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Tipps und Technik R172 » » Thema: Wassereintritt im Bereich A-Säule/Dachverkleidung
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 Geschrieben am 19.01.2012 um 15:31 Uhr   
Also da bist du zurecht sauer. Für mich ist ein Wassereintritt mit aus das schlimmste was es gibt für ein Auto. Ich persönlich wäre da echt auf 180.
Wenn das mit unserem SLK auch so kommt, na dann wirds aber gesellig in der Niederlassung

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   BlackBenz

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 Geschrieben am 19.01.2012 um 22:37 Uhr   
Moin Kollegen,

danke für die 'Beileidsbekundungen' - vielleicht sollte ich die Kiste ja doch solangsam 'beerdigen'... Glücklich werd ich mit dem Wagen sicher nicht mehr.

Das Komische an der ganzen Sache ist nur - wieso hälts ne Weile (hatte ja zwischenzeitlich öfters mal geregnet und ich konnte da nichts feststellen - war alles trocken) und taucht dann wieder auf? Das Auto stand heute den ganzen Tag im Freien (Firmenparkplatz) und war immer wieder Regenschauern ausgesetzt - ich konnte aber zwischenzeitlich nichts feststellen. Auch heute abend nicht - wobei es wieder stärker geregnet hatte. Lasse ihn daher heute nacht draußen, mal sehen wie morgen früh die Lage ist.

Unterm Strich werde ich das Spiel aber nicht nochmal mitmachen, es wird Zeit sich nach Alternativen umzuschauen.

Gruß - BB

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 Geschrieben am 19.01.2012 um 23:01 Uhr   


BlackBenz schrieb:
Moin Kollegen,

danke für die 'Beileidsbekundungen' - vielleicht sollte ich die Kiste ja doch solangsam 'beerdigen'... Glücklich werd ich mit dem Wagen sicher nicht mehr.

Das Komische an der ganzen Sache ist nur - wieso hälts ne Weile (hatte ja zwischenzeitlich öfters mal geregnet und ich konnte da nichts feststellen - war alles trocken) und taucht dann wieder auf? Das Auto stand heute den ganzen Tag im Freien (Firmenparkplatz) und war immer wieder Regenschauern ausgesetzt - ich konnte aber zwischenzeitlich nichts feststellen. Auch heute abend nicht - wobei es wieder stärker geregnet hatte. Lasse ihn daher heute nacht draußen, mal sehen wie morgen früh die Lage ist.

Unterm Strich werde ich das Spiel aber nicht nochmal mitmachen, es wird Zeit sich nach Alternativen umzuschauen.

Gruß - BB

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Hallo BB

Ich glaube ich habs schon mal geschrieben, ich bewundere deine Geduld. Wenn das mein Auto wäre, hätte ich schon längst die Rückabwicklung des KV eingeleitet.
Vieleicht kennst du meine Storry mit dem Automatikgetriebe bei einen R 171 280 er, das auch nie richtig funktionierte. Nach drei Versuchen gab ich den Wagen zurück und das ohne große Schierigkeiten.
Die finanziellen Einbußen waren damals gering.

Gruß Aljubo

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   BlackBenz

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 Geschrieben am 20.01.2012 um 01:17 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von BlackBenz am 20.01.2012 um 01:19 Uhr ]



Aljubo schrieb:

Hallo BB

Ich glaube ich habs schon mal geschrieben, ich bewundere deine Geduld. Wenn das mein Auto wäre, hätte ich schon längst die Rückabwicklung des KV eingeleitet.
Vieleicht kennst du meine Storry mit dem Automatikgetriebe bei einen R 171 280 er, das auch nie richtig funktionierte. Nach drei Versuchen gab ich den Wagen zurück und das ohne große Schierigkeiten.
Die finanziellen Einbußen waren damals gering.

Gruß Aljubo



Hallo Aljubo,

Rückabwicklung ist ein gutes Stichwort. Die Frage ist nur - wie sieht das genau aus, wenn das Auto (in meinem Besitz seit Ende 07/2011) mittlerweile - seit Kauf - schon 8tkm gelaufen ist und 10 Monate alt ist? Ich habe das Autohaus, von welchem ich den Wagen gekauft hatte, angesichts der Probleme bereits vor einiger Zeit kontaktiert (Verkäufer) - die Antwort war da dann halt: Tut mir leid für Sie, was soll ich da jetzt sagen?! Und der Typ, der gleich zum RA rennt bin ich auch nicht. Ziel für mich ist es, daß die Mängel vollständig behoben werden - zur Not beim Hersteller direkt. Und dann, wenn esvkeine Vorkommnisse mehr gibt - den Wagen schnellstmöglich loswerden. Und das wars dann...

