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| Geschrieben am 13.10.2013 um 20:05 Uhr  
| @ tbr
Okay, mein Fehler.
Aber dann kann es ja erst recht nicht passen mit den Gen 2, ohne heftigste Bastelarbeit, denn die sind doch bekanntlich für Druckdosen ausgelegt? Und sowas übersehen TÜV Prüfer?
Gruß Christoph
--
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| Geschrieben am 13.10.2013 um 20:23 Uhr  
|
tbr schrieb:
Allerdings ist es mit 8000k dann mit der Legalität mehr als vorbei, deutlicher kann man der Rennleitung nicht mitteilen: F.... mich!
--
Gruß Thomas
'01er 230er Automat
Es ist beim Einbau eines Xenon Brenners mit H1 Sockel sowieso mit der Legalität vorbei. 1. sind die Gen.2 nur für H1 55W/12V Halogen Lampen zugelassen, 2. gibt es keine Xenon Brenner mit H1 Sockel, die ein legal erworbenes E Prüfzeichen haben. Meines Wissens gibt es überhaupt keine Möglichkeit legal einen Scheinwerfer mit Xenon Brennern auszurüsten, der für Halogen Lampen spezifiziert wurde.
Der Hauptgrund dafür ist, dass die Reflektoren für Xenon Brenner wegen des keinen Lichtbogens eine andere Geometrie haben müssen, als Reflektoren für Halogen Lampen mit ihrer ca. 3x längeren Glühwendel um eine optimale und blendfreie Ausleuchtung zu erreichen. Das gilt auch für Ellipsoid Scheinwerfer.
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| Geschrieben am 13.10.2013 um 20:26 Uhr  
|
cpelkowski schrieb:
@ tbr
Okay, mein Fehler.
Aber dann kann es ja erst recht nicht passen mit den Gen 2, ohne heftigste Bastelarbeit, denn die sind doch bekanntlich für Druckdosen ausgelegt? Und sowas übersehen TÜV Prüfer?
Gruß Christoph
--
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Die Gen.2 sind nicht für Druckdosen ausgelegt. Man kann mit etwas Bastelarbeit Unterdruckdosen nachrüsten. Das geht natürlich auch mit den Stellmotoren der automatsichen LWR.
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| Geschrieben am 13.10.2013 um 21:12 Uhr  
| Das habe ich aber immer noch nicht verstanden:
Deshalb noch einmal: Wer will mit einem Auto fahren, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist und damit gar nicht mehr im Straßenverkehr im Bereich der StVO bewgt werden darf?
Nur einen unverschuldeten Unfall mit Personenschaden, und der Fahrer wird seines Lebens nicht mehr froh? Jede Versicherung wird ihn sehr hoch verklagen, keine Rechtschutzversicherung wird eine Deckung zusagen. Und das wegen dem tollen Aussehen bzw. wegen der tollen Lichtausbeute?
Aber mit normalen H1 Lampen tuts doch genauso?
Kopfschüttel, Christoph
--
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| Geschrieben am 14.10.2013 um 00:44 Uhr  
| So langsam driftet es hier zwar komplett Richtung K & T ab, aber einen letzten Versuch mache ich noch...
Was ist denn - streng genommen - alles nicht erlaubt am R170, wird aber generell gerne von vielen gemacht?
- Große Riemenscheibe --> gibts für die allermeisten kein Gutachten --> Betriebserlaubnis erlischt
- Dachmodul --> gibt es kein einziges zugelassenes, hat aber hier im Forum fast jeder --> Betriebserlaubnis erlischt
- und das lächerlichste mir bekannte Beispiel: Bei LED Kennzeichenbeleuchtung kein Tüv --> ja, erlischt da dann auch die Betriebserlaubnis?!
Wer meint, er lande bis zu seinem Lebensende im Knast, weil er eine der o.g. Modifikationen durchgeführt hat (oder eine der 100 anderen, die hier tagtäglich gepostet werden), möge es halt einfach bleiben lassen.
Ist doch kein Philosophiekreis hier....
--
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| Geschrieben am 14.10.2013 um 00:59 Uhr  
|
jcool schrieb:
So langsam driftet es hier zwar komplett Richtung K & T ab, aber einen letzten Versuch mache ich noch...
Moin!
Danke für die Erwähnung und der letzte Versuch sei noch gestattet...!
Bleibt bitte Topic - thx!
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
_________________________________________________
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| Geschrieben am 14.10.2013 um 18:06 Uhr  
| Auf jeden Fall haben wir schonmal geklärt das ich mich mit der Materie schon auskenne: Sprich bei Xenon ab Werk elek. Stellmotoren, alles was original Halogen ist --> Pneumatik.
Manche Leute wollen wohl gern mehr Ahnung haben als Sie denken.
Damit steht schonmal fest das der Kollege wohl nen Daimler mit Halogen fährt
--
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| Geschrieben am 14.10.2013 um 21:11 Uhr  
| Chrryss schrieb:
Auf jeden Fall haben wir schonmal geklärt das ich mich mit der Materie schon auskenne: Sprich bei Xenon ab Werk elek. Stellmotoren, alles was original Halogen ist --> Pneumatik.
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Okay Chryss, du hast Recht, du hast unumstritten eine Menge Ahnung von der Materie. Warum fragst bzw. bist du dann der Fragesteller? Siehe oben:
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Meine Frage ist jetzt ob es mit diesen "Adaptern" so einfach ist die automatische Leuchtweitenregulierung nachzurüsten, wie beschrieben ???
Oder komm ich um die lange und zeitaufwändige Modifizierung wie in der Anleitung von Mekkes glaub ich, nicht drum herum ?
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Und dann noch:
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und hier der Link der Adapter für die pneumatische LWR:
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Klar kennst du dich aus in der Materie. Du hast mich völlig überzeugt.
Und mit der StVO kennst du dich auch aus. Sowieso.
Gruß Christoph
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