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Tipps und Technik R170 » » Thema: R.I.P SLK 230 Kompressor :(( |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 238
User seit 30.07.2011
| Geschrieben am 10.04.2012 um 16:41 Uhr  
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Danach darf man an sich offiziell nichts mehr ausbauen.
Das Fahrzeug gehört dann der Versicherung, du bekommst ja Geld erstattet im Gegenzug und bei diesem Gutachten wird ja auch berücksichtigt, was du sonst so eingebaut hattest an Extras. Die Versicherungen versteigern so kaputte Autos an Teilehändler und co.
Also vor dem Gutachter rausbauen oder danach ist es wohl Diebstahl streng genommen.
Sorry hausrocker. Alles was ich oben zitiert habe ist absolut falsch!
Ich weiß auch nicht wo Du das her hast...
- Der Gutachter ermittelt den Wert. Inkl. Sonderausstattung uns selbst eingebrachten Dingen die fest verbaut sind.
- Dann ermittelt der Gutachter den Restwert des noch vorhandenen Autos anhand der hier beriets genannten Autobörse.
- Das Geld was dann ausbezahlt wird ist =
Wert des Fahrzeuges - Restwert - Selbstbeteiligung
(Ich habe mal solch Dinge wie Mehrwertsteuer und Berechnung wirtschaftlicher Totalschaden usw. weggelassen. Der einfachheit halber.
Da man den restwert des "Klumpens" der noch vor der Haustür steht bereits abgezogen bekommen hat bleibt einem frei was man damit macht. Möglich ist zb. eine Veräußerung an den höchstbietenden in der Autobörse. Dieser holt den Klumpen dann kostenfrei zum ermittelten Wert ab.
--
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1087
User seit 08.12.2010
| Geschrieben am 10.04.2012 um 16:52 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hausrocker am 10.04.2012 um 16:59 Uhr ]
Ich kenne das nur so, dass man das Auto gar nicht mehr selbst "besitzt" am Ende und es dem entprechend auch nicht selbst an die Autoverwerter verkauft, sondern sich da die Versicherung, das Autohaus mit dem sie kooperieren macht.
Wenn der Gutachter da war und das Navi drin gesehen hat, dann ist ja der lt. Gutachten ermittelte Restwert vllt. 200-300€ höher, als wenn das Navi nicht drin gewesen wäre?
Wenn man der Versicherung sagt, dass man den "Klumpen" selbst behalten will, dann kann das anders sein... Ok. Das weiß ich nicht. Ist persönliche Erfahrung, muß nicht zwingend bei allen Versicherungen so laufen.
Den 7er BMW den eine Freundin schrott gefahren hat, da wollte jemand die Ledersitze noch draus kaufen, einzeln. Der jenige, der den Wagen der Versicherung abgekauft hatte, evtl. auch nur, weil die Versicherungsnehmerin gesagt hat, dass sie da nichts mit zu tun haben will, der wollte aber die Sitze nicht einzeln mehr rausrücken. Die Versicherungsnehmerin selbst hätte sie ihm ja sonst schon einzeln verkauft. Kommt vermutlich dann auf den Einzelfall drauf an?
Es geht bestimmt nicht, dass man alles drin läßt, der Gutachter anhand der Sonderausstattung den Restwert bestimmt. Man sich den auszahlen läßt und dann zusätzlich noch die Ledersitze und alles rausbaut.
Wenn das auch falsch ist: Ok, dann habe ich keine Ahnung und mein gesunder Menschenverstand und der oben beschriebene Fall lag ziemlich falsch oder weit ab von den normalen Vereinbarungen bei Vollkaskoschäden. Sorry dann, war nicht meine Absicht. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 306
User seit 17.01.2010
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 899
User seit 03.05.2011
| Geschrieben am 10.04.2012 um 17:31 Uhr  
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Osiris schrieb:
Danach darf man an sich offiziell nichts mehr ausbauen.
