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Klatsch und Tratsch » » Thema: Urheberrecht - Neue Abmahnwelle wg. Streaming/redtube |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 992
User seit 28.05.2008
| Geschrieben am 13.12.2013 um 18:55 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von benzinkocher am 13.12.2013 um 20:05 Uhr ]
Andreas S schrieb:
Das mit dem unterschwellig anmutenden "Pornogucken" als Nachsatz hättest Du Dir aber sparen können.
Das wollte ich Dir nicht unterstellen, das sollte witzig sein (beachte das Smiley)
Bitte entschuldige wenn das falsch rüber kam
Hi Andreas,
alles klar, voll verziehen. Ist halt ein etwas heikles Thema, kann man schon mal etwas dünnhäutig reagieren. Meine Präferenzen und die anderer in dieser Hinsicht sollten hier auch keine Rolle spielen.
Und - es geht (jedenfalls mir) im Kern nicht um`s Pornogucken!!!
Waldemar
--
200er PreFL/2000, silber, (fast) alles original.
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7631
User seit 28.04.2003
| Geschrieben am 13.12.2013 um 20:19 Uhr  
| Hallo zusammen,
Fakt ist, dass es in der Sache tatsächlich kein Grundsatzurteil gibt.
Fakt ist auch, dass Youtube (und alle anderen auch) dann dicht machen kann, denn jeder Film ist urheberrechtlich geschützt.
Das dann auch noch zu Deinem Bild: Fotos sind IMMER urheberrechtlich geschützt. Egal was für ein Schnappschuss und wie lapidar der künstlerische Wert ist.
Im Gegensatz zu Text, der eine "hinreichende schöpferische Tiefe" haben muss, um schützenswert zu sein - und hier wieder die Ausnahme eingetragener Wort- und Bildmarken.
Also, ich bin gespannt, wie das ausgeht. Derzeit wird dringend abgeraten, die Abmahnung liegen zu lassen, sondern, wie Foxi schrieb, eine Fristverlängerung zu beantragen.
Als erstes sollte man jedoch mal schauen, ob man an dem Tag überhaupt am Rechner war.
Wenn man tatsächlich am Rechner war, sollte man - so der Rat der meisten seriösen Rechtsxperten - seinen Anwalt konsultieren. Das ist im Zweifel billiger, als wenn die Jungs die Klage durchziehen und man dann Gerichts- und Anwaltskosten erstmal finanzieren muss.
Aber irgendwen wird es treffen - und danach gibt es dann ein Urteil.
Viele Grüße
--
Sven Kamm
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 992
User seit 28.05.2008
| Geschrieben am 13.12.2013 um 21:14 Uhr  
| Hi Sven,
absolute Zustimmung - ja, hast das gut zusammengefaßt.
Nur - Du schriebst:
"Aber irgendwen wird es treffen - und danach gibt es dann ein Urteil."
Aber das kann dauern, die Mühlen der Gerichtsbarkeit mahlen nun mal (u.a. wg. Überlastung) überaus langsam.
Die Kanzlei u+m hat ja bereits angekündigt, daß die 10.000 bisherigen Abmahnungen nur der Anfang sein sollen. Bis also ein einschlägiges Urteil gefällt sein wird, ist diesen Typen weiterhin möglich, zehntausende weitere Abmahnungen auf den Weg zu bringen. Wenn nur ein Bruchteil dann tatsächlich zahlt = Superjackpot. An die Kohle kommt dann nebenbei kaum jemand wieder ran, Konto/-Inhaber in der Schweiz!
Also wäre Warten auf ein (Einzel-) Urteil fatal. Vielmehr sollten sich jene Rechtsanwälte, die ihren Job und Verantwortung ernst nehmen, mit allem möglichen Engagement einmischen und versuchen, den ganzen Wahnsinn möglichst umgehend zu stoppen - mit Musterklagen, Eilverfügungen, einstweiligen Verfügungen, mit allen Rechtsmitteln, die hier greifen könnten. Wäre dem Aufpolieren des Ansehens ihres Berufsstandes nur zuträglich.
Ich sehe besonders auch die Staatsanwaltschaft in der Pflicht. Meine Güte - bei Christian Wulf fühlt die sich ja sogar bei ca. 700 € vermuteter Vorteilsnahme genötigt, einen höchst umfangreichen und kostenaufwendigen Prozeß durchzuziehen....
Schöne Grüße
Waldemar
--
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2622
User seit 10.12.2011
| Geschrieben am 13.12.2013 um 21:47 Uhr  
| Hallo zusammen,
ich glaube kaum, daß die Abmahnung bei Gericht Erfolg haben wird. Ich weiß es aber nicht, und so mancher Richter hat schon die tollsten Urteile im Namen des Volkes gesprochen.
Als die Sache aufkam habe ich bei T-online den Rat gelesen einfach an den Abmahhnanwalt zu schreiben: "hiermit widerspreche ich der Abmahnung"
Ende, Schluß keine weiteren Erklärungen. Dann ist er wieder am Zug, und die Wahrscheinlichkeit, daß dann noch was kommt ist wohl gegen Null, denn er sucht ja die Leute die gleich zahlen.
Darüber hinaus meine Forderung in meinem ersten Beitrag:
Der Gesetzgeber muß endlich eine in der Praxis verständliche und angemessene Vorgabe hierzu machen.
Gruß Rainer
--
SLK 280 (R 171)
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Beiträge: 95
User seit 30.04.2011
| Geschrieben am 14.12.2013 um 10:14 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Lynx am 14.12.2013 um 10:18 Uhr ]
Hallo Zusammen,
das perfide an der Abmahnthematik in Deutschland ist doch dass fast immer ein Anwalt mitverdient.
