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HiFi und Telecom » » Thema: Welches Funkgerät für Ausfahrten |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
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User seit 12.09.2021
| Geschrieben am 20.09.2021 um 18:41 Uhr  
| ist es nicht so, dass der Vorteil der Funkgeräte darin liegt, dass bis auf Kanalwahl ohne weitere Massnahmen halt bei eingeschalteten Geräten mehrere Funker immer in Verbindung sind und alle hören was einer spricht.
Sowas gibt es angeblich auch bei Smartphones, habe aber in Praxis nie davon was mitbekommen. Zumal m.W. das Telefon dann nicht für andere Anrufer erreichbar ist.
Doch, gibt es auch beim DaddelPhone, schimpft sich beispielsweise Zello. Benötigt aber natürlich immer SIM-Karte, Netzabdeckung und natürlich ein DaddelPhone, wenn Du nicht so etwas wie das Inrico T320 o.ä. nutzt. Für richtige Begeisterungsausbrüche sorgt die Technik bei mir allerdings nicht.
Zurück zu PMR446:
Da scheint man immer zwischen Pest und Cholera wählen zu müssen. Beispiel:
- Das Team TeCom Duo-C kann Freenet und PMR446, darf aber nur in deutschen Landen betrieben werden
- Das Retevis RT40 kann neben FM auch DMR, hat aber kein LCD und muß vorab am PC programmiert werden
- AFu-Duobander haben die o.g. Einschränkungen nicht (dafür zuweilen sogar Blauzahn, auch die PTT), dürfen aber nicht auf den PMR-QRGs betrieben werden
usw.
Zumindest mit den mir bekannten legalen Lösungen bin ich allesamt unzufrieden.
Daniel | Antworten
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User seit 11.10.2014
| Geschrieben am 20.09.2021 um 19:27 Uhr  
|
prof_dr_m schrieb:
Beim Funk gibt es eben nicht wie beim Mobilfunk "Standards".
.............................
Der einzige "Vorteil" von Funkgeräten gegenüber (aktuellen) Handys sind die (noch) wechselbaren Akkus, egal ob nun AAA, AA oder Modellspezifische Akkus.
--
SLK-320*AMG:Tacho+Sitze+17“Styl.I+Spoiler*CL-Kü-Grill*Dach+LFK+SK foliert*CarSign-Halter mit MBSLK Inlay*INXX-Bügel*Kenwood KMR-M505DAB*Sparco-Schaltkn.*AWS2002*EasyRoof*TFL-Code236*LED-RL+3.BL“smoked“*ÖP:Stage-II+LFK-M113+Speedshift*Bilstein-B4*Stahlflex
Es gibt noch einen ganz wesentlich Vorteil vom Funkgerät: Es dreht sich um den Begriff: Funkloch!!
--
Viele Grüsse und bleibt gesund
Gerhard, mit dem roten 172er
7. Erlebniswochenende in der Nordpfalz vom 18.08. – 21.08.2022
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User seit 22.07.2013
| Geschrieben am 20.09.2021 um 19:46 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von prof_dr_m am 20.09.2021 um 19:49 Uhr ]
psr-slk schrieb:
ist es nicht so, dass der Vorteil der Funkgeräte darin liegt, dass bis auf Kanalwahl ohne weitere Massnahmen halt bei eingeschalteten Geräten mehrere Funker immer in Verbindung sind und alle hören was einer spricht.
Sowas gibt es angeblich auch bei Smartphones, habe aber in Praxis nie davon was mitbekommen. Zumal m.W. das Telefon dann nicht für andere Anrufer erreichbar ist.
--
Gruß Peter
Hallo Peter
Klar kann man ein Smartphone nicht mit einem Funkgerät vergleichen, jedes hat seinen eigenen Einsatzzweck.
Deshalb schrieb ich das mit dem "Vorteil" ja auch in Anführungszeichen
Wie Daniel schon schrieb gibt es fürs Smartphone z.B. die wohl bekannteste App Zello.
Die ist vom Prinzip auch wirklich klasse, Funk mit PTT übers Mobilfunknetz und ohne Reichweitenbeschränkung.
Die 2 größten Einschränkungen sind eben, dass man eine Netzabdeckung benötigt und dass man bei hohen Geschwindigkeiten häufiger Abbrüche durch den schnellen Funkzellenwechsel hat.
Das Telefon ist bei Benutzung von ZELLO oder ähnlichen Apps allerdings weiterhin voll nutzbar, denn die App nutzt nur den Datentraffic (*), nicht die Telefonfunktion!
(*) Man benötigt dann im Ausland also entweder eine Europa oder eine Welt-Tarifoption!
--
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| Geschrieben am 20.09.2021 um 20:10 Uhr  
| Nun gut, ich habe mich mit Zello bisher nicht befasst. Nutzt, wenn ich dich richtig verstanden habe nicht die direkte Telefonverbindung sondern ist so was wie mobiles Webex oder Zoom.
Heißt aber die „Mitfunker“ müssen sich auf einen Call bzw. Starter einloggen, richtig?
Nun, wie geschrieben, ich habe da derzeit kein Bedarf.
--
Gruß Peter | Antworten
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User seit 22.07.2013
| Geschrieben am 21.09.2021 um 13:00 Uhr  
| Nun ZELLO funktioniert NICHT über die Telefonfunktion, sondern per Daten bzw. Internet Verbindung.
Man installiert sich dazu die APP, einer erstellt eine(n) Gruppe/Raum und alle andere treten dieser Gruppe bei.
