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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Berichtigung der Fahrzeugpapiere - wozu unverzüglich? |
Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 10867
User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 28.11.2013 um 19:53 Uhr  
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Olli aus Mainhattan schrieb:
Ehrlich gesagt finde ich die Diskussion reichlich müßig. Wenn es der Gesetzgeber so vorsieht, die Änderungen unverzüglich eintragen zu lassen, ist das eben so.
Moin Olli,
eine Diskussion beinhaltet ja auch Aufklärung - und die scheint bei den verschiedenen § bzw. den Absätzen ja auch nötig.
Ich fackel da auch nicht lange mit der Eintragung wenn es vorgeschrieben wird - zumal es bei Versicherungsrelevanten Änderungen (z.B. Leistungsteigerung und deren Bauteile) im eigenem Sinne zwingend nötig ist.
Fakt ist, wenn da steht "unverzüglich" - dann heisst das auch unverzüglich - ohne wenn und aber...
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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S3r Kurvensau, 479Nm.
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