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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Fahrzeug anmelden ohne TÜV |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 759
User seit 29.12.2011
| Geschrieben am 13.02.2014 um 09:47 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von TonyDom am 13.02.2014 um 09:49 Uhr ]
AmericanCollie schrieb:
Hallo Phillip,
du brauchst meines Wissens nach für die Fahrt zum TÜV nur eine gültige Deckungskarte:
Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung
Schon vor der Zulassung eines Kfz können eine Reihe von Fahrten durchgeführt werden, die mit der Zulassung in einem sachlichen Zusammenhang stehen, wenn hierfür von einem Kfz-Haftpflichtversicherer eine vorläufige Deckung gegeben wurde. Im Hinblick auf die Strafbarkeit nach § 6 PflichtVG kommt es nur auf die Zusage der vorläufigen Deckung an, der Besitz einer sog. Doppelkarte oder die Erteilung einer Versicherungsbestätigung nach § 29a StVZO ist nicht zwingend erforderlich (Heinzlmeier DAR 2006, 225 ff.(227)).
Gruß
Stefan
Also ich bin mir das sehr unsicher.
Meines Wissens bedeutet die Vorläufige Deckung folgendes:
Du bekommst die eVb von der Versicherung. Das ist die Nummer für die Zulassungsstelle als Bescheinigung, dass das Auto Versicherungsschutz haben wird.
In der Praxis meldet man sein Fahrzeug an, und irgendwann später in ein paar Tagen macht man mit seiner Versicherung seinen Vertrag.
Die Zeit zwischen Zulassung und Versicherungsvertragsabschluss ist die Vorläufige Deckung, die sogar eine Vollkasko beinhaltet.
Eins ist jedoch Fakt, ohne rote Kennzeichen, oder Kurzzeitkennzeichen darfst du ein Nicht-Zugelassenes Fahrzeug nicht mal öffentlich parken. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4951
User seit 05.11.2003
| Geschrieben am 13.02.2014 um 09:59 Uhr  
| Moin zusammen,
da die Handhabung einerseits gesetzlich geregelt ist, andererseits aber wieder von Kreis zu Kreis unterschiedlich ausgelegt wird , würde ich einfach mal bei der zuständigen Zulassungsstelle nachfragen.
Meines Wissens darf man mit den "alten" Kennzeichen (müssen montiert sein) und einer Deckungskarte /EVB Nummer für diese Kennzeichen die Fahrt zum TÜV / Zulassungsstelle antreten.
Quelle: TÜV Nord:
Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
--
Herzliche Grüße,
Matthias
Anders sein möchte jeder wohl einmal, aber wehe ihm, er wird dabei anders anders, als es den anderen gefällt
http://www.verruecktespaar.de
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Schreiberlevel: Forengrünschnabel
Beiträge: 7
User seit 13.02.2014
| Geschrieben am 13.02.2014 um 13:39 Uhr  
| Ich kenne eigentlich auch nur die Kurzzeitkennzeichen, die dir bei dem Problem helfen würden. Und ich glaube gelesen zu haben, dass du auch Kurzzeitversicherungen für diese Fahrt abschließen kannst bzw musst? Weil kein Auto in Deutschland ohne Zulassung und Versicherung fahren darf.
Beides gibt es mittlerweile auch online und wenn du das denn hast, kannst du bis zu 5 Tage mit dem Auto ohne Probleme fahren und es bei deiner Zulassungsstelle anmelden und dem TÜV vorführen | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1684
User seit 31.03.2002
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 31
User seit 12.06.2013
| Geschrieben am 13.02.2014 um 20:47 Uhr  
| Hallo Philip,
wenn du die alten Kennzeichen für dich reserviert hast, kannst du sie wieder anbauen und zum TÜV fahren. HU/AU machen lassen und dann auf direktem Weg zur Zulassungsstelle. Natürlich alle Papiere und eVB mitnehmen. Ich würde mir aber vorher beim TÜV einen Termin geben lassen, recht früh, weil die Zulassungsstellen selten kundenfreundliche Öffnungszeiten haben. So einfach funktioniert das zumindest bei uns in Flensburg. Frag doch mal telef. bei der Zulassung mal an, wie sie es gerne haben mögen.
Gruß Mario | Antworten
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1077
User seit 24.07.2008
| Geschrieben am 14.02.2014 um 16:57 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von fritzi 280 am 14.02.2014 um 17:01 Uhr ]
Hallo,
wichtig ist erstmal mit der Versicherung Verbindung aufzunehmen. Die sagen dann schon was nötig ist. Vor allem eine vorläufige Deckungsbescheinigung. Matthias hat das schön gepostet.
Hoffe Philip, Du hast das Kennzeichen reservieren lassen.
Wenn ich mir die Preise in Botropp anschaue, wird mir ein bißchen schwindelig. Die Sachen kosten bei uns in Erlangen (Bayern) sehr viel weniger .
Die Resevierung meines alten Kennzeichens kostet nichts und gilt fünf Jahre . Die Reservierungsbebühr fällt erst mit Wiederzulassung an. Und im sehr verträglichem Rahmen.
Auch die Zulassung geht im normalen Bürgeramt. So wie Sondereintragungen und etc. Fast ohne Wartezeiten. Und wenn dann höchstens fünfzehn Minuten.
Philip sollte sich jetzt mal melden. Hat sich ja bisher noch nicht geäussert.
Herzliche Grüße
Moni
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1127
User seit 02.07.2006
| Geschrieben am 14.02.2014 um 22:19 Uhr  
| Nabends, erstmal vielen Dank für eure Antworten,
sorry hatte diese Woche viel Stress, mhh ich glaube das einfachste ist ich melde ihn im August schon wieder an und fahre dann im Oktober zum Tüv. Die Kennzeichen die auf dem Smartie hatte, habe ich momentan aufn SLK, also nicht reserviert. Aber ich werde nächste Woche mal beim Strassenverkehrsamt anrufen und nachfragen. Das ich ohne Versicherungsschutz nicht fahren darf ist schon logisch. Nur Kurzzeitkennzeichen zu bezahlen um zum Tüv zufahren finde ich irgendwie rausgeschmissen Geld...
--
Gruss Philip aus Bottrop
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 302
User seit 07.02.2012
| Geschrieben am 17.02.2014 um 10:24 Uhr  
| Na ja, nur teilweise heraus geschmissenes Geld. Verischerst du die Kurzzeitkennzeichen über die Versicherung, mit der du den Wagen auch zulassen willst, verrechnet diese i.d.R. das, so das bei der Versicherung keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Und die Kosten für die Kurzezitkennzeichen wären immer noch besser, als sich rechtlich nicht einwandfrei geklärt mit dem Fahrzeug zu bewegen. Das einfachste ist, wie schon geschrieben, beider zuständigen Zulassungsstelle nachzufragen, wie man das Provlem am einfachsten lösen kann ' | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3856
User seit 12.01.2008
| Geschrieben am 22.02.2014 um 11:35 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von umac am 22.02.2014 um 13:02 Uhr ]
PK32AMG schrieb:
Nur Kurzzeitkennzeichen zu bezahlen um zum Tüv zufahren finde ich irgendwie rausgeschmissen Geld...
Moin!
Die Kurzkennzeichen kosten incl. Schilder + Zulassungsstelle keine 40EUR, wenn ich mich recht erinnere (in RD Schl.-Holst.). Die Versicherung (zumind. bei R+V) kostet nichts für Kurzkennzeichen, wenn der Wagen dort anschl. versichert wird - kann also unter'm Strich günstiger sein, als eine "zu frühe" Wiederlassung.
Ciao Uwe
--
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User seit 13.02.2014
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