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Klatsch und Tratsch » » Thema: Urheberrecht - Neue Abmahnwelle wg. Streaming/redtube
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   prof_dr_m

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 Geschrieben am 18.12.2013 um 10:39 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von prof_dr_m am 18.12.2013 um 10:40 Uhr ]

Hallo QT

Nun da muss ich dir ein wenig widersprechen!

Datenpakete kann er nur dann mitlesen wenn ich per WLAN Online bin, das ist aber nicht permanent der Fall. Von daher muss er genau zu diesem Zeitpunkt „mitsniffen“ wenn ich online bin und ums Haus herumstehen, da ich meine Sendeleistung ja verringert habe.

Nun, auch das WLAN zu bestimmten Zeiten auszuschalten spart nicht nur Strom, sondern erhöht schon die Sicherheit, denn solange mein WLAN ausgeschaltet ist, bin ich ja auch nicht online, kann er also auch wieder nichts mitsniffen.
Na und sich selbst behindern tut nur der, der die Sendeleistung ZUWEIT nach unten schraubt. Bei mir reichen meine 12,5 bzw. 25% für die Wohnung vollkommen aus, gehen aber nicht so weit wie bei den anderen welche ich mit einem Scanner noch aus ca. 100m Entfernung „abfangen“ kann.

Ob jemand die SSID ein oder ausschaltet ist jedem selbst überlassen – bringt aber wie du ja sagtest keinen Sicherheitsgewinn, sondern u.U. für einen selbst wieder ein Handicap, wenn bestimmte Geräte Schwierigkeiten haben sich mit einem unsichtbaren Netz zu verbinden.
Manchmal ist es sogar „sinnvoll“ das Netzwerk sichtbar und mit einem eindeutigen Namen zu versehen. So kann sich evtl. der Nachbar melden, wenn man sich gegenseitig beeinträchtigt.

Ups, ja sorry … zurück zum Thema …


--
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   Olli aus Mainhattan



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 Geschrieben am 18.12.2013 um 10:44 Uhr   
Hier mal ein älterer Artikel zur Abschaltung der SSID:

http://www.heise.de/security/meldung/Drahtlos-Einbruch-trotz-WPA-dank-WLAN-Automatik-184921.html

--
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   Helmut aus Köln

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 Geschrieben am 18.12.2013 um 11:03 Uhr   


silverstone schrieb:
Hallo Helmut,
Welcher Bürger ist Heute noch rechtstreu?



Rainer,
du sagst, man kann garnicht mehr rechtstreu sein, weil es so viele komplizierte Gesetze gibt, die man sowieso nicht alle kennen kann..

Stimmt sicherlich, ist aber etwas spitzfindig.
Man denke nur an die vielen Verkehrsregeln, obwohl die wohl im allgemeinen recht gut verstanden werden. Wäre in jedem Auto ein gnadenlos protokollierender Volljurist eingebaut, würden sich Deutschlands Straßen in wenigen Tagen sehr lichten.

Das Rechtssystem reagiert ja auf Verstöße relativ weich. Gemeint ist natürlich der, sagen wir mal "...im allgemeinen als rechtstreu wahrgenommene Bürger". Ich denke, zu letzterem wirst du dich auch zugehörig fühlen, zur Gruppe der Erzengel zählst du dich wohl auch eher nicht, oderrr...? Ich gehöre auch nicht dazu!

Gruß Helmut

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   silverstone

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 Geschrieben am 18.12.2013 um 11:30 Uhr   
Hallo Helmut,

ich bin mir absolut bewußt, daß wenn man normal mit dem Verkehr mitschwimmt man formaljuristisch sich diverser Vergehen schudig macht.
In meiner Aussage, daß kein Bürger mehr rechtens handelt, lag auch eine gewisse Ironie und war nicht ganz ernst gemeint.

Gesetzlichen Regelungen zur Abmahnung und zum Urheberrecht sind aus meiner Sicht vom Ursprung her absolut notwendig. Ich glaube aber nicht, daß der Gesetzgeber bei der Formulierung der Gesetze die Auswüchse der Abmahnanwälte im Sinn hatte.
Die ganze Sache wird dadurch genau ins Gegenteil verkehrt, wenn sie nicht mehr der Bekämpfung von unlauteren Wettbewerb und zum Schutz des Urheberrechts führt, sondern nur noch als Geschäftsmodel der Abzocker.
Darauf zu reagieren ist nach meiner Ansicht nach der Gesetzgeber und die Gerichte gefordert.

