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Klatsch und Tratsch » » Thema: Sorry , mal wieder Ebay :( Bin jetzt Schwerverbrecher -> Wettbewerbsverletzung - bitte um Rat ! |
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 980
User seit 20.11.2007
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenoberprimaner
Beiträge: 571
User seit 18.09.2006
| Geschrieben am 27.03.2011 um 13:02 Uhr  
| Na, ich muss mal wieder allen von Berufswegen widersprechen.
Geh lieber zu einem RA, der auf Wettbewerbsrecht spezialisiert ist (Fachanwalt) und mach einen vernünftigen Betrag für eine kurze Erstberatung mit ihm aus (z.B. 60-100 € ).
Leider gibt es in D zu viele, auseinandergehende Rechtsprechung zu dem Thema und es wurde schon viele verknackt, obwohl sie nur gelegentlich (aber regelmäßig) bzw. mehrere, gleichartige Produkte auf einmal (also so wie Du) über ebay verkauft haben.
Die Streitwerte sind im Wettbewerbsrecht naturgemäß sehr hoch, auch das handhaben die Gerichte in D nicht einheitlich.
Also, ab zum Anwalt.....wir reden hier nicht von Abzock-Anwälten mit Abofallen, sondern einem faktisch möglichen Verstoss gegen Wettbewerbsrecht! | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1218
User seit 01.02.2008
| Geschrieben am 27.03.2011 um 13:54 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von sansibar am 27.03.2011 um 14:00 Uhr ]
"Doch die Kanzlei gibt es leider"
**************************************
Moin
dann stimme ich "FM" zu - ab zum F a c h(!)anwalt....
Grüsse Sansibar
PS. Aber wir reden hier vermutlich trotzdem von Abzock - Anwälten....... Es gab in Medien Beispiele wo sich Kanzleien den "Auftraggeber" gezielt gesucht haben - was nicht zulässig ist. Und ob Du mit Deinen paar Artikeln hier Wettbewerbsmäßig ein Problem darstellst - darf ja wohl bezweifelt werden.... | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1811
User seit 21.01.2006
| Geschrieben am 27.03.2011 um 17:45 Uhr  
| Nur mal so, wenn Du einen Anwalt nimmst sind ebenfalls 755.- fällig, da der auch nach dem genannten Streitwert abrechnet. also kannste gleich die ersten 755.- zahlen. Und Schluss wärs, aber bei Unterschrift auf der Abmahnung wärst Du demnächst gleich wieder der Dumme bei den nächsten Auktionen.
Mein Rat, und zig mal durchgemacht: Aussitzen, Aussitzen und nochmals Aussitzen, ohne irgendwas zu unterschreiben, oder zu beantworten.
Wie oben gesagt: Nicht bezahlten Artikel melden und auch da ganz normal aussitzen, frei nach dem Motto : Mein Name ist Hase.
Merke : die klagen nur, wenn du dich schriftlich verplapperst oder Angst zeigst.
Musste halt ca 45 Briefe aussitzen und ev. ca 1,5 Jahre ein dickes Fell zeigen.
Den Richter möchte ich sehen, der auf so ein lapidaren Sachverhalt solch Winkeladvokaten Recht gibt.
Nur Mut
silberbenz | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 8594
User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 28.03.2011 um 17:29 Uhr  
| Vorweg: Ich kenn mich in solchen Dingen (gottseidank) wirklich gar nicht aus!
9 Netzwerkkarten zu verkaufen klingt für mich alles andere als privater Anbieter. Ich glaube, ich hab da schon von Leuten gelesen, die weitaus weniger verkauft haben und am Ende als gewerblich eingestuft wurden. Also besser Vorsicht walten lassen.
--
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1218
User seit 01.02.2008
| Geschrieben am 28.03.2011 um 18:06 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von sansibar am 28.03.2011 um 19:57 Uhr ]
"Den Richter möchte ich sehen, der auf so ein lapidaren Sachverhalt solch Winkeladvokaten Recht gibt. "
***********************************************
Moin
die gibts leider... Durch die Medien ging der Fall einer Hausfrau die die Kinderkleidung ihrer drei Kinder über Ebay (privat) verkaufte.
Lt. Richter gewerbsmäßig - obwohl es hieß, die Größen waren den Kindern zuzuordnen......
