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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 07.01.2012 um 11:42 Uhr  
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55er Original schrieb:
Hallo,
ich habe vor kurzem mal beim Autohaus24.de eine Anfrage gemacht.Da waen schon knapp 12% drin.Beim Händler des vertrauens müste da noch mehr gehen.
Gruss
Markus
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Hallo Markus
Mag sein, dass das eine oder andere Zehntel an Nachlass noch drin wäre, aber ich bin der Meinung "Leben und Leben lassen".
Das der Verkäufer nocht nicht ans äußerste Limit gegangen ist, ist sein gutes Recht (ich hätte es vermutlich auch nicht getan).
Aber bevor ich bei einem mir unbekannten, Online-Händler kaufe, verzichte ich lieber auf ein paar Euro Nachlass und kauf da, wo ich mir sicher bin der Verkäufer zieht mich nicht übern Tisch.
Vor einigen Jahren hat mich genau dieser Verkäufer bei meiner "Wandlung" sehr unterstützt.
Meine Devise ist, ich kann kaufen, muss aber nicht.
Gruß Aljubo
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Beitrag von:
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Beiträge: 11905
User seit 05.03.2008
| Geschrieben am 07.01.2012 um 15:59 Uhr  
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Aljubo schrieb:
Vor einigen Jahren hat mich genau dieser Verkäufer bei meiner "Wandlung" sehr unterstützt.
Hi Aljubo,
du hast wahrscheinlich Recht, aber...........
ich bin mit meiner MB-NL werkstattmäßig sehr zufrieden, aber.................
ich bekomme alle 2 Jahre einen neuen Verkäufer für mein Gebiet vorgestellt
und bei jedem fängt man wieder bei Null an
Aus dieser Sichtweise heraus ist es egal, wo man käuft
Gruß aus Meenz / Werner
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 07.01.2012 um 16:32 Uhr  
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kwmainz schrieb:
Aljubo schrieb:
Vor einigen Jahren hat mich genau dieser Verkäufer bei meiner "Wandlung" sehr unterstützt.
Hi Aljubo,
du hast wahrscheinlich Recht, aber...........
ich bin mit meiner MB-NL werkstattmäßig sehr zufrieden, aber.................
ich bekomme alle 2 Jahre einen neuen Verkäufer für mein Gebiet vorgestellt
und bei jedem fängt man wieder bei Null an
Aus dieser Sichtweise heraus ist es egal, wo man käuft
Gruß aus Meenz / Werner
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Hallo Werner
In deinem Fall ist das natürlich was anderes, aber mein Verkäufer aus der Niederlassung, ist mir schon seit Jahren bekannt und außerdem wohnt er nur 3 Km von meinem Wohnort entfernd
Gut es ist nicht schlimm das wir uns nicht auf Anhieb einig wurden, aber das kann sich noch ändern, wie bereits schon erwähnt, ich hab Zeit.
Gruß Aljubo
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Beitrag von:
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User seit 22.12.2007
| Geschrieben am 08.01.2012 um 14:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von RPGamer am 08.01.2012 um 15:01 Uhr ]
xfred343 schrieb:
Jetzt Punkto Vorführwagen, wenn du deinen Händler sehr gut kennst: dann ist eventuell folgende Sondervereinbarung möglich: Auto erhältst du sofort als Neuwagen zur alleinigen Nutzung ausgeliefert, das Auto bleibt aber 3 Monate beim Händler angemeldet - du übernimmst die Versicherungskosten und die Ummeldungekosten nach 3 Monaten.
So habe ich es auch damals bei meinem smart gemacht. Das hat sich damals deutlich im Endpreis bemerkbar gemacht, weil die Händler so wesentlich bessere Einkaufskonditionen bekommen (und weitergeben können). Ich wußte von dieser Möglichkeit damals auch nichts, aber der Geschäftsführer von dem Autohaus hatte mir dieses Angebot gemacht (wollte dort einen Jahreswagen von der Drehscheibe kaufen, aber so war der Neuwagen sogar günstiger).
