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Klatsch und Tratsch » » Thema: An die Vermieter im Forum...
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   Helmut aus Köln

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Beiträge: 3208
User seit 24.07.2000
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 Geschrieben am 26.10.2010 um 07:25 Uhr   
Hi,
wenn sich die Mietdifferenz auf 2 Monatsmieten summiert hat, kannst du ihm fristlos kündigen. Will er dann nicht ausziehen, musst du allerdings auf Räumung klagen.
Gruß Helmut

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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de
 Geschrieben am 26.10.2010 um 07:32 Uhr   
Hallo Peter,

das mit den 13°C kann unmöglich stimmen, zumindest nicht in einem Hochhaus. Kaltwasserleitungen sind nicht gedämmt. Wenn die ganze Nacht kaum jemand Wasser entnommen hat, heizt sich das in der Leitung stehende Wasser auf das Niveau der Gebäudetemperatur auf, und die dürfte im Mittel eher bei 20°C sein.
Wenn er dann noch relativ weit oben wohnt, ist es unmöglich, dass dort Wasser mit 13°C aus der Entnahmestelle kommt.
Schlicht und ergreifend Stand der Technik in einem Hochhaus.

Gruß, Dieter

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   hal9000

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Beiträge: 3682
User seit 17.03.2007
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 Geschrieben am 26.10.2010 um 13:17 Uhr   
Hal.lo,

wir kennen beide Seiten; sind selbst Vermieter (der inzwischen für uns zu kleinen 85 qm-Eigentumswohnung, in der wir bis vor ca. 10 Jahren wohnten) und Mieter (des freistehenden Hauses mit Garten, in dem wir seither residieren).

Es gibt auf beiden Seiten Schweine und wenn man an so eines kommt ist es immer saublöd!

Wir hatten (fast) immer Glück - nur einmal vor langer Zeit, als wir noch zur Miete in einer Wohnung lebten, eine ausbeuterische Vermieterin, die jedes Jahr im Rahmen des maximal erlaubten die sowieso schon hohe Miete anhob; die wir dann aber, weil sie dann irgendwann dringend verkaufen wollte, aber keinen Eigenbedarf geltendmachen konnte, für den Auszug auch nach allen Regeln der Kunst abgezockt haben - selber schuld!

Mit Mietern hatten wir nie Pech - man muss sich halt die Leute gut aussuchen und vielleicht auch mal auf 50 € möglicher Miethöhe verzichten und dafür zufriedene Mieter haben...

Mit deinem Mieter wirst du sicher auf Dauer nicht glückich werden - der wird immer was suchen (und auch finden - in einem Hochhaus mit so viel Partien garkein Problem).

Schau dass du ihn loskriegst (leichter gesagt, als getan) und sich den Nachfolger sehr, sehr sorgfältig aus!

--
Herzliche Grüße!

Hal

--------

"No surrender, no retreat!" (B5 - IV/15)

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   Loooser

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Beiträge: 109
User seit 12.02.2007
 Geschrieben am 26.10.2010 um 16:22 Uhr   
Hallo
und erst einmal Danke für die vielen Antworten und Tipps!
Habe diese Zeilen auch in einem Vermieter Forum gestellt.
Dort wurde mir geraten:
Mietminderung anmahnen und den Mieter in Verzug setzen
Beweispflichtig in einem Verfahren ist hier der Mieter / Mieteranwalt, dass ein Mangel vorliegt. Nicht ich muss Beweisen das kein Mangel vorliegt!
Somit muss der Mieter beweisen, das dass Wasser 13°C haben muss, und dies auch mit einer Verordnung / Gesetz belegen.
Kann er das nicht, werde ich ihm eine (kurze) Frist setzen, die fehlende Miete nach zuzahlen.
Zahlt er es nicht, werde ich den Mietvertrag kündigen.

Ich werde euch auf jeden Fall berichten wie dieses Kasperletheater ausgegangen ist.

Gruß
Peter

--
Bankräuber sind Dilettanten! Richtige Gangster gründen eine Bank!!!

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   hal9000

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Beiträge: 3682
User seit 17.03.2007
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 26.10.2010 um 17:40 Uhr   


Loooser schrieb:
(.....)
Zahlt er es nicht, werde ich den Mietvertrag kündigen.
(.....)



Hal.lo Loooser,

und genau da gehen oft die besch... Probleme los:

1) graue Haare, bis Du ein vollstreckbares Kündigungsurteil hast

2) weiße (oder gar keine) Haare (mehr), bis das Urteil dann tatsächlich vollstreckt wird und er dann endlich geräumt ist

Ich hoffe und wünsche dir, dass es in deinem Fall ohne große Probleme abläuft, aber erfahrungsgemäß ist es leider so: je asozialer so einer ist, destso schlechter bekommst du ihn tatsächlich raus...

