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Tipps und Technik R171 » » Thema: Xenon Scheinwerfer Alterserscheinungen |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3071
User seit 21.03.2006
| Geschrieben am 03.10.2021 um 13:02 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Dreifünfziger am 03.10.2021 um 13:18 Uhr ]
Hallo Peter
In der Acrylglasverarbeitung wird 320er trocken geschliffen und
mit Wachsfetten poliert.
Zähes Polycarbonat muss feiner mit 1000er nass geschliffen werden.
Bestenfalls mit 000 Stahlwolle nachgehen.
Dann wird auch dieses mit harter und weicher Lappenscheibe vor und fertigpoliert. Dabei werden keine Schleifmittel verwendet.
Ich bin seit fast 39 Jahren und der Acrylglas / Kunststoffverarbeitung
Ich lasse dir gerne auch das Video zukommen.
Ich lade dich aber gerne auch bei nächster Gelegenheit ein und du
Kannst einer Aufbereitung bewohnen.
https://www.felder.gmbh/
--
LG aus der Klingenstadt
Henning
2009er Bollerwagen | Antworten
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Beitrag von:
... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3647
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 03.10.2021 um 17:09 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 03.10.2021 um 17:13 Uhr ]
Nun, ich hatte ja erwähnt, dass, falls keine Schleifmittel verwendet werden, das Polieren, also Glätten und Einebnen der noch vorhandenen Schleifriefen der 1000 Körnung nur durch die mit
3. beschriebene thermische Einwirkung
und
4. plastische Verformung erfolgen kann
ggf. hier einen Kombination von Beidem.
oder noch als Nr. 5
Die Fasern der Polierscheibe sind härter und vor allem die Fasern feiner als die 1000er Körnung. Dann wären wir aber auch wieder bei Nr. 1. Es wird Material abgetragen
Die Physik oder Chemie kann auch bei den Kunststoffen nicht zaubern.
Es gilt auch bei Kunststoffen die Regel der Werkstoffkunde
„Härte ist der Widerstand eines Stoffes, welcher dem Eindringen eines anderen Stoffes entgegen gesetzt wird.
Basis war schon vor den Kunststoffen die Mineralkunde und dort die Härteskala nach Mohs.
Und falls aus Klingenstadt heißt, die Stadt wo die Messer herkommen, zwischen K und D, komme ich gerne mal vorbei.
--
Gruß Peter | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3071
User seit 21.03.2006
| Geschrieben am 03.10.2021 um 18:10 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Dreifünfziger am 03.10.2021 um 18:14 Uhr ]
Peter bei allem Respekt vor deinen sehr sehr wissenschaftlichen Ausführungen aber leider helfen diese hier Niemanden dessen Scheinwerfer so schlimm ausschauen.
Diese Kollegen brauchen einfach nur jemanden der es Aufbereiten kann und
eben auch macht.
Ich glaube nicht das von den Kollegen irgendjemand wirklich an den physikalischen oder chemischen Prozessen interessiert ist.
Wie lautet doch der alte Satz:
Nicht reden, machen!
--
LG aus der Klingenstadt
Henning
2009er Bollerwagen | Antworten
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Beitrag von:
... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3647
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 03.10.2021 um 18:19 Uhr  
| Nun, selber machen, haben wir beide doch ausgeschlossen, egal welche physikalische Umsetzung hier stattfindet.
Ohne Wissen womit und Können geht es nur schief.
Zumal, das muss schon „gekonnt“ gemacht werden, da zumindest nach aktueller Lage das Aufarbeiten der Scheinwerfer wegen Veränderung der Materialdicken und ggf. Streulichter nicht zulässig ist. Dies ist aber, ob des eigentlich Machbaren bei richtiger Ausführung auch beim der Zulassungsgesetzgebung in Diskussion wegen Nachhaltigkeit.
--
Gruß Peter | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3071
User seit 21.03.2006
| | |
Beitrag von:
... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3647
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 04.10.2021 um 03:22 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 04.10.2021 um 06:14 Uhr ]
Henning,
zu
natürlich ist das zulässig!
Sorry, Dein Können und alles in Ehren.
