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Tipps und Technik R172 » » Thema: Benzin im Öl
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 Geschrieben am 19.03.2013 um 23:12 Uhr   
Hallo Thomas!

Bei 7500KM lohnt sich eine Wandlung immer noch.
Du mußt mit einer Nutzungsgebühr zwischen 0,5 und 0,6% pro angefangene 1000KM rechnen. Bei meiner Wandlung vom SLK letztes Jahr hat Mercedes 0,5% berechnet. Bei müßtest Du so um die 5% vom Kaufpreis abziehen.
Mein Händler hat mich bei der Wandlung gut unterstützt und so klappte es alles ohne Anwalt und Gutachter.
Bevor es zur Wandlung kam, hat Mercedes noch einen Techniker vorweggeschickt. Diesen Versuch der Reparatur musste ich noch zulassen um alle Möglichkeiten auszuschöpfen. Danach kam die Wandlung.
Die Rechtsprechung ist da mittlerweile recht kundenfreundlich.
Wenn sich Deine Werkstatt querstellt wird es nicht ohne Anwalt gehen.
Bedenke nur, dass Du einen Vertrag mit Deinem Händler hast und nicht mit Mercedes.
Das Dein Problem mit einem Softwarerupdate behoben werden kann glaube ich allerdings ebenfalls nicht und ebenfalls glaube ich nicht, dass Mercedes jetzt keine Reparaturen mehr zulässt. So einen miesen Kundenservice habe ich bei meinen 5 SLKs noch nie erlebt.
Du musst in die Offensive gehen und schriftlich, mit sehr deutlichen Worten, bei Deinem Händler und in Kopie bei Mercedes die Wandlung fordern.
Sollte da keine oder negative Reaktion kommen musst Du Dir juristische Hilfe holen.

Viel Glück

Markus

PS: Manchmal hilft es auch beim Händler durchblicken zu lassen den ganzen Sachverhalt öffentlich zu machen und dabei das Autohaus auch namentlich nennen zu wollen.

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   BlackBenz

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 Geschrieben am 19.03.2013 um 23:55 Uhr   
Moin zusammen,

lese hier gerade das Stichwort Werkstechniker... Bin mal gespannt, ob im vorliegenden Fall dieser schlußendlich noch hinzugezogen wird und was dann die Aussage zum betreffenden Problem sein wird? Ich habe da mittlerweile meine Erfahrung und bin leider geneigt (bezogen auf den mir vorliegenden Fall) zu sagen, daß man sich den Termin fast schenken kann. Weil ich hinterher so klug wie vorher war. An der Stelle aber viel Glück, daß die Sache für Dich (Thomas) zufriedenstellend gelöst werden kann.

Beste Grüße - BB

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 Geschrieben am 20.03.2013 um 00:17 Uhr   
Da gebe ich Dir ja recht. Der Werkstechniker hat auch in meinem Fall nichts machen können.
Aber durch den Werkstechniker kann man der Wandlung besonderen Nachdruck verleihen. Denn so hat man von Kundenseiten alles Mögliche getan um das Auto noch repariert zu bekommen. Wenn man so will als letzte Möglichkeit. Wenn der Werkstechniker keine Lösung hat, dann hat man bei der Forderung zur Wandlung sehr gute Karten.

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   BlackBenz

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 Geschrieben am 20.03.2013 um 00:58 Uhr   


Captain schrieb:
Da gebe ich Dir ja recht. Der Werkstechniker hat auch in meinem Fall nichts machen können.
Aber durch den Werkstechniker kann man der Wandlung besonderen Nachdruck verleihen. Denn so hat man von Kundenseiten alles Mögliche getan um das Auto noch repariert zu bekommen. Wenn man so will als letzte Möglichkeit. Wenn der Werkstechniker keine Lösung hat, dann hat man bei der Forderung zur Wandlung sehr gute Karten.




