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Klatsch und Tratsch » » Thema: Das schreibt die Versicherung zum Thema Wechselkennzeichen ab 01.7.2012
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   Icke04

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 Geschrieben am 02.07.2012 um 23:04 Uhr   


blackbird1x schrieb:
ich denke das sobald der erste versicherer wach wird was sehr bald geschehen wird, dann werden wir anständige angebote von den versicherer bekommen, denn ein größerers Risiko besteht ja schließlich nicht, zumindest nicht bei Haftpflicht da der ungenutzte wagen eh auf privatgrund stehen muß.
schade das es nicht schon heute einen fairen versicherer gab, denn ich wollte schon heute meine beiden PKW auf Wechselkennzeichen anmelden.
Muß ich halt noch etwas warten bis es soweit ist und dann bin ich sofort dabei



Moin,

wenn das mal stimmt, was die DEVK da von sich gibt, bin ich auch sofort dabei ...



... "Außer dem Beitragsnachlass bieten wir eine Vergünstigung bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse an", erläutert DEVK-Mann Faßbender. Wer ein Wechselkennzeichen nutzt, erhält für einen zusätzlichen Zweitwagen dieselbe Rabatt-Stufe wie für den Erstwagen. Das sei deutlich vorteilhafter als eine Einstufung mit Zweitfahrzeugrabatt. Die bessere Rabattklasse gilt nur, wenn und solange beide Wechselfahrzeuge bei einem Versicherer unter Vertrag stehen.




--
Gruß

Bernd

"Und die Hunde hast du alle im Haus??!! Riecht das nicht??!!
"Klar riecht das, aber daran müssen sich die Hunde gewöhnen."

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 Geschrieben am 02.07.2012 um 23:21 Uhr   
Ich habe heute und in den letzen beiden wochen sehr viel herum telefoniert für ein wechselkennzeichen.

Ist schon echt beschämend was man sich da anhören muß von den sogenannten versicherungs experten.

manche fressen auch noch ganz dreist am telefon und blubbern mit vollen backen in den hörer, haben aber von ihrem Job null ahnung.

einige Versicherer sagten mir noch letzte woche das die einführung noch längst nicht beschlossen sei sondern lediglich mal drüber nachgedaCHT WURDE.

ich halte sebst eine einstufung für meinen zusätzlichen wagen auf SF28 und voller prämie für ungerechtfertigt da das fahrzeug eh abwechselnd genutzt wrd und nicht gleichzeitig.

bereits Unter normaler zulassung müsste es selbstverständlich sein das jedes zusätzliche Fahrzeug die vom VN erreichte SF bekommt, die realität sieht hier aber leider auch anders aus, denn keine Versicherung war bereit mir beide Fahrzeuge auf SF28 unter vertrag zu nehmen obwohl ich meine Fahrzeuge einzig und allein abwechselnd betreibe.

Für Wechselkennzeichenfahrzeuge besteht kein zusätzlicvhes Haftpflichtrisiko, dementsprechend sind auch keine Prämeien fällig.

--
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   Olaf M

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Beiträge: 10870
User seit 04.11.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 03.07.2012 um 00:31 Uhr   
Moin!

Tjah - da wird eine "Idee" eingeführt - und keiner weiss Bescheid! Erinnert mich ein wenig an die "E10-Plörre" inklusive völlig destruktiver Angaben und Verunsicherung...

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg >> Olaf
__________________________________________
Acht Jahre SLK, davon vier Jahre AMG!
Jetzt mit Kurvensau unterwegs...

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 Geschrieben am 03.07.2012 um 18:32 Uhr   




Moin,

wenn das mal stimmt, was die DEVK da von sich gibt, bin ich auch sofort dabei ...



... "Außer dem Beitragsnachlass bieten wir eine Vergünstigung bei der Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse an", erläutert DEVK-Mann Faßbender. Wer ein Wechselkennzeichen nutzt, erhält für einen zusätzlichen Zweitwagen dieselbe Rabatt-Stufe wie für den Erstwagen. Das sei deutlich vorteilhafter als eine Einstufung mit Zweitfahrzeugrabatt. Die bessere Rabattklasse gilt nur, wenn und solange beide Wechselfahrzeuge bei einem Versicherer unter Vertrag stehen.








Hallo

war soeben persönlich Vorstellig bei der DEVK

Software für Wechselkennzeichenberechnung wurde ihm gestern brandneu aufgepielt, funktioniert nur nicht.

