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Klatsch und Tratsch » » Thema: Die erste Ausfahrt, schönes Wetter, schlechtes Ende
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   heinros

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Beiträge: 384
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 Geschrieben am 17.03.2013 um 11:57 Uhr   


TonyDom schrieb:

Da hast du aber doppelt Glück gehabt!

1. Ein Schuldeingeständnis kann dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt. "Dann glang mal einen Nackerten in die Tasche" wie wir in Bayern sagen.

2. (War erst gestern in AutoMobil TV) Kann die Versicherung die Zahlung des Anwalts verweigern, wenn eigentlich alles klar (geklärt) ist.

--
Aphrodisiakum: R171 Facelift SLK 350


zu 1.:
Die Versicherung muss den Haftpflichtschaden ersetzen. Völlig wurscht, was ihr Versicherungsnehmer erzählt. Sie kann ihr Leistungspflicht mindern, sich das Geld von ihm holen. Aber sicher nicht alles.

zu 2.:
Nach meinem Kenntnisstand ist das höchstrichterlich klargestellt, dass man sich einen Anwalt nehmen darf. Und wann soll denn zu einem Unfall alles klar sein? Doch nicht in diesem Stadium. Es geht auch noch um die Frage des Schmerzensgeldes.
Was Du sagst, kann vielleicht im Fall von Bagatellunfällen gelten, aber niemals bei dieser Schadenshöhe und Personenschaden. Da zähle ich HWS dazu.

Gruß

Heiner

--
slk 350 R171, EZ 06/2010, paladiumsilbermet., viel Zubehör, das man braucht oder nicht

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   looper

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Beiträge: 421
User seit 16.06.2009
 Geschrieben am 17.03.2013 um 12:03 Uhr   
mensch, da hast Du aber echt Pech gehabt drücke Dir die Daumen, das Dein Kleiner bald wieder in altem Gleich dasteht.So wie Du den Unfall geschildert hast, sollte die Schadensregulierung problemlos verlaufen.
Personenschäden auf jeden Fall angeben, alleine wegen der Spätfolgen, welche eventuell enstehen.
Kopf hoch, wird wieder

--
Gruß Harry

SLK 350 7G Cubanitsilber (10/2006)

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   benzlife

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Beiträge: 220
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 Geschrieben am 17.03.2013 um 12:14 Uhr   
Also to do liste:

1. Anwalt
2. Gutachter
3. morgen mal zu mb dackeln

zahlt den Anwalt in jedem Fall die Gegnerische Seite?

Es ist ziemlich klar wer Schuld ist, das hat der Polizist gestern auch gesagt...

Ihr helft mir echt gut und uns gehts schon wieder besser, man macht sich da ja schon so seine Gedanken.

Wir haben uns mit dem Auto einen großen Traum erfüllt und jetzt sind auch erstmal alle Geldreserven verbraucht.

Aber schaut mal ich kann immerhin schon wieder blöde witze machen: http://s1.directupload.net/images/130317/6728giep.png

--
Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte PAC MAN das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören!

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Beiträge: 4820
User seit 26.09.2011
 Geschrieben am 17.03.2013 um 12:17 Uhr   
Das HWS auf jeden Fall geltend machen,das kann lange dauern und bringt ca 2000Euro Schmerzensgeld.
In meinem Bekanntenkreis gabs sogar Langzeitschaden der in Berufsunfähigkeit überging.also alles schön vom Arzt dokumentieren lassen.Meine Bekannte rennt jetzt hinter allem hinterher weil es schon vor 2 Jahren war.

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 Geschrieben am 17.03.2013 um 12:32 Uhr   


discobasty schrieb:
Gerade mit der Polizei Telefoniert, ich bin mit meiner Frau gestern noch ins Krankenhaus, sie hat DS HWS [Druckschmerz Halswirbelsäule]

Der Polizist hat gefragt ob wir das geltend machen wollen oder ob er sie weiter als Zeugen führen soll.

Wie Verhält man sich da? Er ruft mich heute Abend nochmal an.

Den zwei anderen zwei Fahrerinnen geht es wohl soweit gut, Sie wurden Ambulant im Krankenhaus behandelt und sind wohl wieder entlassen worden.

Wenn ich Glück hab erwischen wir den Anwalt heute noch, dann werde ich den auchnochmal befragen...

--
Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte PAC MAN das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören!



