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Tipps und Technik R172 » » Thema: Ältere AMG-Felgen auf R 172?
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   accpralle

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 Geschrieben am 22.05.2013 um 19:44 Uhr   

convertible schrieb:...gibt es eigentlich gar nicht, es gibt kein Teilegutachten oder sonst was....

Genau das ist der Knackpunkt: Es gibt KEIN offizielles Gutachten (natürlich gibt es irgendwo bei AMG Unterlagen zu der Felge, deswegen kann AMG sie auch eintragen) und damit ist sie für TÜV/Polizei und den Rest der Welt erstmal illegal. Für die anderen AMG+MB-Räder gibt es ja die Werksfreigaben von MB die vom TÜV bei einer Einzelabnahme auch akzeptiert werden.
Gerd

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   accpralle

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 Geschrieben am 22.05.2013 um 19:51 Uhr   
Nochmal für alle:
Wenn ihr auf eurem SLK MB-FELGEN von einer anderen Baureihe fahren wollt die von den technischen Daten passen dann druckt euch die Werksfreigabe der entsprechenden Felge aus fahrt damit zum TÜV, macht eine Einzelabnahme (50-110 EU je nach TÜV) und lasst sie dann in die Papiere eintragen, kein Problem !!
Ich rede hier doch nicht von China-Billig-Nachbauten ohne Papiere...!
Gerd

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 Geschrieben am 22.05.2013 um 20:16 Uhr   
Danke Gerd für die Aufklärung!

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   Taunusboy

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 Geschrieben am 22.05.2013 um 22:05 Uhr   
Dumm wenn auf der Fahrt zum TÜV ein Unfall passiert. Rein rechtlich fährt man ohne Eintragung auch ohne Betriebserlaubnis, mit allen möglichen ernsthaften Folgen.

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   convertible

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 Geschrieben am 22.05.2013 um 22:24 Uhr   
Hallo Stefan,

schau mal unter Abs. 5
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

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 Geschrieben am 23.05.2013 um 07:25 Uhr   
oder im Amtsdeutsch:
"(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen.....
4. für diese Teile
a. die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt...."
...das heisst, wenn ihr ein TÜV-geprüftes Teil anbaut aber der TÜV das noch nicht für EUER Fahrzeug abgenommen hat ist die Betriebserlaubnis EBEN NICHT ERLOSCHEN sondern das ist dann lediglich eine Ordnungswidrigkeit !
Gerd


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   convertible

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 Geschrieben am 23.05.2013 um 11:24 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von convertible am 23.05.2013 um 12:24 Uhr ]

Guten Morgen lieber Gerd,

danke für Deine Klarstellung.

Bzgl. der SLK BS-Felgen meinte ich keineswegs China Nachbauten! Jemand könnte einem BS SLK Besitzer diese Felgen abgekauft haben.
Nur bekommt er sie dann nicht ohne weiteres eingetragen, weil kein Teilegutachten zu den Felgen existiert (sicher existieren bei AGM Traglast- und Festigkeitsnachweise). Der original BS-Kunde hat aber nichts in Händen außer seinem KFZ-Brief in dem die Felgen eingetragen sind, sie gehören also zum Fahrzeug.
Mit einer Kopie des BS Briefes könnte der neue Besitzer der BS Felgen evtl. beim Tüv Glück haben, oder eben eine Abnahme durch AGM direkt.

Du schreibst, dass es lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt wenn jemand sich Felgen an seinen SLK schraubt für die zwar ein Teilegutachten existiert, dieses jedoch nicht speziell für den SLK ist (wenn ich es richtig verstanden habe).

Worin besteht nun der Unterschied, wenn sich jemand
1. OZ Felgen mit Teilegutachten für den SLK an den SLK schraubt und der Tüv diese Maßnahme gem. §19 Abs. 3 abnimmt und vorschreibt, diese Abnahmebescheinigung fortan mitzuführen. Eine Eintragung in den KFZ Schein ist nicht erforderlich.

Oder 2. AGM CLS Felgen mit Teilegutachten für den CLS, nicht jedoch für den SLK, an den SLK schraubt und der Tüv diese Maßnahme gem. §19 Abs. 2 abnimmt und vorschreibt, aufgrund dieser Abnahmebescheinigung unverzüglich eine Eintragung in den KFZ Schein beim Ordnungsamt zu veranlassen.


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 Geschrieben am 23.05.2013 um 19:31 Uhr   

convertible schrieb:....Worin besteht nun der Unterschied...

Nach MEINEM Verständnis müssen Änderungen durch die sich die Daten im KFZ-Schein ändern (z.B. nach einer Tieferlegung die Fahrzeughöhe) durch die Zulassungsstelle eingetragen werden, ändert sich daran nichts, reicht es die TÜV-Bescheinigung mitzuführen.....aber Jesus bin ich natürlich auch nicht...
Gerd

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 Geschrieben am 23.05.2013 um 20:34 Uhr   
Ich kann jetzt nur über meinen Opel berichten mein Vorgänger war ein Insignia OPC den ich jetzt gegen einen BI Turbo eingetauscht habe. Da ich aber meine OPC Felgen weiterhin wegen der Optik haben wollte, machte der Händler mir 4 OPC Felgen mit Reifen darauf. Die Reifen wurden mit einer Unbedenklichkeits Bescheinigung was ich vom Werk bekommen habe eingetragen.
Ich denke das Mercedes im Kundendienst so eine Bescheinigung für die AMG Reifen ausstellen kann.

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 Geschrieben am 23.05.2013 um 21:02 Uhr   


edita56 schrieb:
Ich kann jetzt nur über meinen Opel berichten mein Vorgänger war ein Insignia OPC den ich jetzt gegen einen BI Turbo eingetauscht habe. Da ich aber meine OPC Felgen weiterhin wegen der Optik haben wollte, machte der Händler mir 4 OPC Felgen mit Reifen darauf. Die Reifen wurden mit einer Unbedenklichkeits Bescheinigung was ich vom Werk bekommen habe eingetragen.
Ich denke das Mercedes im Kundendienst so eine Bescheinigung für die AMG Reifen ausstellen kann.




Hallo,

die Unbedenklichkeits Bescheinigung müsste man beim Reifenhersteller anfordern.

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