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Tipps und Technik Allgemein / Baureihenübergreifend » » Thema: Fahrzeugschein als beglaubigte Kopie gültig?
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   fritzi 280

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 Geschrieben am 02.04.2013 um 17:39 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von fritzi 280 am 02.04.2013 um 17:44 Uhr ]



SLK55AMG schrieb:
Hallo Olaf,

werden aber normalerweise die Eintragungen nicht zuerst in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 vorgenommen und dann erst in Teil 2.

--
_________________________________________
Grüßle Frank




Hallo Frank,

zuerst Teil 1 und dann evt. Teil 2

Die Dame der Zulassungsstelle hat mir das damals erklärt, warum ich einen neuen Teil 2 brauche. Habe mir das aber nicht gemerkt.

Ich fahre immer mit einer schönen Farbkopie des Teils 1 durch die Gegend. Aber er muss als Kopie gegennzeichnet sein. Hat Uwe mal ein Polizist bei der Kontrolle erklärt. Und in den zwei Tagen, wenn man doch in eine Kontrolle kommt, juckt das nicht. Kostet evt. oder auch nicht . Liegt an der Laune desjenigen, der die Kontrolle durchführt . Und wenn es was kostet, hat man eine Woche Zeit, die ordentlichen Papiere vorzuzeigen.

Also kein Aufwand.

Herzliche Grüße
Moni

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   fritzi 280

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 Geschrieben am 02.04.2013 um 17:59 Uhr   


kwmainz schrieb:
Erst im Brief, dann im Schein....so kenne ich das


Gruß aus Meenz / Werner



Hallo Werner,

in der Zulassungsbescheinigung 2 (Brief) steht doch nichts mehr drin. Da steht nur, dass der Alte ungültig geworden und der neue mit Nr.XXXX nun gilt.

Liebe Grüße
Moni

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   Olaf M

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 Geschrieben am 02.04.2013 um 18:28 Uhr   


kwmainz schrieb:
Erst im Brief, dann im Schein....so kenne ich das



Nein Werner - das bringt so rum ja nichts. Wenn Du in einer allg. Kontrolle landest dann zeigst Du ja auf Verlangen den Schein vor - oder hast Du den Brief auch immer dabei?

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
__________________________________________
Projekt LOUD´n`FAST...die Hauptsache ist und bleibt, dass die Leistung auch auf die Strasse kommt!

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   kauba1
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 Geschrieben am 02.04.2013 um 18:32 Uhr   
Zula I, Zula II auch so ein EU-Shit, der nur verschlechtert. Früher konnte man wenigstens die Vorbesitzer im Brief zurückverfolgen. VG Dieter.

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   pewie

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 Geschrieben am 02.04.2013 um 19:26 Uhr   


Olaf M schrieb:
Moin!

Erst einmal thx für eure Ausführungen.

Ich bin nach Feierabend mal kurz bei der Rennleitung vorstellig gewesen und dort wurde mir gesagt...wissen wir auch nicht so genau!





Unser Kalkmützen, immer für einen Spaß zu haben.....

Mir wollten sie am Flughafen Hannover einmal 10 Euronen abknüpfen und das trotz beglaubigter Dokus. Konnte die "Strafe " nur mit Hinweis auf meinen damaligen Geburtstag abbiegen. Urlaub gerettet!

pewie

--
Nur Nullen haben keine Ecken!

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   SLK172

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 Geschrieben am 02.04.2013 um 20:46 Uhr   


Olaf M schrieb:


SLK172 schrieb:
gemeint sind hier vermutlich beide Zulassungsbescheinigungen, also Teil I und Teil II, oder?


Nein, nur Teil 1. Den Brief versende ich nicht mit DHL, das lasse ich hier dann später nachtragen.


N'Abend Olaf,

nach meinem Kenntnisstand (uns so steht es auch bei vielen Zulassungsstellen in den Hinweisen) muss man bei einer Änderung von Teil I auch den Teil II gleichzeitig vorlegen.

