.
;
SLK & SLC Community

HOME IMPRESSUM Datenschutz @ Administratoren Wir über uns Nederlands Forum MBSLK-Foren


mbslk.de ... The SLK-CommunityVäth
mbslk.de ... The SLK-CommunityVÄTH - Give your car Wings

mbslk.de ... The SLK-CommunityCommunity
mbslk.de ... The SLK-CommunityStammtische
Veranstaltungen
Veranstaltungsfotos
SLK-Bilder
Bilder hochladen
User-Suche
Fahrer-Verzeichnis
Community-Check
Erlebnisberichte
FAQ

mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldt
mbslk.de ... The SLK-CommunityPetzoldts-Fahrzeugpflege

mbslk.de ... The SLK-CommunityFreiwilliger Kostenbeitrag
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de fördern

mbslk.de ... The SLK-CommunityMotointegrator
mbslk.de ... The SLK-CommunityMotorintegrator

mbslk.de ... The SLK-CommunityKommunikation
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-FOREN MBSLK.de Foren

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R170
mbslk.de ... The SLK-Community1996 - 2004
Baureihe R170

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R171
mbslk.de ... The SLK-Community2004 - 2011
Baureihe R171

mbslk.de ... The SLK-CommunityBaureihe R172
mbslk.de ... The SLK-Community2011 - 2020
Baureihe R172

mbslk.de ... The SLK-CommunityAlle SLK Baureihen
mbslk.de ... The SLK-CommunitySLK Geschichte

mbslk.de ... The SLK-CommunityMarktplatz
mbslk.de ... The SLK-CommunityMBSLK.de-Kollektion
MBSLK.de Kollektion
Kleinanzeigen
Sonderkonditionen
Bücher

mbslk.de ... The SLK-CommunityLinkblock
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-CommunityService & Tipps
mbslk.de ... The SLK-CommunityHotel und Gastro
Werkstatt-Tipps
Reifenservice
Werkstattkosten
KfZ-Kosten-Rechner
Felgenkalkulator
Link-Tipps
Downloads
MBSLK.de-Statistik
Newsletterarchiv




Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch

MBSLK.de-Foren-Suche:
 
In ein anderes Forum wechseln:






zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch 
Klatsch und Tratsch » » Thema: James Bond KFZ-Kennzeichenhalter mit Rollo
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 )
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   Olaf M

Schreiberlevel:
Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 10865
User seit 04.11.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 22.03.2013 um 14:02 Uhr   
Moin!

Dumm wenn nur das Rollo geklaut wird...

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
__________________________________________
Projekt LOUD´n`FAST...die Hauptsache ist und bleibt, dass die Leistung auch auf die Strasse kommt!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Olaf M    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   florentino aristo

Schreiberlevel:
Forenobersekundaner
Forenobersekundaner
Beiträge: 365
User seit 08.03.2012
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 22.03.2013 um 17:01 Uhr   
Wie wär´s denn zur Abwechslung mal damit?

http://www.feuerwehrstore.de/epages/es122656.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/es122656_Feuerwehrstore/Products/f069-%23/SubProducts/f069-blue

Damit darf man sogar rechts überholen. Und im Falle eines Falles kostet es meines Wissens nur 20,- € Verwarnungsgeld wegen unerlaubtem Führen einer Signalanlage.

Viele Grüße
Torsten

--
SLK - Technik die begeistert
Vita: Audi 80 Bj. 79, Audi 80 Bj. 89, Audi 80 Bj. 94, SLK230K Bj.03
Derzeit: Sommer-SLK, Sommer und Winter-Audi 80

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an florentino aristo    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:














Beitrag von:
... ist OFFLINE

   kwmainz

Schreiberlevel:
Forenkaiser
Forenkaiser
Beiträge: 11904
User seit 05.03.2008
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 22.03.2013 um 17:25 Uhr   


florentino aristo schrieb:
Damit darf man sogar rechts überholen.






.......und im Stau in der Mitte durchfahren


Gruß aus Meenz / Werner

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an kwmainz    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   zolli

Schreiberlevel:
Forenunterprimaner
Forenunterprimaner
Beiträge: 433
User seit 13.12.2007
 Geschrieben am 22.03.2013 um 17:34 Uhr   


kwmainz schrieb:


florentino aristo schrieb:
Damit darf man sogar rechts überholen.