Gewerbsmäßig ist dann der Schlüssel zum Wettbewerbsverstoß....
In Fall des Threadstellers vermute ich, dass der Gegner (die Kanzlei im "Auftrag" des "Mitbewerbers") erstmal die "Gewerbsmäßigkeit" des Handelns per Urteil feststellen lassen muß....
Insofern könnte man erstmal diese Klage abwarten bzw. sehen ob sie überhaupt kommt. Aber einen Fachanwalt fragen ist wohl trotzdem angeraten...
Nicht alle sind Haie......
Grüsse Sansibar
PS. Neben einer Privathaftpflicht halte ich eine Rechtschutzversicherung inzwischen für eine der wichtigsten Absicherungen.....
PS.2 Beim Anwalt sind für eine tel. Beratung natürlich nicht 755,--€ fällig.
Es geht ja darum, erstmal nur das sinnvolle Handeln abzuklären....
Ich würde in einer Fachkanzlei anrufen und höflich fragen was eine kurze tel. Auskunft in dieser Frage kostet..... | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1811
User seit 21.01.2006
| Geschrieben am 28.03.2011 um 20:05 Uhr  
| Stimmt, Beratung kostet ca 80-100.- Nur hier ist eigentlich genug Beratung kostenlos und im WWW sowiso. Nur das anwaltliche Beratung fast immer in die Richtung zum Klagen geht, damit verdienen die Jungs Ihr Geld, nicht mit Beratung.
Die Kinder- Bekleidungstante hat nachweislich Kleidung gekauft um sie gewinnbringend zu verkaufen deshalb ist die verurteilt worden. Eindeutig gewerblich | Antworten
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1218
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(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 28.03.2011 um 21:49 Uhr  
| Hallo
Grundsätzlich kann ein Anwalt alles fordern, von mir aus auch zu recht. Ob du zahlst ist ein anderes Thema. Was soll er denn machen? Einen Schlägertrupp auf dich loslassen.
Wenn dann muss es auch einen offiziellen Weg gehen.
So lange nur Post vom Anwalt kommt ist alles bestens.
Wenn in der Sache mal von offizieller Seite Post kommt wirds brenzlig. Dann musst du Widerspruch einlegen oder besser gleich zum Anwalt.
In unserer heutigen Zeit ist übrigens eine RV Gold Wert.
--
Mehrjungfraumann und Blaubarschbube vereint!! | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 28.03.2011 um 22:45 Uhr  
| Rechtsschutzversicherung für gewerbliche Wettbewerbsverstöße gibt es nicht, die Risiken und die Streitwerte sind viel zu groß.
Ab jetzt muß man also selbst suchen oder einen Fachmann für sich denken lassen.
Ob man gewerblicher Händler iSd. § 14 BGB ist, wird einem schon auf den Info-Seiten von ebay ziemlich eindringlich erklärt, kostenlos.
9 identische Teile mit Gewinnerzielungsabsicht zu verkaufen spricht für gewerblich.
Zugangsnachweis bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung braucht der Gegenanwalt nicht, ist mehrfach ausgeurteilt, steht im Netz.
Wie man mit strafbewehrten Unterlassungserklärungen im Wettbewerbsrecht umgeht, steht im Netz, kostenlos.
Man sitzt definitiv nicht aus, sondern gibt eine stark modifizierte Unterlassungserklärung ab, und zwar pünktlich mit Zugangsnachweis. Nur so läßt sich die Wiederholungsgefahr und damit das einstweilige Rechtsschutzinteresse umschiffen. Der Wortlaut ist individuell verschieden und manchmal etwas kniffelig, für irgendwas muß so ein Jurastudium ja auch noch gut sein. Wer richtig sucht, findet aber auch hierzu Muster, natürlich kostenlos. Ein bischen Blindflug muß aber schon sein.
Ob und wieviel man zahlen muß, hängt weniger von der Kostennote des gegnerischen RA als vom Recht ab. Hierzu gibt es massenhaft Hinweise im Netz, die Rechtslage ist derzeit etwas uneinheitlich, Risiko also inclusive.
Ganz besonders teuer wird es übrigens für die Anbieter, die sich fremder pics bei ihren ebay-Annoncen bedienen.
Grüße vom Willy
--
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