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Tipps und Technik R170 » » Thema: R.I.P SLK 230 Kompressor :(( |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 899
User seit 03.05.2011
| Geschrieben am 12.04.2012 um 06:17 Uhr  
| ... JA, Du darfst - es ist DEIN Fahrzeug. Wichtig nur, dass der im Gutachten dokumentierte Zustand dem bei der Weiterveräußerung entspricht, da sich der Versicherer auf Basis des Gutachtens bei einem Totalschaden ein höheres Restwertgebot einholt (Das habe ich schon mehrfach geschrieben).
Das von Dir beschriebene Zubehörzeugs hat bei der Bewertung durch den Gutachter fast keinen Wert - der Wiederbeschaffungswert erhöht sich dadurch nicht bis kaum.
Lieben Gruss
Chris
--
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Beiträge: 1177
User seit 03.07.2005
| Geschrieben am 12.04.2012 um 07:56 Uhr  
| Hallo,
am besten alles drin lassen, wie es nach dem Unfall ist. Das Fahrzeung auch nicht Waschen. Die Sachen wie Dachmodul usw ... mit angeben dadurch steigt ja auch der ermittelte rest Wert.
Ansonsten kannst Du froh sein das keinem etwas passiert ist.
Was mir aufgefallen ist, wenn man das Bild anschaut.
Deine Frau freut sich nach dem Unfall schon auf einen neuen SLK
Also Kopf hoch wird schon werden.
--
________________________________________
Gruß
Schraubi
[SLK 200 Kompressor / FL Modell 2002 / 6 G-Schalter / Keine Umbauten] | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1087
User seit 08.12.2010
| Geschrieben am 12.04.2012 um 12:01 Uhr  
| Also ich glaube ja ich würde dem Gutachter das mit dem Dachmodul nicht unbedingt auf die Nase binden. Der gibt das 1 mal bei google ein und findet ne Beschreibung bei Ebay, in der drin steht, dass es keine ABE oder Zulassung gibt, das ABS Signal manipuliert ist und schon weckt man schlafende Hunde?
Muß nicht böse ausgehen, aber wer hat schon Lust nen Gutachten machen zu lassen, dass das Dachmodul keine Auswirkungen hatte.
Das ist nur meine Meinung... Und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit. | Antworten
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Beiträge: 814
User seit 28.04.2007
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 18.04.2012 um 16:33 Uhr  
| so liebe leute ... ich denke das ist dann auch mal interessant...
wiederbeschaffungswert mit MwsT 8.800,-
ohne Mwst 7.394,-
restwert 1.700,-
das fahrzeug selber ist aber noch mein eigentum.. nicht der versicherung..
alles in allem viel ärger.. mit ziemlichen finanziellen einbussen
wenn ich richtig liege bekomme ich die mwst nur wenn ich ein fahrzeug im preissegment ab 8.800,- kaufe bei einem händler richtig?
der restwert erscheint mir auch etwas niedrig.. motor und getriebe gehen bei ebay schon für ca 1.000 eur weg .. leider habe ich nicht die zeit und das know how alles auszubauen .. und alles einzeln bei ebay zu verkaufen..
naja bin im moment etwas durch... will mein auto wieder ... (((((((
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Beiträge: 1455
User seit 01.06.2002
| Geschrieben am 18.04.2012 um 18:34 Uhr  
| Hi,
wer hat das denn begutachtet und das Fahrzeug als regelbesteuert eingeschätzt? Solche Fahrzeuge sind allenfalls noch differenzbesteuert auf dem Markt, d. h. bei 8.800 € Wiederbeschaffungswert ist der Nettowert ca. 8593,75 €! Das Gutachten scheint mir offensichtlich falsch.
Der Restwert kann Dir eigentlich egal sein, wenn ein Versicherer eintritt, denn Du bekommst die Differenz zwischen WB und RW, so dass Du im Ergebnis aus Versicherungsleistung und RW den WB hast, egal, wie sich der RW verändert.
Anspruch auf Ersatz der Mwst. besteht in der Regel auch dann, wenn ein nicht regel- oder differenzbesteuertes Fahrzeug (z. B. von privat) mit gleichem oder höherem Wert als dem WB des beschädigten Fahrzeugs gekauft wird; hat der BGH schon vor geraumer Zeit entschieden: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=71c2258e1e7f1440d11873b166651456&nr=33176&pos=0&anz=1
Allerdings gilt das unmittelbar nur bei Schadenersatzansprüchen, also im Haftpflichtfall, der hier ja nicht vorliegt. Dennoch ist der Gedanke übertragbar, soweit sich nicht aus den vertraglichen Bestimmungen des Versicherungsvertrags etwas anderes ergibt.
