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Tipps und Technik R172 » » Thema: Schweinsohren |
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| Geschrieben am 31.03.2017 um 16:32 Uhr  
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Tom R schrieb:
...Bei Wagenfarbe schwarz bleiben die Ohren auch schwarz, weil es da nicht so auffällt und Kosten spart , zumal Obsidian ja vermutlich eine der häufigsten Lackierung ist...
Könnte passen, habe auch obsidianschwarz, AMG (ohne -line) und die kleinen schwarzen, unlackierten Ohren.
Hab bei früheren SLK's die auch abgemacht, da waren sie allerdings deutlich größer. Ich muss mal schauen ob die jetzt auch so einfach abgehen, dann fallen sie auch.
--
Bis dann, Jörg
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| Geschrieben am 01.04.2017 um 11:51 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von jot-we am 01.04.2017 um 20:04 Uhr ]
Taunusboy schrieb:
... Links sieht man die grauen Klebepads. Die Öhrchen kann man einfach beherzt richtung Reifen drücken, dann hat man sie in der Hand...
Hallo Taunusboy,
besten Dank für die Info und das Bild, dann weiß man ja schon mal wo die eigentliche Befestigung ist.
Dann hat sich MB ja direkt mal was gedacht, die nicht von außen auf den Lack zu kleben wie bei früheren Modellen.
Kurzes Update, die Ohren sind ab, wie schon beschrieben etwas beherztes nach innen drücken und dann so von unten nach oben, weil man da etwas Hebel hat. Wenn das Auto vorher in der warmen Sonne stand geht es noch besser
--
Bis dann, Jörg
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| Geschrieben am 09.04.2017 um 22:55 Uhr  
|
Tobi_SLK200 schrieb:
Mal ne ganz doofe Frage: was sollen die eigentlich bringen..? Spritzschutz gegen Steinschlag?
Es sollen die gesetzlichen Zulassungsbestimmungen erfuellt werden - speziell die "50 Grad hinter Radmitte" :
Im Falle der EG-Zulassung richtet sich die Radabdeckung nach der Richtlinie 78/549/EWG vom 12.06.1978, ergänzt durch die Richtlinie 94/78/EG vom 21.12.1994, aus der hervorgeht: „In dem Teil, der durch die Radialebenen 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Radabdeckungen mindestens ausreichen, um die Gesamtbreite des Reifens… abzudecken… die hinteren Kanten der Radabdeckung(en) dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt…“. Dies bedeutet in der Praxis, dass entgegen der nationalen Zulassung der Reifen zwar nur 30° nach vorne und 50° nach hinten abgedeckt sein muss, in diesem Bereich allerdings weder Reifenflanke noch Felgenrand frei sein dürfen. Von oben betrachtet darf im definierten Bereich also nichts vom Reifen über die Radabdeckung reichen, was klar bedeutet, dass dort überstehende Räder nicht mehr zulässig sind.
Gruss
Thomas
--
Der Frosch springt hoch, der Frosch springt weit,
warum auch nicht, er hat ja Zeit | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 09.04.2017 um 23:34 Uhr  
| N'abend,
Thomas war schneller.
Theoretisch ist das wohl als Spritz- und Steinschlagschutz gemeint, was aber nur diese ätzenden Schmutzlappen oder Schmutzfänger wirklich gewährleisten können. (Bei PKWs bis in die Achtziger üblich, heute noch bei LKWs)
Praktisch ist es die Erfüllung einer EU-Richtlinie 78/549 EWG bzw. der StVZO §36 a.
Etwas zum Lesen hier dann:
https://www.tyresystem.de/Reifen/Information/Radabdeckungen
Ich erinnere mich noch an eine Aussage vor Jahr(zehnt)en, dass, wenn man von Hinten aufs Fahrzeug schaut, die Reifen 10 cm (15 cm ??) oberhalb der Rotationsachse des Rades vollständig abgedeckt sein müssen.
Als ich meinen SLK (in diesem Thread auf Seite 2) mit den 19 Zöllern vom Tuner zurück bekam, erklärte der etwas über "Von Oben schauen und das Rad muss abgedeckt sein".
Und alles wegen §36 a StVZO, hinreichend teigig formuliert:
"(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein."
--
Grüße
Bernd
______
"If you tell the truth, you don't have to remember anything.” - Mark Twain
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