.......und im Stau in der Mitte durchfahren


Gruß aus Meenz / Werner



... ist sogar billiger als drängeln.
Es gab da mal eine Alternativ- Liste (nicht verwechseln )zur Drängelei im Netz.


Gruß,

Zolli

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an zolli    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenritter
Forenritter
Beiträge: 3865
User seit 20.04.2010
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 22.03.2013 um 19:55 Uhr   
Würde bestimmt extrem geil aussehen mitm offenen Roadster und Blaulicht an den langsamen Verkehrsteilnehmern vorbei.
Gibt aber sicher auch saftig Stress mit den Grünen. Denke nicht dass es da nur bei der unerlaubten Signalanlage bleibt.

--
typischer "bei-dem-ersten-Staubkorn-zum-waschen-fahrer"

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Herr der Kringel    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE

   florentino aristo

Schreiberlevel:
Forenobersekundaner
Forenobersekundaner
Beiträge: 365
User seit 08.03.2012
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 22.03.2013 um 22:24 Uhr   



Denke nicht dass es da nur bei der unerlaubten Signalanlage bleibt.




Das könnte doch mal einer ausprobieren und dann von seinen Erfahrungen hier posten

--
SLK - Technik die begeistert
Vita: Audi 80 Bj. 79, Audi 80 Bj. 89, Audi 80 Bj. 94, SLK230K Bj.03
Derzeit: Sommer-SLK, Sommer und Winter-Audi 80

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an florentino aristo    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE

   MyFirstSLK

Schreiberlevel:
Forenfürst
Forenfürst
Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 23.03.2013 um 00:06 Uhr   
Hi Florentino,

unerlaubtes Führen ist es aber nur, wenn das Teil nicht funzelt.

Sonst können m.E. gleich mehrere Straftatsbestände einschlägig sein, wie §240 StGB Nötigung und ggf. sogar §315 StGB Straßenverkehrsgefährdung, wenn man sich unberechtigterweise damit Platz verschafft und/oder Andere u.U. dadurch sogar einen Fahrfehler begehen, was ja häufig vorkommt, wenn diese ein Blaulicht sehen.
Da ist dann der eigentliche Tatbestand "Missbräuchliche Verwendung von Blaulicht" nach §38 Abs. 2 StVO und der Betrieb einer Lichtanlage ohne ECE-Zulassung nur bloses Beiwerk.

Nach einem Erlass der Landes-Innenminister ist rigeros gegen die missbräuchliche Verwendung von Blaulicht vorzugehen.
Es kann dann durch die StV-Behörde ein OWI-Verfahren mit Bussgeld bis zu Euro 1.000 eingeleitet werden oder im schlimmsten Falle gar ein Strafverfahren mit Ergebnis Gefängnisstrafe auf den Delinquenten warten.

--
Beste Grüsse

Hubert

Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstatung, Bj: 03/2004.

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an MyFirstSLK    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenuntertertianer
Forenuntertertianer
Beiträge: 189
User seit 02.09.2003
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 23.03.2013 um 01:56 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von MW32 am 23.03.2013 um 02:53 Uhr ]

Servus,

ein paar Infos zu unerlaubten und vorsätzlichen Benutzen von
blauem oder gelbem/orangem Signallicht:

http://www.123recht.net/ Thema: "Blaulicht"

Straftatbestand!

- einige Auszüge:

§ 145 StGB Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalls oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Das geschützte Rechtsgut der Strafnorm ist das Allgemeininteresse an wirkungsvoller staatlicher und privater Hilfe in plötzlichen Notsituationen. So ist ein Missbrauch von Notzeichen auch beim Einsatz von optischen Signalen anzunehmen, wenn der Täter nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften nicht berechtigt ist, das Signal zu verwenden. Käme es außerdem noch zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs, so wären zwei Straftatbestände, nämlich der des § 145 StGB und der des § 315 c StGB erfüllt.