--
Herzliche Grüße!

Hal

--------

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   Olaf M

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Forenkaiser
Beiträge: 10870
User seit 04.11.2004
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 Geschrieben am 26.10.2010 um 21:18 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 26.10.2010 um 21:19 Uhr ]



Loooser schrieb:
Mietminderung anmahnen und den Mieter in Verzug setzen
Beweispflichtig in einem Verfahren ist hier der Mieter / Mieteranwalt, dass ein Mangel vorliegt. Nicht ich muss Beweisen das kein Mangel vorliegt!
Somit muss der Mieter beweisen, das dass Wasser 13°C haben muss, und dies auch mit einer Verordnung / Gesetz belegen.
Kann er das nicht, werde ich ihm eine (kurze) Frist setzen, die fehlende Miete nach zuzahlen.
Zahlt er es nicht, werde ich den Mietvertrag kündigen.



Moin Peter!

Wenn Du Vermieter bist hast Du doch sicherlich auch einen dementsprechenden Rechtsschutz um solchen Mieter "im Falle eines Falles" einmal per RA in den Hintern treten zu lassen. Warum sich rumärgern - Schreiben per RA zukommen und auf dem Mieter wirken lassen.

Den Mietvertrag in eigener Initiative kündigen könnte eine zähe und nervige Angelegenheit werden - vor allem bei solchen Mietern! Da hilft nur die Hammermethode...!

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg > Olaf
V6 Kompressor - mehr braucht keiner! Lysholm, alter Schwede...!

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Forendoktor
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Beiträge: 1535
User seit 31.03.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 26.10.2010 um 22:02 Uhr   
Hallo Peter,

irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass Dein "Spezial"- Mieter von Beruf Lehrer sein muss.
Mit denen erlebt man öfter mal solche Späßchen, auf die ein normaler Mensch nie kommen würde.
Wenn mir ein Mietinteressent diesen Beruf angibt, dann lasse ich die Wohnung notfalls lieber ein halbes Jahr lang leer stehen - da ist am Schluß mehr dran verdient.

Gruß
Günther

--
PROJEKT 171 - http://www.thocon.de

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   Anlernschwabe



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User seit vor Apr. 03

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 Geschrieben am 26.10.2010 um 22:17 Uhr   
N'abend zusammen,



gl171slk350 schrieb:
...
irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass Dein "Spezial"- Mieter von Beruf Lehrer sein muss.
...




Auch ich habe gewisse Erfahrungen gemacht, bei denen Vorurteile, die man nicht hegen sollte, bestätigt wurden.



Olaf M schrieb:
...
Warum sich rumärgern - Schreiben per RA zukommen und auf dem Mieter wirken lassen.

Den Mietvertrag in eigener Initiative kündigen könnte eine zähe und nervige Angelegenheit werden - vor allem bei solchen Mietern! Da hilft nur die Hammermethode...!
...


Prinzipiell richtig, aber den ganz Schmerzbefreiten geht doch auch ein hübsches Anwaltsschreiben erst einmal am A ... vorbei.

--
Grüße
Bernd
______________________
Nicht ärgern, nur wundern.

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   Olaf M

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Beiträge: 10870
User seit 04.11.2004
geprüftes Mitglied
 Geschrieben am 26.10.2010 um 22:40 Uhr   
[ Beitrag wurde zuletzt editiert von Olaf M am 26.10.2010 um 22:45 Uhr ]



Anlernschwabe schrieb:
Prinzipiell richtig, aber den ganz Schmerzbefreiten geht doch auch ein hübsches Anwaltsschreiben erst einmal am A ... vorbei.



Moin Bernd!

Das stimmt schon - aber mit einem RA-Wisch macht man das Ganze mehr oder weniger "Amtlicher" und kann sich auf andere Sachen konzentrieren als sich mit nervigen Mietern rumzuplagen. Vielen Mietern geht der schriftliche Kram des Vermieters am Anus vorbei - bei einem Schreiben eines RA werden manche schon etwas nervöser - manche, nicht alle - klar!

Ich persönlich kenne einige Leute die Professionell Türsteher und Objektschutz ausüben - die würde ich als erstes zum Mieter schicken, das ist wirkungsvoller als jedes Schreiben...

--
Viele Grüße aus dem Süden von Hamburg > Olaf
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