Das Fahrzeug gehört dann der Versicherung, du bekommst ja Geld erstattet im Gegenzug und bei diesem Gutachten wird ja auch berücksichtigt, was du sonst so eingebaut hattest an Extras. Die Versicherungen versteigern so kaputte Autos an Teilehändler und co.
Also vor dem Gutachter rausbauen oder danach ist es wohl Diebstahl streng genommen.
Sorry hausrocker. Alles was ich oben zitiert habe ist absolut falsch!
Ich weiß auch nicht wo Du das her hast...
- Der Gutachter ermittelt den Wert. Inkl. Sonderausstattung uns selbst eingebrachten Dingen die fest verbaut sind.
- Dann ermittelt der Gutachter den Restwert des noch vorhandenen Autos anhand der hier beriets genannten Autobörse.
- Das Geld was dann ausbezahlt wird ist =
Wert des Fahrzeuges - Restwert - Selbstbeteiligung
(Ich habe mal solch Dinge wie Mehrwertsteuer und Berechnung wirtschaftlicher Totalschaden usw. weggelassen. Der einfachheit halber.
Da man den restwert des "Klumpens" der noch vor der Haustür steht bereits abgezogen bekommen hat bleibt einem frei was man damit macht. Möglich ist zb. eine Veräußerung an den höchstbietenden in der Autobörse. Dieser holt den Klumpen dann kostenfrei zum ermittelten Wert ab.
--
SLK 230 Facelift
Volle Zustimmung Osiris - im Groben ist es genau so (unser Hausrocker liegt leider etwas daneben).
Lieben Gruss
Chris
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1087
User seit 08.12.2010
| Geschrieben am 10.04.2012 um 19:39 Uhr  
| Also nur um das noch mal hier auf die konkrete Frage zu münzen:
Das, was ich gesagt habe ist falsch und ihr meint, dass man auch ruhig nach dem Gutachten losgehen kann und ausbauen kann, was man will?
Sorgt man nicht damit im Zweifel dafür, dass das Gutachten den Wert des Fahrzeuges bescheinigt, den es nur bis vor dem Ausbau hatte?
Gutachten: Fahrzeug MIT "... u.A. Dachmodul, Navi + MP 40 Player, Spoiler, weisse 3. Bremsleuchte, Rückfahrwarner und noch ein paar Kleinigkeiten in Frage."
Was der Käufer dann hat (oder bekommt) ist aber ein Fahrzeug ohne Spoiler, 3te Bremsleuchte fehlt, auch wenn nur vorne alles kaputt ist, was er aber im Zweifel auf Basis eines Gutachtens gekauft hat (=bestimmter festgestellter Wert), den es aber nur hatte, wo das noch alles drin war?
Oder darf man das alles nur, wenn man den Klumpen Schrott nachher auch behalten will und eh gar nicht verkaufen will oder zum verkauf zumindestens nicht das Gutachten anführt?
Ich hab übrigens kein Problem damit, wenn ich damit Unrecht habe. Da dürfen auch ruhig noch 2-3 Leute das ohne weitere Begründung oder Erklärung bestätigen. | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 218
User seit 08.05.2011
| Geschrieben am 10.04.2012 um 19:49 Uhr  
| Sollte man das Fahrzeug nach bieten in der Restwertbörse verkaufen, darf auch nichts ausgebaut werden.
Auf jeden Fall wird der Aufkäufer den Preis dann drücken.
Die Restwertbörse dient ja nur der Verischerung, um den Restwert und damit die Kaskoleistung zu drücken.
