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Klatsch und Tratsch » » Thema: Unfall und keinen Plan :)
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   Bestia negra
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 03.11.2013 um 12:06 Uhr   


Johannes Menzel schrieb:
Moin Moin,

es gibt neues...aber leider wenig gutes!

Auto ist ein echter Totalschaden, Reparaturkosten lt. Gutachten 69xx€. Restwert des Fahrzeugs 4300€ (hatte noch keine Gelegenheit, wo er ein vergleichbares Fahrzeug zu diesem Preis gefunden hat...da würde ich dann nämlich zugreifen!).
Restwert: 800€.

Ohne einen Rechtsanwalt würde ich nicht klarkommen. Leider. Der Unfall wurde vom Verursacher bis heute noch nicht gemeldet. Meine Freundin hat nun doch ziemliche körperliche Probleme und ist krank geschrieben.
Dazu kommen so Sachen wie Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und und und.

Zu allem Übel kommt nun der Ärger mit dem Verkauften Totalschaden, welchen ich an einen "privaten" welcher sich nun als Händler ausgibt....dieser droht und zickt...
unglaublich! Was hier angeführt wird ist an sich unfassbar!

Ich glaube in Zukunft werde ich wirklich nur noch alles über Vertragshändler abwickeln.

Was mich dieser Unfall in den letzten Tagen an nerven gekostet hat...echt ätzend!

Naja wird hoffentlich bald zu einem guten Ende kommen.

Grüße

Jo




Hi Johannes

Wenn der Verursacher nichts macht, geh zur Polizei und schildere im Nachhinein die Sachlage. Weiter solltest du nach Zeugen suchen (Zeitung, Social Network etc.). Was sagt denn dein Anwalt dazu?

Als netter Mensch ist man in der heutigen Zeit grundsätzlich der Depp.

Ich wünsche dir und deiner Freundin das alles ein gutes Ende nimmt.

--
Grüße Ralph

"Auch Autos haben Gefühle"

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 Geschrieben am 03.11.2013 um 15:14 Uhr   
Hallo Johannes,
läuft also leider bei dir auch nicht sauber.
Ich gebe noch mal ein Stichwort: Haushaltsführungsschaden (kennt auch nicht jeder Jurist).
Viel Erfolg bei der Durchsetzung deiner berechtigten Ansprüche!

--
Gruß vom Niederrhein,
Ton

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User seit 09.06.2013
 Geschrieben am 03.11.2013 um 16:54 Uhr   


deutan schrieb:
Hallo Johannes,
läuft also leider bei dir auch nicht sauber.
Ich gebe noch mal ein Stichwort: Haushaltsführungsschaden (kennt auch nicht jeder Jurist).
Viel Erfolg bei der Durchsetzung deiner berechtigten Ansprüche!

--
Gruß vom Niederrhein,
Ton

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Hallo,

habe dank dieses Forums hier einen wie ich glaube sehr fähigen Anwalt gefunden. Danke dafür!

Haushaltsführungsschaden kennt er!

Ich will keine Versicherung ablocken oder ähnliches, aber trotzdem ist es gut zu wissen, was einem zusteht. Außerdem wäre ich ganz glücklich, wenn der entstandene Schaden wenigstens im Ansatz gedeckt werden würde.
Sicher war unser E46 mit 15Jahren kein Neuwagen mehr, aber trotzdem entsteht durch den Schaden ein für unseren Geldbeutel nicht ganz unerhebliches Loch was ich eigentlich lieber für z.B. Urlaub ausgegeben hätte anstatt für die Beschaffung eines neuen Transportmittels!

Grüße

Jo

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   S - FP 230

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User seit vor Apr. 03
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 Geschrieben am 04.11.2013 um 08:41 Uhr   
So als Beispiel wie sich die Versicherer bei Abschleppkosten drücken wollen.

Gruß

Frank

Nach einem Bericht des Deutschen Anwaltverein e.V. war der Kläger mit seinem Personenkraftwagen Opfer eines von einem anderen Autofahrer verschuldeten Unfalls geworden. Sein Fahrzeug wurde dabei so stark beschädigt, dass es abgeschleppt werden musste.

Verstoß gegen Schadenminderungs-Pflicht?

