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Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend
Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Fahrzeugschein als beglaubigte Kopie gültig? |
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2457
User seit 23.07.2009
| Geschrieben am 02.04.2013 um 22:04 Uhr  
| @Moni,
du hast natürlich Recht, die Änderungen werden nur in Teil 1 eingetragen.
Aber in Teil 2 wird unter Punkt (17) " Merkmal zur Betriebserlaubnis" von Buchstabe K auf A geändert.
Auf der Homepage unserer Zulassungsstelle steht folgendes:
Bei technischen Änderungen am Fahrzeug
Notwendige Unterlagen:
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Hauptuntersuchungsbericht
Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich
Zusätzlich technisches Gutachten
Eintragungspflichtig sind alle Änderungen nach § 21, § 19 Abs. 2 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Änderungen nach § 19 Abs. 3 StVZO, nur laut Gutachten erforderlich
--
_________________________________________
Grüßle Frank
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*Viele Menschen sind gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen,
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 02.04.2013 um 22:10 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 02.04.2013 um 22:13 Uhr ]
Moin!
Ohhh, jetzt rappeln die Meinungen und Erfahrungen aber etwas durcheinander. Das in dem neuen Brief (Teil II) nichts mehr eingetragen wird ist auch mein Kenntnisstand, denn selbst Ausstattungen ab Werk werden ja mittlerweile als "Extrazettel" im Brief beigefügt.
SLK172 schrieb:
Von daher würde ich dann nicht verstehen, was der Vorabversand von Teil I wirklich bringt.
Oder haben sie dir gesagt, dass das nicht nötig wäre?
Moin Guido,
den Schein möchte er haben, da dann die Eintragungen schon vorab geregelt werden können, da ich nur zwei Tage mit dem Fahrzeug vor Ort bin und die Zeit gerade einmal so ausreichen wird. Komme ich erst mit dem Schein unten an wird es zeitlich u.U. sehr knapp - und das wollen wir möglichst vermeiden.
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
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Projekt LOUD´n`FAST...die Hauptsache ist und bleibt, dass die Leistung auch auf die Strasse kommt!
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User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 02.04.2013 um 22:36 Uhr  
| Hi Olaf,
das einfachste und unproblematischste dürfte sein. die paar Tage ohne FZ-Fetzerl zu fahren und bei einer (ohnehin unwahrscheinlichen) Kontrolle, den als zuhause inn der anderen Jackentasche vergessen zu melden.
Nur dann nicht sagen, absichtlich nicht dabei, da per Post unterwegs...
Dann Vorlage des Scheins binnen 7 Tagen (kann auf jeder DS erfolgen, die faxen das dann an die anzeigeaufnehmende DS) und 'nen Zehner für notleidende Beamte opfern.
--
Beste Grüsse
Hubert
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstatung, Bj: 03/2004. | Antworten
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User seit 24.07.2008
| Geschrieben am 02.04.2013 um 22:56 Uhr  
|
SLK55AMG schrieb:
@Moni,
du hast natürlich Recht, die Änderungen werden nur in Teil 1 eingetragen.
Aber in Teil 2 wird unter Punkt (17) " Merkmal zur Betriebserlaubnis" von Buchstabe K auf A geändert.
_________________________________________
Grüßle Frank
Aha. Deswegen habe ich also eine neue Zulassungsbescheinigung gebraucht. Bei mir steht jetzt auch unter 17 die A statt K. Werde Morgen mal nachforschen, was das bedeutet.
Liebe Grüße
Moni | Antworten
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User seit 23.07.2009
| Geschrieben am 03.04.2013 um 07:29 Uhr  
|
fritzi 280 schrieb:
SLK55AMG schrieb:
@Moni,
du hast natürlich Recht, die Änderungen werden nur in Teil 1 eingetragen.
Aber in Teil 2 wird unter Punkt (17) " Merkmal zur Betriebserlaubnis" von Buchstabe K auf A geändert.
_________________________________________
Grüßle Frank
Aha. Deswegen habe ich also eine neue Zulassungsbescheinigung gebraucht. Bei mir steht jetzt auch unter 17 die A statt K. Werde Morgen mal nachforschen, was das bedeutet.
Liebe Grüße
Moni
Hallo Moni,
so steht es auf der Seite des KBA:
Feld (17): Merkmal zur Betriebserlaubnis
Die Zulassungsbehörde trägt in die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II das zutreffende
Merkmal zur Betriebserlaubnis ein:
K = Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind
konform
A = Fahrzeug aufgrund einer EG-Typgenehmigung bzw. ABE zugelassen, Daten sind
nicht konform
E = Fahrzeug aufgrund eines Gutachtens des amtlich anerkannten Sachverständigen
zugelassen
Z = Fahrzeug aufgrund einer Zulassungsbescheinigung Teil I aus einem anderen Mitgliedstaat
zugelassen, wenn technische Fahrzeugbeschreibung unvollständig
--
_________________________________________
Grüßle Frank
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User seit 04.11.2004
| Geschrieben am 06.06.2013 um 18:27 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 06.06.2013 um 18:34 Uhr ]
Moin!