Hallo,

auf jeden Fall geltend machen, die Verletzung sollte schon im Unfallformular aufgeführt sein, selbst wenn sie nur minimal ist. Deine Frau bleibt so wie so Zeugin, jetzt halt auch noch Geschädigte, bzw. Verletzte. D.h. sie wird irgendwann entweder eine Vorladung zur Polizei erhalten bzw. eine Zeugenanhörung. (diese sollte in einem so klaren Fall für Euch eigentlich ausreichen)
Zusätzlich zum Zeugenbogen wird ihr auch ein Strafantragsformular mitgeschickt. Hierauf kann sie dann entscheiden, ob sie Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den/die Verursacher(in) stellt. Der Strafantrag bzw. der Strafantragsverzicht hat keinen Einfluss auf die zivilrechtliche Regelung wie z.B. Schmerzensgeld.

Ob der/die Verursacher(in) eine Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung erhält, entscheiden zunächst mal die ganzen Verletzten durch ihre Strafanträge, anschließend hat die STA das letzte Wort. Sollte kein besonderes öffentliches Interesse vorliegen (bei so einem 08/15 Unfall normalerweise nicht), wird so ein Unfall in der Regel an die Bußgeldbehörde abgegeben. (wenn von allen Geschädigten Verzicht erklärt wird)

Am einfachsten kann man es sich natürlich machen, wenn man alles einem Anwalt übergibt, der übernimmt das dann......
Ob das in Deinem/Eurem Fall nötig ist, kann ich allerdings nicht beurteilen.

Grüße Thomas

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   Nightrider

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 Geschrieben am 17.03.2013 um 13:01 Uhr   
Moin Moin
Ja so ein Unfall ist immer mit viel Arger und Lauferei verbunden auch wenn man keine Schuld hat.
Aber wie schon häufig erwähnt am besten alles einem guten Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht übergeben, für den ist es das Tagesgeschäft und der weiß was zu tun ist.

PS: Hauptsache ist doch die Knochen sind heile.

--
Lever dood as Slaav

Holger

Ostfriesen sind halt so


SLK 170 320er in Lamborghini Arancio Atlas & Cl 203 Sportcoupe 200K & XVS 1100 Dragstar

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   Techniker

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Beiträge: 4409
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 Geschrieben am 17.03.2013 um 13:08 Uhr   
Hallo discobasty,

oh je, also ich wünsch Dir alles Gute das die Sache bald erledigt ist und Du bald wieder im SLK sitzt.

Viel Erfolg!
Grüße
Steffen


--
Wer später bremst, ist länger schnell !

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   benzlife

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Beiträge: 220
User seit 15.01.2013
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 Geschrieben am 17.03.2013 um 13:14 Uhr   
Ohhh das hoffe ich auch das es klappt!

Wie gut das noch Winterreifen drauf waren und nicht die neugekauften Sommerfelgen mit Neubereifung

Wird sicherlich alles gutgehen, eigentlich bin ich ja ein Glückskind

--
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   SLK172

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User fördert mbslk.de
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 Geschrieben am 17.03.2013 um 13:39 Uhr   
Mahlzeit,

in Pfullingen bist du m.E. in sehr guten Händen, und wenn du morgen die Schadenshöhe erfährst, ist hoffentlich auch die Furcht vor einem Totalschaden vom Tisch..

Den Gutachter suchst du wie schon gesagt selbst aus, und der schreibt auch die Reparaturdauer mit in sein Gutachten. Z.B. beim ADAC erfährst du den Ausfallsatz pro Tag für dein Fahrzeug (einfach die Zulassungsdaten hinmailen) und machst diesen nach erfolgter Reparatur bei der gegnerischen Versicherung direkt geltend. Bei einem Totalschaden ist dieser Ausfall soweit ich weiß auf 7 Tage limitiert, in denen man sich theoretisch ein neues Fahrzeug zulegen könnte.

Gruß und viel Erfolg bei allem

Guido

--
R172 ///AMG + W212

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Forenunterprimaner
Beiträge: 476
User seit 02.03.2013
 Geschrieben am 17.03.2013 um 14:13 Uhr   
Schlimm ist einfach das du jetzt einen Unfallwagen hast.
Natürlich kann man das alles reparieren, kein Thema.
Aber ich würde so einen Wagen nicht mehr haben wollen.
Ist natürlich rein subjektiv, sieht jeder anders, du sicher auch.
Ich wünsche dir auf alle Fälle alles gute, und vor allem einen reibungslosen Ablauf bei der Reparatur.

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