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Klatsch und Tratsch » » Thema: Mietnomaden |
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| Geschrieben am 04.03.2011 um 11:55 Uhr  
| Ich gebe mal einen Ausblick auf geplante Gesetzesänderungen im Mietrecht:
Quelle 1 : http://www.faz.net/s/RubA5A53ED802AB47C6AFC5F33A9E1AA71F/Doc~E2688D22735374528829D763BD1870C01~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Die „Berliner Räumung“ soll im Gesetz verankert werden.
Leutheusser-Schnarrenberger will außerdem die Rechte von Wohnungseigentümern stärken, wenn Mieter nicht ihre Mietraten zahlen. Dazu soll das Räumungsverfahren schneller und kostengünstiger gestaltet werden.
Bislang müssen Vermieter, nachdem ein Gericht ihrer Räumungsklage stattgegeben hat und sie somit einen vollstreckbaren Titel gegen die Bewohner erstritten haben, einen Gerichtsvollzieher einschalten. Der verlangt jedoch zusätzlich einen Vorschuss für seine eigenen Kosten von mehreren tausend Euro, weil er das verbliebene Mobiliar abtransportieren und einlagern muss. Die Ministerin hat vor, den Immobilieneignern eine Alternative anzubieten: die „Berliner Räumung“. Der Hausbesitzer kann dabei auf sein Pfandrecht pochen und die Gegenstände selbst in seine Obhut nehmen. Diese Option soll nun ausdrücklich im Gesetz verankert werden.
„Der Schutzauftrag des sozialen Mietrechts gilt nicht für Mietnomaden, die von Anfang an keinen Cent Miete zahlen wollen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. „Gegen Mietbetrüger brauchen Vermieter ein wirksames Instrumentarium.“ Sie weist darauf hin, dass 61 Prozent der vermieteten Wohnungen Privatpersonen gehörten, die darauf ihre Altersvorsorge aufbauten. Für sie könne der wirtschaftliche Schaden bei Zahlungsunfähigkeit eines Mieters existenzbedrohlich sein. Vereinfacht werden soll zudem das Räumungsverfahren, wenn der Gerichtsvollzieher anstelle des Mieters eine fremde Person in der Wohnung antrifft.
* * *
Sodann zitiere ich auszugsweise aus einer Rede der Staatssekretärin des Bundesministeriums der Justiz, Frau Dr. Birgit Grundmann, auf dem 124. Zentralverbandstag von Haus & Grund Deutschland am 11. Juni 2010.
Quelle und voller Wortlaut:
http://www.bmj.de/cln_093/SharedDocs/RedenSt/2010/20100611_%20Rede_Stn_auf_dem_124_Zentralverbandstag.html
Besonders verweise ich auf den fett gesetzten, letzten Absatz.
Die Auszugs-Zitate habe ich im Hinblick auf die Problemstellung des threads ausgewählt, während der komplette Redeninhalt weitere zukunftsweisende Themen beleuchtet. Ich denke besonders an die praxisorientierte Umsetzung der energetischen Sanierungen.
Zitat Anfang:
Ich komme zum zweiten Punkt, und damit zu einem Thema, das die Gemüter immer wieder erregt: die sogenannten „Mietnomaden“. Das sind Leute, die eine Wohnung in der festen Absicht anmieten, keinen Cent Miete zu bezahlen und dies dann auch nicht tun.
Darüber, dass wir das nicht dulden können, besteht allgemeiner Konsens – übrigens auch auf der Seite des Mieterbundes. Ein derartiges Verhalten ist ja auch schon heute verboten und als sog. Einmietbetrug strafbar.
Wir wissen natürlich aber auch, dass der bestehende Rechtsschutz nicht immer ausreicht. Wenn man als Vermieter einen gerichtlichen Räumungstitel erstritten hat ‑ was in Deutschland im internationalen Vergleich schnell geht ‑ muss man diesen auch effektiv durchsetzen können. Hier können wir ansetzen, ohne unverzichtbare Garantien aufs Spiel zu setzen, ohne die ein Rechtstaat nicht auskommen kann.
Die Räumung durch den Gerichtsvollzieher ist nach der derzeitigen Rechtslage nicht selten mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden, weil die Transportkosten für die Wohnungseinrichtung vom Vermieter vorzuschießen sind. Diese Kostenvorschüsse belaufen sich schnell auf 2.000 oder 3.000 EURO – aus der Sicht des Vermieters ist das zunächst einmal gutes Geld, das man dem schlechten Geld noch hinterherwerfen muss.
Oft ist es aber so, dass es letztlich nichts Verwertbares zu räumen gibt: Die Wohnung wird entweder kurz vor dem angekündigten Termin ausgeräumt. Oder aber der „Mietnomade“ lässt nur wertlose Gegenstände oder gar Müll zurück.
