Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 899
User seit 03.05.2011
| Geschrieben am 07.03.2012 um 20:45 Uhr  
| Hallo Gemeinde,
grundsätzlich ist es so, dass die weder die beschädigten Teile noch im Falle eines Totalschadens das Fahrzeug in das Eigentum der Versicherung über gehen. Der Versicherer leistet nur nach den §§ 249 ff. BGB Schadenersatz und geht nicht etwa einen Kaufvertrag mit dem Geschädigten über den Schrott oder die Schrotteile ein. Beides bleibt auch nach dem Schadenfall und der Entschädigung im Eigentum des Fahrzeugeigentümers und hiermit kann er nach eigenem Belieben verfahren. Aus diesem Grunde kann und darf der Fahrzeugeigentümer auch von der Entschädigung beispielsweise in Urlaub fliegen und weiter mit dem verbeulten Pkw herum fahren, so denn er es möchte. Es ist sein Eigentum.
Es können übrigens nur ggf. Restwerte in Abzug gebracht werden, sofern diese durch einen Gutachter festgestellt werden. Der ökologisch und moralische Aspekt des Wegwerfens der Altteile obliegt also nicht dem Versicherer sondern liegt in der Sphäre des Fahrzeugeigentümers. Also nix mit "böser" Versicherung. Übrigens kann ich auch nichts verwerfliches daran finden, wenn der Vertreter oder Makler an der Vermittlung einer Versicherung etwas verdient. Euren SKL fahrt Ihr doch auch durch die Verrichtung einer ehrenwerter Arbeit und die macht auch ein Versicherungsagent... (ich gehöre übrigens nicht den letztgenannten Berufsgruppen an)
Lieben Gruss
Christoph
--
SLK R170 FL - Originalzustand mit AMG I Felgen
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Chris170SLK Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: erste Gehversuche
Beiträge: 3
User seit 14.12.2011
| |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 440
User seit 18.10.2011
| Geschrieben am 07.03.2012 um 22:55 Uhr  
| Naja alles in allem ist es ja viel Aufregung um nichts.
Also erstens würe ich das tun was mir zum Vorteil gereicht und legitim ist, unabhängig von der Versicherung oder so.Ich gönne auch den Versicherern Ihr Gehalt, aber das was da bei der Riesterrente abgezogen wird ist eine Frechheit!
Selbst wenn wir alle heilig wären würde halb ein anderer kommen und sich das übrig gebliebene in Tasche stecken.Wer heute allzu Aufrichtig ist bei allem Kram der steht nachher als letzter in der Schlange.Traurig aber wahr. | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Gurdi Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1535
User seit 31.03.2004
| Geschrieben am 08.03.2012 um 06:11 Uhr  
| Hallo Hal,
schöner Mist sowas!
Einerseits kann man ja froh sein, dass es nur Blechschäden sind und Du dabei nicht auch noch Verletzungen davon getragen hast, aber ärgerlich ist es trotzdem.
Tut mir echt leid um Dein hübsches Nasenbärchen. Hoffentlich bekommen die in der Werkstatt wieder alles so hin, dass man hinterher nichts mehr davon sieht.
Leider kann ich zu Deinen Fragen nichts beitragen. Da hab ich keine Ahnung.
Gruß
Günther
--
PROJEKT 171 - http://www.thocon.de | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an gl171slk350 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 899
User seit 03.05.2011
| Geschrieben am 09.03.2012 um 22:11 Uhr  
|
Chris170SLK schrieb:
Hallo Gemeinde,
grundsätzlich ist es so, dass die weder die beschädigten Teile noch im Falle eines Totalschadens das Fahrzeug in das Eigentum der Versicherung über gehen. Der Versicherer leistet nur nach den §§ 249 ff. BGB Schadenersatz und geht nicht etwa einen Kaufvertrag mit dem Geschädigten über den Schrott oder die Schrotteile ein. Beides bleibt auch nach dem Schadenfall und der Entschädigung im Eigentum des Fahrzeugeigentümers und hiermit kann er nach eigenem Belieben verfahren. Aus diesem Grunde kann und darf der Fahrzeugeigentümer auch von der Entschädigung beispielsweise in Urlaub fliegen und weiter mit dem verbeulten Pkw herum fahren, so denn er es möchte. Es ist sein Eigentum.
