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Tipps und Technik R170 » » Thema: Dies und Das Ärger nach Gebrauchtkauf |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 126
User seit 07.02.2004
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 31.03.2004 um 10:52 Uhr  
| sieht sehr nach Betrug aus. 100%ig würde ich mir einen einen RA nehmen, auch ohne Rechschutzversicherung, ein anwaltliches Schreiben an den Verkäufer ist nicht allzu teuer. An Privatpersonen geben Werkstätten bzw. Händler keine Infos raus, an Anwälte sehr wohl.
Versuche unbedingt, aus dem KV wieder rauszukommen. Davon abgesehen, dass die Reparaturqualität oft nicht mehr nachvollziehbar ist (..Rost nach ein paar Jahren), ist ein normaler Wiederverkauf fast unmöglich.
Mir ist mal ein "unfallfreies" Auto verkauft worden, der Verkäufer wußte angeblich nichts über den Vorschaden (bei einer Autovermietung). Er hat dann recht schnell klein beigegeben. Wenn dein Verkäufer tatsächlich ein Polizist ist, kann er sich solche "Mätzchen" erst recht nicht erlauben. | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntersekundaner
Beiträge: 264
User seit 31.03.2004
| Geschrieben am 31.03.2004 um 10:54 Uhr  
| Moin!
Da ich mich gerade mit dem Thema "SLK-Kauf" beschäftige (und deshalb dieses Spitzen-Forum eifrig lese ) ist mir bei dem Wagen eines aufgefallen. Der Wagen scheint aufgrund der Aussenspiegel ein PreFL zusein, hat aber die FL-Frontschürze!
Im Internet findet man einige ähnliche Angebote, die trotz dieser "Verbesserung" sehr günstig angeboten werden. Da liegt der Verdacht nahe, dass der Vorbesitzer einen Unfall hatte und bei der Reperatur gleich die neueren schöneren Teile angebaut hat.
Habe ich bei meinem Wagen auch gemacht, allerdings bin ich so ehrlich und sage es dem Käufer... | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5210
User seit 24.09.2001
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5991
User seit 05.07.2002
| Geschrieben am 31.03.2004 um 11:25 Uhr  
| Hi neopel,
ich hatte bei meinem Wagen auch das Problem. Allerdings habe ich meinem beim Händler (nicht DC) gekauft.
Laut KV war er unfallfrei. Durch Rückfragen bei der DC-Werkstatt wurde mir vertraulich mitgeteilt, das es sich hierbei um einen Unfallwagen (leichter Frontschaden links) handelt.
Ich habe den Verkäufer gefragt, ob es ein Unfallwagen ist. Er verneinte und bekräftigte das der Wagen unfallfrei ist.
Danach bin ich zum RA (mit Rechtschutz kein Problem). Der empfahl mir einen Gutachter.
Nach langem Hin und Her bekam ich dann doch noch 2000 Euro zurück.
Wenn sicher ist, das Dein Wagen ein Unfallauto ist würde ich beim Verkäufer noch mal nachfragen. Dann würde ich mal ein Gutachten machen lassen. Sollte der Gutachter dann feststellen, das es sich um einen Unfallwagen handelt (Nicht jeder Unfall macht ein Fahrzeug zu einem Unfallwagen!) würde ich damit den Verkäufer konfrontieren. Sollte seinerseits keine Reaktion erfolgen würde ich mich mit einem Rechtsanwalt beraten.
Viel Glück!
--
Grüße aus Selb
Mathias
Dumm ist der, der dummes tut (Forrest Gump) | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 31.03.2004 um 22:10 Uhr  
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TealC schrieb:
Hi !
Die Angfrage beim Händler nach Wartung, kannst Du vergessen, die geben keien Auskunft.
Hallo,
das kann ich nicht bestätigen! Ich habe meinen SLK (08/99) im Dezember mit 20Tkm gekauft. Im Serviceheft waren 2 Assyst A!! (8+14Tkm) eingetragen. Als die Serviceintervallanzeige jetzt einen weiteren Assyst A angezeigt hat, bin ich gleich zu DC um einen Termin zu vereinbaren. Der Meister konnte ohne Probleme auf die Wartungsdaten zugreifen obwohl der Wagen NIE in dieser NDL zum Service war.
