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| Geschrieben am 09.01.2015 um 15:29 Uhr  
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Slk-Andi schrieb:
Ich habe schon eine menge mit den SW mitgemacht BJ. 4/2011 im Oktober 2014 wurden neue Belüftungsdeckel eingebaut, dass hat nichts gebracht, mitte Dezember 2014 habe ich komplette neue Scheinwerfer erhalten, mein Mechaniker teilte mir mit das diese jetzt einen komplett anderen Aufbau für die Entlüftung hätten, am 05.01.2015 dichtes Schneetreiben/Regen um die 0 °Grad und die Scheinwerfer laufen wieder an das ist nur mehr zum ich habe nur das Glück das wir in Österreich 4 Jahr Garantie haben und diese noch um 3 Jahre verlängern können.
Lg aus Wien
--
Schöne Grüße.
Slk-Andi
Hallo Andi,
kannst du mir eventuell die neue Ersatzteilnummer für beide SW mitteilen,
damit ich sehen kann ob es zu der bisherigern Abweichungen gibt.
--
Es grüßt U.WE aus D.
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| Geschrieben am 25.01.2015 um 20:14 Uhr  
| So mal einen neuen Stand.
Der Gutachter hat angerufen und möchte meinen SLK für ca. 4 Wochen fahren um die feuchten SW und die Abtrockzeit nach zu vollziehen.
Begeistert bin ich nicht dass ein Fremder mein Auto über 4 Wochen fährt auch wenn es der Beweissichertung dient.
Für mich sind es wieder Kosten:
Fahrzeug anmelden
Winterreifen montiern > liegen bei MB
Versicherung auf Nutzung durch Dritte erweitern..
KM die zusätzlich auf den Tacho kommen
Ich weis noch nicht ob dass alles einen Sinn macht
--
Es grüßt U.WE aus D.
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User seit 17.01.2005
| Geschrieben am 25.01.2015 um 22:15 Uhr  
| Also in meinem nächsten Leben werde ich auch Gutachter. Ich hätte mir die 4 Wochen aber erst im Frühjahr genommen - dann macht's mehr Spass.
--
Viele Grüße, Bernd
***Wir sind im Auftrag des Bembels unterwegs***
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User seit 12.08.2003
| Geschrieben am 26.01.2015 um 18:19 Uhr  
| Ist ja auch schon komisch, bei einer kurzen Regenfahrt oder in der Waschanlage könnte er dass Problem nachvollziehen, dann nochmal 1 Tag für die Trocknungsphase und der Drops ist gelutscht.
Ich möchste nicht schreiben welchen 5 stelligen Betrag der Gutachter abruft
und dabei noch Spaß hat
--
Es grüßt U.WE aus D.
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| Geschrieben am 26.01.2015 um 19:49 Uhr  
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SLK172 schrieb:
Ich kann mir höchstens vorstellen, dass er sein Gutachten so fundiert wie möglich erstellen will und damit nachweist, dass dies kein Problem ist, welches "nur mal kurz" auftritt, sondern quasi bei jeder Regenfahrt über einen entsprechend langen Zeitraum.
Gruß
Guido
--
R172 ///AMG + W212
Der will nicht nur, sondern ist mehr als verpflichtet dazu!
Was den Ablauf zur Erstattung und die Kostennote angeht, kann ich mir einen fünfstelligen Betrag beim besten willen nicht vorstellen. Der Std. Satz ist im JVEG ganz klar mit 75,-/ Std. für diese Fachgruppe festgelegt. Mithin dürfte ein Auslagenvorschuß für das geforderte Gutachten von 2.000 € weit ausreichend und angemessen sein. Weiterhin hätte ich persönlich auch eine andere Vorgehensweise gewählt, hier hätte man mit Einverständnis der Parteien mit 3- 4 relativ kurzen und witterungsabhängiger Terminierung arbeiten können. 4 Wochen ist schon reichlich und auch ungewöhnlich. Ist der Sachverständige ein öffentlich bestellter und vereidigter von der IHK, oder einer von den kleinen grünen Männchen; Dann würde es mich nicht wundern.
--
R171 200K Facelift 2008´- 2012´
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