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Klatsch und Tratsch » » Thema: Sind die Städte so pleite? Mautstationen in Form von Blitzern
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   hausrocker

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 Geschrieben am 26.09.2013 um 10:52 Uhr   
Naja, solang man die Schilder ordentlich sehen kann: Kein Problem.

Und Der Touran war auf dem Bild nicht mehr drauf, der stand knapp hinter dem nicht zu erkennenden 30er Schild.

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   SLK172

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 Geschrieben am 26.09.2013 um 12:35 Uhr   


hausrocker schrieb:

Und Der Touran war auf dem Bild nicht mehr drauf, der stand knapp hinter dem nicht zu erkennenden 30er Schild.


Dann hätte ich das Ticket einfach nicht bezahlt. Niemand muss zugewachsene Schilder beachten.

Gruß

Guido

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   kwmainz

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 Geschrieben am 26.09.2013 um 12:44 Uhr   


SLK172 schrieb:
Niemand muss zugewachsene Schilder beachten.





Hi,
das ist richtig. Es gilt der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz, der bedeutet, daß Verkehrsschilder objektiv sichtbar sein müssen.

Ob sich ein Einspruch für 15 oder 20 Euro natürlich lohnt, muß ein jeder für sich selbst entscheiden


Gruß aus Meenz / Werner

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   SLK172

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 Geschrieben am 26.09.2013 um 13:03 Uhr   


kwmainz schrieb:

Ob sich ein Einspruch für 15 oder 20 Euro natürlich lohnt, muß ein jeder für sich selbst entscheiden


Da der Einspruch ungefähr genauso lange gedauert hätte wie das Erstellen dieses Threads mit Hochladen des Fotos, weiß ich wie ich mich entschieden hätte.

Gruß

Guido

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 26.09.2013 um 13:04 Uhr   


kwmainz schrieb:


SLK172 schrieb:
Niemand muss zugewachsene Schilder beachten.





Hi,
das ist richtig. Es gilt der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz, der bedeutet, daß Verkehrsschilder objektiv sichtbar sein müssen.

Ob sich ein Einspruch für 15 oder 20 Euro natürlich lohnt, muß ein jeder für sich selbst entscheiden


Gruß aus Meenz / Werner



Wenn man aus der Gegend kommt und/oder den Weg öfter oder regelmässig befährt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass man das Schild kennt.
Das haben mir vor Jahren 2 Laserpolizisten so erklärt.
Haben aber das Knöllchen von 20DM auf 10 DM halbiert,

--
Wieder 4 Wochen in Tirol
Ralf,

Schönwetter:
SLK K 200, R170, Mod.2004 Obsidianschwarz-Nanolack,17Zoll Dezent mit 225 V/H
Sonst: BMW Limousine (LPG)
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   Olaf M

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 Geschrieben am 26.09.2013 um 13:46 Uhr   


Odin schrieb:
Wenn man aus der Gegend kommt und/oder den Weg öfter oder regelmässig befährt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass man das Schild kennt.
Das haben mir vor Jahren 2 Laserpolizisten so erklärt.



Moin!

Die waren ja drollig!



--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
_________________________________________________
S3r Kurvensau, 479Nm.

Ein Auto ohne Allrad ist eine Notlösung (W. Röhrl)

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   Gerd122

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 Geschrieben am 26.09.2013 um 14:46 Uhr   


Odin schrieb:
Wenn man aus der Gegend kommt und/oder den Weg öfter oder regelmässig befährt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass man das Schild kennt.



genau anders herum wurde mir das vor 19 Jahren ausgelegt.
Ich mußte täglich um ca. 8.00 Uhr über die Autobahn zur Arbeit. Dort gab es ein Schild "Tempo 100" mit Zusatzschild "22 - 6 Uhr".
Eines Montag morgens hat man das Zusatzschild abmontiert und einen Blitzer aufgestellt. Ich durfte den Schein für 4 Wochen abgeben.
Es wurde explizit darauf verwiesen, das sich jederzeit die Beschilderung ändern kann.

Gruß

Gerhard

--
cubanitsilberne Hubraumflunder
**************************
die schönste Verbindung von zwei Geraden ist eine Kurve
------------------------------------

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   hausrocker

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 Geschrieben am 26.09.2013 um 15:08 Uhr   


SLK172 schrieb:


kwmainz schrieb:

Ob sich ein Einspruch für 15 oder 20 Euro natürlich lohnt, muß ein jeder für sich selbst entscheiden


Da der Einspruch ungefähr genauso lange gedauert hätte wie das Erstellen dieses Threads mit Hochladen des Fotos, weiß ich wie ich mich entschieden hätte.

Gruß

Guido

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R172 ///AMG + W212



Nach einem Einspruch gibt es zwingend direkt eine Gerichtsverhandlung. Da gibt es niemanden, der sich das anschaut und dann eventuell einsieht, dass das Schild nicht lesbar war. Was das also für maximal 35 Euro bringen soll...

Ungewisses Ende - denn wer weiß was die sich noch für einen Unfug ausdenken? Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe. Da wählt man vermutlich lieber das kleinere Übel einfach.

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   SLK172

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 Geschrieben am 26.09.2013 um 19:12 Uhr   


hausrocker schrieb:
Nach einem Einspruch gibt es zwingend direkt eine Gerichtsverhandlung. Da gibt es niemanden, der sich das anschaut und dann eventuell einsieht, dass das Schild nicht lesbar war. Was das also für maximal 35 Euro bringen soll...

Ungewisses Ende - denn wer weiß was die sich noch für einen Unfug ausdenken? Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe. Da wählt man vermutlich lieber das kleinere Übel einfach.


Sorry, aber das ist totaler Quatsch.

Du musst ja eine richtig schlechte Meinung über unsere Justiz haben.

--
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   hausrocker

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 Geschrieben am 26.09.2013 um 19:57 Uhr   
Was passiert denn, wenn ich in den 3 dafür vorgesehenen Zeilen bei "Begründung" einfach eintrage: "Schild war nicht lesbar"?

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