Ich schrieb das mit dem „nicht zulässig“ und „ es ist in Diskussion“ nicht aus Jux und Dollerei,
Es gab dazu vor ein paar Monaten eine Fernsehsendung, das waren nicht die Autodoktoren, es war auf Vox, WISO, Marktcheck oder ähnlich, die sind zur Rechereche von A nach B und zu Juristen, da wurde klar gesagt, aktuell nach den Bauvorschriften ist das Aufarbeiten nicht zulässig. Ich war selber dazu etwas überrascht.
Dann fand danach ich auf YT die Autodoktoren
und hier bitte ab Minute 9 Anruf beim TÜV
https://youtu.be/vGDdbw2oTgM
Ist schon was älter, von 2017
und zum Schluß Textausschnitt aus
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/ausstattung-technik-zubehoer/licht-und-beleuchtung/scheinwerfer-polieren/
Bericht vom letzen Jahr, Sept. 20
Ist Scheinwerfer polieren legal?
Die auf dem Markt üblichen Sets zur Scheinwerferaufbereitung enthalten mehrere Komponenten, wie etwa Nassschleifpapier, spezielle Kunststoffpolitur und Lack. Beim Aufbereiten der Scheinwerfer wird die Schutzschicht abgeschliffen und damit der Scheinwerfer "bauteilich verändert". Auch das Aufbringen von Lacken auf die geschliffene Abschlussscheibe ist eine derartige Veränderung.
All diese "Reparaturen" sind nach aktueller Gesetzgebung nicht zulässig. Mit einer derartigen Veränderung endet nicht nur die Typgenehmigung des Scheinwerfers, sondern gleichfalls die Zulassung des gesamten Fahrzeugs.
Auf Anfrage der ADAC Experten bestätigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: "Die Instandsetzung von Scheinwerfer-Abdeckscheiben durch Schleifen, Polieren und Versiegeln oder ähnliche Verfahren ist unzulässig."
Also, es wird gemacht, keine Frage, aber es erlischt die Betriebserlaubnis.
Im erstgenannten Fernsehbericht hieß es ja, „Das Verbot es ist nicht nachvollziehbar“ dazu auch Holgers Kommentar bei Autodoktoren „Das sind doch nur my“ und es laufen lt. dem ersten Bericht derzeit aufwendige Untersuchungen und auch Rechtsanfragen beim KBA, will mich da jetzt nicht festlegen, ob und warum man hier hier nicht das nicht zulassen kann, allein schon wegen der Ökologie und Nachhaltigkeit.
Auch kam zum Tragen bzw. die Frage: Nun es wird gemacht, und wenn es gut gemacht ist, wer will das feststellen und sanktionieren?
Das könnte nur der TÜV mit sehr aufwendigen Messungen und dazu fehlen Zeit und Mittel. Selbst in einem Haftungsfall wegen Blendung oder was auch immer, nahezu unmöglich, da das Aufbereiten als Ursache festzustellen.
Praktisch dürfe man zwar jeden Autolack bis auf die Grundierung polieren, aber schon das Entfernen von Insektenblut mit Autopolitur auf den Gläsern ist nicht erlaubt, wird jedoch sicher von vielen und auch mir gemacht. Man bemerke den Widersinn.
Aber aktuell, 3 Quellen sagen, bzw. schreiben -Aufbereiten ist verboten-
Wenn Du den (vielleicht neueren) Gesetzestext bringen kannst, der das doch erlaubt, ggf. mit Deinen Mitteln oder Du eine ABE oder Einzelgutachten ausstellen darfst, dann bitte. Aber schon Vorschleifen ist schon ein Abtragen und damit ist es nach dem Angeführten zuvor vorbei. Ich sehe das „ist erlaubt“ bis dato nicht.
Theoretisch, wenn Du das als „Fachbetrieb“ ggf. sogar gegen Rechnung machst, ohne im Auftrag dem Kunden schriftlich auf das „Erlischen der Betriebsanweisung“ und das Durchführen der Arbeit auf seinen Wunsch hinzuweisen, müßtst Du die so „bearbeiteten“ Scheinwerfer ersetzen.
By the Way. Mir geht es nicht ums Recht haben, auch wenn es den Eindruck macht und wenn Du das Gegenteil darstellen kannst korrigiere ich mich gerne.
Ich war nun auch über 49 Jahre in der QS im Automotive in vielen Bereichen und davon über ein Jahrzehnt auch mit Zulieferern beschäftigt. Ich bin sicher auch nicht fehlerfrei, aber verläßliche Definition und Bewertung von Spezifikationen und Normen waren für mich Bedingung.
