Hallo Wolfgang, hat der Meister denn auch gesagt das das bei den Halogenscheinwerfern möglich sein ??
Ich war bei der RKG in Bonn dort bekam ich die Antwort das es vom Gesetzgeber nicht zugelassen ist mir vier Lichtern durch die Gegend zu fahren... Ich habe Ihn darum gebeten ob es möglich wäre den Code K22 zu löschen...da bekam ich nur eine Frage gestellt was denn genau der Code K22 sei .....
Selbiges Prozeder bei der RKH in Rheinbach .....
endlich hab ich jemand gefunden der den Code K22 herausnehmen kann. Leider ist es eine komplizierte und langwierige Geschichte. Laut DB Köln muss das Fahrzeug einen Tag in die Werkstatt weil man dem Werk in Bremen mitteilen muss das der Code entfernt wir und bevor die kein OK gegeben haben sind der NL die Hände gebunden so laut Herr Tepper NL Köln..
Das ganze kostet dann zwischen 100 und 120 Euro .. Also wenn jemand im Raum Köln / Bonn sein Code herausprogrammiert haben möchte nur an Herr Tepper wenden ... Zwei andere Meister in der selbe NL hatten keine Ahnung was Code K 22 ist ....
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 03.02.2013 um 17:35 Uhr ]
Hal.lo,
wie Chris ganz richtig bemerkte, müssen TFL beim Einschalten des Abblendlichts eintweder automatisch ausgehen oder (auf 20%) gedimmt werden. Außerdem ist es nicht wahr, sondern eine Urban Legend, dass man mit 4 Standlichtern rumfahren dürfte: es sind (außer bei bestimmten LKW) nur 2 erlaubt, d.h., wenn die TFL bei Abblendlicht nicht ausgehen (sondern gedimmt weiterbrennen) dürfen außerdem keine weiteren Standlichter mehr vorhanden sein - bei TFL-Nachrüstung mit Dimmfunktion sind also die serienmäßigen Standlichter stillzulegen.
So weiß es auch der TÜV und die Polizei - sofern dort jemand Ahnung hat (was zugegebenermaßen nicht zwingend der Fall sein muß; aber irgendwo müssen diese Leute ja auch beschäftigt sein... )
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Herzliche Grüße!
Hal
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