| Linkblock
| |
|
|
Die MBSLK.de-Foren » » Klatsch und Tratsch
Klatsch und Tratsch » » Thema: Mietnomaden |
Gehe zu Seite: ( 1 | 2 | 3 ) |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3065
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 03.03.2011 um 11:53 Uhr  
| Hallo,
ich würde dir schleunigst zu einer Beratung bei Haus & Grund raten um zum einen rechtlich sauber und zum anderen kostengünstig (Schadensminimierung, wenn da nix zu holen ist, zahlst erstmal du!) das Mietverhältnis beenden zu können.
Mietausfälle und Schäden sind in der Regel mit einer Kaution verrechenbar bzw. einkünftemindernd als Verluste (Werbungskosten) über die Steuererklärung abzuschreiben.
Beamte sind empfehlenswerte Mieter, klappt bei meinem Mieter seit fast 14 Jahren...
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
200K Final Edition, Autom. EZ 11/03 obsidianschwarz, GEN1, Dach-/Blinkermodul, Navi-Halter, LED red/smoke, Klarglas-Nebler, DJH-Windschott, Supersprint FL-Oval
In freudiger Erwartung auf unser H-Kennzeichen | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an jw61 Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 03.03.2011 um 17:47 Uhr  
| Hallo!
Sodele.. Nun sind ja mal die beiden Positionen - nämlich Bernd's und meine -gesteckt.
Aber, ich muss sagen, diese Mieterin ist keine Mietnomadin, wie man es normalerweise so versteht. Die zieht nämlich nicht - nomadenmäßig - von Wohnung zu Wohnung und hinterläßt eine verwüstete/vermüllte Wohnung mit einigen Jahren Mietschulden. Ein echter Nomade zieht das mietfreie Wohnen so lange hin wie möglich. Eben bis es nicht mehr geht. Dann spult er bei der nächsten Wohnung diesselbe Masche ab.
Wenn eine Kaution vorhanden ist - was ich bezweifle - ist der Schaden gering.
Meiner Ansicht nach brauchst Du Dich nicht an den Ablauf des Kündigungstermins halten. Die Frau hat ja inzwischen die Voraussetzung für die fristlose Kündung geliefert. Es kamen auch keine Signale, dass es sich um eine vorübergehende Geldnot handelt, sie die Wohnung behalten möchte und dann die Schuld nach und nach abbezahlen würde.
Ich glaube auch, dass die Frau auf's Sozialamt gehen müßte, um dort Hilfe zu bekommen, damit sie die Wohnung behalten kann. Aber ich denke, so schlau ist sie nicht.
Zu ihren Nachteil ist auch die Vogel-Strauss-Taktik. Dies verhindert einvernehmliche Regelung.
Darum bin ich wieder ziemlich am Ausgangspunkt meiner Überlegung: Wohnung räumen und neu vermieten. MfG Dieter.
NS: Mitgliedschaft in Haus & Grund ist immer empfehlenswert - da bin ich seit 40 Jahren drin. | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoktor
Beiträge: 1787
User seit 28.11.2001
| Geschrieben am 03.03.2011 um 18:27 Uhr  
| Hallo Willi,
wie Bernd bereits schreibt, besteht immer noch ein gültiger Mietvertrag und die fristlose Kündigung ist m.E. nicht wirksam. Also ist Vorsicht geboten, denn bis zum 30.04.2011 ist die Dame immer noch Mieterin der Wohnung.
Die Wohnung nun zu räumen (Vorsicht, die Möbel nicht wegschmeissen), zu renovieren und anschließend wieder zu vermieten ist sicherlich die finanziell zunächst die beste Lösung. Allerdings muss du dann hoffen, dass die Dame nicht vorhat, wieder in die Wohnung zurückzukehren bzw. dies nicht einfordert.
Auch wenn bei der Dame nichts zu holen ist, würde ich mich trotzdem mal von einem Rechtsanwalt beraten lassen um zu erfahren, wie du nun juristisch einwandfrei vorgehen musst und den finanziellen Schaden gering halten kannst.
Wenn die Dame sich nicht mehr meldet und auch die Möbel nicht aus der Wohnung nimmt, kannst Du zwar ab 01.05.2011 über die Wohnung verfügen, hast aber immer noch das Problem mit den Möbeln. Soweit ich weiß, kannst Du die Möbel dann zwar aus der Wohnung räumen, musst diese aber zunächst mal einlagern (zu Lasten der Dame, aber da dort nichts zu holen ist sind das auch wieder deine Kosten) und die Dame mehrfach mit Frist auffordern die Möbel abzuholen. Erst dann kanst u die Möbeln entsorgen.
Wie gesagt, ich würde mich bei einem RA mal beraten lassen.
Viel Erfolg.
Gruß
Thomas
| Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Tomm Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 03.03.2011 um 19:44 Uhr  
|
kauba1 schrieb:
......
Meiner Ansicht nach brauchst Du Dich nicht an den Ablauf des Kündigungstermins halten. Die Frau hat ja inzwischen die Voraussetzung für die fristlose Kündung geliefert. Es kamen auch keine Signale, dass es sich um eine vorübergehende Geldnot handelt, sie die Wohnung behalten möchte und dann die Schuld nach und nach abbezahlen würde.
....
Wohnung räumen und neu vermieten. MfG Dieter.
NS: Mitgliedschaft in Haus & Grund ist immer empfehlenswert - da bin ich seit 40 Jahren drin.
