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Tipps und Technik R170 » » Thema: 3-jähriger Steinewerfer - Lackierung Haube und Leihwagen - wer weiß was? |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenprofessor
Beiträge: 2562
User seit vor Apr. 03
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 46
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1455
User seit 01.06.2002
| Geschrieben am 22.03.2004 um 19:17 Uhr  
| Hi,
der Thread bietet sich doch mal wieder für einen weiteren Beitrag zur Erwachsenenbildung an ... obwohl an sich alles Wesentliche schon richtig wiedergegeben wurde. Also in aller Kürze (ich versuch's wenigstens ...):
1. Nicht auf die Rechtsprechung/Juristen schimpfen; wir müssen mit den Gesetzen klarkommen, die nicht wir gemacht haben.
2. Nicht für jeden Schaden gibt es jemanden, der dafür haftet (auch wenn diese Erwartungshaltung weit verbreitet ist).
3. Kinder, die noch nicht 7 sind, haften überhaupt nicht, egal was sie tun.
4. Die Eltern haften nur dann, wenn ihnen eigenes schuldhaftes Verhalten (also mindesten Fahrlässigkeit), in der Regel Aufsichtsfehler vorgeworfen werden kann; die Frage, wann das der Fall ist, füllt Bände von Kommentaren und Urteilsdatenbanken. Sicher ist, daß Kinder nicht jede Sekunde beaufsichtigt werden müssen; es kommt auf das Alter, das Risiko schädigenden Verhaltens dieses speziellen Kindes, die konkrete Situation etc. an.
5. Die Haftpflichtversicherung haftet grundsätzlich nur dann, wenn der Versicherte ansonsten selbst haftet (also nicht für das nichthaftende Kind, für die Eltern nur dann, wenn... siehe 4.). Es gibt inzwischen allerdings Versicherungen, bei denen das Risiko der Haftung für schuldunfähige Kinder enthalten ist; das ist dann aber kein Haftpflichtrisiko sondern eigentlich eine Art Sachversicherung für fremdes Risiko (wurde eingeführt, weil es eben kein Nachbar versteht, daß der Zwerg nicht haftet und die Eltern ggf. auch nicht ...)
6. Neu seit der letzten Änderung des Schadenersatzrechts: Kinder, die noch nicht 10 sind, haften bei Unfällen im Straßenverkehr nicht, es sei denn sie handeln vorsätzlich. Bei Unfällen mit Kindern zu Rad/Fuß also in der Regel Alleinhaftung des Autofahrers auch ohne Verschulden, weil insoweit auch kein Unabwendbarkeitsbeweis mehr möglich ist (nur höhere Gewalt entlastet noch von der Gefährdungshaftung) Kollision mit abgestelltem Fahrzeug gilt allerdings nicht als Unfall in diesem Sinne.
7. Ausnahmsweise kann der Schuldunfähige aus Billigkeitsgründen dennoch haften; spielt für die Praxis aber keine nennenswerte Rolle und dürfte nur in Extremfällen greifen (z. B. schwere Verletzung des Geschädigten mit existenzbedrohenden Auswirkungen, ausgezeichnete wirtschaftliche Situation des schuldunfähigen Schädigers). Kommt nur in Betracht, wenn beim Aufsichtspflichtigen kein Schadenersatz zu holen ist.
Bye
Peter
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Winter, na und? Das Dach bleibt auf ... | Antworten
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Schreiberlevel: Forenobersekundaner
Beiträge: 331
User seit 04.11.2003
| Geschrieben am 23.03.2004 um 09:01 Uhr  
| Hi Leute,
in diesem Land, in dem schon Kinder nicht mehr das Eigentum anderer zu schätzen lernen, weil sie es von den Eltern nicht beigebracht bekommen, können sich unsere lieben Kleinen voll entfalten, anderen ohne Folgen finanzielle Schäden zufügen und die Eltern finden das auch noch o.k.
Den Puten sollte man mal kräftig in den A..... treten.
Schaden tut das nämlich nicht.
Gut das bei mir weit und breit kein Kind wohnt.
Kinderlose Grüsse
Moni | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2091
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 23.03.2004 um 09:20 Uhr  
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archi schrieb:
...weil sie es von den Eltern nicht beigebracht bekommen,...