Über die Frage, dass ausschließlich der Unfallgegner für den Unfall verantwortlich war, bestand zwischen dessen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer und dem Kläger schnell Einigkeit.

Streit gab es jedoch wegen der Höhe der Abschleppkosten, denn die wollte der Versicherer dem Kläger nur zum Teil erstatten. Das begründete er damit, dass die Kosten des von dem Kläger beauftragten Unternehmens weit über denen der örtlichen Konkurrenz gelegen hätten.

Der Kläger habe daher gegen seine Schadenminderungs-Pflicht gemäß § 254 Absatz 2 BGB verstoßen, als er das erstbeste Abschleppunternehmen beauftragte. Er wäre vielmehr dazu verpflichtet gewesen, sich zuvor bei der Konkurrenz zu erkundigen.

Doch dem wollte sich das Aschaffenburger Amtsgericht nicht anschließen. Es gab der Klage des Geschädigten auf volle Erstattung der von ihm bezahlten Abschleppkosten statt.

Keine Verpflichtung zur Marktforschung

Nach Meinung des Gerichts ist ein Geschädigter, dessen beschädigtes oder zerstörtes Fahrzeug von einem Unfallort abgeschleppt werden muss, nicht dazu verpflichtet, zuvor eine Art Marktforschung hinsichtlich der Höhe der Abschleppkosten zu betreiben.

Er darf sein Fahrzeug vielmehr auch ohne sich zuvor vergewissert zu haben, ob das Abschleppunternehmen angemessene Preise berechnet, auf Kosten des Unfallverursachers beziehungsweise dessen Versicherers abschleppen lassen.

Eine Kürzung kommt nach Ansicht des Gerichts allenfalls dann in Betracht, wenn es für einen Laien wie den Kläger erkennbar ist, dass ein Abschleppunternehmen einen offenkundig unangemessen hohen Preis verlangt. Davon war in dem entschiedenen Fall jedoch nicht auszugehen.

Vergleichbare Entscheidung

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Versicherer und Geschädigte über die Höhe der Abschleppkosten vor Gericht streiten.

Das Amtsgericht Stade war im Januar 2012 in einem ähnlichen Fall zu dem gleichen Ergebnis gelangt, wie das Aschaffenburger Gericht.

Das Stader Gericht ging sogar noch einen Schritt weiter. Denn es bescheinigte dem Versicherer, dass es nach einem Unfall in erster Linie darum geht, so schnell wie möglich die Unfallstelle zu räumen. Für Preisvergleiche bleibe in so einem Fall daher keine Zeit (VersicherungsJournal 4.5.2012).


--
„Das Schlimme ist, dass die Unfähigkeit zu denken so oft mit der Unfähigkeit zu schweigen Hand in Hand geht.“

Hans Krailsheimer, Schriftsteller

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   silverstone

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 Geschrieben am 04.11.2013 um 12:18 Uhr   
Hallo zusammen,

ich mußte leider vor ein paar Jahren auch einen solchen Totalschaden abwickeln.
Für mich lag hierbei die größte Falle bei der Anwendung der Mehrwertsteuer.
Der von der Versicherung genannte Restwert ist inklusive MwSt. Bei der Abwicklung wird Dir aber erst einmal der Restwert ohne MwSt ausbezahlt.
Erst wenn Du mittels Rechnung nachweisen kannst, daß Du bei der Neuanschaffung zumindestens MwSt in gleicher Höhe bezahlt hast wird Dir auch noch die MwSt von der Versicherung beglichen.
Da die Abwicklungszeiten doch relativ lang sind, und man auf ein Fahrzeug in den meiaten Fällen angewiesen ist, käuft man schon vorab ein neues Fahrzeug. Wir hatten Glück, weil wir bei einem Händler gekauft haben mit ausgewiesener MwSt. Hätten wir privat gekauft, dann wären wir auch noch auf der MwSt sitzen geblieben.
Ich würde, wenn ich wieder damit zu tuen hätte in jedem Fall neben der Einschaltung eines Anwaltes auch noch einen eigenen Gutachter zur Ermittlung des Restwertes einschalten. Denn für den Preis ohne Mehrwertsteuer findest Du kein Angebot bei mobile.