Schön wenn das so klappt... In dem Fall, von dem ich sprach (es geht um ein Auto in der Familie, das schon am Tag der Abholung durch Probleme auffiel - die bis heute noch nicht zur Zufriedenheit behoben werden konnten), war der Werkstechniker vor Ort und kam zum Ergebnis, das das (Problem = Geräusch) mehr oder weniger typisch sei. Punkt. Ende. Aus. Kunde hat es zu akzeptieren und gut ist. Zuvor hatten mir aber drei KD-Meister bzw. -techniker bestätigt, daß das Geräusch so nicht sein dürfe. Und ich habe mittlerweile eine weitere Aussage seitens versierter Stelle (aus Diskretion möchte ich nicht näher darauf eingehen, mit der Bitte um Verständnis), daß das beschriebene Manko des Wagens alles andere als typisch sei. Aussage gegen Aussage. Und der Kunde kann sich jetzt seine Version aussuchen? Damit wollte ich sagen, daß der Termin mit der Werkstechnik eigentlich nichts gebracht hat, außer dem Bestreben, den Kunden mehr oder weniger zu beschwichtigen. Ehrlichgesagt, ich schenke den Aussagen der 'praxisbezogenen' Seite mehr Glauben (und nicht, weil sie das Problem bestätigt) als den 'Theoretikern', die in einem 20min-Termin gemäß den Statistik-Vorgaben quasi vom Schreibtisch aus bewerten. Das Thema Wandel stand bis dato noch nicht im Raum, wird wohl aber in Kürze dann nicht mehr ganz auszuschließen sein.

--
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 Geschrieben am 20.03.2013 um 09:51 Uhr   
Hallo,

vielen Dank für die vielen Beiträge.

Ich habe heute Morgen sicherheitshalber noch den Händler von dem ich das Fahrzeug habe per Fax über die Angelegenheit informiert.

Jetzt bleibt mir erstmal nur die schriftliche Reaktion von Mercedes auf meine Reklamation abzuwarten. Die Werkstatt hat mir ebenfalls ein Schreiben, aus welchem hervorgeht, was bisher festgestellt und unternommen wurde. zugesichert.

Ich hoffe das ich nächste Woche alles zusammen habe, und sollte Mercedes nicht doch noch einlenken und den Fehler erfolgreich beheben, werde ich wohl einen Anwalt einschalten.

Sobald ich etwas erfahre lasse ich euch teilhaben.

Gruss

Thomas

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 Geschrieben am 20.03.2013 um 14:58 Uhr   
Hallo Thomas,
wenn ich richtig gelesen habe, ergibt sich für das Fahrzeug eine Beanspruchung durch Dich von 3500 km ( Km - Stand bei Übernahme 5/12 4000 Km jetzt 7500 Km 3/13 ) also monatlich ca. 350 Km. MB könnte argumentieren Fahrzeug wird nur ungenügend bewegt: Standfahrzeug????
Eine Wandlung war gestern, heute sollte eine Rückabwicklung des Kaufvertrages betrieben werden. Abzug in der Regel für 1000 Km 0,6% vom Kaufpreis einschl. Zulassung und sonstiger Gebühren.
Die Kosten für die Rückabwicklung übernimmt in der Regel ( Versicherung fragen/ Kostenzusage) die Verkehrsrechtschutzversicherung - s. Versicherungsbedingungen .
Bitte auch Möglichkeit prüfen- Erstberatung durch Rechtsanwalt - zu Fragen der Rückabwicklung - auch hier Versicherung fragen.
Ich gehe davon aus, dass keine schriftliche Aussage über das Problem du in Händen hast, daher RA.

Gruß Horst

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 Geschrieben am 20.03.2013 um 16:51 Uhr   
Hallo

Ich hatte vor ein paar Jahren auch einen SLK an Mercedes wegen Mängel zurückgegeben, ohne Rechtsanwalt.

Das Auto war damals 18 Monate alt und hatte über 30.000 km auf dem Tacho. Hatte die Unterstützung des Verkäufers, weil ich ein gleiches Auto wieder kaufte. Ging alles zügig und unkompliziert.

Kann natürlich auch anders laufen, aber so ein Fahrzeug wie hier beschrieben wurde, würde ich auf jeden Fall zurückgeben.

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 Geschrieben am 20.03.2013 um 17:44 Uhr   
Hallo Thomas,
Entscheiden über die Rückabwicklung des Kaufvertrages, den man mit MB abschließt - zumindestens für Neuwagen - ist wohl Daimler - Benz in Berlin.