Der böse Anwalt schickt die Abmahnung und manchmal bekommt er das Geld.
Der gute Anwalt vertitt die Opfer die sich ja sehr oft zurecht wehren und bekommt dafür fast die gleiche Summe.
Da sehe ich die Politik in der Verantwortung sich doch mal intensiver um das Neuland Internet zu kümmern.
Bezahlen Rechtsschutzversicherungen wirklich auch bei Urheberrechtsverletzungen ? | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 14.12.2013 um 12:37 Uhr  
| So, nun meine interessanten Fragen ...
Wer hat schon bezahlt ohne den Partner zu informieren ?
Wer hat schon bezahlt und den Partner informiert ?
Wer hat schon bezahlt und der Partner streamt mit und Geld wird geteilt ?
Wer zahlt nie nicht ?
Starten wir eine Umfrage ?
Ansonsten muß ich allgemein dazu äußern, dass da mal wieder welche ziemlich pfiffig waren, um zu versuchen, dem kleinen Bürger das Geld aus der Tasche zu ziehen - und das natürlich vor Weihnachten.
Ich glaube mittlerweile auch, dass es effektiver ist, auf solch ein Pferd zu setzen und damit groß Kohle zu machen, als jeden Tag pünktlich seine Stunden in der Firma für ein paar Kröten abzuspulen.
Geht man allerdings ziemlich intellektuell an die Sache ran, kann es auch sein, dass einfach jemand mal auf die rechtlichen Missstände in Bezug auf die neuen sich verändernden Medien aufmerksam machen wollte - das allerdings dann auch in recht großem bekannt werdendem Stil.
Ich bin auch gespannt, wie das ausgeht - eeehhhaa, da fällt mir gerade ein, ich kriege noch Geld von einigen hier, die sich mein Avatar gestreamt und angeschaut haben.... vorsorglich habe ich den bis zur endgültigen Gerichtsverhandlung gesichert und meinen Star-Anwälten zur Beweissicherung übergeben !
Gruß bis zur Verhandlung
--
Technik ist niemals 100% sicher, sondern immer nur begrenzt beherrschbar, erst recht, wenn sie nur mit lauter Nullen "0" und Einsen "1" gesteuert wird !
Steffen W. | Antworten
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User seit 28.05.2003
| Geschrieben am 14.12.2013 um 13:07 Uhr  
| Was ich nicht verstehe bei solchen Klagen:
Entweder hat das besagte Portal die Anwälte auf diese Sache angesetzt um kurzzeitig Kohle zu machen,
was aber unter Umstände dazu führen müsste dass das Portal zumindest hier in Deutschland,
bald sozusagen zumachen müsste weil keiner mehr aus Angst diese Seite anklickt!?!
Oder dies geht irgendwie, kenne mich nicht aus, ohne das Wissen des Portales das die Anwälte dies tun,
was dazu führen sollte das der Portalbetreiber gegen diese Anwälte wegen Rufschädigung oder ähnlichem vorgeht!?!
Da dies ja mächtig in die anklickzahlen geht oder denken die jetzt sind alle neugierig und es wird nun die Seite erst recht angeklickt?
--
Grüße von Vice(nte) alias speedy63,
dem Spanischen Schwaben aus der Schwabenmetropole!
***Rems-Murr Stammtisch*** | Antworten
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| Geschrieben am 14.12.2013 um 13:21 Uhr  
| Hallo Vicente,
der Portalbetreiber gehört wohl eher zu den Verlierern. Wer geht da noch rein, wenn er befürchten muß, daß er anschließend abgemahnt wird.
In der Zeitung stand, daß der Abmahnanwalt die IT-Adressen nicht vom Betreiber bekommen hat, zumal er ja nicht für das Portal abmahnt, sondern für einen der Produzenten dieser kulturell wertvollen Machwerke .
Er muß sich somit die IT-Adressen auf einen anderen Weg besorgt haben.
Eine rechtlich spannende Frage (Datenschutzgesetz).
Gruß Rainer
--
SLK 280 (R 171)
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| Geschrieben am 14.12.2013 um 13:32 Uhr  
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silverstone schrieb:
In der Zeitung stand, daß der Abmahnanwalt die IT-Adressen nicht vom Betreiber bekommen hat, zumal er ja nicht für das Portal abmahnt, sondern für einen der Produzenten dieser kulturell wertvollen Machwerke .
Er muß sich somit die IT-Adressen auf einen anderen Weg besorgt haben.
Eine rechtlich spannende Frage (Datenschutzgesetz).
Rainer dass weiß ich ja, hatte ich davor schon mal geschrieben dass die Anwälte sich dies bei Gericht unter falschen Tatsachen erschlichen haben!
Kam alles in den Nachrichten vor ein paar Tagen!
--
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| Geschrieben am 14.12.2013 um 13:37 Uhr  
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speedy63 schrieb:
Rainer dass weiß ich ja, hatte ich davor schon mal geschrieben dass die Anwälte sich dies bei Gericht unter falschen Tatsachen erschlichen haben!
Kam alles in den Nachrichten vor ein paar Tagen!
Das sind zwei verschiedene Sachen. Die eine ist, wie kamen sie an die IT-Adressen, und die andere, welche Begründung sie dem Gericht für den Beschluß zur Herausgabe der Personendaten zu diesen IT-Adressen angegeben haben.
Gruß Rainer
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