Gruß - BB

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 Geschrieben am 20.01.2012 um 08:10 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Frank280 am 20.01.2012 um 08:28 Uhr ]

Hallo!
Heute ist hier mein Schreib-Debüt.
...also, Undichtigkeit SLK.
Fahre seit 1996 SLK - 2x R170 und 1x R171 - und was soll ich sagen, ALLE waren undicht, an der Stelle oder am kl. 3Ecks-Fenster hinten.
Beim Ersten wurde nach 4 Versuchen durch das Autohaus kapituliert. Aussage: Ist halt ein Kabrio, muss man mit leben. Direkt ans Werk gewandt, 2 Wo. dort und dicht. Alle Dichtungen wurden ausgetauscht. Am Zweiten (R170 Facelift, man sollte glauben MB würde dazu lernen) Scheiben-Anpressdruck und Türe neu eingestellt, da undicht. Nach 3 weiteren Versuchen dicht. Nun R171 und auch hier UNDICHT und nach 2 Versuchen dicht. Für ein Premium-Hersteller ("Das Beste oder Nichts") eher NICHTS, oder!? Ob ich mir da einen R172 kaufe, eher fraglich! PS: am R171 war noch der Nockensensor defekt und die Getriebesteuerung auch.

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 Geschrieben am 20.01.2012 um 09:04 Uhr   


BlackBenz schrieb:



Aljubo schrieb:

Hallo BB

Ich glaube ich habs schon mal geschrieben, ich bewundere deine Geduld. Wenn das mein Auto wäre, hätte ich schon längst die Rückabwicklung des KV eingeleitet.
Vieleicht kennst du meine Storry mit dem Automatikgetriebe bei einen R 171 280 er, das auch nie richtig funktionierte. Nach drei Versuchen gab ich den Wagen zurück und das ohne große Schierigkeiten.
Die finanziellen Einbußen waren damals gering.

Gruß Aljubo



Hallo Aljubo,

Rückabwicklung ist ein gutes Stichwort. Die Frage ist nur - wie sieht das genau aus, wenn das Auto (in meinem Besitz seit Ende 07/2011) mittlerweile - seit Kauf - schon 8tkm gelaufen ist und 10 Monate alt ist? Ich habe das Autohaus, von welchem ich den Wagen gekauft hatte, angesichts der Probleme bereits vor einiger Zeit kontaktiert (Verkäufer) - die Antwort war da dann halt: Tut mir leid für Sie, was soll ich da jetzt sagen?! Und der Typ, der gleich zum RA rennt bin ich auch nicht. Ziel für mich ist es, daß die Mängel vollständig behoben werden - zur Not beim Hersteller direkt. Und dann, wenn esvkeine Vorkommnisse mehr gibt - den Wagen schnellstmöglich loswerden. Und das wars dann...

Gruß - BB

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Hallo BB

Natürlich würde ich auch nicht gleich zum Anwalt rennen, aber irgendwann ist Schluß mit der Nachbesserung, oder willst du ewig so weitermachen?

Bei mir sah das damals so aus, mein SLK war 1 Jahr und 26000 km in meinem Besitz, als die drei Nachbesserungsversuche nichts brachten. Ich ging zum Verkaufsleiter der Niederlassung und stelle einen Antrag auf Rückabwicklung des KV mit der Option wieder ein gleiches Fahrzeug zu kaufen. Die Genehmigung der Rückabwicklung dauerte etwa vier Wochen. Darauf wurde das Fahrzeug von der Dekra geprüft und ein Wertgutachten erstellt. Als das alles erledigt war wurde von der Niederlassung die Kalkulation erstellt. Es wurden mir 0,5 % pro 1000km vom Kaufpreis berechnet, wobei eine Zinnserstattung von ca 4% gegengerechnet werden muss.
Auf jeden Fall, ich bekam einen neues Auto, und zahlte dafür 2946 Euro. Mit dem Neuen war ich dann rundum zufrieden.

