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... ist OFFLINE
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User seit 28.05.2003
| Geschrieben am 14.12.2013 um 13:49 Uhr  
| Sorry aber wenn ich einen Gerichtsbeschluß habe, bekomme ich von der Telekom die IP Adressen,
oder sehe ich dass falsch, Sorry habe kein Jura studiert
Telekom weil bisher ja anscheinend nur Telekom-Kunden abgemahnt wurden!
--
Grüße von Vice(nte) alias speedy63,
dem Spanischen Schwaben aus der Schwabenmetropole!
***Rems-Murr Stammtisch*** | Antworten
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... ist OFFLINE
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User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 14.12.2013 um 13:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von silverstone am 14.12.2013 um 14:34 Uhr ]
Soweit ich das mitbekommen habe, hatten Sie die IP-Adressen. Mit der IP-Adresse kannst Du aber erst einmal nichts anfangen, wenn du nicht weißt wer sich dahinter verbirgt.
Der Gerichtsbeschluß bezieht sich nun darauf, daß der Provider (?), oder derjenige der das kann, die Personendaten zu diesen IP-Adressen herausgibt.
Die ganze Geschichte ist dermaßen an den Haaren herbeigezogen, und in mehreren Ebenen zumindestens nach meiner Einschätzung rechtlich bedenklich, daß das Gesamtmachwerk kaum Erfolg haben kann.
Wieso gibt es bislang kein Urteil zum Streaming? Weil sich bislang keiner eine Hoffnung auf einen Erfolg gemacht hat.
Gruß Rainer
--
SLK 280 (R 171)
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
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User seit 15.07.2006
| Geschrieben am 14.12.2013 um 17:32 Uhr  
| Klasse die Dame, bringt es genau auf den Punkt. Keinen müden Cent zahlen. Es geht nicht immer um Pornos sondern wie in meinem Fall um eine harmlose Smiley Site.
Ich hätt auch keine Probleme mit meiner Frau wenn ich betroffen wäre. Es wäre m.E. eine schlechte Ehefrau die damit nicht souverän umgehen könnte. Die Haue die ich jetzt kriege kann ich ab
LG Claus | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
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User seit 24.07.2000
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 15.12.2013 um 15:16 Uhr  
| Hallo zusammen,
erinnert mich irgendwie an den Falschgelddrucker der vor vielen Jahren seine Druckmaschine mit dem Kontakt seiner Ladentür verbunden hat, und jedes Mal wenn jemand in den Laden kam die Druckmaschine Falschgeld gedruckt hat. Wieso? Weil er nach dem er aufgeflogen war behaupten konnte daß nicht er die Druckmaschine betätigt hat, sondern die Besucher seines Ladens (inkl. Polizei die ihn abgeholt hat).
Hoffentlich wird dieser Fall vollständig aufgeklärt und die Abmahner für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen.
Gruß Rainer
--
SLK 280 (R 171)
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Beiträge: 3681
User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 15.12.2013 um 18:36 Uhr  
| Hal.lo!
...und hoffentlich wird diesen Abmahnanwälten die Anwaltszulassung entzogen - entsprechende Schritte wurden ja bereits straf- und kammerrechtkich eingeeitet...
Sie können sich dann ja als Porno-Darsteler/innen ihr Geld zu verdienen versuchen...
--
Herzliche Grüße!
Hal
----------------
"I do not always know what I want, but I do know what I don't want!" (Stanley Kubrick) | Antworten
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| Geschrieben am 15.12.2013 um 20:23 Uhr  
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Helmut aus Köln schrieb:
Das sich das Landgericht für kriminelle Aktionen einspannen läßt, müßte denen eigentlich ziemlich sauer aufstoßen.
Gruß Helmut
Man sollte hier nicht zu nachtragend sein. Ist ja gerade die fünfte Jahreszeit in Köln. Da können auch Richter mal besoffen zum Dienst erscheinen.
--
Grüße Ralph
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Schreiberlevel: Forenritter
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User seit 24.07.2000
| Geschrieben am 16.12.2013 um 17:32 Uhr  
| Inzwischen ist mir klar geworden, warum bisher nur Telekom Kunden betroffen sind.
Bei anderen DSL-Anbieter die auf das Netz der Telekom zugreifen, wie z.B. 1&1 usw., haben die Abmahn Anwälte von der Telekom zur IP nicht die praktischen Post-Adressen bekommen, sondern nur die Kennung mit der sich der Fremdanbieterkunde bei der Telekom identifiziert. Die zugehörigen Postadressen müssten in einem zweiten Schritt durch Anfrage beim fremden DSL-Abieter erst erfragt werden.
Die haben also erst mal die Low Hanging Fruits abgegriffen.
Ob die den zweiten Schritt machen und ob der Eilbeschluß ein Auskunftsersuchen überhaupt hergibt, ist eine andere Frage.
Ersatunlich finde ich, dass sie ganze IP Ermittlung innerhalb der 7 Tage Speiecherzeit der Telekom von statten gehen kann.
Wenn die Telekom schlau ist und sich eine Menge Arbeit ersparen will, wird sie die Speicherzeit jetzt dezent verringern, so auf 3 Tage z.B.
Gruß Helmut | Antworten
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
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