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Klatsch und Tratsch » » Thema: ebay Sendung verloren
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Beiträge: 355
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 Geschrieben am 06.04.2012 um 14:06 Uhr   
Hallo Freunde

Ich denke auch: Selbst zahlen und fröhlich sein!

By the way: Bei Hermes gibts doch nen Beleg der den Versand bestätigt.
Also: warum nicht?

Der Ahnungslose

--
Wer Mercedes fährt hat alles erreicht - oder einen Stern braucht jeder !

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   Taunusboy

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User seit 31.03.2004
 Geschrieben am 06.04.2012 um 23:21 Uhr   


Ludo schrieb:


Taunusboy schrieb:
Du bist für den Versand verantwortlich



Naja,

meine Schulzeit ist zwar lange vorbei, aber m.E. lag laut BGB / HGB das Transportrisiko beim Käufer...


Nö. Ich als Versender schließe den Vertrag mit dem Transportunternehmen durch Zahlung der Dienstleistung. Geht eine Sendung verloren, kann nur ich Ansprüche ggü. dem Transportunternehmen geltend machen.

--
Geist ist geil

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   mike_bu

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User seit 03.09.2006
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 Geschrieben am 07.04.2012 um 07:17 Uhr   
Hallo Waldemar

Ich würde das Thema unter "Lehrgeld" verbuchen und ab sofort immer versichert senden.

Natürlich kannst du (falls noch nicht geschehen) beim Transportunternehmen noch nachfragen. Das würde ich auch dem Käufer mitteilen. Wenn dann nichts dabei rauskommt, überweise das Geld zurück. Die Summe ist den Stress nicht wert (und die nachfolgende schlechte Bewertung).

--
------ mike -------
** carpe diem **

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 Geschrieben am 07.04.2012 um 10:35 Uhr   


Taunusboy schrieb:
Nö. Ich als Versender schließe den Vertrag mit dem Transportunternehmen durch Zahlung der Dienstleistung. Geht eine Sendung verloren, kann nur ich Ansprüche ggü. dem Transportunternehmen geltend machen.



Dieses machst Du ja nur im Auftrag des Käufers, der den Versand ja auch bezahlt (hat).

ciao

Ludo



--
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   SLK-777

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Beiträge: 381
User seit vor Apr. 03
 Geschrieben am 07.04.2012 um 21:18 Uhr   
Also die rechtliche Seite ist eindeutig, da müsst Ihr nicht streiten - Zitat:

"Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern..."

MfG
Waldemar

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   Topper

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Beiträge: 446
User seit 30.09.2005
 Geschrieben am 08.04.2012 um 10:10 Uhr   
Hallo,

wer sagt denn das er den Brief nicht bekommen hat ??

Ich hatte einen Fall, da hatte es der Käufer nur darauf angelegt Waren zu kaufen die Unversichert verschickt werden.

Die Waren kamen da ja kein Nachweis da ist natürlich alle nie bei ihm an.

Folglich.

Unversicherter Versand ?

Pech für den Käufer.



--
Gruß aus Nordbayern, Arno....
************************************


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   mike_bu

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Beiträge: 5720
User seit 03.09.2006
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 Geschrieben am 08.04.2012 um 10:39 Uhr   
Moin Waldemar

Vielleicht sieht es rein rechtlich so aus, dass bei einem unversicherten Versand der Käufer das Risiko trägt.

Mich würde eines interessieren:
Hast du sowohl versicherten als auch unversicherten Versand angeboten?
Hat der Käufer, um Versandkosten zu sparen, um den unversicherten Versand gebeten?

Wenn du beide Versandarten angeboten hast und er um unversicherten Versand gebeten hat, so ist das sein Pech. Folge allerdings: Schlechte Bewertung ist dir sicher.

Wenn du nur den unversicherten Versand angeboten hast, so würde ich das Geld zurück überweisen und das Thema als Lehrgeld abbuchen. Folge: Gute Bewertung w.g. Kulanz ist wahrscheinlich

letztendlich musst du entscheiden, was es dir wert ist.

--
------ mike -------
** carpe diem **

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   silberbenz

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Beiträge: 1811
User seit 21.01.2006
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 08.04.2012 um 12:20 Uhr   
Nur mal so:

http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/208.html

Rechtlich unerheblich ist der Wert der Sache

--
Mit Silberbesteck is(s)t man besser !
Ohne Silberbesteck is(s)t man nichts !

UND ganz wichtig...
"Wenn Gott gewollt hätte, dass Autos sauber sind, wäre Spüli im Regen"

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