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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 10.05.2011 um 20:38 Uhr  
| Hallo noch mal!
200 brillant-scarlet schrieb:
bislang habe ich glücklicherweise kein Aufforderungsschreiben erhalten.
Heute hatte ich dann leider doch diesen behördlichen Fragebogen im Briefkasten.
Was geht es den Staat eigentlich an, wie groß meine Wohnung ist und wieviele Zimmer sie hat?
Greift man später auf diese Angaben zurück, wenn nach der Euro-Entwertung mal wieder Zwangshypotheken eingetragen werden?
Ich denke, genau hierum dreht es sich. Denn irgendwas muss der Schnüffelstaat mit so einer Aktion ja im Schilde führen.
Könnte man sich mit der Eintragung einer Eigentümergrundschuld vor dieser staatlichen Willkür schützen, oder wäre eine Zwangshypothek erstrangig?
So langsam reicht's mir wirklich!
Und dann erwarten die noch allen Ernstes, dass ich den Rückumschlag selber freimache. Auweia! Da können die lange warten.
Grüße
Christian
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| Geschrieben am 10.05.2011 um 21:08 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Horschel am 10.05.2011 um 21:14 Uhr ]
200 brillant-scarlet schrieb:
Könnte man sich mit der Eintragung einer Eigentümergrundschuld vor dieser staatlichen Willkür schützen, oder wäre eine Zwangshypothek erstrangig?
Soviel ich weiß wird die Zwangshypothek "Bestmöglich" eingetragen. Solltest du also schon ein paar fette Grundschuld Pfandbriefe auf deine Immobilie im Grundbuch stehen haben, könnte Zh die nur noch nachrangig eingetragen werden.
[Edit]
Grad gesehen und weil ich es so ulkig fand ...
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| Geschrieben am 11.05.2011 um 13:06 Uhr  
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200 brillant-scarlet schrieb:
Heute hatte ich dann leider doch diesen behördlichen Fragebogen im Briefkasten.
Was geht es den Staat eigentlich an, wie groß meine Wohnung ist und wieviele Zimmer sie hat?
vielleicht ist der Zensus 2011 sowieso nur für dich gemacht worden. Die Amis wollen evtl. wissen ob du evtl. Osama in deiner Wohnung versteckt hälst oder gehalten hast.
Desweiteren wollen die evtl. deine Wohnung für weitere "Phantome" buchen und prüfen nun ob du den dementsprechenden Service leisten könntest.
Bedenke: "die logigische Analyse"
Gruß
Gerhard
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 11.05.2011 um 13:51 Uhr  
| Hallo Horschel!
Horschel schrieb:
Soviel ich weiß wird die Zwangshypothek "Bestmöglich" eingetragen. Solltest du also schon ein paar fette Grundschuld Pfandbriefe auf deine Immobilie im Grundbuch stehen haben, könnte Zh die nur noch nachrangig eingetragen werden.
Nee, Grundbuch ist noch sauber. Daher meine Frage.
Wenn ich jetzt also eine Eigentümergrundschuld eintragen lassen würde, würde der Staat im Falle eines Falles den zweiten Platz machen, richtig?
Grüße
Christian
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 11.05.2011 um 13:54 Uhr  
| Hallo LittelGrisu!
LittelGrisu schrieb:
Hallo
Mal aus reinem Interesse:
Kommen diese Briefe , Benachrichtigungen und Fragebögen per Einschreiben?
Was wenn diese Post gar nicht bei mir ankommt?
Kommt dann irgend wann die Strafzahlung weil ich nicht mitgemacht habe?
Der Umschlag kam mit der normalen Post.
Die Strafandrohungen dienen wahrscheinlich nur dazu, die Schafe zu verunsichern.
Grüße
Christian
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| Geschrieben am 11.05.2011 um 14:35 Uhr  
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200 brillant-scarlet schrieb:
Wenn ich jetzt also eine Eigentümergrundschuld eintragen lassen würde, würde der Staat im Falle eines Falles den zweiten Platz machen, richtig?
Ja, das meinte ich mit den Grundschuld Pfandbriefen oder halt auch Eigentümer Briefgrundschuld. Die Dinger solltest du an einem sicheren Ort verwahren. Die sind fast wie Bargeld.
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| Geschrieben am 11.05.2011 um 14:46 Uhr  
| Abseits aller Verdächtigungs- und Verschwörungstheorien habe ich den Zensus (Wohneigentum) heute morgen online erledigt. Waren schon tolle Fragen dabei: "Befindet sich in der Wohnung ein WC?" Das wird die Zukunftsplanung in unserer Republik mächtig beflügeln.
Ansonsten waren das meinr Auffassung nach sämtlich völlig harmlose Fragen, die auch durch Recherchen im Grundbuch-, Bauordnungsamt o.ä. ausfindig gemacht werden könnten.
--
Grüße, Lutz
_________
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