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Tipps und Technik R172 » » Thema: Kaufverhandlungen gescheitert! |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
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User seit 11.07.2004
| Geschrieben am 28.01.2012 um 13:09 Uhr  
|
SLK172 schrieb:
da der Händler auf den Preis für die Inzahlungsnahme noch 19 % MwSt aufschlagen und beim Wiederverkauf eine 2-jährige Garantie geben muss.
Das stimmt beides nicht und ist daher kein Argument.
OK, meine Aussage war so nicht korrekt und auch mißverständlich. Nach Aussage einer MB-Vertretung muss der Händler 19 % MwSt auf den Unterschied zwischen Einkaufspreis und Netto-Verkaufspreis aufschlagen. Es gibt bei MB 1 Jahr Gewährleistung und ein weiteres Jahr Garantie. Diese Kosten werden durch eine Versicherung abgedeckt, die MB angeblich 500 € kostet. MB nimmt nach Aussage keine Fahrzeuge in Zahlung, die älter als 6 Jahre sind, da es sich nicht lohnt.
Das angesichts dieser Aussage MwSt, Gewährleistung und Garantie kein Argument sind kann ich daher nicht nachvollziehen.
Gruß
Volker
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 28.01.2012 um 13:33 Uhr  
| Hallo Volker
Wo du all diese "Weisheiten" her hast, ist mir rätselhaft. Das mit ein Jahr Gewährleistung mag ja korrekt sein, aber das MB dazu noch ein Jahr Garantie gibt ,die durch eine Versicherung abgedeckt sein soll, glaube ich nicht. Das Mercedes keine Fahrzeuge in Zahlung nimmt, die älter als 6 Jahre sind dürfte auch ein Märchen sein.
Ich jedenfallls habe so eine Aussage noch nie gehört.
Gruß Aljubo | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 469
User seit 11.07.2004
| Geschrieben am 28.01.2012 um 14:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von VL am 28.01.2012 um 14:45 Uhr ]
Aljubo schrieb:
Hallo Volker
Wo du all diese "Weisheiten" her hast, ist mir rätselhaft. Das mit ein Jahr Gewährleistung mag ja korrekt sein, aber das MB dazu noch ein Jahr Garantie gibt ,die durch eine Versicherung abgedeckt sein soll, glaube ich nicht. Das Mercedes keine Fahrzeuge in Zahlung nimmt, die älter als 6 Jahre sind dürfte auch ein Märchen sein.
Ich jedenfallls habe so eine Aussage noch nie gehört.
Zitat:
"Wenn Sie bei einem unserer Mercedes-Benz Partner einen Gebrauchten erwerben, ist das Fahrzeug fachmännisch geprüft – und in den meisten Fällen auch mit der Mercedes-Benz Gebrauchtfahrzeuggarantie versehen. "
Quelle:
http://www.mercedes-benz.de/content/germany/mpc/mpc_germany_website/de/home_mpc/passengercars/home/_used_cars/guarantees/europe_guarantee.html
Die Aussage, dass MB keine Gebrauchtfahrzeuge, die älter als 6 Jahre sind, in Zahlung nimmt stammt von einem Verkäufer der MB-Vertretung in Hildeshein, als ich meinen 9 Jahre alten SLK in Zahlung geben wollte. Die Begründung war, dass MB generell eine Gebrauchtwagengarantie gibt, die MB im Rahmen einer Versicherung 500 € kostet und sich bei Fahrzeugen mit einem Alter von über 6 Jahren nicht mehr rechnet.
Gruß
Volker
P.S.: Ist alles, was Du noch nicht gehört hast, grundsätzich falsch oder habe ich Dich falsch verstanden?
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User seit 11.09.2004
| Geschrieben am 28.01.2012 um 14:44 Uhr  
| Mahlzeit,
die Aussage, dass MB keine Fahrzeuge in Zahlung nimmt, die älter als 6 Jahre sind, ist so nicht grundsätzlich zutreffend, auch wenn ein einzelner Verkäufer das behauptet, um evtl. eine Inzahlungsnahme abzuwenden.
Was zutrifft ist, dass sich die MB NLs so gut wie nie Fahrzeuge auf den Hof stellen, die älter als 6 Jahre sind. Das hat aber einen Marketinggrund, denn mal will nicht das entsprechende Klientel bedienen. Trotzdem gibt's aber genug andere Händler, die dann diese Farhzeuge bei den NLs kaufen und weiterveräußern.
Und wenn MB freiwillig 24 Monate Gewährleistung/Garantie gibt, dann hat der Kunde ja auch den Gegenwert dafür und ist bereit mehr zu zahlen. So war meine Aussage zu verstehen, dass dies kein Grund sei.
Gruß
Guido
--
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Beiträge: 469
User seit 11.07.2004
| Geschrieben am 28.01.2012 um 14:50 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von VL am 28.01.2012 um 14:55 Uhr ]
SLK172 schrieb:
Mahlzeit,
die Aussage, dass MB keine Fahrzeuge in Zahlung nimmt, die älter als 6 Jahre sind, ist so nicht grundsätzlich zutreffend, auch wenn ein einzelner Verkäufer das behauptet, um evtl. eine Inzahlungsnahme abzuwenden.
Er hat nicht nur die Inzahlungsnahme erfolgreich abgewendet, sondern auch den Verkauf eines R172 Neuwagens.
--
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| Geschrieben am 28.01.2012 um 15:11 Uhr  
| Hallo,
hier werden ein paar Begriffe durcheinander gebracht.
Also, der Händler muss grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung geben. Bei einer gebrauchten Sache kann diese auf 1 Jahr verkürzt werden. Muss aber dann auch so im Vertrag stehen. Bei den genannten 6 Monaten handelt es sich um die Beweislastumkehr. Das heißt in den ersten 6 Monaten muss der Händler beweisen dass ein Schaden nicht verhanden war. Nach den 6 Monaten ist der Kunde in der beweispflicht.
Zur Niederlassung, also für bestimmte Fahrzeuge wird eine Junge Sterne Garantie angeboten, diese dürfen gemäß Bedingungen nur ein bestimmtes Alter haben, glaube 6 oder 7 Jahre. Grundsätzlich nimmt die NL Fahrzeuge jeden alters in Zahlung, leben ja schließlich vom An- und Verkauf, wie schon geschrieben wurde gehe diese dann an die Aufkäufer (Export usw.) und kommen nicht in die Ausstellung.
Gruss chris | Antworten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 28.01.2012 um 16:02 Uhr  
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syltfan schrieb:
moin aljubo,
ein Freund von mir verhandelt grad wegen dem Kauf eines 250cdi
auch ihm wurde gesagt,dass er natürlich die "Geburtstagsprämie" von MB in Höhe von € 3.000,- für seinen Gebrauchten erhält.
Diese "Prämie" hat nichts mit dem individuellen Nachlass beim Neuwagen-Preis zu tun.
Gruß
Thore
Hallo Thore
Es mag schon sein, dass das von den einzelnen MB Händlern oder Niederlassungen unterschiedlich gehandhabt wird mit den Prämien, bzw Nachlässen. Aber in meinem Fall war zwar der Nachlass noch aktzeptabel, aber die Inzahlungnahme meines Gebrauchten eben nicht und daher habe ich jetzt auch nichts mehr in dieser Richtung unternommen.
Gruß Aljubo
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