Gruß Rainer


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   Helmut aus Köln

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 Geschrieben am 18.12.2013 um 11:52 Uhr   


silverstone schrieb:
Hallo Helmut,

ich bin mir absolut bewußt, daß wenn man normal mit dem Verkehr mitschwimmt man formaljuristisch sich diverser Vergehen schudig macht.
In meiner Aussage, daß kein Bürger mehr rechtens handelt, lag auch eine gewisse Ironie und war nicht ganz ernst gemeint.

Gesetzlichen Regelungen zur Abmahnung und zum Urheberrecht sind aus meiner Sicht vom Ursprung her absolut notwendig. Ich glaube aber nicht, daß der Gesetzgeber bei der Formulierung der Gesetze die Auswüchse der Abmahnanwälte im Sinn hatte.
Die ganze Sache wird dadurch genau ins Gegenteil verkehrt, wenn sie nicht mehr der Bekämpfung von unlauteren Wettbewerb und zum Schutz des Urheberrechts führt, sondern nur noch als Geschäftsmodel der Abzocker.
Darauf zu reagieren ist nach meiner Ansicht nach der Gesetzgeber und die Gerichte gefordert.
Gruß Rainer



Hallo Rainer,

da sind wir völlig einer Meinung!

6% aller Deutschen sollen angeblich schon einmal eine Abmahnung bekommen haben.

Die Gesetzgeber haben zwar versucht das Abzockersystem mit der 100 EUR Regel zu deckeln, aber die Abzocker definieren die "Tat" einfach als geschäftlich und im großen Stil um und umgehen so die Deckelung.

Wie ich heute bei Heise lese, gibt es auch im UWG eine Regel, das Massenabmahnungen rechtswidrig sind. Ist natürlich nicht das UHG.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/199-Abmahnungen-sind-Rechtsmissbrauch-2065973.html
Sehr interessant! Danach könnte es praktisch jeder der Abgemahnten gelassen auf einen Prozess ankommen lassen.

Gruß Helmut

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   benzinkocher

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 Geschrieben am 18.12.2013 um 13:27 Uhr   




....
Wie ich heute bei Heise lese, gibt es auch im UWG eine Regel, das Massenabmahnungen rechtswidrig sind. Ist natürlich nicht das UHG.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/199-Abmahnungen-sind-Rechtsmissbrauch-2065973.html
Sehr interessant! Danach könnte es praktisch jeder der Abgemahnten gelassen auf einen Prozess ankommen lassen.

Gruß Helmut



Hallo Helmut,
da gibt es nur ein klitzekleines Problem: der Abmahner der redtube-user sitzt in der Schweiz.
Und u+c kann in dieser Hinsicht nicht belangt werden, sind ja nur im Auftrag tätig....
Waldemar

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   silverstone

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 Geschrieben am 18.12.2013 um 16:56 Uhr   
Hallo Waldemar,

wenn ich bei u+c wäre, dann würde ich das auch behaupten.
Stellt sich die Frage wie der Antrag bei Gericht von u+c genau formuliert war. Steht definitiv darin, daß es sich um eine Tauschböre handelt, dann wurde das Gericht belogen, betrogen (such Dir was aus) und das dürfte nach meinem Rechtsempfinden strafbar sein. Steht das nur sehr vage bzw. andeutungsweise drin, dann haben die Richter ihre Prüfungspflicht verletzt.
Auf jeden Fall wurden die Schutzmechanismen des Datenschutzgesetze bei den betroffenen Personen verletzt. Unter den real gegebenen Umständen hätten die Vorgaben des Datenschutzgesetzes eine Herausgabe nicht zugelassen. Kein Wunder wenn sich Bürger gegen eine Datenspeicherung wehren, wenn auch in unbegründeten Fällen eine Weitergabe der Daten erfolgt.

