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Klatsch und Tratsch » » Thema: Die erste Ausfahrt, schönes Wetter, schlechtes Ende
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   _Marco_

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 Geschrieben am 17.03.2013 um 15:58 Uhr   
Erst mal mein Beileid. Ich kenne das sehr gut wenn Auto durch Schuld anderer zum Totalschaden wird. Aber so wie das bei Dir aussieht ist das kein Totalschaden. Normalerweise kannst du ja dann nach Gutachten abrechnen und lässt dann den Schaden in einer günstigen aber guten Werkstatt beseitigen. Dann sollte normal noch gut was über bleiben.

Und schön das Du darüber selbst noch lachen kannst. Auf den ersten Blick sah es auf den Bild so aus, als wenn Du dich mit Absicht vor den kaputten Wagen gestellt hast. Dachte mir nur so, na der hat doch gar nichts....die anderen bilder sagten dann aber schon mehr, und das beste war das mit dem Fahrrad! Also Hut ab wer da noch so lachen kann

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   BlackSLK

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 Geschrieben am 17.03.2013 um 20:41 Uhr   
Das ist ja ne schöne Sch.... und das am ersten Ausflugstag
Wenn man den Threat durchgeht sieht man, dass Du zumindest Beratungstechnisch in besten Händen bist.

Ich wünsche viel Erfolg bei Regulierung und Reparatur und natürlich keinen allzu langen Nutzungsausfall !

--
Grüße aus Mittelfranken, Marcus

SLK 280 | 02.2009 | Schwarz | 6-Gang Handschalter | außer Liegesitze, alles drin

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   benzlife

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 Geschrieben am 18.03.2013 um 10:10 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von discobasty am 18.03.2013 um 10:11 Uhr ]

Sooo sieht wohl doch schlechter aus als gehofft.

Die erste Schäzung vom Gutachter ist wohl über 12.000€ genaueres höre ich morgen.

Ich gehe davon aus das es ein Totalöschaden wird!

Dann kann ich wohl die Augen nach einem neuen aufhalten

--
Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte PAC MAN das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören!

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   benzlife

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 Geschrieben am 18.03.2013 um 10:13 Uhr   
wobei es auch eher dieses smily ist

--
Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte PAC MAN das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören!

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   Wiesel

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 Geschrieben am 18.03.2013 um 10:47 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Wiesel am 18.03.2013 um 11:04 Uhr ]

Was hier so alles zur vermeintlichen Mithaftung aus Betriebsgefahr geschrieben wird ....

Nun denn:

Anwaltlicher Rat durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht sollte hier obligatorisch sein. Sofern Dich keine Mitschuld trifft, und danach sieht der Fall ja aus, werden die gesetzlichen RA-Kosten vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung übernommen.

Die Reparatursumme ist heftig, bei einer MB-Markenwerkstatt aber nicht gerade überraschend. Nach den gängigen Wiederbeschaffungspreisen für 170er muß man sich etwas einfallen lassen, um der Abrechnung auf Totalschadensbasis zu entgehen.

Hier ein paar erste Tipps, wobei Dein RA es sicher kompetent umsetzen wird:

Nach gängiger Rechtsprechung darf die Reparatursumme bis zu 130 % des Wiederbeschaffungspreises ausmachen, bevor eine Abrechnung auf Totalschadensbasis akzeptiert werden muß. Die 130%-Regel geht zurück auf das sog. Affektionsinteresse und kommt nur dann zur Anwendung, wenn tatsächlich und fachgerecht repariert wird.

http://de.wikipedia.org/wiki/Affektionsinteresse

Dennoch wird es bei diesen Reparaturkosten knapp, denn der 170er dürfte leider nicht mehr so teuer gehandelt werden (obwohl er einem selbst viel mehr wert sein kann). Verischerungen neigen gerne dazu, ein Fahrzeug auf Totalschadensbasis abzuschreiben. Das ist - gerne in Kombination mit seeehr oder gar zuuu niedrig angesetzen Wiederbeschaffungswerten - gängige Praxis.