Was nicht unbedingt heißt, dass ich den Zweck einer Norm mit gesundem Menschenverstand nachvollziehen konnte.
--
Gruß Peter | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 32
User seit 14.04.2020
| Geschrieben am 04.10.2021 um 07:21 Uhr  
|
Dreifünfziger schrieb:
Peter bei allem Respekt vor deinen sehr sehr wissenschaftlichen Ausführungen aber leider helfen diese hier Niemanden dessen Scheinwerfer so schlimm ausschauen.
Diese Kollegen brauchen einfach nur jemanden der es Aufbereiten kann und
eben auch macht.
Ich glaube nicht das von den Kollegen irgendjemand wirklich an den physikalischen oder chemischen Prozessen interessiert ist.
Wie lautet doch der alte Satz:
Nicht reden, machen!
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LG aus der Klingenstadt
Henning
2009er Bollerwagen
Moin Henning,
Danke für die Tipps und das direkte Gespräch.
Wir werden im Kontakt bleiben.
Gruß,
Richard
--
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Für "artgerechte" SLK-Haltung - Nur wenn es "junge Hunde" regnet bleibt er verschlossen (!)
2007er SLK 350 - Obsidian - Sportpaket
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3878
User seit 08.01.2015
| Geschrieben am 04.10.2021 um 08:36 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Det 59 am 04.10.2021 um 09:18 Uhr ]
psr-slk schrieb:
Henning,
zu
natürlich ist das zulässig!
Sorry, Dein Können und alles in Ehren.
Ich schrieb das mit dem „nicht zulässig“ und „ es ist in Diskussion“ nicht aus Jux und Dollerei,
Es gab dazu vor ein paar Monaten eine Fernsehsendung, das waren ... und so weiter...
--
Gruß Peter
Hallo zusammen,
Henning versteht sein Handwerk denn es ist sein Beruf täglich Kunststoffe zu bearbeiten. Profis können Kunststoffe so polieren, dass es hinterher nicht mehr auffällt und sie wie Neuteile aussehen!
Wenn natürlich jemand seine Scheinwerfer mit zu groben Schleif-Vorgängen "verunstaltet" muss sich nicht wundern wenn da der TÜV Einwände hat.
Was meint ihr, was wohl so ein originaler Bi-Xenon-Scheinwerfer für einen R171 kostet?
Wenn die Scheinwerfer gut auf Hochglanz poliert und versiegelt wurden fällt es auch einem Fachmann (TÜV) nicht mehr auf.
Die leicht eingetrübten Scheinwerfer habe ich selber mal bei unserem ehemaligen alten Vectra geschliffen, poliert und versiegelt, da ich nicht unnötig Geld in den alten Wagen stecken wollte.
Und ja - das polieren der Scheinwerfer ist nicht erlaubt - aber wo kein Kläger, da kein Richter.
--
5,5 Liter - Verbrauch auf auf 100 km? - Nein Hubraum!
Gruß Detlef | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3647
User seit 31.05.2006
| Geschrieben am 04.10.2021 um 10:55 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von psr-slk am 04.10.2021 um 10:57 Uhr ]
Det,
Dein Kommentar ist natürlich der einfachste Weg.
Und ja - das Polieren der Scheinwerfer ist nicht erlaubt - aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Und ich habe ja nicht behauptet das Henning das nicht könnte.
Wenn er aber schreibt: Das ist zulässig, da liegt er z. Zt. falsch und da er nicht ein China Internetanbieter irgendeiner Schundware ist hat er hier, je nach Angebotsweise, ein Problem.
Meinungen und Möglichkeiten hin oder her.
Und die Problematik, dass hier ein nicht nachvollziebares Geld verschwendendes Verbot besteht nannte ich auch und ich würde das „fachgerechte“ Aufarbeiten
sicher zumindest versuchen.
Und von durch das Aufarbeiten versauten Scheinwerfern, deren Nachbearbeitung noch sichtbar ist, war nie die Rede.
Aber akzeptieren von Faktischen, das fällt manchem mit Meinungen schwer.
--
Gruß Peter | Antworten
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Schreiberlevel: Forenritter
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User seit 21.03.2006
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