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| Geschrieben am 30.03.2011 um 10:43 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von hal9000 am 30.03.2011 um 10:45 Uhr ]
Hal.lo Erik,
die Bezeischnung "scheckheftgepflegt" im Vertrag ist ja auch eine "vereinbarte Beschaffenheit" iSv § 434 I Satz1 BGB, deren Fehlen (durch Nichteinhaltung der Wartungsintervalle!) einen (Sach)mangel nach § 437 BGB darstellt und somit die Rechtsfolgen von Nacherfüllung (hier wohl faktisch unmöglich ohne Zeitmaschine...), Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaugpreises, sowie ggf. auch Schadenersatz bzw. Aufwendungsersatz (sog. Frustrationsschadenersatz) auslöst. Die entsprechenden Bestimmungen sind im text von § 437 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html aufgelistet.
Hau das mal deinem Dealer um die Ohren...
--
Herzliche Grüße!
Hal
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| Geschrieben am 06.04.2011 um 14:47 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Der Ahnungslose am 06.04.2011 um 14:48 Uhr ]
Hallo Freunde
Mich würde mal interessieren mit welcher Intention die Beschwerde geführt wird. Soll jetzt das Auto, was im Jahr 2009 angeschafft wurde gewandelt werden?
Soll lediglich das Scheckheft auf Stand gebracht werden? Oder was soll passieren.
Was ich auch nicht verstehe ist: bei 32TKM erste und letzte Inspektion kein Kreuz gesetzt. Was soll das heißen?
Der Ahnungslose
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| Geschrieben am 07.04.2011 um 22:04 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von Flatterik am 07.04.2011 um 22:16 Uhr ]
Läuft noch. Man hat sich bei mir entschuldigt (Im Sytem würde es so stehen und keiner würde ins Serviceheft schauen). Nun hab ich nen Termin beim Verkaufsleiter der NL. Mal sehen was da rauskommt. Mein Interesse ist, dass ich wenigstens ne Entschädigung bekomme, z.B. den nächsten Serviceintervall. Rechtlich hab ich gute Chancen, und wenn sie nen Kunden halten wollen dann tun sie auch was. BMW tauschte mit sogar noch Motorhaube und Kofferraumklappe, weit nach Ablauf der Garantie, nur um mich als Kunde zu halten. Ich sehe es so, dass es ein Sachmangel ist, es ist Vertragsbestandteil, man kann also Nachbesserung verlangen.
Achso, und die einzige Inspektion die gemacht wurde ist bei 32tsd km gemacht worden. Aber mit über 500 Tagen und 5t km Überziehung. Es steht aber nicht drin was gemacht wurde, also keine Häkchen gesetzt so wie es eigentlich üblich ist,somit ist ein nachvollziehen der gemachten oder auch nicht gemachten Arbeiten nicht möglich. Rechtlich darf ein Fahrzeug nur als Scheckheftgepflegt verkauft werden, wenn alle Intervalle zum jeweilig notwendigen Zeitpunkt und in vollem Umfang erfolgt sind, so wie es der Hersteller vorschreibt (Das gilt nicht für Privatverkauf). Das ist hier nicht der Fall, deshalb liegt ein Sachmangel vor nach $434 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html)
. | Antworten
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| Geschrieben am 13.04.2011 um 16:34 Uhr  
| So, jetzt gibt es Neuigkeiten. In der Tat zahlt sich Hartnäckigkeit aus.
Die jetzt anstehende Inspektion in der alle Flüssigkeiten gewechselt werden, auch Getriebeöl, Zündkerzen, sämtliche Filter, wird von der NL übernommen. Mobilitäts- und Durchrostungsgarantie bekomm ich neu.
Hätte mich 921,- € gekostet, die Kosten für MB sind verschwindend.
Ich glaub, ich hab etwas zu niedrig gepokert, da sehr schnell auf mein Vorschlag eingegangen wurde. Aber hätte ich es nicht gemerkt bzw. nix gesagt hätte ich garnichts bekommen.
Ich denke es ist nicht das schlechteste Ergebnis, aber vermutlich wäre auch noch etwas mehr drin gewesen. | Antworten
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