 Euro Einsparung die Rede, weil man keine neuen Kennzeichen benötigt. Die Kosten für Kennzeichen, die man online bestellt, betragen zwar nur 15 Euro, aber m.E. müssten auch die Kosten für die Plaketten entfallen und damit der Zwang die Kennzeichen abzuschrauben und an der Theke vorzulegen.
Sollten die Kennzeichen allerdings Plaketten aus dem neuen Bundesland bekommen, ist wohl kein wirklicher Vorteil beim Prozedere vorhanden.
Und zur Online-Ab-und Anmeldung möchte ich noch bemerken (da ich vor kurzem dazu einen Vortrag aus einem Innenministerium gehört habe): so ganz einfach von heute auf morgen wird es das nicht geben, weil man spezielle Nummern auf Plaketten/Kennzeichen drucken wird, die erst dann lesbar sind, wenn die Plakette zu Hause entwertet worden ist. Das kann also auf alten Kennzeichen zunächst nicht funktionieren, sondern erst im Laufe der Zeit...
Gruß
Guido
--
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