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Tipps und Technik R171 » » Thema: Wieder mal... Passen die Felgen optisch zu meinem dunklen R171 in Andraditgrün? |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 19.08.2013 um 13:38 Uhr  
| Hi Ihr,
ja, der Preis ist Super und die Felgen sehen auf den vom VK erhaltenen Bildern wirklich top aus - eigentlich wie neu.
Sind fast zu schade zum Pulverisieren.
Die Schloofen sind zwar nicht die gewünschten "Conti SportContact 5", aber zumindest Verschleissartikel, so dass die nächsten dann entsprechend nachgekauft werden können.
Und das Beste - Kauf von vertrauenswürdigem MBSLK-Member und nicht von einem eBay-Schlitzohr-Händler.
Jetzt nerve ich Euch wenigstens nicht mehr mit Fragen "Wie sehen diese Felgen am Frosch aus", "Passen diese Felgen" usw.
Könnt aufatmen
--
Beste Grüsse
Hubert
via est vita
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004. | Antworten
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... ist OFFLINE
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User seit 23.07.2009
| Geschrieben am 19.08.2013 um 13:53 Uhr  
| Hallo Hubert,
schau doch mal in deine COC-Papiere, ist eine gelbe Din A5 Mappe, ob die Reifen- und Felgengröße nicht schon angegeben ist. Dann mußt du sie normalerweise nicht mehr eintragen lassen.
Einzig die 255er hinten mußt du auf jedenfall eintragen lassen
--
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Grüßle Frank
++++ Ludwigsburger Stammtisch macht LuSt auf mehr ++++
*Denken was wahr ist, fühlen was schön ist, wollen was gut ist - und das Gegenteil von allem tun!*
~Joseph Conrad~ | Antworten
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 19.08.2013 um 14:21 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von MyFirstSLK am 19.08.2013 um 14:24 Uhr ]
Hi Frank,
diese COC-Papiere sollten in dem Bordbuch-Tascherl drin sein?
Ich habe da drin:
- Fettes Handbuch SLK
- Garantiehefterl
- Comandanleitung
- Service-Heft mit eingeklebter Datenkarte
- ADAC Plus-Info-Heft
In der Ausweismappe:
- ZulB Teil I
Im Dokumenten-Ordner:
- Kaufvertrag
- TÜV-Bescheinigung
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (darin aber auch nur 205 auf 7x16 und hintendrauf als Zusatz "auch 205 auf 7x15")
- entwerteten alten FZ-Brief
- ZulB Teil II (neuer Brief)
mehr habe ich nicht
--
Beste Grüsse
Hubert
via est vita
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004. | Antworten
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Beiträge: 2457
User seit 23.07.2009
| Geschrieben am 19.08.2013 um 14:28 Uhr  
| Hallo Hubert,
die COC-Papiere ist die von dir genannte: - EG-Übereinstimmungsbescheinigung (darin aber auch nur 205 auf 7x16 und hintendrauf als Zusatz "auch 205 auf 7x15") -
Dann bleibt dir der Gang zum TÜV wohl nicht erspart
--
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Grüßle Frank
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Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 19.08.2013 um 14:52 Uhr  
| Hi Frank,
macht nichts - sind nur 2.5km bis zu den TÜV-lern.
Mit den zwei Dokumenten, welche ich mir ausgedruckt habe, dürfte es ja keine Probleme geben mit der Freigabe.
Und wenn ich keinen neuen FZ-Schein deswegen brauche, sondern der Nachtrag erst bei der nächsten An-/Ummeldung erforderlich ist, müsten sich die Kosten ja auch in Grenzen halten.
Freue mich schon auf die neuen Schuhe für meinen Kleinen.
Ist dann zwar eher ein Schaf im Wolfspelz, aber das juckt mich nicht wirklich.
--
Beste Grüsse
Hubert
via est vita
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstattung, Bj: 03/2004. | Antworten
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User seit 28.01.2005
| Geschrieben am 19.08.2013 um 20:10 Uhr  
| Hallo Hubert,
in der EG-Bescheinigung ist nur die Standardbereifung aufgeführt. Der Hersteller sowie die Herren in Grün haben entsprechende Unterlagen vorliegen, aus denen zu ersehen ist was zulässig ist. Der Radsatz muss nicht extra eingetragen werden. Für den Fall der Fälle muss das Papier ausreichen was ich dir zugeschickt habe.
Viele Grüße
Jörg | Antworten
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User seit 24.07.2008
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User seit 23.07.2009
| Geschrieben am 19.08.2013 um 21:12 Uhr  
| Hallo Hubert,
Moni hat natürlich Recht! Steht ja sogar in den Gutachten, das du diese Rad-Reifenkombination ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere fahren darfst.
Bin grad ein wenig verwirrt mit den ganzen Freigaben und Eintragungen, weil ich an meinem 55er gerade einen weiteren 19 Zoll Satz eintragen habe lassen
Für die gibt's natürlich keine Freigabe von Mb/ AMG.
--
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Grüßle Frank
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User seit 03.05.2004
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User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 19.08.2013 um 22:48 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von MyFirstSLK am 19.08.2013 um 23:10 Uhr ]
Hi Ihr,
vielen Dank für Euere Beiträge - jetzt bin ich noch verwirrter.
Können ja mal 'ne Abstimmung machen, ob ich mit den Rädern eine TÜV-Lossprechung brauche oder nicht
Werde wohl dann mit den montierten Rädern und den zwei Gutachten beim TÜV vorfahren und nachfragen.
Besser wäre eine Freigabe mit lokalem TÜV-Stempel drauf wohl schon - bei unseren - wie üblich gut informierten - Kluftträgern in Blau.
Erlebe das jedes Jahr einmal, nach der Tuning-World, wenn's reihenweise Autos rausziehen und Mängelbescheide aufgrund fehlender Eintragungen etc. wie damals die Lebensmittelmarken verteilen.
Da wurde auch schon manche ABE nicht akzeptiert - hauptsache kassieren.
Mir nur nicht klar, was ich dann von TÜV anderes, als das bekommen soll, was in den zwei Gutachten ohnehin schon drin steht.
Jörg, danke Dir für das Gutachten.
Das ist nun schon das dritte verschiedene Gutachten, was ich für die Felgen vorliegen habe.
Muss dann wohl einen Leiz-Ordner mitschleppen, um für jeden Grünspecht das richtige Gutachten dabei zu haben.
Meine Räderschmiede hat heute Bescheid gegeben. Für 90.-- pro Rad bekomme ich jede RAL-Farbe gepulvert. Incl. Montage der Reifen und Wuchten.
Hört sich m.E. gut an - und ist nur 15km entfernt...
EDIT:
Aus einem Gutachten Punkt 7
"Durch die vorgenommene Änderung erlischt die BE des FZ, wenn nicht unverzüglich die gem. §19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnehme durchgeführt und bestätigt wird..."
Sieht also schon so aus, als dass ich bei den TÜV-Menschen eine Spende hinterlegen darf.
Ja toll... und in einem anderen Gutachten steht:
"...Daher ist eine Begutachtung bzw. eine Änderungsabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingineur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Berichtigung der FZ-Papiere NICHT erforderlich..."
--
Beste Grüsse
Hubert
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