Es können übrigens nur ggf. Restwerte in Abzug gebracht werden, sofern diese durch einen Gutachter festgestellt werden. Der ökologisch und moralische Aspekt des Wegwerfens der Altteile obliegt also nicht dem Versicherer sondern liegt in der Sphäre des Fahrzeugeigentümers. Also nix mit "böser" Versicherung. Übrigens kann ich auch nichts verwerfliches daran finden, wenn der Vertreter oder Makler an der Vermittlung einer Versicherung etwas verdient. Euren SKL fahrt Ihr doch auch durch die Verrichtung einer ehrenwerter Arbeit und die macht auch ein Versicherungsagent... (ich gehöre übrigens nicht den letztgenannten Berufsgruppen an)
Lieben Gruss
Christoph
... Nun zur Frage 2:
Aus meiner Sicht besteht kein Anspruch auf Erneuerung beider Xenon - Scheinwerfer.
Die §§ 249 ff. BGB sehen die Wiederherstellung des alten Zustandes vor und dieser ist - auch unter Sicherheitsaspekten - gegeben, wenn der beschädigte Scheinwerfer ersetzt wird. Anders ist es bei Reifen, die aus technischer Sicht und aus gründen der Sicherheit nur paarweise ersetzt werden dürfen. In diesem Falle muss sich der Geschädigte aber entsprechend des Alters und der Abnutzung einen Abzug "neu für alt" gefallen lassen.
Auch ein Anspruch auf Wertminderung besteht aus meiner Sicht nicht. Dieser würde nur greifen, wenn die Reparatur oder der Ersatz des Scheinwerfers zur Wiederherstellung des alten Zustandes nicht genügend ist. M.E. ist dies hier eher nicht der Fall.
Lieben Gruss
Chris
--
SLK R170 FL - Originalzustand mit AMG I Felgen
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Chris170SLK Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3682
User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 10.03.2012 um 12:28 Uhr  
| Hal.lo Günther,
danke für Dein Mitgefühl!
Aber es ist - wie gesagt - nur der vordere Kotflügel und der Scheinwerfer - beides Teile, die nur angeschraubt sind und damit kein Substanzschaden.
Peinlich ist es nur bis zum Reparaturtermin noch so 'rumfahren zu müssen - ich hab das Gefühl, jeder glotzt auf meinen derangierten Kotflügel und denkt, ich könne nicht richtig autofahren oder hätte kein Geld, um es reparieren zu lassen...
Erschreckend ist, dass die blöde S**, die mir da reingefahren ist, meine Hupe nicht gehört hat, obwohl sie nur 4 (und am Schluss exakt 0) Meter von mir weg war - man fragt sich schon, wie und woher sowas jemals einen Führerschein bekommen hat...
Ich hatte in meinem Motorrad- und Autofahrerleben bislang 5 Unfälle - ALLE unverschuldet, ALLE durch rückwärts fahrende Autos - und IMMER saß eine Frau am Steuer!!!
Zumindest nach MEINER privaten Statistik können Frauen (auch in meinem engsten Familienkreis... ) offensichtlich NICHT gut autofahren - zumindest nicht rückwärts...
Egal - ihre Versicherung zahlt alles und gut ist'...
--
Herzliche Grüße!
Hal
--------
"Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen;
man kann sogar einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen;
aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen!"
Abraham Lincoln | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an hal9000 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
|
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5790
User seit 15.07.2006
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 899
User seit 03.05.2011
| |
|
Affiliate-Anzeigen:
|
|
|
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| |
|
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 899
User seit 03.05.2011
| |
|