Gruß Lutz | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 245
User seit 24.04.2003
| Geschrieben am 31.03.2004 um 22:17 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von SLK-32 am 31.03.2004 um 22:17 Uhr ]
hallo,
dann will ich auch mal....
leider geht die anzahl der vorbesitzer nicht aus deinen angaben hervor...
aus den postings entnehme ich einerseits den tatbestand betrug (verschwiegener unfall) und andererseits würde mich ein falscher tachostand
auch weiter verwundern, hier möchte ich noch anmerken das vor einiger zeit dieses thema ausgiebig diskutiert wurde mir dem ergebnis das der tachostand im slk auch anderweitig gespeichert wird, somit müßte dir hier mercedes (auslesen des tatsählichen km standes + feststellen von unfallschäden) helfen können, desweiteren gibt es die möglichkeit der billigen fahrzeugprüfung (unfall ?) durch den adac sowie die private recherche der vorbesitzer, alles in allem bleibt dir dann nur der gang zum rechtsanwalt wobei du hoffentlich eine rechtschutz hast, den vermeintlichen verkäufer / betrüger würde ich nicht unbedingt vor warnen, bevor ich eine rechtsberatung ( so oder so ,auch ohne rechtsschutz) hatte, in diesem sinne viel erfolg
gruss andreas | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 204
User seit 31.08.2003
| Geschrieben am 31.03.2004 um 22:26 Uhr  
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grauerwolf schrieb:
TealC schrieb:
Hi !
Die Angfrage beim Händler nach Wartung, kannst Du vergessen, die geben keien Auskunft.
Hallo,
das kann ich nicht bestätigen! Ich habe meinen SLK (08/99) im Dezember mit 20Tkm gekauft. Im Serviceheft waren 2 Assyst A!! (8+14Tkm) eingetragen. Als die Serviceintervallanzeige jetzt einen weiteren Assyst A angezeigt hat, bin ich gleich zu DC um einen Termin zu vereinbaren. Der Meister konnte ohne Probleme auf die Wartungsdaten zugreifen obwohl der Wagen NIE in dieser NDL zum Service war.
Gruß Lutz
Hi @ll,
bin mir nicht sicher!
Aber 3 mal hintereinander Assyst A ???
--
CU im SLK
~~~maurice~~~ | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenobertertianer
Beiträge: 247
User seit 21.03.2004
| Geschrieben am 31.03.2004 um 23:12 Uhr  
| Hallo Andreas (Slk-32)
deine Shift Taste ist defekt!
Zum Thema: Selbstredend ist es mit Kosten verbunden von TÜV oder ADAC ein Gutachten bzw. eine Feststellung von Tatsachen dokumentieren zu lassen. Im Ergebnis wird nichts anderes herauskommen als was neopel schon weiß. Es kostet ihn halt nur und ist leider weiter selten verwendbar! (gern schicke ich Dir mal ein TÜV Lackgutachten zu einem Golf, der pure Kostentreiber!) Was wird im Ergebnis die unbedingt empfohlene Rechtsberatung bringen (auch noch ohne RV)? Nichts, ausser, dass der Anwalt eine Rechnung stellt, mit der Empfehlung zuerst den Verkäufer anzusprechen, es könnte sich ja alles sofort in Wohlgefallen auflösen, z.B. durch bereitwillige Rücknahme seitens des Verkäufers! Fazit von mir: Die Beauftragung eines Anwalts erfordert vorher ein erteiltes Mandat an selbigen!!! Sprich: Er schreibt Dir dann was (seine Sekretärin) und stellt Dir schlussendlich die Sache mal eben egal was draus wird in Rechnung mit der Empfehlung einer außergerichtlichen Einigung (dazu sind Anwälte auch angehalten)! Welchen Vorteil siehst Du darin erstmal alle juristischen Ecken auszuleuchten und dann den Verkäufer mit den Tatsachen zu konfrontieren? . Die erste Frage vom Anwalt ist eh "Wie hat der Verkäufer auf Ihre Beanstandung reagiert?"
Sorry, wenn ich nicht selber am eigenen Geldbeutel hätte gespürrt, wie die Sache in Wirklichkeit abgehandelt wird, hätte ich wahrscheinlich auch sofort nach Anwalt gebrüllt! Was dabei rauskommt (meine hier wenn man die Dinge sehr emotional sieht) habe ich gelernt. Es bleibt die Gewinn-Verlust-Rechnung (nach der man dann gehen sollte) und eine Erfahrung für die Zukunft.
Grüße
Stephan | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 01.04.2004 um 11:16 Uhr  
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maurice schrieb:
[Hi @ll,
bin mir nicht sicher!
Aber 3 mal hintereinander Assyst A ???
--
CU im SLK
~~~maurice~~~
Hi,
ja genau darum ging es ja! Im Serviceheft war ein Assyst A mit Zusatzarbeiten angekreuzt.(Bei 14Tkm) DAS sollte aber eigentlich ein Assyst B sein. Deshalb die Nachfrage in meiner NDL. Die konnten mir sofort sagen was in der Vergangenheit an dem Wagen gemacht worden ist, obwohl der Wagen vorher NIE dort war. Es muß wohl doch einen Zentralrechner irgendwo geben wo die NDL zugriff drauf hat.
Gruß Lutz | Antworten
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