Von daher würde ich dann nicht verstehen, was der Vorabversand von Teil I wirklich bringt.

Oder haben sie dir gesagt, dass das nicht nötig wäre?

Gruß

Guido

--
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   Madmax

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 Geschrieben am 02.04.2013 um 21:23 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von madmax am 03.04.2013 um 07:08 Uhr ]

Hallo Leute,

da ich ja schon desöfteren was habe eintragen lassen kann ich noch folgendes beisteuern:

Im neuen Brief, genannt Zulassungsbescheinigung II (edit) wird nichts eingetragen- nur im Fahrzeugschein.

Warum der Brief vorgelegt werdenb muss? Ganz einfach, damit weis man sich als Besitzer und Eigentümer des KFZ aus. Denn der Eigentümer muss technischen Veränderungen zustimmen.

Die Änderungen werden dann online unter der Nummer der ZU II (edit) gespeichert und sind so für jede Zulassungsstelle abrufbar, wenn man das Fahrzeug ummeldet.

Bei uns werden sogar die Gutachten und ABEs gescannt und hinterlegt.


--
Herzliche Grüße,

Matthias

Wegen verwechslung ZU I und II editiert

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   fritzi 280

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 Geschrieben am 02.04.2013 um 21:39 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von fritzi 280 am 02.04.2013 um 21:40 Uhr ]



SLK172 schrieb:

nach meinem Kenntnisstand (uns so steht es auch bei vielen Zulassungsstellen in den Hinweisen) muss man bei einer Änderung von Teil I auch den Teil II gleichzeitig vorlegen.

Gruß

Guido

--
R172 ///AMG + W212



Hallo Guido und Olaf,

man muss zur Änderung beides vorlegen.

Und wenn Tuner von Eintragung sprechen, meinen sie normalerweise das Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach §19 Abs. 2 /21 StVZO. War bei Carlsson und AMG so.

Da muss ich keine Papiere schicken.

Und ich habe das dann bei meiner Zulassungsstelle vorgelegt. Musste dann noch zweimal hin, weil bei der Nachkontrolle durch mich beim Abschreiben durch die Zulassungsstelle Fehler aufgetaucht sind. Hätte ich mir aber auch ersparen können, wenn ich gleich nach Erlangung der Betriebserlaubnis zur Zulassungsstelle gegangen wäre. Denn für eine bestimmte Zeit hat die Zulassungsstelle Zugriff auf das Gutachten und kann es gleich per Verbindung in die Papiere übernehmen .

Herzliche Grüße
Moni


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   SLK172

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 Geschrieben am 02.04.2013 um 21:47 Uhr   
N'Abend,

ja, so hatte ich das auch in Erinnerung.

@Matthias: der neue Brief ist Teil II , nicht Teil I.

Gruß

Guido

--
R172 ///AMG + W212

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   QT

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 Geschrieben am 02.04.2013 um 21:47 Uhr   


madmax schrieb:

Im neuen Brief, genannt Zulassungsbescheinigung I wird nichts eingetragen
Das ist so auch wieder nicht richtig. Hab ich gerade hinter mir mit der Eintragung einer Flüssiggasanlage. Hierfür wird auch der "Brief" aktualisiert bzw. gleich neu ausgestellt

Es kommt also auch hier letztlich auf die Änderung an. Es gibt Änderungen, die auch im Brief eingetragen werden.

Und in Hessen geht alles nach §19.2 via Bündelungsbehörde in Marburg (kostet ~40 € extra) und nur nach §19.3 kann man direkt zur Zulassungsstelle.

Und Moni hat es ja auch schon geschrieben. Die Tuner brauchen die Zulassung für die TÜV Vorführung bzw. Abnahme und nicht für den Gang zur Zulassungsstelle und da reicht auch immer der Schein.

--
R171 280 PreFL 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Paddle
Comand APS, MSpeed DSM, Bilstein B16 PSS9
///AMG Optik/Aerowings/KI/V8 ESD/Styling V & III

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