Auch war ich bisher der erste der danach fragte meinte er und konnte mir kein Angebot machen und außerdem sei das KFZ Geschäft für Versicherungen eh ein nichtsbringedes Geschäft ohne Gewinn.

Fazit:
DEVK wie viele andere Versicherer mit leeren Versprechungen ohne Hintergründe

--
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   Icke04

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Beiträge: 4654
User seit 02.06.2005
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 04.07.2012 um 14:02 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Icke04 am 04.07.2012 um 14:13 Uhr ]

Moin,

so, ich habe jetzt das DEVK-Angebot "schwarz auf weiß" vor mir liegen.

Der SLK ist mit Haftpflicht 30% und Fahrzeugversicherung 35% eingestuft. Der Zweitwagen wird ebenfalls mit 30/35 % eingestuft.

Somit ist die Sache deutlich günstiger, als eine Einstufung nach herkömmlicher Zweitwagenregelung in SF1/2 mit 140% oder SF2 mit 85 %.

Das bei uns natürlich zweimal Steuer abkassiert wird und der eigentliche Sinn des Wechselkennzeichens total verfehlt wird (also nur einmal das höhere Risiko zu versichern und abzudecken) steht natürlich auf einem anderen Blatt ...


--
Gruß

Bernd

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   PeterG

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 Geschrieben am 04.07.2012 um 18:55 Uhr   


Icke04 schrieb:

Der SLK ist mit Haftpflicht 30% und Fahrzeugversicherung 35% eingestuft. Der Zweitwagen wird ebenfalls mit 30/35 % eingestuft.

Somit ist die Sache deutlich günstiger, als eine Einstufung nach herkömmlicher Zweitwagenregelung in SF1/2 mit 140% oder SF2 mit 85 %.





Ok, aber dennoch zahlt man - wie bei der Steuer - für beide Fahrzeuge, obwohl immer nur eines betrieben werden kann. Mal abgesehen davon, dass ich bei Zweitwageneinstufung in SF4 eingestuft werde (Haftpflicht und VK) und es andere Versicherer gibt, die zumindest die Haftpflicht ohnehin wie das Erstfahrzeug einstufen (wenn man also das Zweitfahrzeug ohne VK versichert, hat man da den gleichen Beitrag, kann aber auch beide Fahrzeuge jederzeit auch gleichzeitig nutzen (lassen)).

Gruß

Peter

--
Es geht auch ohne SLK. Macht aber keinen Spaß...

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 Geschrieben am 09.07.2012 um 17:48 Uhr   
Ich habe den SLK derzeit 8 Monate zugelassen und für den Winter nen Twingo für 4 Monate. Kostet mich mit den Saisonkennzeichen 261,- im Jahr an Versicherung und die Steuer wird ja taggenau abgerechnet.
Wollte auch gerne ein Wechselkennzeichen haben, damit ich bei Bedarf mal schnell mit dem Twingo zum Baumarkt fahren kann.
Jetzt soll ich für beide die Steuern voll bezahlen- das sind 122,- mehr. Dann will die HUK 24 eine zweite Versicherung haben-- jetzt beide auf SF30. Dann kostet mich das bei der Versicherung schlappe 694,-
Die Römer spinnen.

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   florentino aristo

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User seit 08.03.2012
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 Geschrieben am 09.07.2012 um 23:01 Uhr   
Wenn ich für beide Autos die volle Steuer bezahlen muss erkaufe ich mir dadurch auch das Anrecht beide Autos im öffentlichen Raum abstellen zu dürfen.
Und genau das darf man mit dem W-Kennzeichen nicht. Was soll dieser ganze Blödsinn also? Mit einer (1) vorhandenen Garage müsste ich ständig herumrangieren!
Bei der Steuer keinen Vorteil und bei der Versicherung wissen sie noch nix genaues *achselzuck*

Da lasse ich besser alles so wie es ist. Einmal normales und einmal Saisonkennzeichen!

Grüßle
Torsten

--
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   Miwake

Schreiberlevel:
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Beiträge: 298
User seit 18.02.2011
 Geschrieben am 10.07.2012 um 06:56 Uhr   
Ich glaube es war eh beabsichtigt, daß es eine Todgeburt wird, damit so wenig
wie möglich dies in Anspruch nehmen.
Ich bleibe bei meinem Saisonkennzeichen und dem normal angemeldeten Alltags-
fahrzeug. Bleibt mir viel Rennerei und Geld erspart.

Gruß
Michael


--
SLK 200 10/1999, BMW E3 3,0s 3/1972, BMW1er 3/2008
Aus Freude am Fahren

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