Ein vorgerichtlicher Schadensgutachter sollte aber die neuere Rechtsprechung

http://www.unfallzeitung.de/expertenrat/themen/130

kennen, wonach eine Reparatur unter Verwendung von kostengünstigeren Gebrauchtteilen bzw. in einer kostengünstgiger arbeitenden Werkstatt schadensersatzrechtlich nicht zu beanstanden ist, solange sie zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes ausreicht. Die Wiederherstellung muß später zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Wenn Du das Auto behalten willst (und das würde zumindest ich wollen, das Teil sieht ja noch lecker aus), dann rede offen mit Deinem (und nur mit DEINEM) Gutachter. Es gibt viele legale Wege, einen wirtschaftlichen Totalschaden zu vermeiden. Schließlich halten uns die Versicherer unter Hinweis auf die Schadensminderungspflicht ja auch stets entgegen, wieviel billiger diese oder jene Repararatur bei den Vertragswerkstätten der Versicherer gewesen wären ....

Die Argumentation funktioniert aber auch umgekehrt sehr gut.

Mit den Reparaturkostenansätzen einer Mercedes-Benz-Werkstatt dürfte das im vorliegenden Fall jedoch kaum gelingen.

Den Schmerzensgeldanspruch sollte man nicht sausen lassen, das kann gewisse Ungerechtigkeiten später ausgleichen. Die Polizei wollte aber sicher nur wissen, ob eine Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt wird. Diese Anzeige hat mit dem zivilrechtlichen Anspruch auf Schmerzensgeld im Grunde nichts zu tun.

Ich persönlich würde im vorliegenden Fall niemanden anzeigen (sieht nach Mißgeschick und nicht nach grober Fahrlässigkeit oder gar mehr aus, außerdem scheinen die Unfallverursacher persönlich nicht so übel zu sein ->> Schuldanerkenntnis!!) und trotzdem das Schmerzensgeld auf dem zivilrechtlichen Wege geltend machen.

Viel Erfolg und berichte uns, wie es letztlich gelaufen ist.

Grüße vom Willy




--
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   bitti

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 Geschrieben am 18.03.2013 um 10:50 Uhr   
merde alors, dabei hat das doch so schön angefangen. Du hast mein vollstes Mitleid, ich kann das aus eigener bitteren Erfahrung sehr gut nachfühlen. Hier mal meine Geschichte, vielleicht geht es Dir nach der Lektüre etwas besser.
http://www.mbslk.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=77378&forum=7

Aber 12.000 Euro Schaden kann ich fast nicht glauben. Wünsch Dir von Herzen dass der Schaden mit weniger Aufwand behoben werden kann.

LG Claus

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   benzlife

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 Geschrieben am 18.03.2013 um 10:54 Uhr   
danke willy, das leite ich gleich mal an meinen gutachter weiter!

was halt wirklich sehr ärgerlich ist das das auto sooo gepflegt war und wie neu aussah...

nun ja, ich halte euch weiterhin auf dem laufenden! wobei laufen das ganze ganz gut trifft

--
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 Geschrieben am 18.03.2013 um 12:26 Uhr   
In deinem Fall ist es ja recht einfach-Da du den Wagen erst gekauft hast steht dir das von dir investierte Geld zu plus eine Aufwandsentschädigung um einen anderen zu suchen.Jetzt muss nur noch gerechnet werden was mehr bringt.
Die Summe der Versicherung nach Gutachten-Restwert usw oder was du zum Kauf ausgegeben hast.
Da wird dich dein Anwalt richtig beraten.
Ärgerlich allemal.

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 Geschrieben am 18.03.2013 um 12:42 Uhr   


Glatze11 schrieb:
steht dir das von dir investierte Geld zu plus eine Aufwandsentschädigung um einen anderen zu suchen.


Da ist ja interessant. Man kann also eine "Aufwandsentschädigung" geltend machen...?

Gruß

Guido

--
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   benzlife

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 Geschrieben am 18.03.2013 um 12:59 Uhr   


bitti schrieb:
merde alors, dabei hat das doch so schön angefangen. Du hast mein vollstes Mitleid, ich kann das aus eigener bitteren Erfahrung sehr gut nachfühlen. Hier mal meine Geschichte, vielleicht geht es Dir nach der Lektüre etwas besser.
http://www.mbslk.de/modules.php?op=modload&name=Forums&file=viewtopic&topic=77378&forum=7

Aber 12.000 Euro Schaden kann ich fast nicht glauben. Wünsch Dir von Herzen dass der Schaden mit weniger Aufwand behoben werden kann.

LG Claus



Ich habe alle Seiten durchgelesen und habe doll gelitten So ein Schei... auch immer.

Mein Motto ist ja immer ein Türchen geht zu ein besseres geht auf... vermutlich auch in diesem Fall!

--
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