Wobei man sowohl eine öffentliche Gruppe (wo jeder der sie anklickt dabei ist) oder eine geschlossene Gruppe (man stellt eine Anfrage und wird dann aufgenommen) erstellen kann.
Jeder ist dann per Internet verbunden und auf Empfangsbereitschaft.
Drückt einer die visuelle PTT dann wird wird kurz geprüft ob ein anderer schneller war, wenn nicht geht man direkt "live auf Sendung" (im Gegensatz zu einigen anderen Walkie Talkie Apps die erst das gesprochene speichern und dann absenden) und alle in der Gruppe hören einen. Sobald man die PTT loslässt können die anderen antworten.
Der Vorteil das ganze funktioniert dann per Handy und man kann deren Freisprechfunktion nutzen.
Man kann das dann mit einer Bluetooth Taste die man z.B. am Lenkrad befestigt erweitern, oder man kan die APP auch so konfigurieren dass die PTT als Schalter funktioniert. Man drückt einmal und lässt los und ist auf Sendung. Man drückt erneut und geht wieder "offline".
Solange man das nur bei Stadt oder Landausflügen/Kolonnen benutzt und Netz hat, ist das genial und ohne weitere Anschaffung von Hardware nutzbar.
Nutzt man statt ZELLO das ähnliche Midland BTTalk dann kann man (z.B. bei der Fahrt von mehreren Teilnehmern zu einem bestimmten Treffpunkt) sogar auf der Karte sehen wo sich die jeweilig anderen befinden.
--
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| Geschrieben am 21.09.2021 um 23:11 Uhr  
| prof_dr_m schrieb:
Man kann das dann mit einer Bluetooth Taste die man z.B. am Lenkrad befestigt erweitern
Oh, das würde ich lassen. Dabei kann ganz schnell die Betriebserlaubnis der Kalesche erlöschen. Solche "Erweiterungen" haben nichts an allen Bedienelementen zu suchen, die essentiell für's Fahren gemacht sind, also Lenkrad, Schaltknüppel, Handbremse o.ä.
Deswegen wollte ich meine Blauzahn-PTT auch irgendwo griffgünstig am Armaturenbrett oder an der Mittelkonsole montieren, aber nicht so, daß ich beim normalen Fahren oder in einer Gefahrensituation unabsichtlich drankomme.
Daniel | Antworten
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| Geschrieben am 21.09.2021 um 23:57 Uhr  
| Daniel, ob da die Betriebserlaubnis erlischt, da bin ich mir nicht sicher.
Freisprecher und Radiobedienung wurden schon öfters auch von großen bekannten Firmen angeboten, welche in den Lenkradkranz geklammert, befestigt wurden.
Was die Betriebserlaubnis tatsächlich erlischen läßt bzw. einer Eintragung wegen Notwendigkeit bedarf, ist der Handknopf zum Drehen des Lenkrades bei Behinderung. Früher sah man den Knopf auch mal an Bussen im ÖPV.
Abgesehen davon, so ein Funktaster an/aus lässt sich sicher auch woanders in Reichweite montieren. Ich könnte ihn sogar um den Hals hängen. Man darf als Fahrer halt keine Sprecheinrichtung in die direkt einzusprechen ist in der Hand halten.
--
Gruß Peter | Antworten
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User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 22.09.2021 um 07:40 Uhr  
| nun, als die „Lammfeldinger“ noch vielfach zu sehen waren, hatte ich auf meinem damals ebenso üblichen rutschigen und im Winter unangenehm kalten Plastiklenkradkranz den viel besseren Softschaumbezug von Kamei, welcher zusätzlich aber mit einer Kunststoffschnur umwickelt und durchzogen wurde.
Damit war der Grip wesentlich besser. Alternativ gab es Autofahrerhandschuhe.
Im Rennsport kamen Mitte der 60er die Lederlenkräder auf und schon 1972 hatte ich in meinem ersten Auto auch eine 36er Lederwurst von Raid, die, by the Way, war tatsächlich ohne Freigabe und Eintragung für den Wagen . Den Nabentopfsplines für die Lenksäule musste ich gar nachfeilen, obwohl er laut Liste passen sollte. Auch bei mir gab es Jugendsünden.
Im ersten neuen Auto als Jahreswagen ging das nicht mehr und es gab halt den Kameibezug.
Nie was dazu gelesen, dass dieser verboten war. Das es widersinnige Dinge auch gab, berühmt die Holz-Kugelauflagen für den Sitz, nun, geschenkt.
Ab ca. Ende der 70er gab es dann die weich geschäumten Lenkräder und auch immer mehr Leder bezogene Lenkräder in Serie, so dass die „Lammfelldinger“ aber auch der Kameibezug heute nicht mehr zu sehen ist und Letzterer auch nicht mehr in Anzeigen der Autozeitungen beworben wird, was damals der Fall war.
Von daher, ein Verbot der Überzüge, bzw. Verlust der ABE mit einem Solchen, das kenne ich nicht.
Die notwendige Sonderzulassung der Lenkhilfe mit dem auf der Achse drehenden Knopf, die gibt es schon lange.
Einzige Problem mit der hier angeführten Taste, sehe ich im Platz und ggf. der Verdrahtung bzw. Stromversorgung. Die Lenkräder bestehen nicht mehr aus relativ kleiner Nabe und 3 oder 4 dünnen Speichen und sind über deutlich über 40 cm im Durchmesser. Es sind High-Tech Artikel mit reichlich anderen Bedienelementen und natürlich dem Airbag.
Der Platz ist nicht mehr da.
Von daher, ABE oder nicht, denke es geht gar nicht mehr.
--
Gruß Peter | Antworten
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