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Klatsch und Tratsch » » Thema: Abgeordnete: Nebentätigkeiten verbieten? |
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 20.10.2012 um 17:03 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Sven_Kamm am 20.10.2012 um 17:39 Uhr ]
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Ludo am 20.10.2012 um 17:05 Uhr ]
S-FP,
Deine Aufstellung in Ehren,
aber, was muss jemand tun um Abgeordneter zu werden.........
1. muß er/sie/es spätestens ab dem 18. Lj. (mindestens) die Stiefel aller Parteifuzzis lecken, damit er/sie/es mit 35-40 endlich mal als Kandidat aufgestellt werde.
2. Dann muß er sich ein halbes Jahr Urlaub für den Wahlkampf nehmen (wer ein halbes Jahr fehlen kann, den brauch ICH im Betrieb eh nicht)
3. sollte er nicht gewählt werden (und die chancen stehen je nach Partei schlcht bis sehr schlecht aus) hat er einiges an Geld etc. verbraten.
4. sollte er gewählt werden, und er wird nach 4 Jahren nicht wieder gewählt, bekommt er ~30mille..........braucht aber einen Arbeitsplatz......
5. wer nimmt in Deutschland einen abgehalfterten Abgeordneten auf ? Da lachen ja die Hühner.
Nö, der Job ist für Lehrer und sonstigen Beamten lukrativ, die werden "freigestellt" (Beamten braucht eh keiner) ab Wahlkampf, werden während der Abwesenheit weiter befördert, und haben eine Wiedereinstellungsgarantie.
Jedes Land hat die Politiker die es verdient !
ciao
Ludo
--
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sorry Ludo, statt auf "Antworten" habe ich auf "editieren" geklickt, ich hab Deinen Beitrag aber wieder hergestellt. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
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| Geschrieben am 20.10.2012 um 17:29 Uhr  
| Hallo zusammen,
mir ist das etwas zu eindimensional:
Das Recht auf die Nebentätigkeiten kam ja einst, weil man es allen Bevölkerungsschichten ermöglichen wollte, ins Abgeordnetenhaus einzuziehen.
Nehmen wir also mal den (theoretischen) Fall, ein Familienunternehmer/Gesellschafter/personlich haftender...usw. geht vier Jahre in den Bundestag, weil er etwas bewirken will.
Er zieht sich aus der Geschäftsführung zurück, es wäre alles mustergültig.
Trotzdem hätte er sicherlich Aufsichts- und Kontrollrechte in seiner Firma und ein Einkommen aus seinem Vermögenswert "Firma".
Die Zahlen dieser Veranstaltung gehen aus meiner Sicht außer dem Finanzamt niemanden etwas an.
Der Firmen"fall" ist vielleicht nicht das richtige Beispiel, aber was ist bei Steuerberatern, Anwälten...usw.?
Einen Betrieb zu verkaufen um Politiker zu werden kann man nicht verlangen, ihn ruhen zu lassen geht auch nicht.
Gut, die Realität ist, dass die meisten Beamte sind - aber vom Prinzip her sollte man trotzdem die Möglichkeit offen halten, dass auch "Nicht-Beamte" es sich vielleicht überlegen könnten.
Aber wie bei jedem Arbeitgeber gilt: Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig und das Einkommen muss genannt werden (dem Arbeitgeber und dem FA, nicht der Weltöffentlichkeit).
Und so könnte man schon kontrollieren, denn eine Nebentätigkeit bekommt man nur genehmigt, wenn sie keinen negativen Einfluß auf die Arbeitsleistung hat.
Wichtig wäre eben, dass in einem solchen Ausschuß nicht nur Politiker sondern auch Bürger sitzen...
Sonst gilt weiter: "Eine Krähe..."
Viele Grüße
--
Sven Kamm
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7631
User seit 28.04.2003
| Geschrieben am 20.10.2012 um 17:36 Uhr  
|
Nö, der Job ist für Lehrer und sonstigen Beamten lukrativ, die werden "freigestellt" ab Wahlkampf, werden während der Abwesenheit weiter befördert, und haben eine Wiedereinstellungsgarantie.
Jedes Land hat die Politiker die es verdient !
Ja, das denke ich auch. Wirklich gut ausgebildete und "fähige" Typen verdienen in der freien Wirtschaft als Führungskräfte mehr.
Das könnte man auch einfach lösen...
Weniger Abgeordnete, besser bezahlt und ohne die ganzen Nebeneinkünfte, vergleichbar mit einem Gehalt aus der Wirtschaft, das der Verantwortung entspricht.
Und: Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten, wie für jeden anderen AN in Deutschland auch.
