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Klatsch und Tratsch » » Thema: Die erste Ausfahrt, schönes Wetter, schlechtes Ende |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 384
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 17.03.2013 um 11:57 Uhr  
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TonyDom schrieb:
Da hast du aber doppelt Glück gehabt!
1. Ein Schuldeingeständnis kann dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt. "Dann glang mal einen Nackerten in die Tasche" wie wir in Bayern sagen.
2. (War erst gestern in AutoMobil TV) Kann die Versicherung die Zahlung des Anwalts verweigern, wenn eigentlich alles klar (geklärt) ist.
--
Aphrodisiakum: R171 Facelift SLK 350
zu 1.:
Die Versicherung muss den Haftpflichtschaden ersetzen. Völlig wurscht, was ihr Versicherungsnehmer erzählt. Sie kann ihr Leistungspflicht mindern, sich das Geld von ihm holen. Aber sicher nicht alles.
zu 2.:
Nach meinem Kenntnisstand ist das höchstrichterlich klargestellt, dass man sich einen Anwalt nehmen darf. Und wann soll denn zu einem Unfall alles klar sein? Doch nicht in diesem Stadium. Es geht auch noch um die Frage des Schmerzensgeldes.
Was Du sagst, kann vielleicht im Fall von Bagatellunfällen gelten, aber niemals bei dieser Schadenshöhe und Personenschaden. Da zähle ich HWS dazu.
Gruß
Heiner
--
slk 350 R171, EZ 06/2010, paladiumsilbermet., viel Zubehör, das man braucht oder nicht | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 421
User seit 16.06.2009
| Geschrieben am 17.03.2013 um 12:03 Uhr  
| mensch, da hast Du aber echt Pech gehabt drücke Dir die Daumen, das Dein Kleiner bald wieder in altem Gleich dasteht.So wie Du den Unfall geschildert hast, sollte die Schadensregulierung problemlos verlaufen.
Personenschäden auf jeden Fall angeben, alleine wegen der Spätfolgen, welche eventuell enstehen.
Kopf hoch, wird wieder
--
Gruß Harry
SLK 350 7G Cubanitsilber (10/2006) | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 220
User seit 15.01.2013
| Geschrieben am 17.03.2013 um 12:14 Uhr  
| Also to do liste:
1. Anwalt
2. Gutachter
3. morgen mal zu mb dackeln
zahlt den Anwalt in jedem Fall die Gegnerische Seite?
Es ist ziemlich klar wer Schuld ist, das hat der Polizist gestern auch gesagt...
Ihr helft mir echt gut und uns gehts schon wieder besser, man macht sich da ja schon so seine Gedanken.
Wir haben uns mit dem Auto einen großen Traum erfüllt und jetzt sind auch erstmal alle Geldreserven verbraucht.
Aber schaut mal ich kann immerhin schon wieder blöde witze machen: http://s1.directupload.net/images/130317/6728giep.png
--
Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte PAC MAN das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören! | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4820
User seit 26.09.2011
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 17.03.2013 um 12:32 Uhr  
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discobasty schrieb:
Gerade mit der Polizei Telefoniert, ich bin mit meiner Frau gestern noch ins Krankenhaus, sie hat DS HWS [Druckschmerz Halswirbelsäule]
Der Polizist hat gefragt ob wir das geltend machen wollen oder ob er sie weiter als Zeugen führen soll.
Wie Verhält man sich da? Er ruft mich heute Abend nochmal an.
Den zwei anderen zwei Fahrerinnen geht es wohl soweit gut, Sie wurden Ambulant im Krankenhaus behandelt und sind wohl wieder entlassen worden.
Wenn ich Glück hab erwischen wir den Anwalt heute noch, dann werde ich den auchnochmal befragen...
--
Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte PAC MAN das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören!