Zum Thema Eintragung bei Leistungsteigerung kann ich aktuell nachfolgendes berichten, ich war heute Mittag bei der Zulassung um den S3 nach dem Umbau legal zu bewegen und um meiner VS offiziell die Daten mitzuteilen.
Das Gutachten "Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß §19 Abs.3 StVZO" muss alle Daten enthalten die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 aufgeführt werden. Ganz wichtig dabei auch die Schadstoffeinstufung, so z.B. Euro5. Sollte keine Schadstoffeinstufung aufgeführt sein geht bei der Zulassung gar nichts und man bräuchte ein Abgasgutachten. Das wiederum ist extremst Zeit- und Kostenintensiv, nach Aussage eines Prüfers beim TÜV-Nord für eine Privatperson fast nicht machbar.
Im Gutachten selbst wurden neben der Leistung und der geänderten Vmax vom TÜV in einem Beiblatt per "Siegel" noch alle einzelnen Komponenten aufgeführt (z.B. Teilegutachten für Kennfeldänderung, AGA, Kat etc.).
Bei der Zulassung benötigt man:
• Zulassungsbescheinigung Teil 1 (alt: Fahrzeugschein)
• Zulassungsbescheinigung Teil 2 (alt: Brief)
• Gutachten
• Aktueller HU-Bericht
• Perso
Den ganzen anderen Zettelkram (ECE-Genehmigung, EG-Betriebserlaubnis) für die Komponenten der kompletten Klappen-AGA hatte ich proforma vorgelegt, benötigt man aber logischerweise nicht da alles einzeln im Gutachten aufgeführt ist.
• Die Zb. Teil 1 wird eingezogen
• Die Zb. Teil 2 wird entwertet und eingezogen
Die Zb. Teil 2 muss auch neu, weil dort auch die Leistungsangabe steht, also aufgrund von drei (!) geänderten Zahlen. Früher zu Zeiten des Fahrzeugbriefes wurde es bei der Zulassung noch Handschriftlich abgeändert und per Siegel und Unterschrift bestätigt, das geht heute eben nicht mehr.
Erst dachte ich "...upsss, das wird ja wieder kosten" - aber Pustekuchen. Der ganze Papierkram inklu neuen Schein und Brief inklu Eintragung hat mich fette €15,10,-- (!) gekostet!
Sollte ergo hier jemand mal mit legalen (Motor)-tuning inklu gültigen TÜV-Gutachten zur Zulassung müssen wisst ihr jetzt aktuell was an Papierkram zum mitschleppen nötig ist. Kostentechnisch kann ich natürlich nur für Niedersachsen (Gemeinde Seevetal/Hittfeld) eine Aussage machen, k.A. ob das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.
Btw - hätte ich meinen Fahrzeuschein (Zb. Teil 1) damals beim Tuner erst am Tage meines Eintreffens rausgerückt, dann hätte sich das Gutachten logischerweise noch verzögert.
--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
_________________________________________________
S3 Kurvensau, 479Nm, 76mm Klappen-AGA ab Turbo,
85er DPipe, R-Kat, LK, KF- u. DSG- Opti, Turbo-, Bzd-Anh,
Hubraum ist definitiv ersetzbar. | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 07.06.2013 um 00:54 Uhr  
| Mal zurück zum ursprünglichen Thema. Für meine beiden Mobile habe ich jeweils eine Farbkopie dabei. Ganz deutlich in Roter Schrift als Kopie gekennzeichnet. Sonst wäre es Urkundenfälschung.
Eine Polizistin sagte mir einmal, grundsätzlich müßte man den originalen Fahrzeugschein mit sich führen, allerdings würden sie und viele ihrer Kollegen/innen bei Kontrollen auch gekennzeichnete Kopien akzeptieren. Äußerstenfalls müsste man das Original fristgerecht auf der Wache vorlegen.
Das heißt, bissigstenfalls ist ein Bußgeld angesagt, soweit man das Original nicht dabei hat.
--
Grüße, Lutz
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Wenn man meint der SL sei fehlerfrei, sollte man ihn besser nicht kaufen... | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkaiser
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User seit 26.07.2000
| Geschrieben am 07.06.2013 um 10:25 Uhr  
| Servus Olaf,
da kannst du noch froh sein nicht in Hessen zu wohnen. Hier werden die Einzelabnahmen noch mal vor der Änderung der Fahrzeugpapiere Teil 1 zentral geprüft. Eigentlich müsste das bundesweit bereits so gemacht werden, Hessen ist jedoch das einzige Bundesland, dass die EU Vorschrift schon umgesetzt hat. Auch eine Art von ABM
Gude, Olli.
--
"Es ist heilsam, sich mit farbigen Dingen zu umgeben. Was das Auge freut, erfrischt den Geist, und was den Geist erfrischt, erfrischt den Körper."
Prentice Mulford (1834 - 1891) | Antworten
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