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Tipps und Technik R170 » » Thema: Dies und Das Ärger nach Gebrauchtkauf |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 245
User seit 24.04.2003
| Geschrieben am 01.04.2004 um 12:08 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-32 am 01.04.2004 um 12:23 Uhr ]
hallo 230black,
jedem ist es gestattet seine meinung mitzuteilen.....
aus diesem blickwinkel betrachtet habe ich unter bezug das ich selber mal einem schwarzen scharf aufgesessen bin doch noch recht erfreuliche erfahrungen gemacht und mir mein recht erkämpft,dieses spiegelt sich in meiner aussage natürlich wieder...(ich kan natürlich deine vorsicht verstehen)
also wenn ich ein auto kaufe bei dem ein unfall (mit sicherheit absichtlich, was der entsprechende vorbesitzer, nicht aber der verkäufer wohl auch dokumentieren würde und dazu auch noch der tachostand verändert wurde sind das für mich schon eklatante mängel, die man nicht auf sich berufen lassen sollte und die bei der heutigen neuen gesetzeslage schon ein grund zur wandlung darstellen (ich glaube unser wiesel kennt sich da bestens aus) oder zumindest eine entsprechende minderung des KP bewirken würde, was aber der verkäufer sicherlich nicht freiwillig tun wird....
jetzt mal im ernst !! bei diesen fakten und den noch aufgeführten mängel
was wollt ihr da unserem mitglied ruhigen gewissens empfehlen ??
gruss andreas
PS: nochmals der tip: auslesen des km standes bei mercedes und ggf weitere info einholen | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 247
User seit 21.03.2004
| Geschrieben am 02.04.2004 um 00:24 Uhr  
| Hallo Andreas,
das Recht seine Meinung frei zu äußern wollte und werde ich niemandem absprechen. Sorry, wenn da was falsch rübergekommen sein sollte . Ich gebe Dir Recht in Bezug auf den Kampf gegen den Betrug (ja, es kann lange dauern und man kann nach "Sieg" sicher wieder ruhig schlafen)! Jedoch ist am Anfang ein Versuch zur "kostensparenden" Klärung per Gespräch mit dem Verkäufer meiner Mewinung nach immer noch der einfachste Weg.
Frage: Das mit den gespeicherten Kilometern im SLK (abweichend zum Tacho) ist Wissen oder Hörensagen? Würde eine Werkstatt, welche Differenzen aufgedeckt hätte im Fall eines Gerichtstermins tatsächlich zu Ihrer Aussage und zum "Nachfragenden" stehen, welcher das Fahrzeug noch nicht mal in ihrem Haus erworben hat, zumal selbige nicht nicht direkt in die juristischen Streitigkeiten einbezogen ist Ich möchte nicht so recht dran glauben.
Grüße
Stephan
--
Karriere: Beförderung bis zur absoluten Inkompetenz.
Cyril Northcote Parkinson
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 245
User seit 24.04.2003
| Geschrieben am 02.04.2004 um 21:34 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-32 am 02.04.2004 um 21:43 Uhr ]
hallo stefan,
danke für deine ausführung ,
also um deine frage zu beantworten : es handelt sich um das wissen hier aus dem thread vor kurzem, außerdem kannst du mal unseren dr.mekkes anmailen , der kann dir genau sagen, wo beim slk der km-stand noch gespeichert wird und wenn mercedes die daten auslesen kann, gibt es doch bestimmt was schriftliches darüber, wie gerichtsverwertbar das ganze ist kann ich nicht sagen, will mich ja nicht mit "fremden federn" schmücken. allerdings würde es mich schon als besitzer eines fahrzeuges mit ungewissen km-stand beunruhigen und ich schon deshalb selber klarheit haben wollen, (also auslesen lassen)
dürfte bei mercedes doch nicht zu teuer sein wenn es überhaupt was kostet, frag doch mal bei deinem mb-händler nach.....
wünsche allen sonnige roadstertage,
gruss andreas
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 02.04.2004 um 22:30 Uhr  
| hi zusammen,
also zu den kilometern habe ich letztes jahr auch meine erfahrungen gemacht. bei einer kulanz-sache kam raus das mein fahrzeug schonmal mit einem höherem kilometerstand in einer anderen mercedes-werkstatt war.
