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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 26.09.2013 um 13:04 Uhr  
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kwmainz schrieb:
SLK172 schrieb:
Niemand muss zugewachsene Schilder beachten.
Hi,
das ist richtig. Es gilt der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz, der bedeutet, daß Verkehrsschilder objektiv sichtbar sein müssen.
Ob sich ein Einspruch für 15 oder 20 Euro natürlich lohnt, muß ein jeder für sich selbst entscheiden
Gruß aus Meenz / Werner
Wenn man aus der Gegend kommt und/oder den Weg öfter oder regelmässig befährt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass man das Schild kennt.
Das haben mir vor Jahren 2 Laserpolizisten so erklärt.
Haben aber das Knöllchen von 20DM auf 10 DM halbiert,
--
Wieder 4 Wochen in Tirol
Ralf,
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| Geschrieben am 26.09.2013 um 13:46 Uhr  
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Odin schrieb:
Wenn man aus der Gegend kommt und/oder den Weg öfter oder regelmässig befährt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass man das Schild kennt.
Das haben mir vor Jahren 2 Laserpolizisten so erklärt.
Moin!
Die waren ja drollig!
--
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| Geschrieben am 26.09.2013 um 14:46 Uhr  
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Odin schrieb:
Wenn man aus der Gegend kommt und/oder den Weg öfter oder regelmässig befährt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass man das Schild kennt.
genau anders herum wurde mir das vor 19 Jahren ausgelegt.
Ich mußte täglich um ca. 8.00 Uhr über die Autobahn zur Arbeit. Dort gab es ein Schild "Tempo 100" mit Zusatzschild "22 - 6 Uhr".
Eines Montag morgens hat man das Zusatzschild abmontiert und einen Blitzer aufgestellt. Ich durfte den Schein für 4 Wochen abgeben.
Es wurde explizit darauf verwiesen, das sich jederzeit die Beschilderung ändern kann.
Gruß
Gerhard
--
cubanitsilberne Hubraumflunder
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die schönste Verbindung von zwei Geraden ist eine Kurve
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| Geschrieben am 26.09.2013 um 15:08 Uhr  
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SLK172 schrieb:
kwmainz schrieb:
Ob sich ein Einspruch für 15 oder 20 Euro natürlich lohnt, muß ein jeder für sich selbst entscheiden
Da der Einspruch ungefähr genauso lange gedauert hätte wie das Erstellen dieses Threads mit Hochladen des Fotos, weiß ich wie ich mich entschieden hätte.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W212
Nach einem Einspruch gibt es zwingend direkt eine Gerichtsverhandlung. Da gibt es niemanden, der sich das anschaut und dann eventuell einsieht, dass das Schild nicht lesbar war. Was das also für maximal 35 Euro bringen soll...
Ungewisses Ende - denn wer weiß was die sich noch für einen Unfug ausdenken? Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe. Da wählt man vermutlich lieber das kleinere Übel einfach. | Antworten
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| Geschrieben am 26.09.2013 um 19:12 Uhr  
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hausrocker schrieb:
Nach einem Einspruch gibt es zwingend direkt eine Gerichtsverhandlung. Da gibt es niemanden, der sich das anschaut und dann eventuell einsieht, dass das Schild nicht lesbar war. Was das also für maximal 35 Euro bringen soll...
Ungewisses Ende - denn wer weiß was die sich noch für einen Unfug ausdenken? Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe. Da wählt man vermutlich lieber das kleinere Übel einfach.
Sorry, aber das ist totaler Quatsch.
Du musst ja eine richtig schlechte Meinung über unsere Justiz haben.
--
R172 ///AMG + W212 | Antworten
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