Sogar eine Plus3-Finanzierung über die Daimler-Bank war über diesen Weg noch möglich.
Ein Fahrzeug beim Händler in Zahlung geben ist immer sehr frustierend. Egal wie alt der Wagen ist, wenn man die Möglichkeit hat sein Auto privat zu verkaufen ist das immer besser.
--
Gruß,
Markus
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User seit 29.03.2011
| Geschrieben am 09.01.2012 um 18:15 Uhr  
| Hallo,
lese hier: Markt wird mit SLK R172 überschwemmt - Preise niedrig MB macht Markt kaputt.
Dann wieder: Kaufverhandlung gescheitert wegen dem Preis.
Meine Erfahrung ist,mehr Rabatt wie von einem Internetvermittler ist
für einen Privatkäufer nicht zu bekommen
Bei Inzahlungnahme eines gebrauchten ist entweder dieser Preis hoch,dafür geringen Rabatt für den Neuwagen oder umgekehrt.
Habe in und um Berlin sämtliche Händler angesprochen,aber einen Preis
wie vom Internetvermittler nicht bekommen waren sogar darunter
Ist meine persönliche Erfahrung.
Gruß Manne | Antworten
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User seit 11.07.2004
| Geschrieben am 27.01.2012 um 17:23 Uhr  
| 11 % war m. E. ein sehr gutes Angebot. Den BMW solltest Du privat verkaufen, da der Händler auf den Preis für die Inzahlungsnahme noch 19 % MwSt aufschlagen und beim Wiederverkauf eine 2-jährige Garantie geben muss. Eine entsprechende Versicherung soll angeblich rund 500 € kosten. Dazu kommen Aufarbeitungszeiten und kleinere Reparaturen um das Fahrzeug verkaufsbereit zu machen.
--
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Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 469
User seit 11.07.2004
| Geschrieben am 27.01.2012 um 17:31 Uhr  
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manne schrieb:
Meine Erfahrung ist,mehr Rabatt wie von einem Internetvermittler ist
für einen Privatkäufer nicht zu bekommen
nne
Die Internetvermittler bieten 10 %. Z. B. "Mein Auto". Die bekommst Du auch bei einem Händler. Allerdings wird es am Wohnort schwer, da man keinen Ärger mit Bestandskunden bekommen möchte. Wenn man jedoch im fremden Gehege wildern kann, ist das kein Problem.
--
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 27.01.2012 um 17:49 Uhr  
| Hallo
Das mit der 2 jährigen Garantie für Gebrauchtfahrzeuge ist mir neu. Ich kenne 6 Monate, ich glaube da bist du falsch informiert.
Ich handle immer so beim Fahrzeugwechsel, wenn meine Preisvorstellungen zu weit vom denen das Händler entfernt sind, wird eben nicht gekauft.
Mit dieser Praxis habe ich die letzten 15 Jahre Autos gekauft oder verkauft.
Nach dem Motto ich KANN MUSS aber NICHT. | Antworten
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User seit 17.03.2007
| Geschrieben am 28.01.2012 um 11:59 Uhr  
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SLK172 schrieb:
da der Händler auf den Preis für die Inzahlungsnahme noch 19 % MwSt aufschlagen und beim Wiederverkauf eine 2-jährige Garantie geben muss.
Das stimmt beides nicht und ist daher kein Argument.
Gruß
Guido
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EQP 1/12
Hal.lo,
richtig Guido: es stimmt beides nicht!
Der Verkäufer einer gebrauchten Sache muss (wie JEDER Verkäufer) keine Garantie geben - die ist IMMER freiwillig!
ABER er muss eine mindestens 1-jährige Kaufgewährleistung für Sachmängel geben, WENN er Unternehmer (also gewerblicher Verkäufer) ist und der Käufer ein Verbraucher ist, also ein sog. Verbrauchgüterkauf vorliegt. (§ 475 II BGB).
--
Herzliche Grüße!
Hal
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"Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen;
man kann sogar einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen;
aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen!"
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