Gruß
Peter
--
Es geht auch ohne SLK. Macht aber keinen Spaß... | Antworten
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 899
User seit 03.05.2011
| Geschrieben am 18.04.2012 um 19:16 Uhr  
| ... sehr gut erläutert ! Dem ist nur noch hinzuzufügen:
Wenn Du das Gefühl hat, der Restwert sei zu niedrig angesetzt, ist es für Dich doch nur von Vorteil, da Du die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert ersetzt bekommst. Je niedriger der Restwert, um so höher ist Deine Auszahlung und Du kannst den SLK auf dem freien Markt über dem Gutachterwert versuchen zu veräußern.
Der Wiederbeschaffungswert ist m.E. realistisch ermittelt.
Lieben Gruss
Chris
--
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| Geschrieben am 18.04.2012 um 20:08 Uhr  
| hy peter danke für den link des urteils..
leider habe ich das mit der mwst immer noch nicht so ganz verstanden.. fühl mich erhrlich gesagt gerade auch etwas überfordert...
das gutachten wurde vom gutachter der versicherung gemacht..
im guthaben steht zusammenfassung
reparaturfreigabe nein
reparaturkosten ohne mwst 12.605,04
mehrwertsteuer 19% 2.394,96
reparaturkosten mit mwst 15.000,-
wiederbeschaffungswert mit mwst 8.800,-
wiederbeschaffungswert differenzbesteuert 2,5 % 8.585,37
wiederbeschaffungswert ohne mwst 7.394,96
restwert 1.700,-
selbstbeteiligung vollkako 300,-
ich habe mit der versicherung telefoniert.. die dame sagte mir ich bekomme wiederbeschaffungswert ohne mwst minus restwert minus selbstbeteilugung
heisst ich bekomme von der versicherung 5.394,96
und 1.700 eur von dem der mein auto abholt... zur zeit versuche ich jedoch jemaden zu finden der mir für mein fahrzeug noch mehr bietet als 1.700,- dazu habe ich bis 10.05.12 zeit
sollte ich keinen finden der mir ein besseres angebot macht bekomme ich also insgesamt 7.094,96 EUR .. was mir zu wenig erscheint ..
frag mich was ich dafür für einen slk bekomme?! 0815 .. nicht mal..
ich habe verkehrsrechtschutz und bin am überlegen ob ich nicht mal zum anwalt gehe..
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1087
User seit 08.12.2010
| Geschrieben am 19.04.2012 um 09:29 Uhr  
| Was da evtl. schon schlecht gelaufen ist, ist das mit dem Gutachter der Versicherung.
Die Gutachter haben da schon immer ein wenig Freiraum. Gutachter der Versicherung die zahlen muß nachher, nehmen dann unterstes Ende vermutlich eher.
Das mit regelbesteuert, differenzbesteuert hat folgende Bewandnis. (Man möge mich korrigieren, wenn ich Unsinn schreibe, aber so habe ich mir das zusammengereimt)
regelbesteuert darf nur im Gutachten stehen, wenn dein Fahrzeug problemlos bei einem Händler zur Wiederbeschaffung gekauft werden kann, du es quasi mit ausgewiesener MwSt. kaufen kannst dann und diese im nächsten Schritt dann auch erstattet bekommst, weil du sie ja auch ausgegeben hast.
differenzbesteuert sollte im Gutachten stehen, wenn dein Auto hauptsächlich nur noch privat verkauft wird, es also eher keine Händler gibt, bei denen man es mit ausgewiesener MwSt. kaufen könnte.
Das mit regelbesteuert wollen die Versicherungen natürlich immer gerne, weil sie dann die MwSt. sparen.
Bei älteren Autos gibt es aber quasi keine Möglichkeit, außer eben Privatkauf, der dann ohne ausgewiesene MwSt. ist. Und dann dürfen maximal irgendwie 2,4% abgezogen werden, weil differenzbesteuert. Als Richtwert habe ich mal im Netz was on 7 Jahren gelesen.
Da dein Auto älter ist: Die sollten keine 19% sondern maximal 2,4% abziehen. | Antworten
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