Gruß Rainer

--
SLK 280 (R 171)
Tuning: Parktronic hinten, kurze Antenne, Glaswindschott, Jet-Streaming-Performance-Flaps (mehr brauche ich nicht)

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Beiträge: 92
User seit 09.06.2013
 Geschrieben am 23.11.2013 um 06:03 Uhr   
Guten Morgen

mal wieder ein paar Neuigkeiten.
Unser Gutachter hat für das kaputte Auto ja einen Restwert festgelegt.
Zu diesem Preis haben wir das Auto dann auch abgestossen, da ich leider keine Möglichkeit hab das Auto selbst zu zerlegen und in Einzelteilen zu verkaufen. Wenn ich mir anschaue, was für Einzelteile geboten wird, bei einer bekannten Plattform, ein wirklich lukratives Geschäft. Wenn schon allein für die Xenonscheinwerfer 300€ und mehr übern Tisch gehen. Die Lederausstattung bringt nochmal mind. 400€ in sehr gutem Zustand. Das MultiLenkrad mit Airbag etwa 300€...da haben wir den angegeben Restwert bereits deutlich überschritten. Dann noch Motor und Getriebe mit gerademal etwas mehr als 100tkm in super Zustand, schön gewartet etc. 6Zylinder ist eh unkaputtbar...naja...ist ein anders Thema.

Jedenfalls kam die Versicherung am Di. und legte ein Restwertgebot von 1900€ vor und kürzte somit die Auszahlung um diesen Betrag. Was eine Abweichung von 1100€ bedeutet, da ich das Auto ja schon für die 800€ abgestoßen habe. Wenigstens wurde der Unfall gemeldet und wir bekommen nun erstmal ein klein wenig Geld von der Versicherung.
Weiterhin will man uns nicht die wohl üblichen 14 Tage Nutzungsausfall bezahlen, mit fadenscheinigen Begründungen. Ab und Anmeldegebühren auch nicht.
Bei der MWSt sind wir noch garnet angekommen.

Beim Schmerzensgeld, drei echte Wochen krank, mit Schwindel, Übelkeit, Kopf und Nackenschmerzen werden erstmal auch nicht anerkannt, da wohl eine "Vorschädigung" von einem etwa 15 Jahre zurückliegenden Unfall vorhanden sind. Tatsächlich war meine Lebensgefährtin bis vor 3 Monaten in Behandlung wegen ihrer Halswirbelsäule...und bis zum Unfall zum erstenmal seit Jahren beschwerdefrei....was sich jetzt wieder erledigt hat...bzw. deutlich verschlimmert.

Ich bin wirklich kein Klagemensch, ich bin weder Anwalts noch Gerichtophil...
aber trotzdem wäre ich spätestens bei der gekürzten Auszahlung wegen dem höhreren Restwertgebot überfordert....vom Schmerzensgeld will ich garnet anfangen. Ich bin jedenfalls wirklich heil froh, jemanden zu haben, der sich um das ganze Zeug kümmert.

Im übrigen suche ich noch immer nach einem gleichwertigen Fahrzeug für den angegeben Betrag...jedoch müßte ich mich auf mind. 60tkm mehr aufm Tacho oder abstriche bei der Ausstattung einlassen. Oder einfach aus der eigenen Tasche nochmals mindestens 1500€ drauflegen...

Und der knaller kommt zum Schluß...vorgestern werde ich von meinem Vorgesetzten aus dem Bereitschaftsbett geworfen mit den Worten:" Geh mal zügig zu deinem SLK...sorry!" Toll...ein Lieferant stand vor meinem Auto, leicht abschüssig...ein Trolley mit Metalkisten hat sich selbstständig gemacht und sich in meinen linken Kotflügel gebohrt und hat ein paar Metalkisten auf meiner Motorhaube verteilt...lt. Werkstatt etwa 2000€ fürs Beulen entfernen und lackieren...der arme LKW Fahrer war am Boden zerstört ! Habe im Moment wirklich kein Glück beim Thema Auto....und langsam ein echtes Fortbewegungsproblem....zumindest fährt der SLK noch...wenn auch bissle verbeult.

Viele Grüße

jo

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