Grüße
--
Sven Kamm
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Beitrag von:
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User seit 09.11.2011
| Geschrieben am 20.10.2012 um 17:52 Uhr  
|
Sven_Kamm schrieb:
...Und so könnte man schon kontrollieren, denn eine Nebentätigkeit bekommt man nur genehmigt, wenn sie keinen negativen Einfluß auf die Arbeitsleistung hat.
Wichtig wäre eben, dass in einem solchen Ausschuß nicht nur Politiker sondern auch Bürger sitzen...
Ups,
dann scheint's ja so zu sein, als hätten die alle schon eine Nebentätigkeit.
denn meiner Meinung leistet da keiner was gescheites.
Alles nur Dummschwätzer und keiner merkt's.
Siehe Rente mit 67, die der liebe Herr Gabriel wieder abschaffen möchte, sollte die SPD die Wahl gewinnen; die uns ja auch noch den Schlammassel eingebrockt hat.
Da lachen ja die Hühner.
Aber mit uns Deutschen kann man's ja machen.
Sollen die doch so viel verdienen, wie sie wollen.
Ändern wird sich mit der derzeitigen Einstellung der Bürger daran eh nix...
...oder vielleicht doch?
Grüße, Dirk
--
"Wenn man weiss was man tut, kann man machen was man will." | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7631
User seit 28.04.2003
| Geschrieben am 20.10.2012 um 20:12 Uhr  
|
mersch92 schrieb:
Sven_Kamm schrieb:
...Und so könnte man schon kontrollieren, denn eine Nebentätigkeit bekommt man nur genehmigt, wenn sie keinen negativen Einfluß auf die Arbeitsleistung hat.
Wichtig wäre eben, dass in einem solchen Ausschuß nicht nur Politiker sondern auch Bürger sitzen...
Ups,
dann scheint's ja so zu sein, als hätten die alle schon eine Nebentätigkeit.
denn meiner Meinung leistet da keiner was gescheites.
...und was hat das mit meinem Zitat zu tun?
Es ging nur darum, dass sich jeder Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit genehmigen lassen muss.
Ich meinte das mit der "Bürgerbeteiligung" nur übertragen: Der Arbeitgeber des Politiker ist der Bürger, auch wenn er nicht Abgeordneter ist.
Sonst nix.
Viele Grüße
--
Sven Kamm
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Beitrag von:
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| Geschrieben am 21.10.2012 um 03:59 Uhr  
| zur Info,
*Klugscheissermodus ein:
Jeder Bürger hat das Recht auf einen Nebenjob (freie Berufswahl laut Bundesverfassungsgericht)! Dem Grundsatz nach ist man nicht verpflichtet den AG zu informieren, denn der Arbeitgeber darf im Regelfall den Nebenjob nicht verbieten, evtl. Klauseln im Arbeitsvertrag sind ungülig.
Wenn allerdings laut Arbeitsvertrag eine Informationspflicht des AN gegenüber den AG besteht, sollte man "sicherhaltshalber" dieser auch vor Aufnahme der Nebentätigkeit (auch Ehrenämter) nachkommen und sich schriftlich bestätigen (genehmigen) lassen.
Ausnahmen den Nebenjob zu untersagen bestehen nur dann, wenn die Interessen des AG oder des Gesetzes berührt werden, d.h.:
Arbeitszeitgesetz: Gesamtarbeitszeit max. 48Std. die Woche (6 Werktage x8Std.) bzw. max. 10Std am Tag, sofern innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als 8Std. werktäglich überschritten werden.
Selstständige Arbeit ausgenommen!
Nebentätigkeit im Urlaub (dient der Erholung), während der Krankschreibung (droht fristlose Kündigung), Schwarzarbeit, ...
die Arbeitsleistung beeinträchtigt wird (z.B. durch Nebenjob in der Nacht, starke körperliche Arbeit, etc...).
Arbeiten bei der Konkurrenz o. Ä..
*KM aus
habe ich mal in der Ausbildung zum techn. FW gelernt - erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Banken, Stuttgart 21, BER, Nürburgring und, und, und...dieses ganze Geklüngel an den Interessen des Bürgers(AG) vorbei, kostet Mrd./Mio. ohne grosse Konsequenzen bei den Politikern - da sollte viel genauer auf deren Finger geschaut werden und bei Verstössen gegen das Volkswohl z.B. die Pensionansprüche gestrichen (Minimum), wenn nicht sogar mit Gefängnis bestraft werden.
--
Schöne Grüße aus Berlin
Matthias
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Beitrag von:
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User seit 09.11.2011
| Geschrieben am 21.10.2012 um 09:36 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von mersch92 am 21.10.2012 um 11:26 Uhr ]
Sven_Kamm schrieb:
...und was hat das mit meinem Zitat zu tun?
Ich habe dies auch nur auf den Teil deines Zitats bezogen:
"wenn sie keinen negativen Einfluß auf die Arbeitsleistung hat."