Sollte man dann hergehen und nachträglich Teile ausbauen, schadet man sich selber doppelt:
1. Die Versicherung hat eine geringere Entschädigung auf Grund des höheren Gebotes der Börse bezahlt
2. Der Aufkäufer wir weniger bezahlen wollen, wenn auf einmal der Motor (übertriebenes Beispiel) fehlt...
--
Mercedes W210 E430T BJ 2000
Mercedes W170 SLk 230 K BJ 99 Prefl
Neu im Programm:
Mercedes W170 SLK 200 K BJ 01 FL 30.000 km, leider noch ein wenig verbeult, aber ich arbeite dran
Brauche noch Koti links und rechts, Haube und Stoßstange für nen FL, | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 899
User seit 03.05.2011
| Geschrieben am 10.04.2012 um 20:53 Uhr  
| Lieber Hausrocker,
was und wie Du es schreibst, ist alles ein wenig konfus. Ich kann mir aber vorstellen, was Du meinst:
Die Verpflichtung zur Weiterveräußerung in dem vom Gutachten dokumentierten Zustand - auch hinsichtlich des Umfangs des Zubehörs. Da hast Du für den Fall Recht, dass ein Aufkäufer aufgrund des Gutachtens ein Gebot abgibt, das Fahrzeug aber bei der Übergabe nicht dem dokumentierten Umfang entspricht.
Lieben Gruss
Chris
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SLK R170 FL Originalzustand mit AMG I Felgen
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1087
User seit 08.12.2010
| Geschrieben am 10.04.2012 um 21:26 Uhr  
| Es geht hier um die Frage von Juergen S von der vorherigen Seite.
Er fragt: Darf er da die Rücklichter, das Radio und nen Spoiler als Beispiel noch rausbauen.
Ich sage: vor dem Gutachten: ja. Nach dem Gutachten nein.
Und hier sagen 2 Leute, dass es total falsch ist - man also konsequenter Weise dann jeder Zeit da rausbauen kann was man will. Ohne wenn und aber.
Oder hätte man sich das "aber" irgendwo denken müssen? In Form von: Wenn du den ermittelten Restwert nicht bezahlt bekommen möchtest sondern dein kaputtes Fahrzeug behälst? Denn so sieht es ja jetzt eher aus - damit sind wir meiner Ansicht nach von meiner Aussage gar nicht mehr so weit weg.
| Antworten
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 899
User seit 03.05.2011
| Geschrieben am 10.04.2012 um 21:49 Uhr  
| ... es geht nicht um die Frage vor oder nach Gutachten.
Der Schrottwagen ist und bleibt Dein Eigentum und geht auch nicht ohne Deinen Willen in das Eigentum eines Dritten - auch nicht der Versicherung - über.
Das Gutachten weist einen Restwert aus. Der Versicherer holt ein höheres Restwertgebot ein und hält es Kunden entgegen. Dieser hat die Möglichkeit zu dem höheren Preis zu verkaufen oder nicht. Man muss sich im Zweifel nur den höheren Restwert anrechnen lassen.
Wenn Du aber gemäss Gutachten verkaufst (an wen und zu welchem Preis auch immer) muss des Fahrzeug dem dokumentierten Zustand entsprechen (siehe meinen letzten Beitrag).
LG
C.
--
SLK R170 FL Originalzustand mit AMG I Felgen
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1328
User seit 16.02.2001
| Geschrieben am 11.04.2012 um 23:40 Uhr  
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hausrocker schrieb:
Es geht hier um die Frage von Juergen S von der vorherigen Seite.
Er fragt: Darf er da die Rücklichter, das Radio und nen Spoiler als Beispiel noch rausbauen.
Ich sage: vor dem Gutachten: ja. Nach dem Gutachten nein.
Ja, das entspricht auch meinem Rechtsempfinden.
Ich wollte nur wissen ob man vor der Besichtigung durch den Gutachter, Teile die verhältnismäßig teuer sind ( Dachmodul, Navi, Mp3 Player MP40 usw. ) und vom Gutachter wahrscheinlich weit unter Wert bewertet werden, ausbauen kann. Dachmodul 200.- MP3 Player 240.- .
Glaube kaum, dass ein Gutachter solche nachträglichen Einbauten überhaupt zur Kenntnis nimmt.
Grüße aus dem Erftkreis von Jürgen
--
Was uns nicht umbringt macht uns nur härter. | Antworten
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