Hallo Moni,
Ich bin zwar auch kinderlos und das auch nicht unfreiwillig, aber was nützt es die Kinder zu strafen, wenn die Gründe dafür bei den Eltern liegen, wie Du es selbst schon richtig formuliert hast ?
Treten sollte man in diesem Fall die Eltern !
Gerade weil die Rechtslage so ist und dies die meisten Eltern auch genau wissen, kann es ihnen doch fast egal sein. Leider wachsen die Kinder mit dieser Ansicht auf und wenn sie in ein "haftungsfähiges" Alter kommen, haben sie keine "Werte" beigebracht bekommen und machen genau da weiter, z.B. mit Grafittis oder öffentlichen Einrichtungsgegenständen (in Schulen).
Ich bin kein Verfechter der Maßregelung durch Schläge... im Gegenteil... aber meine Eltern und deren Eltern haben noch "Werte" gehabt und dies an ihre Kinder weitergegeben, besonders, daß man fremdes Eigentum achten muß.
Es gibt genügend gewaltfreie Erziehungsmaßnahmen um so etwas bei Kindern erkenntlich zu machen.
Dirk
P.S. bin übrigens 34 jahre und nicht einer dieser "früher war Alles besser"-Sager.... aber Manches schon
--
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S(onne)-L(uft)-K(raftfahrzeug)
Gruß vom slk_driver und HFC-ler ! | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenprinz
Beiträge: 5387
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 23.03.2004 um 09:30 Uhr  
| Schwierig wird es für die Kinder, die diese Erfahrung gemacht haben nur dann, wenn die Altersgrenze erreicht ist und dann plötzlich die Haftung da ist.
Da werden Einige und auch deren Eltern dumm aus der Wäsche schauen, wenn der Mahnbescheid kommt und einer sein Geld eintreibt.
Es soll ja Fälle jugendlicher Straftäter geben, wo die Polizei nur darauf wartet, dass die entsprechende Altersgrenze für die Delikfähigkeit erreicht ist, damit man endlich was gegen den Übeltäter unternehmen kann und ihn nicht nur daheim abliefern kann und genau weis, die nächsten Tage stellt er wieder was an.
Viel erschreckender finde ich, obwohl auch kinderlos, wie heute mit Kindern umgegangen wird.
Früher erhielt man, wenn man einen Streich oder was auch immer gemacht hat, eine an die Löffel - im Zweifel vom Nachbarn, dessen Scheibe dem Fussballspiel zum Opfer fiel - und dann von den Eltern und damit war die Sache gegessen. Der Nachbar erhielt eine neue Scheibe und fertig.
Wehe dem, der heute einem Kind eine Ohrfeige gibt, weil das was angestellt hat. Der kriegt gleich eine Anzeige an den Hals. Allerdings auch anders herum. Da man keine Ohrfeigen mehr verteilen darf/soll, hat man häufig keine andere Möglichkeit mehr, als den Eltern mit Anzeige zu drohen, da ja bekannt ist, dass man von Kindern kaum mehr Schadenersatz erhält.
Es ist wie in vielen anderen Bereichen eben so, dass die guten Sitten "etwas verkommen" sind.
Gruss
Frank Peter | Antworten
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 23.03.2004 um 14:43 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von bhs5218 am 23.03.2004 um 16:17 Uhr ]
"Wehe dem, der heute einem Kind eine Ohrfeige gibt, weil das was angestellt hat. Der kriegt gleich eine Anzeige an den Hals"
Und das auch völlig zu recht! Es kann doch wohl nicht sein, dass man für sich das Recht in Anspruch nimmt, das Fehlverhalten von fremden Kindern selbst zu ahnden! Oder will man einem Erwachsenen auch immer gleich was auf die Glocke geben, wenn der sich Falsch verhält? Was, außer dem Alter, ist denn der Unterschied zwischen Kind und Erwachsenen, die man so gern selbst schlagen möchte?
Ich finde den Verlauf und leider auch das Niveau dieser Diskussion schon ein wenig erschreckend, auch wenn meine Tochter aus dem Alter heraus ist, wo ihr ein(e) wild gewordene(r) SLK Fahrer (in) glaubt eine hauen zu müssen.