Hallo,
auf jeden Fall geltend machen, die Verletzung sollte schon im Unfallformular aufgeführt sein, selbst wenn sie nur minimal ist. Deine Frau bleibt so wie so Zeugin, jetzt halt auch noch Geschädigte, bzw. Verletzte. D.h. sie wird irgendwann entweder eine Vorladung zur Polizei erhalten bzw. eine Zeugenanhörung. (diese sollte in einem so klaren Fall für Euch eigentlich ausreichen)
Zusätzlich zum Zeugenbogen wird ihr auch ein Strafantragsformular mitgeschickt. Hierauf kann sie dann entscheiden, ob sie Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den/die Verursacher(in) stellt. Der Strafantrag bzw. der Strafantragsverzicht hat keinen Einfluss auf die zivilrechtliche Regelung wie z.B. Schmerzensgeld.
Ob der/die Verursacher(in) eine Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung erhält, entscheiden zunächst mal die ganzen Verletzten durch ihre Strafanträge, anschließend hat die STA das letzte Wort. Sollte kein besonderes öffentliches Interesse vorliegen (bei so einem 08/15 Unfall normalerweise nicht), wird so ein Unfall in der Regel an die Bußgeldbehörde abgegeben. (wenn von allen Geschädigten Verzicht erklärt wird)
Am einfachsten kann man es sich natürlich machen, wenn man alles einem Anwalt übergibt, der übernimmt das dann......
Ob das in Deinem/Eurem Fall nötig ist, kann ich allerdings nicht beurteilen.
Grüße Thomas
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 528
User seit 05.10.2011
| Geschrieben am 17.03.2013 um 13:01 Uhr  
| Moin Moin
Ja so ein Unfall ist immer mit viel Arger und Lauferei verbunden auch wenn man keine Schuld hat.
Aber wie schon häufig erwähnt am besten alles einem guten Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht übergeben, für den ist es das Tagesgeschäft und der weiß was zu tun ist.
PS: Hauptsache ist doch die Knochen sind heile.
--
Lever dood as Slaav
Holger
Ostfriesen sind halt so
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Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4409
User seit 28.12.2003
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 220
User seit 15.01.2013
| Geschrieben am 17.03.2013 um 13:14 Uhr  
| Ohhh das hoffe ich auch das es klappt!
Wie gut das noch Winterreifen drauf waren und nicht die neugekauften Sommerfelgen mit Neubereifung
Wird sicherlich alles gutgehen, eigentlich bin ich ja ein Glückskind
--
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Schreiberlevel: Forenkaiser
Beiträge: 16771
User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 17.03.2013 um 13:39 Uhr  
| Mahlzeit,
in Pfullingen bist du m.E. in sehr guten Händen, und wenn du morgen die Schadenshöhe erfährst, ist hoffentlich auch die Furcht vor einem Totalschaden vom Tisch..
Den Gutachter suchst du wie schon gesagt selbst aus, und der schreibt auch die Reparaturdauer mit in sein Gutachten. Z.B. beim ADAC erfährst du den Ausfallsatz pro Tag für dein Fahrzeug (einfach die Zulassungsdaten hinmailen) und machst diesen nach erfolgter Reparatur bei der gegnerischen Versicherung direkt geltend. Bei einem Totalschaden ist dieser Ausfall soweit ich weiß auf 7 Tage limitiert, in denen man sich theoretisch ein neues Fahrzeug zulegen könnte.
Gruß und viel Erfolg bei allem
Guido
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 476
User seit 02.03.2013
| Geschrieben am 17.03.2013 um 14:13 Uhr  
| Schlimm ist einfach das du jetzt einen Unfallwagen hast.
Natürlich kann man das alles reparieren, kein Thema.
Aber ich würde so einen Wagen nicht mehr haben wollen.
Ist natürlich rein subjektiv, sieht jeder anders, du sicher auch.
Ich wünsche dir auf alle Fälle alles gute, und vor allem einen reibungslosen Ablauf bei der Reparatur. | Antworten
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