auf nachfrage (durch mich) in meiner werkstatt, ob die werkstatt irgenwie den echten kilometerstand auslesen kann, sagte man mir klar nein.
ich mußte das ganze dann einklagen. offizielles schreiben vom anwalt mit staatsanwaltlicher hilfe an die mercedes rechtsabteilung ergab die gleiche antwort: keine weitere speicherung der kilometer außer im normalen tacho.
soviel also zur kilometerstandsspeicherung.
glück hatte ich dann aber doch noch. es kam raus das meine fahrgestellnummer in einer anderen werkstatt "doppelt" vergeben wurde. somit sind zwei kilometerstände durcheinander gekommen.
gruß frank | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 37
User seit 12.06.2003
| Geschrieben am 03.04.2004 um 23:04 Uhr  
|
neopel schrieb:
<font color='#AB2929'>[ Beitrag wurde zuletzt editiert von neopel am 01.04.2004 um 22:41 Uhr ]</font>
Ich hab mir im Januar meinen ersten slk200 gebraucht gekauft. TÜV und Unterlagen waren ok, auf den ersten Blick. Unfallfrei sollte er auch sein.
Mein Freund (Automechaniker war auch mit. und hat nichts negatives gefunden.)
1.) Gestern habe ich mir die Unterlagen nochmal angesehen, und dabei festgestellt das eine Achsvermessungs"Urkunde" dabei lag. Merkwürdig.
nach genauem hinsehen stand dort ein Kilometerstand von 96.000 drauf, von vor genau einem Jahr. Beim Kauf hatte mein SLK aber nur 79.000 runter... Merkwürdig. was tun ???
2.) beim heutigen autowaschen und polieren, stellte ich eine kleine micro Beule auf dem Dach fest. bei genauerer Untersuchung stellte ich fest das die "Hutablage" links etwas tiefer ist und beim fahren OBENOHNE im Kofferaum bei Vibrationen auf das Dach schlägt... das sieht mir leicht verzogen aus... genauso der der Kofferaumdeckel, auch nicht an allen ecken gleichmässig viel Luft.... UNFALLFAHRZEUG????
Vielleicht gibts ja einen Zentralcomputer wo man unter seiner
Fahrzeug ID NR:WDB1704351F002282 etwas mehr herausbekommt...
der Vorbesitzer kam aus RE... RE JV 13 vielleicht kennt jemand das Fahrzeug
Für Hilfe jeder Art... die mir meinen Fahrspass nicht allzusehr versauen .. bin ich echt dankbar !!!
Übrigens echt supi Seite hier !!!!!!!
VIELEN DANK AN MIKE für seine Recherchen!!!!!
MIKE: "hier also das Ergebnis meiner Recherchen: Dein SLK hatte definitiv am 08.07.2001 einen Unfall mit erheblichem Heckschaden. Reparaturkosten laut Gutachten (umgerechnet, damals gab´s ja noch keinen Euro) knapp 12.800,00 EUR. Der damalige Halter (Kennzeichen: MZG-WR 29) hat mit der zuständigen Versicherung nach Gutachten, also ohne Vorlage einer Reparaturrechnung, abgerechnet. Wer die Reparatur ausgeführt hat und in welchem Umfang bzw. in welcher Qualität, kann ich natürlich nicht feststellen.
Das Problem ist, das zwischen dem Unfall und der Zulassung auf Dich Dein SLK lt. Brief diverse andere Halter hatte. Es dürfte also ziemlich schwierig, wenn nicht unmöglich, sein, dem direkten Vorbesitzer bzw. dem Händler bei dem Du das Auto gekauft hast nachzuweisen, daß er von dem Schaden wusste.
Bei den ganzen Eintragungen im Brief und den Vermerken "Ersatz-Fahrzeugbrief" und "bisheriger Fahrzeugbrief eingezogen" sollte man natürlich hellhörig werden..........".
--------------------------------------------------------
ich sag nur Kopf hoch und durch....
--
http://www.rieger24.info
woher weiss denn dieser mike wann der wagen einen unfall hatte und was die versicherung abgerechnet hat? wie kommt man denn an solche infos ran? | Antworten
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