Bloß nicht glauben, dass diese, dem gesunden Menschenverstand folgende Ansichten richtig sind. Juristisch ist das kanatenfalsch und kann deutlich teurer werden als der Mietschaden. Aber laß Dich einfach mal fachlich beraten.
Grüße vom Willy
--
Open your mind! | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Wiesel Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 03.03.2011 um 20:19 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von kauba1 am 03.03.2011 um 20:21 Uhr ]
Hallo, Leidtragender!
Ob granatenfalsch oder nicht, die Rechtsposition hat Bernd schon ziemlich genau getroffen. Möbel nicht räumen, Schlüssel behalten, Miete nicht bezahlen und sich dann unauffindbar machen, das hat mit Rechtstaatlichkeit, auf die man sich ja nach Willy dann berufen würde, nichts zu tun. Da steckt betrügerische Absicht dahinter und verstößt im Mininum gegen 'Treu und Glauben'.
Zur Sicherheit - bei all den Einwendungen - würde ich den Ablauf der Kündigungs-frist abwarten und versuchen den neuen Mieter (was ist, wenn der abspringt, wo bleibt dann der Schadensersatz lb. Willy?) solange zu vertrösten. Vielleicht kannst Du doch noch mit der alten Mieterin in Kontakt treten und den Rest klären. Das wäre wohl für alle das Beste. Schönen Abend noch. Dieter.
| Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
Beiträge: 2105
User seit 25.09.2002
| Geschrieben am 03.03.2011 um 20:40 Uhr  
|
kauba1 schrieb:
...
... die Rechtsposition hat Bernd schon ziemlich genau getroffen.
Zur Sicherheit - bei all den Einwendungen - würde ich den Ablauf der Kündigungs-frist abwarten und versuchen den neuen Mieter ..... solange zu vertrösten. Vielleicht kannst Du doch noch mit der alten Mieterin in Kontakt treten und den Rest klären. Das wäre wohl für alle das Beste.
....
Yepp, zumindest diese Aussagen kann man auch als Jurist so stehen lassen.
Ansonsten würde die Mietrechtsprechung für einen gutgläubigen (also an Gerechtigkeit im Mietnomadenfall glaubenden) Vermieter doch seeehr ernüchternd wirken. Teures Lehrgeld können wir ihm durch fachlich fundierte Tipps ja ersparen.
Grüße vom Willy
--
Open your mind! | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Wiesel Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
Beiträge: 4654
User seit 02.06.2005
| | |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 03.03.2011 um 22:24 Uhr  
| Naja, ob ich das weiß, bin ich mir nicht so sicher. Als vorsichtiger Mensch hatte ich da noch keine Probleme mit dem StGB. Ich denke bei einer Güterabwägung zwischen dem grundgesetzlichen Schutz der Wohnung und dem des Eigentums hat der Schutz des Ersteren Vorrang. Dem muss ich mich fügen. Das ist mir schon klar. MfG Dieter. | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| | Affiliate-Anzeigen:
|
| |
Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 04.03.2011 um 10:46 Uhr  
| moin
wie auch immer das Thema betrachtet wird, gibt es für mich zwei Kategorien Mietnomaden.
Diejenigen die mit dem Vorsatz nicht zu bezahlen eine Wohnung anmieten und der Personenkreis, der durch Schicksalschläge in finanzielle Not kommt (da paßt das Wort Mietnomade nicht unbedingt).
Da die wenigsten dann das Gespräch mit dem Vermieter suchen, entstehen Schieflagen, welches dann durch die Medien oberflächlich verbreitet wird.
Ersteres ist ein Straftatbestand, wird leider durch die öffentlichen Organe nur sehr schleppen verfolgt, da Kosten für die Allgemeinheit entstehen und es in Konsequenz leider auch eine Privatangelegenheit des Vermieters ist.
Da hält man sich als Staat gerne bedeckt und das weiß der Personenkreis natürlich.
Gruß J.
---
http://www.werkstatt-treibholz.de | Antworten
Antworten mit Zitat
Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3208
User seit 24.07.2000
| Geschrieben am 04.03.2011 um 10:51 Uhr  
| Hi,
ich hatte einen Studienfreund, der ebenfalls vermietet, auf dieses Posting aufmerksam gemacht.
Er hat mir darauf folgendes gemailt:
"Die Antwort des Willy trifft den Nagel auf den Kopf. Ein Kollege von mir hatte einer Mieterin gekündigt, weil schon Maden unter ihrer Tür durchkrochen und andere Mietparteien zu kündigen drohten. Die Vermieterin machte sich für eine Zeit davon, was der Vermieter nutzte um die Wohnung auszuräumen und das „Mobiliar“ unter einer Plane zu deponieren. Irgendwann tauchte sie mit einem Mutterpass wieder auf und verklagte meinen Kollegen. Ergebnis: 15.000€ Strafe und Rücktransport des Mülls in die Wohnung auf eigene Kosten. Sowas lässt Dich am Rechtsstaat verzweifeln."
So kann es gehen.
Gruß Helmut | Antworten
Antworten mit Zitat
E-Mail an Helmut aus Köln Moderatoren-Team informieren Themen-Abo bestellen |
| |
|
|
| Wer ist online?
| | Anonym :777 Mitglieder: 0 Im Chat : 0
|
| Google@MBSLK
| | |
| affil_r_u
| |
|
| google 160
| | |
|