Der Ordnungswidrigkeitentatbestand wäre also bereits in dem Moment erfüllt, in dem Sie das Fahrzeug mit der von Sparfuchs empfohlenen Lichtanlage in Betrieb nehmen würden. Der Rahmen für eine zu erwartende Geldbuße bei Vorsatztaten beträgt nach §§ 24 StVG i. V. m. 17 Abs. 1 OWiG 5,00 bis
1000,00 €uro.

außerdem:

315 c Wer im Straßenverkehr
Nr. 2 grob verkehrswidrig und rücksichtslos
b.) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

------
Tja - wäre ein teurer "Spaß" --> gut so!!!

- sonst hätten wir wahrscheinlich durch diese Irren ein Dauergeblinke auf unseren Straßen und somit noch mehr Unfälle (da erhöhte Unfallgefahr) und damit weitere Staus und Schwerverletzte und, und .....
und die echten Einsätze werden über kurz oder lang nicht mehr für voll genommen, etc..



edit: sorry Hubert, hatte meinen Post vorm Versenden unterbrochen und Deinen noch nicht gelesen.


--
Schöne Grüße aus Berlin

Matthias

Das Leben - Jeder Tag mehr ist ein Tag weniger

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an MW32    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Affiliate-Anzeigen:







Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenobersekundaner
Forenobersekundaner
Beiträge: 308
User seit 03.11.2005
 Geschrieben am 23.03.2013 um 08:46 Uhr   
Es gab mal vor Jahren bei einer Star Wars Premiere ein kleines Lichtschwert als Goodie, welches entweder blau leuchtet oder blau blinkt.

Das am Innenspiegel montiert...

Gruß
Bernd

--
Beinahe perfekt: RS-Tuning inkl. Software von Fairchip mit offizieller Eintragung als CK20, Eibach Pro-Kit mit Bilstein B6 und Easy-Roof inkl. Alarmanlage!

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an megacab    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Beitrag von:
... ist OFFLINE


Schreiberlevel:
Forenritter
Forenritter
Beiträge: 3865
User seit 20.04.2010
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 23.03.2013 um 10:56 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Herr der Kringel am 23.03.2013 um 11:00 Uhr ]

Cool, dann haste nen Rennwagen, bei den 24h vom Nürburgring werden auch blaue Blinklichter auf den (ich meine 25) schnellsten Wägen an der Innenseite der Windschutzscheibe montiert.

--
typischer "bei-dem-ersten-Staubkorn-zum-waschen-fahrer"

 Antworten    Antworten mit Zitat  

  E-Mail an Herr der Kringel    Bobby Moderatoren-Team informieren    Themen-Abo Themen-Abo bestellen
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 )

zur Foren-Übersicht » » zur Seite Klatsch und Tratsch
mbslk.de ... The SLK-CommunityWindschott DESIGN
mbslk.de ... The SLK-CommunityCAR GLAS DESIGN

mbslk.de ... The SLK-Community

Username


Passwort




NEUER USER
Passwort vergessen?

mbslk.de ... The SLK-CommunityWer ist online?
mbslk.de ... The SLK-CommunityAnonym  :901
Mitglieder:    7
Im Chat  :    0


mbslk.de ... The SLK-CommunityXCar-Style
mbslk.de ... The SLK-CommunityXcar-style

mbslk.de ... The SLK-CommunityBesuch Nummer
mbslk.de ... The SLK-Community27.365.662

mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz
mbslk.de ... The SLK-Communityder Schwarz

mbslk.de ... The SLK-CommunityGoogle@MBSLK
mbslk.de ... The SLK-Community

mbslk.de ... The SLK-Community
mbslk.de ... The SLK-Community
Umfrage
Magst Du Spargel?

Ja
Nein

Zum Abstimmen bitte einloggen ...

Umfrage-Ergebnisse
Andere Umfragen

mbslk.de ... The SLK-Communityaffil_r_u
mbslk.de ... The SLK-Community
<

mbslk.de ... The SLK-Communitygoogle 160
mbslk.de ... The SLK-Community

  BreNet GmbH - Ihr zuverlässiger Partner für Webhosting, Domains und Webspace in Bremen


© 1999-2024 Sven Kamm
MBSLK ist gemäß Urkunde Nr. 30 2015 204 974 eingetragene Marke von Sven Kamm