Ich würde es dir auch raten, endlich einen Schlußstrich zu ziehen.

Gruß Aljubo

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   mm-slk

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 Geschrieben am 20.01.2012 um 09:29 Uhr   
Was Aljubo schreibt, trifft absolut zu. Die Rückabwicklung ist mittlerweile durch gängige Rechtsprechung geregelt. Wenn also die Rückabwicklung des Kaufvertrages (früher nannte man dies auch Wandlung) zulässig ist, also die maximale Anzahl von Nachbesserungsversuchen erfolgt ist, der Fehler aber immer noch vorliegt, kann man die Rückabwicklung auch ohne Anwalt schriftlich beim Händler einfordern. Als Ausgleich für die Nutzung des Fahrzeugs muss man halt den Prozentsatz auf die Kilometerleistung zahlen.
Wenn Du mit dem Wagen nicht glücklich wirst, ist vielleicht ein Ende mit Schrecken besser als ein Schrecken ohne Ende.

--
mm-slk

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 Geschrieben am 21.01.2012 um 13:57 Uhr   
Hallo BB,

Es ist alles richtig was zu der Rückabwicklung des Kaufvertrages ausgeführt wurde.

Gleichwohl ist es ratsam, wenn sich garnichts mehr bewegt bzw. keine Einsicht gezeigt wird, anwaltliche Untersützung einzubeziehen.

Ich gehe mal davon aus, daß Du die Kostenseite über die Verkehrs - Rechtsschutzversicherung abgedeckt bekommst: § 21 - Verkehrsrechtschutz Abs. 4.

Viel Erfolg Horst

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   R172-Red

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 Geschrieben am 22.01.2012 um 08:32 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von R172-Red am 22.01.2012 um 08:35 Uhr ]

Hallo,

hier von mir der dringende Tipp erst mal auf einen Anwalt zu verzichten. Mercedes hat die Strategie seit einiger Zeit geändert. Ab Anwaltsschreiben gibt es keine "Kulanz" mehr sondern nur Anwaltsregelung. Kulanz heißt hier Entgegenkommen bei Fahrzeugbewertung/Ersatzfahrzeug.

Daher vom Vorgehen:
1. Mindestens 2 Nachbesserungsversuche zulassen
2. Wenn erfolglos die Vorstellung des Fahrzeugs beim Mercedes Werkstechniker verlangen (kommt meist 1 mal pro Monat), inkl. Fristsetzung für Behebung (max 3 Wochen).
3. Wenn erfolglos formell an Deinen Vertragspartner, d.h. da wo Du den Wagen gekauft hast ein Schreiben, in dem Du die Rücknahme des Fahrzeugs forderst (wieder mit Frist). Am besten per Fax so daß Zugang nachgewiesen ist.
-> Anwalt wirklich erst wenn hier keine Bewegung entsteht!
Alternativ: Schreiben vom Anwalt verfassen lassen, aber privat unter Deinem Namen absenden.

Viel Glück das Sie Deinen doch noch dicht bekommen!

Gruß

--
R172-Red

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 Geschrieben am 22.01.2012 um 08:59 Uhr   
Hallo R-172 Red

Ich kenne natürlich die aktuelle Strategie von Mercedes nicht. Aber das man nicht gleich mit dem Anwalt kommt, glaube ich versteht sich von selbst.
Was in meinen Augen auch sehr wichtig ist, das man die Unterstützung vom Händler bzw. der Niederlassung hat (die hatte ich damals) Gut, die Nachvesserungsvesuche glaube ich, ist auch selbstverständlich. Aber nach drei beim gleichen Mangel, muss Schluss sein.

Das Ganze kann man selbst ein bischen Steuern, indem man sachlich bleibt, aber auch zeigt das die Geduld nicht unbegrenzt ist.

Ich damals habe meine Strategie auch vorher mit einem Anwalt besprochen, der aber dann doch nicht tätig werden musste.

Wenn man wieder ein Auto abnimmt geht das Prozedere natürlich schneller, als wenn man sich das Geld ausbezahlen lässt und zu einen anderen Hersteller wechselt.

Gruß Aljubo

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