| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Tipps und Technik R170
Tipps und Technik R170 » » Thema: Was für Dokumente muß man für 17" Reifen haben? |
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 | 4 ) |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 400
User seit 15.06.2009
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1087
User seit 08.12.2010
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8864
User seit 26.09.2002
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 307
User seit 31.03.2010
| Geschrieben am 11.04.2011 um 17:20 Uhr  
|
hausrocker schrieb:
Ist das dann automatisch mit "erlaubt"?
Natürlich nicht!!!!!!!
@SKrug
Auch schwachsinnig zu sagen man sollte nicht zum TÜV Prüfer fahren, hast du dir mal Gedanken gemacht, dass ggf. der TÜV Prüfer recht hatte und der GTÜ Mann keine Ahnung und zu faul war das Gutachten richtig zu lesen?
Wenn dort steht dass man eine Freigabe benötigt kann das viele Gründe haben, ABS/ ESP Eignung auf Grund verschiedenener Abrollumfänge an VA und HA, extreme Felgenbreiten, welche mit dem schmalen Reifen über die Norm gehen usw.
Klaro findet man immer einen Dummen der alles einträgt, vielleicht aus geldgeilheit oder aus inkompetenz!
Theoretisch könnte ein cleverer Prüfer bei der nächsten HU die Freigabe verlangen oder die Eintragung von dir anzweifeln.
Das Problem ist meistens nur, dass die Prüfer sagen ich benötige dies und das, es aber dem Kunden nicht erklären warum sie es benötigen, wegschicken ist halt weniger Arbeit als sich den Mund fusselig zu reden, wobei man eh weiß dass der Kunden es am Ende eh nicht versteht da das Fachwissen fehlt. | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an mike_mms Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 33
User seit 02.11.2010
| Geschrieben am 11.04.2011 um 19:00 Uhr  
|
mike_mms schrieb:
@SKrug
Auch schwachsinnig zu sagen man sollte nicht zum TÜV Prüfer fahren, hast du dir mal Gedanken gemacht, dass ggf. der TÜV Prüfer recht hatte und der GTÜ Mann keine Ahnung und zu faul war das Gutachten richtig zu lesen?
Wenn dort steht dass man eine Freigabe benötigt kann das viele Gründe haben, ABS/ ESP Eignung auf Grund verschiedenener Abrollumfänge an VA und HA, extreme Felgenbreiten, welche mit dem schmalen Reifen über die Norm gehen usw.
Klaro findet man immer einen Dummen der alles einträgt, vielleicht aus geldgeilheit oder aus inkompetenz!
Theoretisch könnte ein cleverer Prüfer bei der nächsten HU die Freigabe verlangen oder die Eintragung von dir anzweifeln.
Das Problem ist meistens nur, dass die Prüfer sagen ich benötige dies und das, es aber dem Kunden nicht erklären warum sie es benötigen, wegschicken ist halt weniger Arbeit als sich den Mund fusselig zu reden, wobei man eh weiß dass der Kunden es am Ende eh nicht versteht da das Fachwissen fehlt.
Hallo Mike_mms,
also ist es ein großer Mist, dass überhaupt beim SLK 32 AMG 2 unterschiedliche Reifengrößen zwingend vorgegeben sind. Die Begründung für die Notwendigkeit der Freigabe ist, dass die Reifen eine Abweichung des Durchmessers von nur max. 1% haben dürfen.
Ich frage Dich hat da schon jemals einer mit Standard AMG Felgen drauf geachtet wenn er neue Reifen gekauft hat? Und ausserdem fahren sich wohl Vorder- und Hinterreifen unterschiedlich ab. Wie sieht das Verhältnis der Durchmesser nach 20Tkm aus?
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an SKrug Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 307
User seit 31.03.2010
| Geschrieben am 11.04.2011 um 19:59 Uhr  
|
SKrug schrieb:
Hallo Mike_mms,
also ist es ein großer Mist, dass überhaupt beim SLK 32 AMG 2 unterschiedliche Reifengrößen zwingend vorgegeben sind. Die Begründung für die Notwendigkeit der Freigabe ist, dass die Reifen eine Abweichung des Durchmessers von nur max. 1% haben dürfen.
Ich frage Dich hat da schon jemals einer mit Standard AMG Felgen drauf geachtet wenn er neue Reifen gekauft hat? Und ausserdem fahren sich wohl Vorder- und Hinterreifen unterschiedlich ab. Wie sieht das Verhältnis der Durchmesser nach 20Tkm aus?
Ob es jetzt schwachsinn ist oder nicht, willst du dafür als Prüfer den Kopf für hinhalten? Ich persönlich nicht, klaro ist das nicht so das große Problem bei einem Standard-Antrieb, eher bei nem Allrad, aber trozdem. Die Hersteller haben dafür extra Abteilungen, wo liegt denn das Problem, wenn ich bei Conti z.B. eine Freigabe benötige ist sie innerhalb 5min per Fax kostenlos da, warum dann aus dem Fenster lehnen.
Man sollte halt einfach in dem Job korrekt arbeiten, mehr meinte ich damit nicht und war nur sauer, dass TÜV = TÜV gesetzt wird, da gibt es immer Unterschiede, genauso wie nicht jeder Dekra Mann locker drauf ist, auch nicht jeder von KÜS oder GTÜ, es sind alles unterschiedliche Personen und jeder Mensch ist anders.
Klaro sind Reifen schon länger bauartgenehmigt und sollten alle die gleichen Grundvoraussetzungen bieten, tun sie aber anscheinend nicht, gutes Beispiel Motorradreifen da fallen mache total anders aus sogar vom gleichen Hersteller...
zu der Frage wegen den Reifen und der Freigabe, ich achte darauf, vielleicht eine Ausnahme aber Bekloppte gibt es immer mal^^
Gruß | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an mike_mms Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1087
User seit 08.12.2010
| | |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenunterprimaner
Beiträge: 400
User seit 15.06.2009
| | | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1087
User seit 08.12.2010
| Geschrieben am 11.04.2011 um 21:15 Uhr  
| Ja. Unter A2, wenn ich alles lese:
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
bleibt diese Frage offen:
Hat denn meine ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere?
Ich weiß ja nicht mal, wie die aussehen müßte.
Und so länger hier von den Experten rumgerätselt wird, um so mehr kriege ich ja den Anschein, dass hier auch keiner wirklich Ahnung hat oder die diejenigen, die es verstehen leider unfähig sind, so eine einfache Frage mit allen "wenn" und "aber" zu beantworten, oder vllt. auch leider wollen....
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an hausrocker Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist ONLINE
Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8864
User seit 26.09.2002
| Geschrieben am 11.04.2011 um 21:58 Uhr  
| Was steht als Kopfzeile auf jeder Seite von dem Gutachten das Du hier als Link gepostest hast? Richtig: "GUTACHTEN zur ABE Nr. 47857 nach §22 StVZO"
Also: Dann googlest Du mal nach genau dieser Überschrift - und was findest Du?
Richtig: Die ABE Nr. 47857!
Und was steht da auf Seite 2 in Fettdruck?
Genau: Das was Du suchst ...
Soll ich Dir's noch ausdrucken und per Post schicken?
Grüße
einer der Unfähigen, wie Du sie nennst, aber von denen Du Hilfe erwartest ...
--
*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*
"Life is what happens to you while you are busy making other plans." | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an lennon Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :744 Mitglieder: 5 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|