Für Junge Sterne dürfte Vertragspartner die jeweilige Niederlassung bzw. der Händler sein, ebenso für Gebrauchtwagen,
Bevor Du weitere Schritte unternimmst muß dies geklärt werden.

Sicherlich war es früher leichter ein Montagsauto beim Händler wieder los zu werden, wenn man einen anderen Wagen dort kaufte.

Ich war bei der ursprünglich von mir angestrebten Rückabwicklung des Neuwagenkaufvertrages für den SLK 172 so genervt ( NL. keine Nachbesserung, Berlin entscheidet was gemacht wird, Dauer mind. 6 Wochen ), dass ich den SLK in Zahlung gegeben habe ( Geld wurde nie schneller
verbrannt ) und einen Werkswagen E - Coupe als Junge Steren Angebot mitgenommen habe, natürlich mit Zuzahlung.

Ich wünsche Dir gute Nerven, nicht ärgern, das Leben ist zu kurz
Gruß Horst


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 Geschrieben am 20.03.2013 um 19:26 Uhr   


bruchmann schrieb:
Hallo Thomas,
Entscheiden über die Rückabwicklung des Kaufvertrages, den man mit MB abschließt - zumindestens für Neuwagen - ist wohl Daimler - Benz in Berlin.

Für Junge Sterne dürfte Vertragspartner die jeweilige Niederlassung bzw. der Händler sein, ebenso für Gebrauchtwagen,
Bevor Du weitere Schritte unternimmst muß dies geklärt werden.

Sicherlich war es früher leichter ein Montagsauto beim Händler wieder los zu werden, wenn man einen anderen Wagen dort kaufte.

Ich war bei der ursprünglich von mir angestrebten Rückabwicklung des Neuwagenkaufvertrages für den SLK 172 so genervt ( NL. keine Nachbesserung, Berlin entscheidet was gemacht wird, Dauer mind. 6 Wochen ), dass ich den SLK in Zahlung gegeben habe ( Geld wurde nie schneller
verbrannt ) und einen Werkswagen E - Coupe als Junge Steren Angebot mitgenommen habe, natürlich mit Zuzahlung.

Ich wünsche Dir gute Nerven, nicht ärgern, das Leben ist zu kurz
Gruß Horst

Hallo Horst

Bei mir war es damals eine größere Mercedes Niederlassung wo ich den Wagen gekauft hatte und dann auch wieder zurück gab.
Wie gesagt, ohne Schwierigkeiten und der finanzielle Verlust war auf das Alter und die Kilometer gerechnet auch nicht groß. War damals selbst erstaunt, das ich so gut weggekommen bin. (nur etwa 2500 Euro)

Gruß
Aljubo

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 Geschrieben am 20.03.2013 um 20:41 Uhr   
Hallo,

das wird sicherlich in meinem Fall nicht ganz so einfach werden.

Mein Slk stammt nicht von einer MB Werksniederlassung, sondern von einem freien Händler. Dieser verkauft zwar nur Mercedes, gehört aber nicht zum Daimler Konzern.

Inwieweit ich aus der noch laufenden Neuwagengarantie ein Rücknahmeanspruch gegen Mercedes ableiten lässt, kann mir schlussendlich nur ein Anwalt beantworten.

Der Händler hat mir zwar telefonisch sein Bedauern ausgedrückt, fühlt sich aber ansonsten wohl eher nicht in der Pflicht.

Ich hatte eigentlich gehofft, da er nach eigenen Angaben 1300 Mercedes pro Jahr verkauft, etwas mehr Unterstützung zu erhalten.

Bevor ich dort gekauft habe war ich bei der Niederlassung in Offenbach. Dort hatten wir 2008 unseren R171 gekauft. Leider gab es nur ein unterirdisches Inzahlungsnahme Angebot, und null preisliches Entgegenkommen bei dem von mir ins Auge gefassten Vorführwagen.

Es kam mir so vor, als ob der Verkäufer keinerlei Interesse an einem Geschäft hatte.

Im Nachhinein wäre ich jetzt wahrscheinlich in einer klareren Position.

Ich kann nur sagen, die Sache nervt ganz gewaltig.

Gruss

Thomas


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