Die Praxis hat verschiedene Modelle entwickelt, um hierauf zu reagieren. Als Stichwort nenne ich etwa die „Berliner Räumung“. Danach kann der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers die Vollstreckung darauf beschränken, den Mieter vor die Tür zu setzen bzw. dem Vermieter Zugang zur Wohnung zu verschaffen. Der Vermieter macht dann an den Sachen des Mieters sein Vermieterpfandrecht geltend. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2006 entschieden, dass dies grundsätzlich zulässig ist.
Wir wollen in diesem Bereich eine rechtssichere und praktikable Grundlage entwickeln und diese im Gesetz festschreiben. Dazu gehört insbesondere, die Folgefragen zu regeln, vor allem, welche Haftung der Vermieter für die zurückgelassenen Sachen des Mieters trägt und wie er damit weiter umgehen soll. Denn gerade für private Kleinvermieter, die ja Gott sei Dank nicht ständig mit „Mietnomaden“ zu tun haben, sind das die drängenden Fragen einer vereinfachten Räumung.
Außerdem denken wir an eine Verfahrensbeschleunigung in Fällen, in denen kurz vor dem vom Gerichtsvollzieher angekündigten Termin plötzlich angebliche Untermieter auftauchen. Sie wissen, dass ein Gerichtsvollzieher nur räumen darf, wenn alle Personen im Gerichtsurteil benannt sind, von Ausnahmen wie Kindern abgesehen.
Hier wollen wir reagieren, um diesen Missbrauch eines grundsätzlich berechtigten Vollstreckungsschutzes abzustellen. Der Vermieter soll in dieser Situation nicht einen gänzlich neuen Räumungsprozess anstrengen müssen.
Ob darüber hinaus noch weitere Maßnahmen nötig sind, prüfen wir derzeit.
Ihr Verband hat auch hierzu Vorschläge übersandt, für die wir Ihnen danken und die wir natürlich in unsere Überlegungen einbeziehen.
Um für die weitere Diskussion die Tatsachengrundlage zu verbessern, haben wir gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine rechtstatsächliche Untersuchung zum „Mietnomadentum“ in Auftrag gegeben. Wir lassen zum Beispiel untersuchen, wann es gehäuft zum Einmietbetrug kommt: Hängt dies auch von Besonderheiten des lokalen Wohnungsmarktes ab oder von der Größe des vom Vermieter betreuten Bestandes?
Außerdem lassen wir unter anderem folgende Fragen prüfen:
· Wie viel Zeit verstreicht von der Entstehung des Kündigungsgrundes bis zur fristlosen Kündigung?
· Welche Zeiträume liegen zwischen Kündigung und Erhebung der Räumungsklage?
· Wie lange dauern Räumungsstreitigkeiten im Gerichts- und im Vollstreckungsverfahren?
· Wie werden bestehende Beschleunigungsmöglichkeiten genutzt?
· Welche Faktoren beeinflussen die Räumungsvollstreckung in der Praxis?
Mit Ergebnissen dieser Untersuchung rechnen wir noch in diesem Jahr. Mit den Maßnahmen zur erleichterten Räumung, die ich bereits erwähnt habe, wollen wir aber nicht so lange warten.
Meine Damen und Herren,
wir halten es also – anders als die Vorgängerregierung – für geboten, „Mietnomadentum“ auch mit gesetzlichen Änderungen zu bekämpfen.
Klar ist aber auch: Dies ist kein Allheilmittel. Einen ganz entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung von „Mietnomadentum“ können Sie als Vermieter selbst leisten – indem Sie die bestehenden Möglichkeiten der Prävention ausschöpfen.
Entscheidend ist, dass Vermieter sich vor Abschluss des Mietvertrages ihre Mieter sorgfältig aussuchen und sich absichern. Dazu gehört etwa die Einholung einer Selbstauskunft des Mieters, also einer Auskunft über den Arbeitgeber, den Beruf, die Einkommensverhältnisse und die Bonität des Mieters. Man kann sich durchaus auch eine Gehaltsabrechnung des Mieters vorlegen lassen.
Natürlich spielt in diesem Zusammenhang der Datenschutz eine Rolle, und Sie wissen, dass Frau Minister Leutheusser-Schnarrenberger an diesem Thema sehr interessiert ist.
Wichtig ist auch die Kaution. Natürlich sind die gesetzlichen Vorgaben eng, aber dennoch: Bei einer Barkaution kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter, bevor er einzieht, zumindest einen Teilbetrag der Kaution zahlt und die Schlüsselübergabe davon abhängig machen. Von dieser Möglichkeit wird aber nur selten Gebrauch gemacht.
Letztlich geht es also um Vermieter-know-how; Wachsamkeit beim Vertragsschluss ist sicherlich der beste Schutz gegen „Mietnomaden“. Haus und Grund leistet hier durch die Beratung vor Ort wertvolle Dienste. Deswegen bitte ich Sie, auch in Zukunft Ihre Mitglieder auf die genannten Möglichkeiten der Absicherung und Prävention hinzuweisen und sie zu ermuntern, davon Gebrauch zu machen.
