Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 355
User seit 10.12.2009
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4669
User seit 31.03.2004
| Geschrieben am 06.04.2012 um 23:21 Uhr  
|
Ludo schrieb:
Taunusboy schrieb:
Du bist für den Versand verantwortlich
Naja,
meine Schulzeit ist zwar lange vorbei, aber m.E. lag laut BGB / HGB das Transportrisiko beim Käufer...
Nö. Ich als Versender schließe den Vertrag mit dem Transportunternehmen durch Zahlung der Dienstleistung. Geht eine Sendung verloren, kann nur ich Ansprüche ggü. dem Transportunternehmen geltend machen.
--
Geist ist geil | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Taunusboy Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5720
User seit 03.09.2006
| Geschrieben am 07.04.2012 um 07:17 Uhr  
| Hallo Waldemar
Ich würde das Thema unter "Lehrgeld" verbuchen und ab sofort immer versichert senden.
Natürlich kannst du (falls noch nicht geschehen) beim Transportunternehmen noch nachfragen. Das würde ich auch dem Käufer mitteilen. Wenn dann nichts dabei rauskommt, überweise das Geld zurück. Die Summe ist den Stress nicht wert (und die nachfolgende schlechte Bewertung).
--
------ mike -------
** carpe diem ** | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an mike_bu Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 07.04.2012 um 10:35 Uhr  
|
Taunusboy schrieb:
Nö. Ich als Versender schließe den Vertrag mit dem Transportunternehmen durch Zahlung der Dienstleistung. Geht eine Sendung verloren, kann nur ich Ansprüche ggü. dem Transportunternehmen geltend machen.
Dieses machst Du ja nur im Auftrag des Käufers, der den Versand ja auch bezahlt (hat).
ciao
Ludo
--
SLK 230 R170 Final Edition Bj.8/2003 Brilliantsilber | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 381
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 07.04.2012 um 21:18 Uhr  
| Also die rechtliche Seite ist eindeutig, da müsst Ihr nicht streiten - Zitat:
"Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern..."
MfG
Waldemar | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SLK-777 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 446
User seit 30.09.2005
| Geschrieben am 08.04.2012 um 10:10 Uhr  
| Hallo,
wer sagt denn das er den Brief nicht bekommen hat ??
Ich hatte einen Fall, da hatte es der Käufer nur darauf angelegt Waren zu kaufen die Unversichert verschickt werden.
Die Waren kamen da ja kein Nachweis da ist natürlich alle nie bei ihm an.
Folglich.
Unversicherter Versand ?
Pech für den Käufer.
--
Gruß aus Nordbayern, Arno....
************************************
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Topper Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5720
User seit 03.09.2006
| Geschrieben am 08.04.2012 um 10:39 Uhr  
| Moin Waldemar
Vielleicht sieht es rein rechtlich so aus, dass bei einem unversicherten Versand der Käufer das Risiko trägt.
Mich würde eines interessieren:
Hast du sowohl versicherten als auch unversicherten Versand angeboten?
Hat der Käufer, um Versandkosten zu sparen, um den unversicherten Versand gebeten?
Wenn du beide Versandarten angeboten hast und er um unversicherten Versand gebeten hat, so ist das sein Pech. Folge allerdings: Schlechte Bewertung ist dir sicher.
Wenn du nur den unversicherten Versand angeboten hast, so würde ich das Geld zurück überweisen und das Thema als Lehrgeld abbuchen. Folge: Gute Bewertung w.g. Kulanz ist wahrscheinlich
letztendlich musst du entscheiden, was es dir wert ist.
--
------ mike -------
** carpe diem ** | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an mike_bu Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1811
User seit 21.01.2006
| |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|