Und für mich leisten weder Abgeordnete noch Gleichgesinnte positive Arbeit.
Quintessenz für mich: die müssen alle einen Nebenjob haben!
'Tschuldigung, dass ich den weiteren Teil nicht so verstanden habe, wie's angedacht war.
Zudem müsstest du mir noch erklären, bei wem ich als Arbeitnehmer einen Nebenjob genehmigen lassen muss? Oder wer mir die Erlaubnis dafür gibt oder nicht?
Ich bin auch in einem Nebenjob tätig und musste nirgendwo etwas genehmigen lassen. Oder ist mir da etwas entgangen?
Der Nebenjob muss lediglich vom Arbeitgeber dessen bei der Minijobzentrale angemeldet werden und gut ist; und alles Weitere regelt sich da mit Angabe deiner Sozialversicherungsnummer - sonst wär's ja Schwarzarbeit!
(Oder gibt's da für Abgeordnete und Konsorten andere Regelungen?)
Desweiteren könnte ich noch meinen Hauptarbeitgeber fragen, ob er damit einverstanden wäre, dass ich einen Nebenjob tätigen möchte. Dann wäre ich auf der sicheren Seite. Die Betonung liegt hier aber auf "könnte",...
...denn müssen muss ich gar nix...
...und solange meine Arbeitsleistung nicht nachlässt, dürfte der wohl kaum was merken.
Alles andere könnte nur durch Hören-Sagen weitergetragen werden, wie z.B. Arbeiten bei der Konkurenz etc.
Allerdings sollte sich derjenige, der dies so handhabt, auch über eventuelle Konsequenzen im Klaren sein.
....ähhmm, Moment mal:
von welchen Nebenjobs ist denn hier eigentlich die Rede????
Von Minijobs oder steuerpflichtigen Zweitjobs?
Wenn ich den Ausdruck Nebenjob höhre, ist das für mich immer der 400€-Job...
MW32 schrieb:
...habe ich mal in der Ausbildung zum techn. FW gelernt - erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Klugsch.....modus ON:
Da ist schon alles Wichtige gesagt. Steht auch so im Arbeitszeitgesetz drinne, was man sich hier runterladen kann:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
Vielleicht hätteste noch schreiben können, dass die Ruhezeiten zwischen den Arbeitsschichten mindestens 11h betragen muss und dass Arbeitszeiten über 10h....
OK, Klugsch.....modus OFF.
Grüße, Dirk
--
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User seit 25.08.2011
| Geschrieben am 21.10.2012 um 11:38 Uhr  
|
Vielleicht hätteste noch schreiben können, dass die Ruhezeiten zwischen den Arbeitsschichten mindestens 11h betragen muss und dass Arbeitszeiten über 10h....
OK, Klugsch.....modus OFF.
Grüße, Dirk
Und wie ist es mit Sitzenden Tätigkeiten? ,
ich glaube da muss man die 11 Std nicht einhalten.
Habe nach 10 Monaten auch wieder einen 2 Job (beim alten gefeuert worden)
denn ich könnte mir raussuchen ob ich stehe o. sitze.
--
Gruß Schsch | Antworten
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User seit 17.12.2011
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User seit 09.11.2011
| Geschrieben am 21.10.2012 um 12:44 Uhr  
|
Scherenschleifer schrieb:
mersch92 schrieb:
...Vielleicht hätteste noch schreiben können, dass die Ruhezeiten zwischen den Arbeitsschichten mindestens 11h betragen muss und dass Arbeitszeiten über 10h....
OK, Klugsch.....modus OFF.
Und wie ist es mit Sitzenden Tätigkeiten? ,
ich glaube da muss man die 11 Std nicht einhalten.
Habe nach 10 Monaten auch wieder einen 2 Job (beim alten gefeuert worden)
denn ich könnte mir raussuchen ob ich stehe o. sitze.
Hmmm, gut möglich.
Das müsste ja dann irgendwo im §-Wirrwarr des Arbeitszeitgesetz zu finden sein; vielleicht unter Sonder- oder Ausnahmeregelung(!?)
44loona44 schrieb:
Mir ist ein engagierter und sachkundiger Politiker mit Nebeneinkünften lieber als jemand der außerhalb der Politikerkaste nicht beachtet wird.
Mich interessiert auch nicht welche NE ein Politiker hat solange der Job gut gemacht wird. Das ist natürlich, besonders z.Zt., schwer nachvollziehbar.
Das seh' ich auch so!
Wie heißt noch gleich der Politiker, der seinen Job so gut macht?
Hmmm,... einen Moment, gleich fällt's mir ein...
Verflixt, ich glaube, ich leide an Alzheimer....
Grüße, Dirk
--
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