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Klatsch und Tratsch » » Thema: Die erste Ausfahrt, schönes Wetter, schlechtes Ende |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 220
User seit 15.01.2013
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 17.03.2013 um 09:29 Uhr  
| Moin,
Mithaftung droht aus der Betriebsgefahr.
Das hat überhaupt nichts mit oder Schuld zu tun.
Warte ab was die Vers. sagt.
Außerdem Anzeige stellen, auch der Mitfahrer.
Es hat schon Fälle gegeben das gegen Unschuldige ermittelt wird.
Die sagen nachher Du hast falsch gestanden, gerollt oder
den Unfall mit verursacht hast.
Dann bist Du bei einem Drittel Mithaftung.
Schön wenn der Fall klar sein sollte. Bei Discount -Versicherern
wird gern mit allen Mitteln gedrückt.
Solange die Schuldfrage nicht geklärt ist, kein Rep. Auftrag.
Der Gutachter muß erst kommen, Du hast übrigens die Wahl auf einen eigenen. Ggfs. sind sie auch mit einem Voranschlag der MB Vertretung einverstanden, müssen sie aber nicht.
Es gilt die Schadensminderungspflicht, auch mit dem Mietwagen.
Also nicht gleich einen R230 mieten.
Viel Erfolg.
Gude mischa
--
Michael nicht der Engel
Du magst es mir verzeihen, aber ich lese in einem Autoforum lieber über Autos als über Leute, die gerne welche hätten.
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
200 K FL
Niedersachsen
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 220
User seit 15.01.2013
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 17.03.2013 um 10:05 Uhr  
| plus Airbag, Gurtstraffer&Gurte, Vermessen.
Kotflügel, Stoßstange, Lackierung, neue Felge.
Unter 4000€ wird schwierig.
Aber wirklich erst warten bis die Schuldfrage geklärt ist.
Deine Schmerzengeldfrage kommt noch extra.
Viel Erfolg.
mischa
--
Michael nicht der Engel
Du magst es mir verzeihen, aber ich lese in einem Autoforum lieber über Autos als über Leute, die gerne welche hätten.
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5719
User seit 03.09.2006
| Geschrieben am 17.03.2013 um 10:19 Uhr  
| Au Backe
das ist ja wirklich übel, das so was gerade am ersten schönen Tag passiert. Und meine Erfahrung sagt, dass man bei solchen Dinge IMMER drauflegt. Also alles nutzen, was geht um deen eigenen Schaden so klein wie möglich zu halten: Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und, und, und.
Wünsche dir viel Glück das alles eingermaßen gut ausgeht.
--
------ mike -------
** carpe diem ** | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8657
User seit 02.03.2006
| Geschrieben am 17.03.2013 um 10:36 Uhr  
|
mischa schrieb:
Moin,
Mithaftung droht aus der Betriebsgefahr.
Das hat überhaupt nichts mit oder Schuld zu tun.
Warte ab was die Vers. sagt.
Außerdem Anzeige stellen, auch der Mitfahrer.
Es hat schon Fälle gegeben das gegen Unschuldige ermittelt wird.
Die sagen nachher Du hast falsch gestanden, gerollt oder
den Unfall mit verursacht hast.
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Gude mischa
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Moin
sorry, so ein Blödsinn, "Mithaftung droht aus der Betriebsgefahr" Kirche im Dorf lassen!!!
Basti sollte sich einen Anwalt nehmen und ihm die Sache übergeben, da offensichtlich er nichtmal direkt am Unfallhergang beteiligt ist.
Ich hatte schon einige Unfälle an denen ich unschuldiger Weise beteiligt war, und Recht muss Recht bleiben, und so ist es immer auch ausgagangen.
Anwalt Deines Vertrauens einschalten und dann regelt sich das wieder.
Trotzdem mein Beileid!
--
Viele Grüsse
Ralf
Westfalenstammtisch:
http://www.westslk.de
http://www.westslk.de/easyroof.htm
________________________________________
SLK 230 K Special Edition, Brilliantsilber
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SportQP 230 K AMG Sport Edition, Iridiumsilber
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 220
User seit 15.01.2013
| Geschrieben am 17.03.2013 um 10:49 Uhr  
| Mit dem Anwalt mach ich mich heute Schlau... sicher ist sicher, morgen um 7:30 direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei MB telefonieren und mal hinfahren.
Oh man,
--
Es ist gelogen, dass Videogames Kids beeinflussen. Hätte PAC MAN das getan, würden wir heute durch dunkle Räume irren, Pillen fressen und elektronische Musik hören! | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4101
User seit 02.08.2011
| Geschrieben am 17.03.2013 um 11:01 Uhr  
| Stimme Ralf 100%ig zu.
Betriebsgefahr-Haftung scheidet in diesem Fall ganz klar aus.
Würde mir auch immer einen Anwalt nehmen.
Beschleunigt die Sache meist und kostet nichts, weil den die Gegenseite bezahlen muss.
Ganz wichtig: Nie den Gutachter nehmen, den die gegnerische Versicherung benennt, sondern einen, den der Anwalt bzw. die eigene Versicherung vorschlägt.
Sonst reicht das Geld nicht, um auch wirklich alle Schäden richten zu lassen.
Habe ich schon selbst erlebt, als ich so dumm war und die machen habe lassen.
Das Selbe gilt für die Werkstatt. Immer selbst bzw. durch Anwalt suchen lassen.
--
Beste Grüsse
Hubert
Seit 06.08.2011 Besitzer eines SLK200K R171, in andraditgrün-metallic und orientbeiger Leder-Innenausstatung, Bj: 03/2004. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 220
User seit 15.01.2013
| Geschrieben am 17.03.2013 um 11:10 Uhr  
| Ich habe einen Freund der ist KFZ Sachverständiger für Schäden und Bewertungen, den werde ich nachher gleich mal anrufen, kann ich den benennen?
Wie lange hat man Anspruch auf Nutzungsausfall?
Danke das ihr mir so toll helft!
--
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