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... ist OFFLINE
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User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 09.06.2015 um 11:01 Uhr  
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Hubi schrieb:
Das Typenschild vom Linken Scheinwerfer.
Danke Hubi
hast mir damit schon sehr geholfen, wenn es wirklich zum Verbau neuer SW geht habe ich jetzt die Nummer von dem geänderten Typ.
--
U.WE aus D. fährt einen Sauger
der von meinem sabbern feuchte Augen kriegt
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noch immer SLK R172 55 AMG
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User seit 17.01.2005
| Geschrieben am 13.07.2015 um 17:10 Uhr  
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U WE 55 schrieb:
Der Gerichtstermin in Hildesheim ist am 07.07.2015 um 11:30h.
Die Einladung des Gerichts kam am Freitag bei mir an.
Bin mal gespannt wie es dort weitergeht.
Wir auch Uwe - was ist die Sache denn nun ausgegangen?
--
Viele Grüße, Bernd
***Wir sind im Auftrag des Bembels unterwegs***
"Es sind 106 Meilen nach Chicago, wir haben genug Benzin im Tank, 'n halbes Päckchen Zigaretten, es ist dunkel, und wir tragen Sonnenbrillen!" | Antworten
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User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 13.07.2015 um 17:33 Uhr  
| Am 21.07 ist Urteilsverkündung, wenn er es schafft, sonst ist Euer Gnaden im wohlverdienten Sommerurlaub und danach kommt dann etwas
Lief alles kurz und geschmeidig ab... 10 Minuten Gütetermin und 10 Minuten anschließend Anhörung, da man sich nicht im Gütetermin verständigen konnte...
Die Gegenseite meinte dies wäre ja ein einfacher Mangel den man schnell und unkompliziert beseitigen kann
Auf die Frage hin warum man dies den bisher nicht gemacht hätte kam keine Antwort...
Also weiterhin abwarten
--
U.WE aus D. fährt einen Sauger und lieber mit der Fahrrad ins Freibad, als mit dem Mercedes zur Arbeit!
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User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 21.07.2015 um 17:37 Uhr  
| Hi ja der Termin war heute, habe aber keine Infos bisher wie es ausgegangen ist.
Es war keine Anwesendheit gewünscht bzw. mein Anwalt sagte mir, dass der Beschluss
im stillen Kämmerlein getroffen wird.
Ich wollte erst hinfahren, aber nach Rücksprache mit meinem Anwalt habe ich es dann doch gelassen.
Ich hoffe der meldet sich sobald er etwas verkünden kann, sonst muss ich auf das Schreiben vom Gericht warten.
Habe heute eine Felge neu bestellt, war mir sicherer als eine reparierte
--
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User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 24.07.2015 um 19:22 Uhr  
| Urteil habe ich noch nicht,
aber.....
Laut meinem Rechtanwalt ist die Klage auf Rückabwicklung gescheitert....
Wir gehen jetzt vermutlich zum LAG um den Ausstausch der SW beschließen zu lassen.
Jo so kann es gehen ...
--
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User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 24.07.2015 um 23:44 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Bärnd am 25.07.2015 um 00:01 Uhr ]
U WE 55 schrieb:
Urteil habe ich noch nicht,
aber.....
Laut meinem Rechtanwalt ist die Klage auf Rückabwicklung gescheitert....
Wir gehen jetzt vermutlich zum LAG um den Ausstausch der SW beschließen zu lassen.
Jo so kann es gehen ...
Ja, lieber Uwe, hier bekommst du nicht Recht vor Gericht sondern ein Urteil!
Sehr oft liegt zwischen dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürger und dem gesprochen Urteil Welten.
Unglaublich, wirklich unglaublich dein "Leidensweg"
Aber andere Mütter haben auch schöne Töchter
Beste Grüße
--
Champagnerluft
Wer einen Roadster will der weich und bequem ist - fährt SLK!
Das ändert auch nicht das Model aus Affalterbach
Matthias Malmedie - GRIP -Die Autosendung
Zitat repariert. Leute, es gibt auch ein "end-quote"
Schönen Gruß vom Mod | Antworten
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User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 28.07.2015 um 11:19 Uhr  
| So Begründung ist eingetroffen...
Also die Rückabwicklung wird abgelehnt der Mangel ist bestätigt.
Nach Rücksprache mit meinem Anwalt werden wird jetzt eine Instanz weiter gehen..habe ja Zeit
--
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User seit 10.12.2007
| Geschrieben am 28.07.2015 um 11:41 Uhr  
| Hallo Uwe,
wenn "der Mangel durch den Austausch der Scheinwerfer behebbar ist", dann soll Mercedes das machen.
Ob auf Garantie, oder selber bezahlt, danach würde ich wenn die Scheinwerfer wieder beschlagen, reklamieren.
Vielleicht bekommst Du so alle 14 Tage neue Scheinwerfer, bis Mercedes die Geduld verliert.
Das (Mercedes noch die Möglichkeit zur Fehlerbeseitigung geben) ist IMO der nächste Schritt, den Du einhalten mußt, sonst ist der Weg zur höheren Instanz von vorneherein zum Scheitern verurteilt.
--
Gruß Wolfgang (Bremen) 200 K 7/2004 | Antworten
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