Gruß Rainer


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   benzinkocher

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 Geschrieben am 18.12.2013 um 17:22 Uhr   
Hallo Rainer,
ne, ne, die haben da schon ein sehr effektives Netzwerk aufgebaut, um juristische Risiken zumindest zu minimieren. In netzwelt.de heißt es dazu:
"Dem Medienrechtsanwalt Christian Solmecke wurde nun Einsicht in die Akten zum Redtube-Fall beim Landgericht Köln gewährt. Aus diesen geht hervor, dass der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Erlaubnis für die Herausgabe der Nutzerdaten bei dem Kölner Gericht beantragte."
Und zwar im Auftrag von u+c. u+c ist also auch hier draußen vor...
Waldemar

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   silverstone

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 Geschrieben am 18.12.2013 um 17:35 Uhr   
....diese Info paßt zu meiner persönlichen Einschätzung.

u+c wäscht seine Hände in Unschuld, und das obwohl sie einer der Hauptnutznießer (Geld) dieser Aktion sind, und weil sie einen gefunden haben den sie als Bauernopfer im Notfall bei Gericht opfern können.

Das sind genau die Vorbilder unserer Gesellschaft die nur auf Pofit ausgerichtet sind.

Gruß Rainer

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   Sven_Kamm



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 Geschrieben am 18.12.2013 um 18:59 Uhr   
Bei e-Recht24 kam heute noch die Meldung über Trittbrettfahrer einschließlich Schadsoftware:
____________________
Abmahnung Urmann & Collegen: Gefälschte Abmahnungen per E-Mail mit Virus im Umlauf

Die mediale Aufmerksamkeit, die das Thema "Redtube-Abmahnungen" durch die Kanzlei Urmann + Collegen derzeit geniesst, versuchen offensichtlich Betrüger zu nutzen, indem Abmahnungen – angeblich im Namen der Rechtsanwälte Urmann und Collegen - per Mail versendet werden.
Wie sehen die Abmahnungen aus?

Die per Mail versandten Abmahnungen sind relativ §§-lastig, erwecken jedoch auf den ersten Blick einen professionellen Anschein. Erst beim näheren Hinsehen fallen Indizien ins Auge, die für eine Fake-Abmahnung sprechen:

Der vorgeworfene Tatzeitpunkt liegt in der Zukunft (im vorliegenden Fall: 13.12.2013)
Entgegen den „originalen“ Abmahnungen der Kanzlei U+C wird zur Abgeltung der Angelegenheit keine Summe von EUR 250,00 gefordert, sondern EUR 673,34. Insbesondere der Schadensersatz wird hier mit mehr als 95 EUR angesetzt.
Kontaktdaten der abmahnenden Kanzlei sowie die Bankverbindung zur Überweisung des Betrages befinden sich angeblich im Anhang der Mail.

Rechtsanwälte Urmann und Kollegen distanziert sich von diesen Abmahnungen

Auf der Kanzlei-Webseite distanziert sich die Kanzlei von den Abmahnungen per Mail und stellt nochmals klar, dass Abmahnungen der Kanzlei Urmann und Collegen nur auf dem Postweg versendet werden:

Diese E-Mail stammen nicht aus der Kanzlei URMANN + COLLEGEN. Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten haben, bittet URMANN + COLLEGEN darum, diese an

mail@urmann.com weiterzuleiten, damit gegen die Versender vorgegangen werden kann. Falls die Email einen Anhang enthält, öffnen Sie diesen bitte keinesfalls, weil teilweise Schadsoftware mit versendet wird.

Fazit:

Offensichtlich versuchen Trittbrettfahrer an dieser Stelle, das derzeitige große mediale Interesse an der Angelegenheit für ihre eigenen Zwecke auszunutzen. Deshalb kann jedem Empfänger solch einer E-Mail nur geraten werden:

Öffnen Sie keinesfalls den Anhang!
Leisten Sie, sofern Sie den Anhang bereits geöffnet haben, keinerlei Zahlungen auf das dort angegebene Konto!
Leiten Sie die Mail an die Kanzlei Urmann weiter bzw. erstatten Sie direkt Strafanzeige!

_________________________

Das wollte ich doch gern weiter geben.

Viele Grüße

--
Sven Kamm
MBSLK.de - The SLK Community

Bitte haltet euch in euren Beiträgen an unsere Netikette.
http://tinyurl.com/besjyoz

Ein freundlicher Umgangston, aussagekräftige Themennamen, eine präzise Darstellung des Problems ist ein guter Anfang.

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