Fassungslose Grüße von einem 55jährigen Vater einer erwachsenen Tochter.
Hajo
PS ich bin davon überzeugt, dass die Zeiten in denen Kinder unreflektiert eine "geknallt" bekommen, überwunden sein sollten. Wer jetzt argumentieren will, ihm habe es nicht geschadet, dass er in seiner Jugend geschlagen wurde, den frage ich, wie er um Himmels Willen das beurteilen will. Allein diese Äußerung weist auf das Gegenteil hin.
Kinder machen Fehler und sind kein Freiwild an dem man sich nach Gusto austoben kann.
--
SLK , was sonst. | Antworten
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Schreiberlevel: Forenstudent
Beiträge: 1001
User seit 15.05.2001
| Geschrieben am 23.03.2004 um 15:30 Uhr  
| Eigentlich wollte ich mich aus dieser Diskussion raushalten, aber was hier zu lesen ist, lässt mir den Hut hochgehen .
Ich stelle mich voll hinter Hajo, denn besser hätte ich es auch nicht ausdrücken können.
Bemerkenswert finde ich die Tatsache, daß die Forderung nach Bestrafung und Rachepläne von denjenigen kommen, die (da kinderlos) keine praktischen Erfahrungen in der Kindererziehung haben.
Meine Lieben, so wie es die Eltern vorleben, so werden die Kinder!
So, nun könnt ihr auf uns beide losgehen .
Michael
--
Ist er zu stark, bist Du zu schwach! | Antworten
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 46
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 23.03.2004 um 16:48 Uhr  
| Herjeh, ich wollte ja ursprünglich nur wissen, ob jemand etwas über die Kosten einer Motorhauben-Lackierung und die "Klasse" des zustehenden Leihwagens weiß.
Ich glaube die Diskussion ist etwas entglitten, wobei doch jeder das Recht haben sollte, seinen Unmut über unerzogene Rotzlöffel (und in dem Fall ist das Kind definitiv ein solches) zumindest verbal loswerden zu dürfen.
Was man (frau) gerne machen würde und was man dann wirklich macht, sind ja immer noch 2 Paar Schuhe.
Ich hätte dem Kleinen am liebsten den Kopf abgerissen, immerhin hab ich vorher 4 Stunden mit dem Putzen des SLK verbracht, mir von meinem Bruder die Sommerreifen montieren lassen und mich wie ein Keks über das Wetter und mein supersauberes Auto gefreut...
Dann kommt so ein Balg und wirft Steine (man wirft keine Steine, egal ob man 3 oder 30 Jahre alt ist - die Eltern sollten einem sowas schon in Kindesalter beibringen) auf die Haube... Naja, wem wäre da nicht der Hut hochgegangen...
Anyway, ich halt mich jetzt hier raus, trotzdem bin ich froh über jede Antwort in diesem Thread, sehe ich jetzt doch das ich nicht die einzige bin die sich (fast) totgeärgert hat (würde).
So, im MX-5 Forum sagen die Leute immer:
"ALWAYS BLUE SKY"
Das wünsche ich euch auch
Andrea
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Schreiberlevel: Forengrundschüler
Beiträge: 49
User seit vor Apr. 03
| Geschrieben am 25.03.2004 um 20:31 Uhr  
| Habe ich irgendwie was verpasst? Die Mutter hat doch "halt" geschrien, also WUSSTE sie, dass der kleine einen Stein in der Hand hält und sie ahnte, dass er wirft. Das ist unumstößlich Fahrlässigkeit der Mutter. Mal abgesehen von dem Schaden an der Motorhaube , zeugt dieses Verhalten eigentlich nur davon, dass die Mutter nicht nur Fahrlässig ist, sondern ihrer Aufsichtsplicht ins keinster Weise nachkommt (5 Minuten vorher wurde eine andere Frau von dem kleinen mit einem Stein beworfen). Dem Kind (möge man sich noch so sehr darüber aufregen) darf man keine Schuld geben, woher soll es mit 3 wissen, was Recht und Unrecht ist, bei so einem Verhalten der Mutter? | Antworten
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