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Tipps und Technik R170 » » Thema: Was für Dokumente muß man für 17" Reifen haben?
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 Geschrieben am 11.04.2011 um 09:26 Uhr   


hausrocker schrieb:
Ist das dann automatisch mit "erlaubt"?


Diese Frage beantwortet die Auflage "A02" im Gutachten

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   hausrocker

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 Geschrieben am 11.04.2011 um 16:10 Uhr   
Hat denn meine ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere?

Was auch immer das sein mag.... Denn wenn nein: Muß wohl eingetragen werden offiziell. Richtig?

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   lennon



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 Geschrieben am 11.04.2011 um 16:59 Uhr   


hausrocker schrieb:
Hat denn meine ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere?



das steht doch in Deiner ABE auf Seite 2 ... sogar im Fettdruck ...

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 Geschrieben am 11.04.2011 um 17:20 Uhr   


hausrocker schrieb:
Ist das dann automatisch mit "erlaubt"?





Natürlich nicht!!!!!!!

@SKrug

Auch schwachsinnig zu sagen man sollte nicht zum TÜV Prüfer fahren, hast du dir mal Gedanken gemacht, dass ggf. der TÜV Prüfer recht hatte und der GTÜ Mann keine Ahnung und zu faul war das Gutachten richtig zu lesen?

Wenn dort steht dass man eine Freigabe benötigt kann das viele Gründe haben, ABS/ ESP Eignung auf Grund verschiedenener Abrollumfänge an VA und HA, extreme Felgenbreiten, welche mit dem schmalen Reifen über die Norm gehen usw.

Klaro findet man immer einen Dummen der alles einträgt, vielleicht aus geldgeilheit oder aus inkompetenz!

Theoretisch könnte ein cleverer Prüfer bei der nächsten HU die Freigabe verlangen oder die Eintragung von dir anzweifeln.

Das Problem ist meistens nur, dass die Prüfer sagen ich benötige dies und das, es aber dem Kunden nicht erklären warum sie es benötigen, wegschicken ist halt weniger Arbeit als sich den Mund fusselig zu reden, wobei man eh weiß dass der Kunden es am Ende eh nicht versteht da das Fachwissen fehlt.

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 Geschrieben am 11.04.2011 um 19:00 Uhr   


mike_mms schrieb:
@SKrug

Auch schwachsinnig zu sagen man sollte nicht zum TÜV Prüfer fahren, hast du dir mal Gedanken gemacht, dass ggf. der TÜV Prüfer recht hatte und der GTÜ Mann keine Ahnung und zu faul war das Gutachten richtig zu lesen?

Wenn dort steht dass man eine Freigabe benötigt kann das viele Gründe haben, ABS/ ESP Eignung auf Grund verschiedenener Abrollumfänge an VA und HA, extreme Felgenbreiten, welche mit dem schmalen Reifen über die Norm gehen usw.

Klaro findet man immer einen Dummen der alles einträgt, vielleicht aus geldgeilheit oder aus inkompetenz!

Theoretisch könnte ein cleverer Prüfer bei der nächsten HU die Freigabe verlangen oder die Eintragung von dir anzweifeln.

Das Problem ist meistens nur, dass die Prüfer sagen ich benötige dies und das, es aber dem Kunden nicht erklären warum sie es benötigen, wegschicken ist halt weniger Arbeit als sich den Mund fusselig zu reden, wobei man eh weiß dass der Kunden es am Ende eh nicht versteht da das Fachwissen fehlt.



Hallo Mike_mms,

also ist es ein großer Mist, dass überhaupt beim SLK 32 AMG 2 unterschiedliche Reifengrößen zwingend vorgegeben sind. Die Begründung für die Notwendigkeit der Freigabe ist, dass die Reifen eine Abweichung des Durchmessers von nur max. 1% haben dürfen.

Ich frage Dich hat da schon jemals einer mit Standard AMG Felgen drauf geachtet wenn er neue Reifen gekauft hat? Und ausserdem fahren sich wohl Vorder- und Hinterreifen unterschiedlich ab. Wie sieht das Verhältnis der Durchmesser nach 20Tkm aus?