Zitat Ende
Grüße vom Willy
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| Geschrieben am 07.03.2011 um 11:20 Uhr  
| Wünsche Dir viel Glück und Erfolg, bzw. Glück hattest Du bereits, dass nichts Schlimmeres passiert ist und die Wohnung zumindest im Augenblick leer ist.
Sache vernünftig durchziehen und dann erst räumen.
Mitnomaden hast Du wenn
- Nebenkostenabrechnung nicht bezahlt werden
- grandiose Miietkürzungen vorgenommen werden, weil Wohnung angeblich nicht warm wird
- Echtholzeinbauschränke dilletantisch nur außen mit dem Pinsel lackiert wurden obwohl ausdrücklich im Mietvertrag verboten
- die ganze Wohnung nicht mit Dispersionsfarbe sondern Außenfassendenfarbe gestrichen wurde
- die Küchenarbeitsfläche mit Mosaikfliesen beklebt wurde
- der Rahmen des 4 x 1,60 großen Fensters mehrfach angebohrt und "Sprossen" angebaut wurden
- die darunter befindliche 4 Meter lange Marmorplatte mehrfach durchbohrt, dabei gebrochen, wurde um eine Heizkörperverkleidung anzubauen (siehe auch Punkt 2)
- im Badezimmer der Fliesenspiegel in einen schweizer Käse verwandelt wurde
-er restliche Zustand der Wohnung war entsprechend!
Und zum guten Schluß dann ausgezogen wird und man dann noch die Mietkaution rausgeklagt bekommt! Der Bruder des Mieters war Anwalt und meine Schwiegermutter am Ende ihrer Nerven und wollte nur noch Ruhe haben!
Damaliger Schaden größer EUR 15.000 und nur "so gering", da ein Familienmitglied einzog und die Renovierung mitr Muskelhypothek selbst erledigt hat.
Zum Glück nicht selbst erlebt aber mit meiner Schwiegermutter mitgelitten!
Bei meinen Mietern hatte ich bisher bis auf kleinere "Dramen" kein Problem und hoffe dass es so bleibt!
Aus dieser Geschichte habe ich gelernt und sage mir, lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende.
Realisiere den überschaubaren Verlust und tröste Dich damit, es hätte schlimmer kommen können!
Gruß
Frank
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| Geschrieben am 07.03.2011 um 12:18 Uhr  
| Aua, Frank, sowas tut schon beim Lesen weh.
In dem geschilderten Fall würde ich allerdings eher von einem "Mietwohnungsvandalen" sprechen; Mietnomaden ziehen per Definition in Wohnungen ein, ohne je einmal Miete zu zahlen, und wandern dann weiter, wenn nach Ausschöpfung des Rechtswegs die Zwangsräumung ansteht.
Beides allerdings Kandidaten für das kalte Grausen, das stimmt.
Gruß
Michael | Antworten
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| Geschrieben am 07.03.2011 um 12:31 Uhr  
|
das Sülzkotlett schrieb:
In dem geschilderten Fall würde ich allerdings eher von einem "Mietwohnungsvandalen" sprechen; Mietnomaden ziehen per Definition in Wohnungen ein, ohne je einmal Miete zu zahlen, und wandern dann weiter, wenn nach Ausschöpfung des Rechtswegs die Zwangsräumung ansteht.
Gruß
Michael
Hallo Michael,
so gesehen hast Du Recht.
Der ist allerdings auch überraschend ausgezogen ohne Einhaltungen einer Kündigungsfrist, da die Wohnung angeblich nie richtig warm wurde. Hat einfach fristlos gekündigt und hat sich davon gemacht.
Gruß
Frank
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User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 10.03.2011 um 16:29 Uhr  
| Ich führe das Thema mal fort und verweise auf einen leicht verständlichen und deshalb hilfreichen Fachbeitrag.
http://www.123recht.net/article.asp?a=87431&ccheck=1
Es geht dort um die oben schon erwähnte Gesetzesinitiative "Lex Mietnomade" und die Rechte der Mietparteien bei einer sog. "Berliner Räumung".
Besonders ist auf den letzten Absatz - Tipps für Vermieter - hinzuweisen. Der Verfassen rät jedem mit einer Räumung befaßten Vermieter, eine peinlich genaue Inventur der Gegenstände, die sich in den Mieträumen befinden, also in der Wohnung, im Keller, in der Garage usw. Man solle sich das Inventar besser 2-mal anschauen, bevor es als Ramsch abgetan in der Tonne landet.
Ich selbst rate außerdem dazu, den Wohnungsinhalt zusammen mit einem Zeugen, der nicht (Mit-)eigentümer der Wohnung sein darf, exzessiv zu fotografieren, bevor es an's Einpacken und Räumen geht.
Grüße vom Willy
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