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| Geschrieben am 30.01.2013 um 16:25 Uhr  
| Hallo Leute,
also mein Wissenstand:
Nach Aussage eines TÜV-Mitarbeiters kann ein PKW mittlerweile 4 Standlichter haben, z.B. das normale und zusätzlich noch LED. So fahren auch viele neue MB´s rum. Achtet einmal darauf. Mir wurde ein Corolla, den ich selbst umgebaut habe, vom TÜV abgenommen.
Ich habe bei MB in Köln nachgefragt. Ein Techniker bestätigte, dass er das bei einer E-Klasse bereits einmal gemacht habe. Ich solle kommen und er würde mir das am 172 dann schnell machen, das heißt, den Code ändern. Bei Gelegenheit werde ich das auch tun.
Ich habe den Eindruck, dass es am Wohlwollen des jeweiligen Mitarbeiters liegt oder dass man die gesetzlichen Regeln nicht kennt, was wohl wahrscheinlich ist.
Viel Erfolg beim Freundlichen
Gruß, Wolfgang
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| Geschrieben am 30.01.2013 um 17:07 Uhr  
| N'Abend,
ich fahre zur Zeit den 6. Mercedes ohne Code k22, also mit (abgedimmtem LED+Abblendlicht) bei Nacht - serienmäßig ab Werk.
Ein abendlicher Blick in den Rückspiegel sollte jeden Meister davon überzeugen, dass dies der Normallfall bei Mercedes ist.
Beim W212 gab es mal eine Zeit, in der versehentlich im Werk falsch programmiert wurde. Bei den Händlern wurde k22 dann einfach wieder entfernt.
Oder geht's hier nur um den Entfall von k22 im Zusammenhang mit Halogenscheinwerfern?
Gruß
Guido
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| Geschrieben am 30.01.2013 um 19:01 Uhr  
| hallo wolfgang,
bei welcher niederlassung in köln hast du denn nachgefragt ??
Ich war vergangenen Freitag bei Daimler in Köln in der Mercedes-Allee und dort hatte man keine Lust ...bzw hat die Aussage getroffen das das laut STVO nicht erlaubt sein ....
mal schauen war vorhin bei der RKG in Bonn und der Meister will sich morgen mit mir in Verbindung setzten ...
Ich sag nur "Mercedes- Das beste oder nichts" | Antworten
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| Geschrieben am 30.01.2013 um 19:23 Uhr  
| Hallo,
also bei ILS entfällt der Code K22, somit bei eingeschaltetem Abblendlicht die Tagfahrleuchten gedimmt. Bei Standardscheinwerfer werden alle MB mit dem Code K22 ausgeliefert, bei Abblendlicht Tagfahrleuchten aus.
Steht auch in der Preisliste.
Bei einigen E-Coupes aus der Anfangsphase wurde die Fahrzeuge in Verbindung mit Xenon fälschlicherweise mit K22 ausgeliefert, dies wurde dann nachträglich auscodiert.
Könnte mir vorstellen dass die Tagfahrleuchten ohne ILS nicht gedimmt werden können. In der STVO steht, dass die Tagfahrleuchten in Verbindung mit Abblendlicht aus oder gedimmt werden müssen.
Die Aussage der Werkstatt ist daher nachvollziehbar, das Code rausnehmen wird von den meisten Werkstätten wenn überhaupt sehr ungern gemacht.
Gruss chris | Antworten
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 31.01.2013 um 11:46 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hewo am 31.01.2013 um 11:48 Uhr ]
Hallo Patissier,
ich war in Köln in der Mercedes-Allee. Der Techniker war Herr Töpper.
Nochmals zum Sachverhalt: Bei ILS ist das LED-TFL so geschaltet, dass es bei Abblendlicht gedimmt ist. Bei Halogenlicht ist es bei Abblendlicht abgeschaltet. Grundsätzlich ist in der Elektronik die Möglichkeit vorhanden, dass das LED bei Abblendlicht gedimmt eingeschaltet bleibt, da dies der Fall ist, wenn bei Dunkelheit der SLK per Fernbedienung geöffnet wird, geht das Abblendlicht an und die gedimmten LED! Nach Starten des Motors gehen die LEDs dann wieder aus.
Meines Erachtens will MB nur bei ILS diese Option anbieten. Durch Änderung des Codes läßt sich das LED aber einschalten. Es liegt daher nur am goodwill des Freundlichen. Der Hinweis, das Gesetz ließe das nicht zu, ist entweder Unwissen oder nur eine vorgeschobene Begründung.
Ich drücke allen die Daumen, die sich das ändern lassen wollen!
Viele Grüße
Wolfgang
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