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 Geschrieben am 11.04.2011 um 19:59 Uhr   


SKrug schrieb:
Hallo Mike_mms,

also ist es ein großer Mist, dass überhaupt beim SLK 32 AMG 2 unterschiedliche Reifengrößen zwingend vorgegeben sind. Die Begründung für die Notwendigkeit der Freigabe ist, dass die Reifen eine Abweichung des Durchmessers von nur max. 1% haben dürfen.

Ich frage Dich hat da schon jemals einer mit Standard AMG Felgen drauf geachtet wenn er neue Reifen gekauft hat? Und ausserdem fahren sich wohl Vorder- und Hinterreifen unterschiedlich ab. Wie sieht das Verhältnis der Durchmesser nach 20Tkm aus?



Ob es jetzt schwachsinn ist oder nicht, willst du dafür als Prüfer den Kopf für hinhalten? Ich persönlich nicht, klaro ist das nicht so das große Problem bei einem Standard-Antrieb, eher bei nem Allrad, aber trozdem. Die Hersteller haben dafür extra Abteilungen, wo liegt denn das Problem, wenn ich bei Conti z.B. eine Freigabe benötige ist sie innerhalb 5min per Fax kostenlos da, warum dann aus dem Fenster lehnen.

Man sollte halt einfach in dem Job korrekt arbeiten, mehr meinte ich damit nicht und war nur sauer, dass TÜV = TÜV gesetzt wird, da gibt es immer Unterschiede, genauso wie nicht jeder Dekra Mann locker drauf ist, auch nicht jeder von KÜS oder GTÜ, es sind alles unterschiedliche Personen und jeder Mensch ist anders.

Klaro sind Reifen schon länger bauartgenehmigt und sollten alle die gleichen Grundvoraussetzungen bieten, tun sie aber anscheinend nicht, gutes Beispiel Motorradreifen da fallen mache total anders aus sogar vom gleichen Hersteller...

zu der Frage wegen den Reifen und der Freigabe, ich achte darauf, vielleicht eine Ausnahme aber Bekloppte gibt es immer mal^^

Gruß

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   hausrocker

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 Geschrieben am 11.04.2011 um 20:55 Uhr   


lennon schrieb:


hausrocker schrieb:
Hat denn meine ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere?



das steht doch in Deiner ABE auf Seite 2 ... sogar im Fettdruck ...



sorry, wenn ich mich null mit diesem TÜV-Deutsch auskenne.
Auf Seite 2 steht gar nichts in Fett, nur eine Tabelle mit Audi A4, A5, Q5, 190er, C-Klasse.

Wir sprechen schon von dieser ABE hier, richtig?

http://www.felgenoutlet.de/gutachten/19019/143794_mam_rs2_7_5x17_5l112_66_6_et30__audi_mercedes__abe.pdf

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 Geschrieben am 11.04.2011 um 21:02 Uhr   
Hast du denn mal unter 'A02' gelesen was da steht?

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   hausrocker

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 Geschrieben am 11.04.2011 um 21:15 Uhr   
Ja. Unter A2, wenn ich alles lese:




A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



bleibt diese Frage offen:

Hat denn meine ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere?

Ich weiß ja nicht mal, wie die aussehen müßte.

Und so länger hier von den Experten rumgerätselt wird, um so mehr kriege ich ja den Anschein, dass hier auch keiner wirklich Ahnung hat oder die diejenigen, die es verstehen leider unfähig sind, so eine einfache Frage mit allen "wenn" und "aber" zu beantworten, oder vllt. auch leider wollen....




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   lennon



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 Geschrieben am 11.04.2011 um 21:58 Uhr   
Was steht als Kopfzeile auf jeder Seite von dem Gutachten das Du hier als Link gepostest hast? Richtig: "GUTACHTEN zur ABE Nr. 47857 nach §22 StVZO"

Also: Dann googlest Du mal nach genau dieser Überschrift - und was findest Du?
Richtig: Die ABE Nr. 47857!
Und was steht da auf Seite 2 in Fettdruck?
Genau: Das was Du suchst ...

Soll ich Dir's noch ausdrucken und per Post schicken?


Grüße

einer der Unfähigen, wie Du sie nennst, aber von denen Du Hilfe erwartest ...

--
*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*+*
"Life is what happens to you while you are busy making other plans."

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